Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031
20261645 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.10.2026 · Jugendamt
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Beratungsfolge
Datum | Gremium | Ergebnis | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid | noch nicht beraten | 30.06.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Nord | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Südwest | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Ost | noch nicht beraten | 01.07.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | noch nicht beraten | 07.07.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Süd | noch nicht beraten | 09.09.2026 | Ausschuss für Schule und Bildung | noch nicht beraten | 09.09.2026 | Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) | noch nicht beraten | 17.09.2026 | Bezirksvertretung Bochum-Mitte | noch nicht beraten | 23.09.2026 | Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss | noch nicht beraten | 01.10.2026 | Rat | noch nicht beraten |
Die Stadtverwaltung hat die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans erarbeitet. Das Dokument setzt den Rahmen für die kommunale Kinder- und Jugendförderung für die kommende Ratsperiode und soll im Oktober 2026 vom Rat beschlossen werden.
Rechtliche Grundlage und Zweck
Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist nach § 15 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (KJFöG) ein vorgeschriebenes Steuerungsinstrument. Er gilt jeweils für eine kommunale Wahlperiode und deckt die Aufgabenbereiche Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ab. Der Plan wurde gemeinsam mit Verantwortlichen der Träger der freien Jugendhilfe erarbeitet und berücksichtigt Ergebnisse der Sozialberichterstattung sowie durchgeführter Jugendforen.
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Aktuelle Herausforderungen
Die Vorlage benennt mehrere gesellschaftliche Entwicklungen, auf die die Kinder- und Jugendförderung reagieren muss:
- Zunehmender Fachkräftemangel
- Soziale Ungleichheiten, Armut und Einsamkeit
- Schutz demokratischer Strukturen
- Auswirkungen von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz auf das Aufwachsen junger Menschen
- Umsetzung von Inklusion und Ausbau von Kinderschutzstrukturen
Die fünf Handlungsfelder
Der Plan strukturiert die Kinder- und Jugendförderung in fünf Handlungsfelder:
- Offene Kinder- und Jugendarbeit: Freiwillige, niedrigschwellige und sozialräumlich orientierte Angebote mit Beitrag zur Demokratiebildung, Prävention und sozialen Integration.
- Jugendverbandsarbeit: Stärkung von Selbstorganisation, Ehrenamt und demokratischer Teilhabe durch Projekte, Gruppen und Freizeiten.
- Jugendsozialarbeit: Begleitung junger Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf beim Übergang in Ausbildung und Beruf; Einbindung in die Jugendberufsagentur.
- Schulsozialarbeit: Eigenständiges Handlungsfeld gemäß § 13a SGB VIII, am Lebens- und Lernort Schule verankert; Orientierung an fachlichen Richtwerten und sozialräumlichen Bedarfen.
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen durch Prävention, Sensibilisierung und Schutzkonzepte.
Partizipation als Leitprinzip
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Prinzip verankert. Bestehende Formate wie Jugendforen, Jugendbefragungen sowie U16- und U18-Wahlen sollen fortgeführt und durch digitale und inklusive Beteiligungsformen ergänzt werden.
Steuerung und Evaluation
Die Umsetzung soll über Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie ein kontinuierliches Monitoring gesteuert werden. Eine Halbzeit-Evaluation ist vorgesehen, um den Plan bei Bedarf während der Laufzeit anzupassen.
Finanzierung und Bedingungen
Die Realisierung der geplanten Schwerpunkte setzt nach Darstellung der Verwaltung eine auskömmliche und langfristig gesicherte Finanzierung voraus. Neben der Sicherung bestehender Angebote sollen zusätzliche Ressourcen über Förderprogramme erschlossen werden. Die Vorlage macht deutlich, dass die laufende Förderung an eine aktive Mitwirkung der Träger geknüpft ist — etwa bei Statistiken, Evaluationen, Jahresberichten, Sozialraumkonferenzen und Arbeitskreisen. Bei fehlender Beteiligung sind Überprüfung und Kürzung der Finanzierung vorgesehen.
Beratungsweg
Die Vorlage durchläuft vor der abschließenden Ratsentscheidung am 1. Oktober 2026 mehrere Gremien:
- Anhörungen in allen sechs Bezirksvertretungen (Juni bis September 2026)
- Vorberatungen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (zweimal), im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die 5. Fortschreibung inhaltlich beschließt und die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.
Unterlagen