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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur fünften Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vorgelegt. Der Plan dient als strategisches Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er wurde in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und integriert Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung sowie aus Jugendbeteiligungsformaten.
Die Vorlage benennt zentrale Handlungsfelder und thematische Schwerpunkte, darunter den Fachkräftemangel, soziale Ungleichheit, Digitalisierung sowie die Umsetzung von Inklusion und Kinderschutzstrukturen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch digitale und inklusive Ansätze zu fördern. Zur Sicherung der Qualität sind zudem kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Evaluationen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fünfte Fortschreibung inhaltlich beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Plan aufgeführten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanungen anzumelden. Die langfristige Finanzierung der Maßnahmen ist an die aktive Mitwirkung der Träger und Fachkräfte sowie an die Integration der Planimpulse in die laufenden Planungen geknüpft.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann)Dagegen:1 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW))
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 2 (Linke/ Migr. Linke) Dagegen - 2 (AfD/ Liste AfD) Dafür – 10 (SPD/ Liste SPD/ Grüne /Grüne Liste Vielfalt/ / CDU/CDU-Forum Integration)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V) Dagegen: 2 (AfD) Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW)) - 3.1.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt im Rat"Zur Vorlage · 20262357 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262357 wird eine Anpassung der 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2031 angestrebt. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte, die in den Ausschüssen für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung gebracht werden sollen.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die jährliche Dynamisierung der Gesamtzuschüsse für Jugendverbände und -initiativen neu zu bemessen. Anstatt der im Entwurf vorgesehenen festen Rate von 2 % soll sich die Steigerung an der durchschnittlichen Veränderung der Teuerungsrate der jeweils drei vorangegangenen Jahre orientieren, basierend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Rate unter der Inflationsrate der vergangenen Jahre liege und eine Orientierung am Preisindex die finanzielle Planungssicherheit der Zuwendungsempfänger sowie den qualitativen Stand der Förderung sichern soll.
Der zweite Punkt des Antrags sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Etablierung eines Jugendstadtrats in Bochum zu beauftragen. Dieses Konzept soll den zuständigen Gremien zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Konzept soll unter anderem Vorschläge zum Wahlmodus sowie zur Integration der Jugendvertretung in die kommunalpolitischen Gremien, etwa durch Rederechte in den Ausschüssen, enthalten. Ziel ist es, die Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen im Rahmen der Demokratiebildung auszubauen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 1.)Enthaltungen: 3 (Die Linke, UWG FB - BSW)Dagegen:11 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen)Dafür: 1 (StG/V)Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 2.)Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grüne
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 1.) Enthaltungen: 3 (Die Linke, UWG FB - BSW) Dagegen:11 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen) Dafür: 1 (StG/V)Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 2.) Enthaltungen: 2 (Die Linke) Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grüne - 3.1.2Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262422 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum von 2027 bis 2031 vorgelegt. Der Antrag umfasst redaktionelle sowie inhaltliche Anpassungen für die kommende Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung.
Auf redaktioneller Ebene wird vorgeschlagen, die Formulierung zu extremistischen Bedrohungen zu präzisieren. Die Klammerung, die Bedrohungen von links und rechts einschließt, soll entfernt werden, um den Fokus auf Angriffe von rechter Seite zu legen.
Inhaltlich fordert die Fraktion, die Unterstützung der Jugendverbände im Sinne des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW zu festigen. Angesichts wachsender Mitgliederzahlen im Kinder- und Jugendring werden zusätzliche professionelle Ressourcen und eine verstärkte Qualifizierung von Ehrenamtlichen als notwendig erachtet. Zudem soll der Zuschuss für Investitionskosten von Verbandsheimen von einer prozentualen Erhöhung auf einen festen Betrag von 5.000 Euro pro Jahr geändert werden.
Für die städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäuser sieht der Antrag vor, neben den Werkstudierendenstellen als Integrationsassistenzen eine zusätzliche Fachkraftressource im Umfang von 50 Prozent in kleinen Jugendfreizeithäusern einzuplanen, um den Anforderungen des Kinderschutzes gerecht zu werden. Schließlich wird eine Anpassung der jährlichen Dynamisierung vorgeschlagen. Statt einer fixen Rate von 2 Prozent soll die Erhöhung an die tatsächliche Entwicklung der Personalkosten, Energie- und Sachkosten gekoppelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen:13 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW, StG/V)Dafür: 2 (Die Linke)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen:13 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW, StG/V) Dafür: 2 (Die Linke) - 3.2Familienzentren an Grundschulen - Aufbau von zwei weiteren Familiengrundschulzentren im Rahmen des Startchancen-ProgrammsZur Vorlage · 20262046 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um den Ausbau der Familiengrundschulzentren (FGZ) in Bochum zu erweitern. Im Rahmen des Startchancen-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen sollen zwei weitere Standorte ab dem 1. Februar 2027 als Familiengrundschulzentren etabliert werden. Konkret empfiehlt die Verwaltung, die Arnoldschule und die Glückaufschule für diesen Aufbau auszuwählen.
Die Auswahl der Standorte erfolgte nach objektiven Kriterien, unter anderem unter Berücksichtigung des sozialen Indexes, der Schulentwicklungsplanung und der Betreuungsquoten. In Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht und den jeweiligen Schulgemeinden wurden die Standorte identifiziert, die keine baulichen Investitionen erfordern. Für die Arnoldschule und die Glückaufschule liegen bereits positive Rückmeldungen der Schulleitungen vor.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 1. Oktober 2026 einen fristgerechten Antrag auf Landesförderung zu stellen. Im Falle einer Bewilligung übernimmt die Stadt den erforderlichen kommunalen Eigenanteil. Die jährlichen Kosten für den Eigenanteil der beiden neuen Zentren belaufen sich auf voraussichtlich 18.400 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im Haushalt für die Jahre 2027 bis 2029 bereitstehen. Die Landesförderung deckt dabei 80 Prozent der Kosten für die Leitung der Zentren sowie die Sachmittel ab.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,OB)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW, StG/V)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 2 (AfD) Dafür:13 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW, StG/V) - 4.Anträge
- 4.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261844 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zum Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag (Nummer 20261844) sieht vor, dass die Verwaltung ein Realisierungskonzept zur Klimaresilienz städtischer Flächen im Besitz der Stadt Bochum erarbeitet.
Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung nach nachvollziehbaren Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mögliche Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum zu prüfen, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze wie Dehydration oder Hitzschlag zu schützen. Ein verbesserter Schutz soll zudem die Inklusion gewährleisten, insbesondere für Kinder mit gesundheitlichen Risiken. Die städtischen Maßnahmen sollen als Grundlage für eine Beratung anderer Träger dienen, indem sie Erkenntnisse über effektive Maßnahmen und die Akquise von Fördermitteln liefern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 4.1.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261953 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261953 befasst sich mit dem Hitzeschutz auf Schulhöfen sowie den Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen eine Änderung des Beschlusstextes zur Vorlage 20220790.
Die Verwaltung soll den bestehenden Beschluss auf die Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen ausweiten. Zudem wird gefordert, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Übersicht über bereits entsiegelte und verschattete Schulhöfe sowie über laufende Maßnahmen vorlegt. Ein Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand soll jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine Kühlung der Flächen durch die Entsiegelung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie durch die Pflanzung großkroniger Bäume erreicht werden kann. Der Antrag knüpft an ein Vorhaben aus dem Jahr 2022 an, welches die Neugestaltung von Schulhöfen nach Abschluss von Baumaßnahmen vorsah. Ziel ist es, die Flächen durch Entsiegelung und Begrünung zur Schattenbildung zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)Dafür: 1 (StG/V)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Die Linke) Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW) Dafür: 1 (StG/V) - 4.1.2Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen und in den entsprechenden Gebäuden hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion, der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" sowie der Gruppen FDP-UWG: WAT im Rat und UWG Freie Bürger - BSW im RatZur Vorlage · 20262345 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag der im Rat vertretenen Fraktionen befasst sich mit der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulhöfen, Außenspielflächen sowie in Gebäuden von Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS) im Besitz der Stadt Bochum. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung kurzfristig ein Realisierungskonzept erstellt, um die Klimaresilienz dieser Flächen zu erhöhen. Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung anhand nachvollziehbarer Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden.
Zur Finanzierung der Vorhaben soll die Verwaltung die Möglichkeit von Förderprogrammen auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes prüfen. Neben den Außenflächen sollen auch Bestandsgebäude auf zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen untersucht werden. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des ersten Quartals 2027 realisiert werden, wobei der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe über den Umsetzungsstand zu informieren ist. Die entsprechenden Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie sollen ebenfalls eine Mitteilung erhalten. Bei künftigen Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist zudem über das jeweilige Hitzeschutzkonzept zu informieren.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen mit der Zunahme von Hitzeperioden und der besonderen Anfälligkeit von Kindern für hitzebedingte Gesundheitsrisiken. Ziel ist es, durch bauliche und infrastrukturelle Anpassungen die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und die Inklusion zu gewährleisten. Die städtischen Maßnahmen sollen zudem als Grundlage für die Beratung anderer Träger dienen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (AfD, StG/V) Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Fortführung Modell DeutschlandTicket für das Schuljahr 2026/2027Zur Vorlage · 20261721 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert über die Fortführung des Modells DeutschlandTicket für Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2026/2027. Die Umsetzung erfolgt über eine neue Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden SchokoTicket-Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Diese Vereinbarung ist zunächst auf zwei Schuljahre angelegt, wobei eine Kündigung zum Ende des ersten Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich ist.
Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler, deren Fahrtkosten durch die Schülerfahrkostenverordnung abgedeckt sind, bleiben die Eigenanteile in der bisherigen Höhe bestehen. Selbstzahlende Schülerinnen und Schüler können das DeutschlandTicket zu einem um 20,00 Euro reduzierten Preis erwerben. Aktuell umfasst die Gruppe der Anspruchsberechtigten rund 7.190 Personen, während rund 11.500 Schülerinnen und Schüler als Selbstzahler gelten.
Die finanzielle Kalkulation basiert auf einem monatlichen Preis von 63,00 Euro für das DeutschlandTicket. Die Schulträger leisten Zahlungen auf Basis des SchokoTicket-Vertrags, jedoch mindestens das Zwölffache des DeutschlandTicket-Preises pro Anspruchsberechtigten. Im Vergleich zum SchokoTicket-Modell entstehen durch die Fortführung des DeutschlandTickets haushaltsjahrübergreifende Mehrkosten von etwa 669.300 Euro. Für die BOGESTRA ergeben sich durch das Modell DeutschlandTicket Erträge in Höhe von 13,04 Millionen Euro, wobei ein selbstfinanzierter Ertrag von 7,61 Millionen Euro verbleibt. Eine mögliche Preisänderung des DeutschlandTickets oder ein Anstieg der Anzahl anspruchsberechtigter Personen könnte die Kosten weiter beeinflussen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Eingabe einer betroffenen Familie zum Übergang von der Grundschule auf weiterführende SchulenZur Vorlage · 20261750 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Ratsfraktion zum Thema Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen reagiert. Hintergrund der Anfrage war das Schreiben einer Familie, deren Tochter beim Schulübergang weder ihren Erst- noch ihren Zweitwunsch realisieren konnte und nun einem weit entfernten Gymnasium zugewiesen wurde. Die Fraktion hatte um Auskunft über den Umgang mit dieser Eingabe, die Weitergabe der Antwort an die Fraktionen sowie um Informationen zur schriftlichen Fixierung der Übergangsregelungen und zur Kapazität an Gymnasialplätzen gebeten.
Das Schulverwaltungsamt teilte mit, dass der konkrete Sachverhalt geprüft wurde. Dabei konnte kein Fehler im Verfahren zur Verteilung der Schulplätze festgestellt werden, weshalb dem Wunsch der Familie nicht entsprochen wurde. Eine direkte schriftliche Rückmeldung an die Familie sei bereits erfolgt. Eine Veröffentlichung des konkreten Schriftverkehrs durch die Verwaltung wird abgelehnt; eine Akteneinsicht könne bei Bedarf beim Oberbürgermeister beantragt werden.
Hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen erklärte die Verwaltung, dass die Regelungen für den Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I nicht durch den Schulträger, sondern durch das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt werden. Grundlage ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I), welche das Aufnahmeverfahren und die Kriterien bei übersteigenden Anmeldewünschen regelt. Laut Verwaltung wurde allen Kindern mit dem Wunsch nach einem Gymnasialplatz ein entsprechender Platz angeboten, wobei kein Anspruch auf ein bestimmtes Gymnasium besteht.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Nutzung von Freibädern für den schulischen SportunterrichtZur Vorlage · 20262158 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Nutzung von städtischen Freibädern für den schulischen Sportunterricht geantwortet. Entgegen der Annahme, eine Nutzung sei grundsätzlich nicht vorgesehen, ist der Einsatz von Freibädern für schulische Zwecke möglich. Voraussetzung hierfür sind die Einhaltung der schulrechtlichen Vorgaben, die Beachtung der Badeordnung sowie die Gewährleistung der Aufsichtspflicht durch qualifiziertes Lehrpersonal.
Für die Beantragung von Nutzungszeiten existiert kein standardisiertes Verfahren, da diese Zeiten nicht Bestandteil der regulären Betriebsplanung sind. Die Schulen müssen Anfragen frühzeitig beim Schulverwaltungsamt einreichen und die gewünschten Zeiten sowie die Gruppengrößen angeben. Die abschließende Zuweisung erfolgt durch das Schulverwaltungsamt in Abstimmung mit den WasserWelten, sofern die Kapazitäten des Badebetriebs dies zulassen.
Hinsichtlich der personellen Anforderungen liegt die Verantwortung für die Durchführung und die Aufsicht bei den jeweiligen Schulen. Erforderlich ist der Einsatz von Lehrkräften mit der notwendigen fachlichen Qualifikation. Über die aktuelle Verfügbarkeit von entsprechend qualifiziertem Personal liegen der Verwaltung keine zentralen Daten vor; die Beurteilung obliegt den Schulen. Die Verwaltung sieht grundsätzlich die Möglichkeit, bei geeigneter Witterung zusätzliche Schwimmunterrichtszeiten einzurichten, um die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern zu fördern. Als Beispiel für eine kurzfristige Umsetzung wurde auf eine bereits erfolgte Belegung durch eine Schule verwiesen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Bewerbung beim MKW NRW zur Ausschreibung 2026 "Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung und Sonderzulage Ganztag"Zur Vorlage · 20262238 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat am 20. August 2026 zwei Konzepte beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) eingereicht. Die Einreichungen erfolgen im Rahmen der Ausschreibung 2026 für kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung sowie für die sogenannte Sonderzulage Ganztag.
Das erste eingereichte Konzept mit dem Titel „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ umfasst ein kommunales Gesamtkonzept für kulturelle Bildung. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Der Kern des Konzepts besteht aus der strategischen Zusammenführung bestehender, kommunal verwalteter Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Kultur, Schule, Jugend und Integration sowie der Aufbau von Strukturen und Netzwerkarbeit vorgesehen.
Das zweite Konzept trägt den Titel „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ und befasst sich mit der Integration kultureller Bildung in den Ganztag. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 202kom/2027 sukzessive eingeführt wird, sollen neue Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien geschaffen werden. Die inhaltliche Grundlage bildet die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung mit dem Schulverwaltungsamt, den Trägern der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS), den Familiengrundschulzentren sowie den Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Nutzung von Freibädern für den schulischen SportunterrichtZur Vorlage · 20262381 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Nutzung von Freibädern für den schulischen Sportunterricht geantwortet. Laut der Antwort ist die Nutzung städtischer Freibäder für den Schwimmunterricht grundsätzlich zulässig. Eine verlässliche Unterrichtsplanung ist jedoch aufgrund der witterungsbedingten Abhängigkeit von Wasser- und Lufttemperaturen nur eingeschränkt möglich.
Schulen können Nutzungszeiten über das zuständige Schulverwaltungsamt beantragen. Die Vergabe der Wasserflächen erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserflächenmanagement der WasserWelten Bochum GmbH unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten und des öffentlichen Badebetriebs. Nach Eingang einer Anfrage benötigen die WasserWelten für die Prüfung in der Regel fünf Werktage.
Hinsichtlich der personellen Anforderungen trägt die verantwortliche Lehrkraft die Aufsichtspflicht gegenüber den Schülern, während die Betreiberseite für die Verkehrssicherung und den sicheren Betrieb des Freibades verantwortlich bleibt. Die eingesetzten Lehrkräfte müssen über die nach Landesrecht vorgeschriebenen Qualifikationen, insbesondere den Nachweis der Rettungsfähigkeit, verfügen. Die Verfügbarkeit von qualifizierten Lehrkräften liegt in der Zuständigkeit des Landes.
Die Verwaltung gab an, sich in Abstimmung mit den WasserWelten um die Einrichtung zusätzlicher Schwimmunterrichtszeiten in den Monaten mit geeigneter Witterung zu bemühen, sofern von den Schulen ein konkretes Interesse angemeldet wird.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Umgang des Schulverwaltungsamtes mit der Eingabe einer betroffenen Familie zum Übergang von der Grundschule auf weiterführende SchulenZur Vorlage · 20261715 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20261715 hat ein Mitglied des Ausschusses für Schule und Bildung der Stadt Bochum um eine Stellungnahme des Schulverwaltungsamtes gebeten. Hintergrund der Anfrage ist ein Schreiben einer betroffenen Familie, das der Verwaltung sowie den Fraktionen des Rates vor einiger Zeit zugegangen ist. In diesem Schreiben wird die Situation eines Kindes geschildert, dessen Wünsche beim Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule nicht berücksichtigt wurden, was zu einer Zuweisung an ein Gymnasium mit erheblicher Entfernung zum Wohnort führte.
Die Ratsmitgliederin bittet die Verwaltung um eine schriftliche Auskunft darüber, wie mit der Eingabe der Familie verfahren werden soll. Zudem wird darum gebeten, dass die Antwort der Verwaltung an die Familie zeitnah auch den Fraktionen des Schulausschusses zur Verfügung gestellt wird. Des Weiteren wird nach der Existenz einer schriftlich fixierten Übergangsregelung für den Wechsel von der Grundschule in das weiterführende Schulsystem gefragt. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung erläutern, inwiefern eine solche Regelung die Fragen der Familie beantwortet, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Gymnasialplätzen. Federführend für die Vorlage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Unvollständige Grundreinigung an Bochumer Schulen – Ursachen, strukturelle Defizite und HandlungsbedarfZur Vorlage · 20262054 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 9. September 2026 Informationen über die Durchführung der jährlichen Grundreinigungen an Bochumer Schulen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von verschiedenen Schulstandorten, wonach die Reinigung der Gebäude teilweise unvollständig oder nicht fachgerecht erfolgt.
Konkret werden Probleme bei der Einbeziehung bestimmter Gebäudeteile wie Sporthallen, Containeranlagen oder Verwaltungsbereiche sowie Schwierigkeiten beim Bewegen von Möbeln angeführt. Zudem wird die fachgerechte Ausführung von Bodenarbeiten, etwa das Auftragen neuer Beschichtungen auf Parkett ohne vorherige Entfernung der alten Versiegelung, beanstandet. Die Fraktion führt aus, dass die Ursachen nicht in der Arbeitsweise der Reinigungskräfte, sondern in den organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zu suchen seien.
Die Verwaltung wird gebeten, zu klären, ob ihr ähnliche Beschwerden aus den vergangenen drei Jahren bekannt sind und welche Ursachen für die Defizite vorliegen. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Unterstützung beim Räumen von Räumlichkeiten, zu den Kriterien der Reinigungsplanung sowie zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Des Weiteren wird nach möglichen Maßnahmen zur Behebung der Defizite, der Möglichkeit zur Nachholung unvollständiger Reinigungen und der Bewertung der Auswirkungen auf die Hygiene sowie die Lern- und Arbeitsbedingungen gefragt. Abschließend wird die Frage nach der Angemessenheit der vorhandenen personellen, organisatorischen und finanziellen Ressourcen gestellt.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Hitzeschutz an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20262120 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 5. Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung Fragen zum Hitzeschutz an Bochumer Schulen gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte von Schülerinnen, Schülern sowie Beschäftigten über hohe Temperaturen in Klassenzimmern, fehlende Beschattungsmöglichkeiten und eingeschränkte Belüftung aufgrund funktionsunfähiger Fenster. Die Gewerkschaft verweist dabei auf die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenverordnung, die Grenzwerte für Raumtemperaturen und Anforderungen an die Luftqualität festlegen.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur aktuellen Situation und zur künftigen Planung. Es wird gefragt, ob im Schulverwaltungsamt Zuständigkeiten für die Anpassung von Schulgebäuden an sommerliche Hitze existieren und ob Innenraumtemperaturen in den Schulen regelmäßig gemessen werden. Sollten Messungen stattfinden, wird um eine Aufstellung der Gebäude angefordert, in denen die Grenzwerte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes überschritten werden.
Des Weiteren möchte die Gewerkschaft erfahren, ob die Verwaltung bauliche Maßnahmen zur Wärmereduktion an bestehenden und neuen Schulgebäuden plant und ob hierfür Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Zudem wird die Frage nach der Prüfung von Fördermitteln, etwa aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität, sowie nach der Möglichkeit gestellt, dass Schul- und Klassenpflegschaften oder Fördervereine Mittel für die Anschaffung von Klimaanlagen sammeln dürfen, die anschließend durch die Stadt beschafft werden.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Schulcateringverträge der Stadt BochumZur Vorlage · 20262403 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Organisation und Finanzierung der schulischen Mittagsverpflegung angefordert. Die Anfrage ist als Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 9. September 2026 bestimmt.
Im Zentrum der Anfrage stehen die Verträge zwischen der Stadt Bochum und verschiedenen Cateringunternehmen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Verträge in den vergangenen zwei Schuljahren zwischen der Stadt und den Cateringfirmen geschlossen wurden und in welcher Höhe die damit verbundenen Ausgaben der Stadt angefallen sind.
Darüber hinaus werden Informationen zur Kostenbeteiligung der Eltern sowie zum finanziellen Anteil der Fördervereine an den Schulen angefordert. Die Anfrage zielt darauf ab, die finanzielle Struktur und die Beteiligung der verschiedenen Akteure an der Verpflegung der Schülerinnen und Schüler transparent darzustellen. Die Beantwortung der Fragen soll in schriftlicher Form erfolgen.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Sonderreinigung an Bochumer SchulenZur Vorlage · 20262423 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 9. September 2026 Informationen zum Verfahren für Sonderreinigungen an Bochumer Schulen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Rückmeldungen von Schulleitungen, wonach Unklarheiten über den Prozess für zusätzliche Reinigungsleistungen nach Schulveranstaltungen bestehen, die außerhalb des regulären Reinigungszyklus stattfinden. Konkret geht es um die Frage, wie Reinigungsbedarf nach Ereignissen wie Tag der offenen Tür oder Elternsprechtagen im Nachmittagsbereich gemeldet werden kann.
Die Anfrage der Fraktion umfasst vier spezifische Punkte. Es wird um Auskunft darüber gebeten, bei welcher Stelle zusätzliche Reinigungen angemeldet werden müssen und ob die Meldung formlos per E-Mail oder unter Verwendung eines bestimmten Vordrucks erfolgen soll. Zudem wird nach einer möglichen Beschränkung der Anzahl solcher Zusatzleistungen gefragt. Schließlich wird die Verwaltung aufgefordert, zu klären, ob bestimmte Kriterien für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen, etwa ob es sich um gesamtschulische Ereignisse wie Schulfeste oder lediglich um klassenbezogene Termine wie Elternabende handeln muss.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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