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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Unterflurcontainer (UFC), Standort Kemnader Str. Höhe Hausnr. 472Zur Vorlage · 20261574 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung eines Unterflursystems an der Kemnader Straße, Höhe Hausnummer 472, im Rahmen der Kernaktivität „StadtRaumPflege“. Konkret soll die USB Bochum GmbH damit beauftragt werden, am genannten Standort Container für die Sammlung von Glasverpackungen sowie für Papier, Pappe und Kartonagen zu planen und zu installieren.
Das Vorhaben sieht den Austausch herkömmlicher Depotcontainer-Standplätze durch Unterflurcontainer vor. Laut der Beschlussvorlage sollen dadurch die optische Gestaltung des öffentlichen Raums sowie die Platznutzung optimiert werden. Zudem werden eine verbesserte Barrierefreiheit durch geringere Einwurfhöhen und eine Reduzierung von Geruchs-, Lärm- und Verschmutzungsrisiken angestrebt.
Die voraussichtlichen Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 77.751 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die entsprechenden Mittel sind im Budget der Kernaktivität „StadtRaumPflege“ vorhanden. Eine Entscheidung über den Antrag wird durch die Bezirksvertretung Bochum-Süd in der Sitzung am 7. Juli 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Förderung von Aktivitäten im Stadtbezirk Bochum-SüdZur Vorlage · 20261717 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd entscheidet in ihrer Sitzung am 7. Juli 2026 über die Gewährung von Zuwendungen an verschiedene Vereine und Initiativen im Stadtbezirk. Grundlage der Vorlage ist das Eintreffen von drei weiteren Anträgen in der Bezirksverwaltungsstelle Süd, die nach der Veröffentlichung der Tagesordnung für die vorangegangene Sitzung eingegangen sind.
Die beantragten Mittel belaufen sich auf insgesamt 3.052 Euro. Davon sind 1.328 Euro für Reparatur-, Renovierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in den Räumlichkeiten des Vereins Ronahi e. V. vorgesehen. Die Arbeitsgemeinschaft Verpflegung für den Aktionstag „Stadtputz“ der Querenburger Vereine und Verbände beantragt 552 Euro für Materialien zur Bewirtschaftung. Zudem stellt der Freundeskreis der Bücherei Querenburg e. V. einen Antrag über 1.172 Euro für Materialien für den Dachgarten hinter der Bücherei.
Im Falle eines Beschlusses wird die Bezirksverwaltung mit der Auszahlung der Beträge sowie der anschließenden Prüfung der Mittelverwendung beauftragt. Die Auszahlung soll grundsätzlich erst nach Vorlage eines entsprechenden Verwendungsnachweises erfolgen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Bericht zur kommunalen Pflegeplanung - Fortschreibung zum Stand Dezember 2024Zur Vorlage · 20261113 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20261113 die Fortschreibung der kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vorgelegt. Der Bericht, der vom Amt für Soziales unter der Federführung von Fabian Schumann erstellt wurde, basiert auf der Beauftragung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG). Ziel der Planung ist die Bestandsaufnahme pflegerischer und pflegeergänzender Versorgungsangebote sowie die Beurteilung des zukünftigen Bedarfs unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Zahl der Menschen mit Demenz.
Die Grundlage für diese Planung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Untersuchung umfasst die Analyse der aktuellen Versorgungsstrukturen sowie Prognosen für die künftige Angebotsstruktur im Sinne einer altersgerechten Quartiersentwicklung.
Nach einer Unterbrechung des ursprünglichen Gremienlaufs aufgrund von Unstimmigkeiten im Bericht wurde das Dokument einer erneuten fachlichen Prüfung unterzogen. Das ISG hat daraufhin rechnerische und inhaltliche Präzisierungen vorgenommen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die grundlegenden Aussagen, Bewertungen und Empfehlungen der Pflegeplanung durch diese Korrekturen unberührt bleiben. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der unverbindlichen kommunalen Pflegeplanung zum Stand Dezember 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung)
- 02.06.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Bebauungsplanung – Aufhebung von AufstellungsbeschlüssenZur Vorlage · 20261149 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung verschiedener Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne vorgelegt. Die Vorlage betrifft zahlreiche Planungsgebiete in den Bezirken Bochum-Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest.
Als Gründe für die Einstellung der Verfahren werden unterschiedliche Entwicklungen angeführt. In einigen Fällen haben sich die ursprünglichen Planungsziele geändert oder sind nicht mehr aktuell, etwa weil Vorhaben von Investoren aufgegeben wurden oder die Umsetzung bereits auf Grundlage bestehender Regelungen, wie dem § 34 BauGB, erfolgt ist. Bei anderen Projekten, beispielsweise in der Gaußstraße oder an der Hängebank, verhindert die dauerhafte Unmöglichkeit einer Bebauung aufgrund von Bergschäden die Fortführung der Planung. Weitere Gründe für die Aufhebung sind das Entfallen von Planungsanlässen oder veränderte rechtliche Rahmenbedingungen.
Die formelle Aufhebung der Beschlüsse soll der rechtlichen Klarheit und der Verwaltungsvereinfachung dienen. Durch das Ende der Verfahren entfällt die Notwendigkeit für verschiedene Ämter, die Ziele dieser alten Aufstellungsbeschlüsse bei Bauantragsverfahren zu prüfen. Zudem dient die Maßnahme der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, da veraltete Informationen aus den Online-Verzeichnissen entfernt werden können, um Unklarheiten und unnötige Anfragen in der Verwaltung zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bochum 2027 (ABK 2027)Zur Vorlage · 20261211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum legt das Abwasserbeseitigungskonzept 2027 (ABK 2027) zur Beratung und Entscheidung vor. Gemäß dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen ist die Kommune verpflichtet, alle sechs Jahre ein solches Konzept zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Das ABK 2027 dient als Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2021 und umfasst die Planung, Errichtung sowie Instandhaltung der Abwasseranlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem ABK 2027 zuzustimmen und die Verwaltung anzuweisen, das Dokument bei der Bezirksregierung einzureichen. Das Konzept beinhaltet neben der Abwasserbeseitigung auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie Maßnahmen zur Fremdwassersanierung. Ein wesentlicher Bestandteil sind Strategien zur Klimafolgenanpassung, um auf Auswirkungen wie Starkregen, Hitze und Trockenheit zu reagieren. Hierbei kommen unter anderem eine Starkregengefahrenkarte und das Leitbild der „Schwammstadt“ zum Einsatz, welches die Verdunstungsrate erhöhen und die Versickerung fördern soll.
Die Planung basiert zudem auf einem Modell zur Alterungsprognose des Kanalnetzes, um die langfristige Erhaltung der Infrastruktur sicherzustellen. Das Entwässerungsnetz der Stadt umfasst etwa 1.246 Kilometer an Kanalleitungen sowie verschiedene Sonderbauwerke wie Pumpwerke und Regenrückhalteanlagen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD) - 2.4Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen StellplatzsatzungZur Vorlage · 20261441 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Stellplatzsatzung sowie zur Kenntnisnahme einer Evaluation der bisherigen Regelungen vor. Ziel der Satzung, die bereits 2022 eingeführt wurde, ist es, Baukosten im Wohnungs- und Gewerbebau zu senken und alternative Mobilitätsangebote wie den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fahrradabstellanlagen zu fördern.
Die durchgeführte Evaluation zeigt, dass die bisherige Satzung in der Praxis gut anwendbar ist und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben zu Vereinfachungen bei Bauanträgen geführt hat. Dennoch wurden Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an Fahrradabstellanlagen sowie punktuelle Optimierungsmöglichkeiten bei den Richtwerten zur ÖPNV-Lagegunst identifiziert. Die neue Satzung sieht daher redaktionelle Klarstellungen und angepasste Kriterien vor, um die Anwendung weiter zu vereinfachen und die Kosten für Bauvorhaben potenziell weiter zu reduzieren.
Mit dem Beschluss wird zudem die Verwaltung beauftragt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der angepassten Satzung einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Eine erneute umfassende Evaluation soll nach drei Jahren stattfinden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Stadtentwicklung und die Mobilitätsstruktur fundiert bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:16(AfD,StG/V)dafür:65(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:FB)dagegen:2(AfD)dafür:13(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen: 2 (AfD, FDP)Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bie zwei Enthaltungen (AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlagesdagegen: 3 (AfD, StG/Volt)dafür: 11 (SPD, CDU. Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)Enthaltungen: 0
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:WAT)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag: Enthaltungen: 2 (Die Linke) Dagegen: 2 (AfD, FDP) Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU) - 2.5Sanierung Pumpwerk LottentalZur Vorlage · 20261444 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums plant die Sanierung des Mischwasser-Pumpwerks Lottental. Die 1968 errichtete Anlage dient der Abwasserentsorgung in den Stadtteilen Brenschede und Schrick und umfasst ein Einzugsgebiet von etwa 260 Hektar. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen wurden Mängel an der Bausubstanz sowie an der Maschinen- und Elektrotechnik festgestellt, die eine Instandsetzung erforderlich machen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen Betonarbeiten zum Erhalt der Bausubstanz, die bauliche Trennung des Einlaufbereichs vom Schaltanlagenraum aus Gründen des Explosionsschutzes sowie den Austausch der Pumpentechnik und der Steueranlage. Zudem soll ein Schacht zur Geschieberückhaltung errichtet werden. Die Bauarbeiten sollen im zweiten Quartal 2027 beginnen und eine Gesamtdauer von etwa 16 Monaten in Anspruch nehmen. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer.
Für den Straßenverkehr sind punktuelle Einschränkungen vorgesehen. Die Hevener Straße bleibt beidseitig befahrbar, wobei es im Rahmen der Baustelleneinrichtung zu stundenweisen einseitigen Sperrungen kommen kann. Auch auf der Straße „Auf dem Kalwes“ ist mit zeitweisen Sperrungen zu rechnen. Der Fuß- und Radweg entlang der Hevener Straße wird für eine Dauer von maximal einer Woche gesperrt, wobei eine Umleitung bereitgestellt wird. Während des Zeltfestivals Ruhr sind keine Sperrungen geplant.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Sportstättenentwicklungsplanung Sanierung von Funktionsgebäuden auf den Sportplatzanlagen – Umsetzungskonzept und PrioritätenlisteZur Vorlage · 20261534 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats für Sport und Bewegung befasst sich mit der Sportstättenentwicklungsplanung, insbesondere mit der Sanierung von Funktionsgebäuden auf Bochumer Sportplatzanlagen. Im Rahmen einer Untersuchung wurden 45 Funktionsgebäude und 9 Funktionsräume auf 44 der insgesamt 53 Sportplatzanlagen baufachlich und sportfachlich bewertet. Die Bewertung erfolgte anhand des baulichen Zustands sowie sportfachlicher Kriterien wie der Mannschaftszahl und der vorhandenen Umkleidekapazitäten. Auf Basis dieser Analyse wurde eine Prioritätenliste erstellt, welche die Anlagen „Am Hessenteich“, „Gahlensche Straße“, „Waldesrand“ und „Stadtgartenring“ auf die Ränge eins bis vier setzt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat dem Vorgehen zustimmt und die Verwaltung beauftragt, für die Anlagen der Prioritätsstufen 1 bis 4 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen sowie die notwendigen Umsetzungsschritte einzuleiten. Die Ergebnisse dieser Studie, einschließlich der zu erwartenden Kosten, sollen dem Rat erneut vorgelegt werden. Ein definiertes Raumprogramm dient dabei als Grundlage für zukünftige Planungen und umfasst Anforderungen an die Barrierefreiheit, den Brand- und Arbeitsschutz sowie All-Gender-Lösungen. Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie sind Kosten von maximal 220.000 Euro vorgesehen, die aus der entsprechenden Finanzstelle bereitgestellt werden. Konkrete Baukosten für die bauliche Umsetzung der Anlagen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.06.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (4. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20261645 die fünfte Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2031 vorgelegt. Der Entwurf, der vom Jugendamt unter Federführung von Armin Bembennek erstellt wurde, sieht vor, dass der Rat der Stadt Bochum die inhaltliche Weiterentwicklung beschließt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Plan benannten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen anzumelden.
Der Förderplan dient als Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Als thematische Schwerpunkte werden unter anderem der Fachkräftemangel, soziale Ungleichheiten, die Auswirkungen der Digitalisierung sowie die Förderung von Inklusion und Kinderschutz angeführt. Die Planung basiert auf Ergebnissen aus der Sozialberichterstattung und verschiedenen Jugendbeteiligungsformaten wie den Jugendforen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine gesicherte Finanzierung erforderlich. Der Plan sieht vor, dass die finanzielle Förderung an die Bedingung geknüpft ist, dass die Impulse des Förderplans in die Planungen integriert werden und Fachkräfte sowie Träger der freien Jugendhilfe aktiv an Prozessen wie der Erstellung von Jahresberichten oder der Teilnahme an Sozialraumkonferenzen mitwirken.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (Die Linke, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (5. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (1 SPD, Grüne)Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 9 (SPD,CDU)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (Die Linke, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP) - 3.Vorschläge und Anregungen
- 3.1Anregung Erhalt Baumbestand bei BaumaßnahmenZur Vorlage · 20261663 · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke haben für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Süd am 7. Juli 2026 eine Anregung zum Baumschutz eingebracht. Die Vorlage thematisiert die Gefährdung des Baumbestands durch Bauvorhaben, insbesondere durch Beeinträchtigungen der Wurzelbereiche bei Erdarbeiten oder Umgestaltungen von Straßenränder. Es wird darauf hingewiesen, dass in der vergangenen Legislaturperiode Baupläne vorlagen, bei denen Baumentnahmen ohne detaillierte Begründung ersichtlich waren. Zudem wird die Vermutung geäußert, dass die derzeitigen Entschädigungszahlungen für Baumentnahmen nicht ausreichen, um den Erhalt von Bäumen gegenüber wirtschaftlichen Interessen der Bauträger zu priorisieren.
Die Fraktionen beantragen, dass die zuständigen Fachabteilungen der Verwaltung die Bemühungen um den Erhalt des bestehenden Baumbestands verstärken. Zukünftige Baupläne sollen neben der Anzahl der zu fällenden Bäume auch schriftliche Begründungen enthalten, warum ein Erhalt einzelner Bäume nicht möglich ist. Darüber hinaus wird eine schonendere Vorgehensweise im Gebäude- und Straßenbau sowie eine Intensivierung der fachlichen Umweltbaubegleitung gefordert. Dies könne unter anderem durch den Einsatz von Saugbaggern oder die vorübergehende Bewässerung während der Bauphase geschehen. Abschließend wird eine höhere Transparenz der Stadt Bochum bezüglich der Vorgehensweise beim Baumschutz auf Baustellen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- 4.1Bildung und Zusammensetzung eines Bezirksältestenrates für die Wahlperiode bis 2030Zur Vorlage · 20261709 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD Bochum Süd – Bündnis 90/Die Grünen Bochum Süd – und Die Linke Bochum Süd haben einen Antrag zur Bildung eines Bezirksältestenrates für die laufende Wahlperiode bis 2030 vorgelegt. Das Gremium soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 7. Juli 2026 beraten werden.
Der Antrag sieht vor, den Bezirksältestenrat zur Unterstützung der Amtsführung des Bezirksbürgermeisters bzw. der Bezirksbürgermeisterin einzurichten. Die Zusammensetzung des Rates soll den Vorsitzenden oder die Vorsitzende, die stellvertretenden Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister sowie die Fraktionsvorsitzenden oder Sprecher der Fraktionen in der Bezirksvertretung Bochum-Süd umfassen. Zudem wird vorgesehen, dass die Bezirksbürgermeisterin oder der Bezirksbürgermeister weitere Personen zu den Sitzungen des Rates hinzuziehen kann. Die Schrift- und Geschäftsführung des Gremiums soll durch die Schriftführung der Bezirksvertretung Bochum-Süd erfolgen.
Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass die Einrichtung eines Bezirksältestenrates bereits in vorangegangenen Wahlperioden praktiziert wurde. Ein solcher Rat habe sich laut dem Antrag insbesondere bei Haushaltsberatungen, der Beratung von Zuwendungsanträgen sowie bei der Durchführung von Ortsterminen als zweckmäßig erwiesen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, FDP).
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 5 Enthaltungen (CDU, FDP). - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Kompensation Temporäre OpeltrasseZur Vorlage · 20261343 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Kompensation der temporären Opeltrasse reagiert. Der naturräumliche Schaden durch den Biotopverlust wird vom Amt als gering eingestuft, da die betroffene Fläche auf der nördlichen Seite eine artenarme Intensivwiese umfasste. Im Bereich des Waldrandes wurden zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit Gefahrenbäume sowie Brombeerbestände entfernt.
Als Ausgleichsmaßnahmen ist die gezielte Entwicklung von ruderalen Kraut- und Staudensäumen vorgesehen. Durch eine zweischürige Mahd im Spätsommer und Herbst soll insbesondere der Lebensraum der Blauflügeligen Ödlandschrecke erhalten bleiben. Das gesamte Vorhaben umfasst eine Fläche von 56.658 Quadratmetern. Zu den durchgeführten Maßnahmen gehören die Pflanzung von 2.913 heimischen Sträuchern sowie 80 Einzelbäumen und die Entwicklung von Ruderalflächen auf 8.000 Quadratmetern. Laut Verwaltung führt dies zu einer Steigerung des Biotopwerts um 3.898 Punkte gegenüber dem Ausgangszustand.
Alle derzeitigen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen und das Vorhaben ist beendet. Eine Nachbilanzierung wird nach der Errichtung der Geh- und Radwegbrücke über die A448 stattfinden. Sollten die angestrebten Zielbiotope nicht erreicht werden, werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde weitere Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister in den Legislaturperioden in Bochum-Süd, seit der Gemeindereform zum 01. Januar 1975Zur Vorlage · 20261512 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Bezirksfraktion hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 9. Juni 2026 eine Anfrage zur Anzahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeister seit der Gemeindereform im Jahr 1975 gestellt. Die Verwaltung nahm dazu in der Vorlage 20261512 Stellung.
Nach den Erläuterungen der Verwaltung war es aufgrund der ursprünglichen gesetzlichen Vorgaben nach der Gründung der Bezirksvertretung Bochum-Süd zunächst nur möglich, eine stellvertretende Person zu wählen. Erst durch eine spätere Änderung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde die Wahl mehrerer Stellvertreter rechtlich ermöglicht. Seit dem Jahr 1984 wählt die Bezirksvertretung Bochum-Süd zwei stellvertretende Bezirksbürgermeister bzw. stellvertretende Bezirksbürgermeisterinnen.
Die Anzahl der Stellvertretungen richtet sich nach der jeweils geltenden Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Innerhalb dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidet die Bezirksvertretung Bochum-Süd zudem eigenständig über die konkrete Anzahl der zu wählenden Stellvertretungen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Mitteilung der Vorlage „Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Wohnungsbauturbo) hier: Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB“Zur Vorlage · 20261015 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke hat am 3. März 2026 beschlossen, die Bezirksvertretungen über die Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, umgangssprachlich als „Wohnungsbauturbo“ bezeichnet, zu informieren. Gegenstand der Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ist ein Grundsatzbeschluss zum Zustimmungsverfahren gemäß § 36a BauGB.
Die Vorlage wird den verschiedenen Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungen in den Bezirksvertretungen Wattenscheid, Mitte, Südwest, Nord, Ost und Süd sind für den Zeitraum zwischen dem 19. Mai und dem 9. Juni 2026 terminiert. Damit erfolgt die Weiterleitung der Entscheidung des Ausschusses an die lokalen Gremien, um über die rechtlichen Rahmenbedingungen des genannten Verfahrens in Kenntnis zu setzen.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (6. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 03.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (6. Sitzung)
- 02.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (6. Sitzung)
- 19.05.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Geh-bzw. Wanderweg Brockhauser StraßeZur Vorlage · 20261652 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat den aktuellen Sachstand zum geplanten Wanderweg an der Brockhauser Straße angefragt. Hintergrund ist die Einrichtung des Naturschutzgebietes „Ruhraue Stiepel“ im Jahr 2020, wodurch ein ehemaliger Spazierweg gesperrt wurde. Im Rahmen von Planungsdiskussionen im Jahr 2022 wurde eine Variante bevorzugt, die sich landschaftlich besser in die Struktur einfügt und geringere Kosten verursacht. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erkundigten sich nach dem Fortschritt des Projekts, da der ursprünglich angestrebte Zeitplan für eine Umsetzung bis zum Spätsommer 2025 nicht wie erwartet realisiert wurde.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Untere Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Grünplanung und -management für das Projekt zuständig ist. Eine Fortführung des Vorhabens gestaltet sich aufgrund der aktuellen Haushaltslage schwierig. Ein zuvor vorgesehenes Förderprogramm steht für dieses Projekt nicht mehr zur Verfügung, und eine Finanzierung aus Eigenmitteln wird als unwahrscheinlich eingestuft. Die Verwaltung prüft derzeit alternative Förderprogramme. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung kann erst genannt werden, wenn die erforderlichen Mittel bereitstehen. Sobald sich eine Finanzierungsmöglichkeit ergibt, wird der Bezirksvertretung Süd ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Gemeinsamer Fragenkatalog an das Amt für Stadtplanung zum Bauplanverfahren zur Osterweiterung Technologiequartier - Bedarf für eine TQ-Erweiterung und Begründung für den geplanten UmfangZur Vorlage · 20261661 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf Anfragen der Fraktionen SPD, Die Grünen und Die Linke der Bezirksvertretung Bochum-Süd die Planung zur Osterweiterung des Technologiequartiers (TQ) erläutert. Ein Flächenbedarf für die kommenden zehn Jahre wird mit der langfristigen Standortstrategie für Forschung und Innovation begründet. Da sich das TQ strukturell vom klassischen Büroflächenmarkt unterscheidet, wird eine Deckung des Bedarfs durch Flächen im Bochumer Osten oder im Bereich der ehemaligen Zeche Prinz-Regent ausgeschlossen. Da im TQ keine freien Bauflächen für neue Ansiedlungen verfügbar sind und eine Nachverdichtung auf Privatgrundstücken aufgrund der baulichen Nutzung sowie des Stellplatzbedarfs nicht realisierbar ist, wird eine Erweiterung als erforderlich eingestuft. Für die Erweiterung ist die Errichtung eines neuen Parkhauses vorgesehen, da eine Erweiterung des bestehenden Parkhauses in Privateigentum nicht möglich ist.
Hinsichtlich der Verkehrsplanung zeigt eine Machbarkeitsstudie die Umsetzbarkeit einer Überplanung des südlichen Auf- und Abfahrtohres. Für den Bereich der nördlichen Schattbachstraße wird kein verkehrlicher Anpassungsbedarf im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 1039 festgestellt. Die prognostizierte Verkehrsbelastung an der Schattbachstraße liegt im Planfall zwischen 290 und 365 Kfz/h. Für verkehrliche Umbaumaßnahmen liegt derzeit noch keine Kostenabschätzung vor. Der zeitliche Ablauf sieht die frühzeitige Beteiligung von Januar bis Februar 2026 sowie die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im ersten Quartal 2027 vor.
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- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Erweiterung der Streuobstwiese auf der Parkanlage zwischen Prinz-Regent-Straße und Wohlfahrtstraße in WiemelhausenZur Vorlage · 20261748 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Erweiterung der Streuobstwiese auf der Parkanlage zwischen der Prinz-Regent-Straße und der Wohlfahrtstraße im Bochumer Stadtteil Wiemelhausen. Die Maßnahme folgt einem Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Süd, die die Nachpflanzung von Obstgehölzen sowie den Ersatz eines ausgefallenen Baumes beabsichtigt. Für dieses Vorhaben stehen bezirkliche Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung.
Die Untere Naturschutzbehörde hat die Umsetzbarkeit der Erweiterung geprüft und als grundsätzlich möglich bewertet. Aufgrund des vorgegebenen Kostenrahmens ist eine Anpassung der Pflanzqualitäten gegenüber den üblichen Standards vorgesehen. Geplant ist die Verwendung von Obstgehölzen mit einem Stammumfang von 14 bis 16 cm oder gegebenenfalls 16 bis 18 cm. Mit dem zur Verfügung stehenden Budget können voraussichtlich fünf bis sieben zusätzliche Bäume gepflanzt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für die kommende Pflanzperiode zwischen Oktober 2026 und März 2027 vorgesehen. Die konkrete Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Verfügbarkeit geeigneter Obstgehölze. Eine weitergehende Ausstattung der Fläche ist nicht Bestandteil dieser Pflanzmaßnahme.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - keine Tagesordnungspunkte
- 6.Anfragen
- 6.1Stand Glasfaserausbau Bochum-SüdZur Vorlage · 20261849 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion Bochum-Süd hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 7. Juli 2026 Informationen zum aktuellen Stand des Glasfaserausbaus im Stadtbezirk angefordert. Die von Sybille Wolf eingereichte Vorlage mit der Nummer 20261849 befasst sich mit der digitalen Infrastruktur im Bochumer Süden und bittet die Verwaltung um detaillierte Auskünfte zu verschiedenen Aspekten der Netzversorgung.
Die Anfrage umfasst die Frage nach dem derzeitigen Fortschritt des Glasfaserausbaus sowie die Identifizierung von Teilbereichen, die bereits an das Netz angeschlossen sind oder noch keine Versorgung aufweisen. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Maßnahmen die Stadt Bochum ergreift, um eine möglichst flächendeckende Anbindung im Bezirk zu erreichen. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Erwartung eines Zeitplans, der angibt, bis wann eine vollständige Glasfaserversorgung für Haushalte und Unternehmen im Bochumer Süden realisiert werden soll.
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Beratungsfolge
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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