Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Antrag auf unbefristete Anerkennung der: „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 20262068 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die unbefristete Anerkennung der „Overdyck – Ev. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt wird. Die Gesellschaft, eine hundertprozentige Tochter der „Ev. Stiftung Overdyck – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, war zuvor nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 10. Mai 2023 lediglich für drei Jahre befristet anerkannt.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass die Gesellschaft durch die Vorlage von Tätigkeitsberichten für die Jahre 2023 bis 2026 den Nachweis erbracht hat, die allgemeinen Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung zu erfüllen. Die Gesellschaft ist im Bereich der ambulanten und stationären Kinder-, Jugend- und Familienhilfe tätig und setzt hierfür rund 311 hauptamtliche Mitarbeiter sowie 20 Honorarkräfte ein. Die Übertragung der Betriebsabläufe von der Stiftung auf die gGmbH erfolgte zum 1. Januar 2023.
Der Vorschlag sieht vor, die Anerkennung mit der Nebenbestimmung zu versehen, dass diese sich ausschließlich auf die Tätigkeit im Sinne des § 1 SGB VIII bezieht und keinen Anspruch auf öffentliche Förderung begründet. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, sollten die rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die entsprechenden Facharbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände Jugendhilfe befürworten die unbefristete Anerkennung. Der Entwurf wird dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 9. September 2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, ATJh)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, Linke, ATJh) - 1.2Antrag auf unbefristete Anerkennung der: „Vinzelino gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 20262071 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Vinzelino gGmbH unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Die Gesellschaft, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des St. Vinzenz e.V., wurde zuvor im Jahr 2023 befristet für drei Jahre anerkannt. Mit dem vorliegenden Antrag auf unbefristete Anerkennung belegt die Gesellschaft durch Tätigkeitsberichte der Jahre 2023 bis 2026, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Anerkennung erfüllt sind.
Die Vinzelino gGmbH ist für den Betrieb von Kindertagesstätten zuständig und verfolgt gemeinnützige Ziele im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Ein zentraler Bestandteil der aktuellen Entwicklung ist der Neubau einer Kindertagesstätte am Imbuschplatz, der ab September 2026 mit fünf Gruppen für insgesamt 95 Kinder in Betrieb gehen soll. Die Einrichtung ist als AOK-JolinchenKita konzipiert und legt Schwerpunkte auf Ernährung, Bewegung und seelisches Wohlbefinden.
Die Verwaltung schlägt die unbefristete Anerkennung mit der Nebenbestimmung vor, dass sich diese ausschließlich auf die Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe bezieht und keinen Anspruch auf öffentliche Förderung begründet. Zudem bleibt ein Widerruf möglich, sollten die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die zuständigen Arbeitsgruppen der Jugendförderung und der Fachverbände befürworten den Antrag. Durch die Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für die Stadt.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, ATJh)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, ATJh) - 1.3Josephinenstraße - SpielflächeZur Vorlage · 20262217 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungsvorlage 20262217 befasst sich mit der Umsetzung der Planung für eine Spielfläche an der Josephinenstraße. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Ausführung und Umsetzung des Spielbereichs gemäß der vorliegenden Planung. Die Kosten für den Umbau der Fläche belaufen sich auf brutto rund 175.000 Euro, wobei die finanziellen Mittel im Budget für die Herstellung von Spielflächen bereitstehen. Die Planung der angrenzenden Flächen, bestehend aus einem Pocket Park sowie Sport- und Bewegungsflächen, dient der Information. Ein Beschluss über diese angrenzenden Bereiche erfolgt in einer separaten Vorlage der Bezirksvertretung Nord.
Für die Spielfläche werden im Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 175.000 Euro bereitgestellt, wobei die Umsetzung bis Mitte 2027 erfolgen soll. Die jährlichen Folgekosten umfassen Abschreibungen von etwa 17.500 Euro sowie eine Unterhaltungspflege von circa 11.300 Euro. Zudem werden anfängliche Zinsaufwendungen in Höhe von etwa 6.000 Euro veranschlagt. Für die Sport- und Bewegungsfläche werden im Haushaltsjahr 2027 Mittel in Höhe von 31.000 Euro benötigt, wobei die Umsetzung ebenfalls bis Mitte 2027 vorgesehen ist. Die jährlichen Kosten für diesen Teilbereich umfassen Abschreibungen von etwa 2.067 Euro und Unterhaltskosten von circa 1.500 Euro, ergänzt durch allgemeine Unterhaltskosten von etwa 15.000 Euro ab dem dritten Jahr nach Fertigstellung. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vor, die Herstellung der Spielfläche im Haushaltsjahr 2027 umzusetzen.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, ATJh)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür:14 (SPD, CDU, Grüne, ATJh) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031Zur Vorlage · 20261645/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur fünften Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vorgelegt. Der Plan dient als strategisches Instrument zur Steuerung und Qualitätsentwicklung in den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Er wurde in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und integriert Ergebnisse aus der Sozialberichterstattung sowie aus Jugendbeteiligungsformaten.
Die Vorlage benennt zentrale Handlungsfelder und thematische Schwerpunkte, darunter den Fachkräftemangel, soziale Ungleichheit, Digitalisierung sowie die Umsetzung von Inklusion und Kinderschutzstrukturen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Weiterentwicklung von Beteiligungsformen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch digitale und inklusive Ansätze zu fördern. Zur Sicherung der Qualität sind zudem kontinuierliches Monitoring und regelmäßige Evaluationen vorgesehen.
Der Rat der Stadt Bochum soll die fünfte Fortschreibung inhaltlich beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, die im Plan aufgeführten finanziellen Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsplanungen anzumelden. Die langfristige Finanzierung der Maßnahmen ist an die aktive Mitwirkung der Träger und Fachkräfte sowie an die Integration der Planimpulse in die laufenden Planungen geknüpft.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2(Linke)dagegen: 2(AfD)dafür:12(SPD,CDU,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann)Dagegen:1 (AfD)Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 2 (Linke/ Migr. Linke) Dagegen - 2 (AfD/ Liste AfD) Dafür – 10 (SPD/ Liste SPD/ Grüne /Grüne Liste Vielfalt/ / CDU/CDU-Forum Integration)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Die Linke, StG/V)Dagegen: 2 (AfD)Dafür:10 (SPD, CDU, Die Grünen, UWG FB - BSW))
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen:2 (Herr Währisch, Herr Hermann) Dagegen:1 (AfD) Dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, Herr Geers, Herr Kosel, Herr Mauer, FrauReuter, Herr Schlinkert. - 3.1.1Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt im Rat"Zur Vorlage · 20262357 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Vorlage 20262357 wird eine Anpassung der 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2031 angestrebt. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte, die in den Ausschüssen für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung gebracht werden sollen.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, die jährliche Dynamisierung der Gesamtzuschüsse für Jugendverbände und -initiativen neu zu bemessen. Anstatt der im Entwurf vorgesehenen festen Rate von 2 % soll sich die Steigerung an der durchschnittlichen Veränderung der Teuerungsrate der jeweils drei vorangegangenen Jahre orientieren, basierend auf den Angaben des Statistischen Bundesamtes. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuelle Rate unter der Inflationsrate der vergangenen Jahre liege und eine Orientierung am Preisindex die finanzielle Planungssicherheit der Zuwendungsempfänger sowie den qualitativen Stand der Förderung sichern soll.
Der zweite Punkt des Antrags sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zur Etablierung eines Jugendstadtrats in Bochum zu beauftragen. Dieses Konzept soll den zuständigen Gremien zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Das Konzept soll unter anderem Vorschläge zum Wahlmodus sowie zur Integration der Jugendvertretung in die kommunalpolitischen Gremien, etwa durch Rederechte in den Ausschüssen, enthalten. Ziel ist es, die Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen im Rahmen der Demokratiebildung auszubauen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 1.)Enthaltungen: 3 (Die Linke, UWG FB - BSW)Dagegen:11 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen)Dafür: 1 (StG/V)Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag(Punkt 2.)Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grüne
- 3.1.2Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Linke im Rat" -Zur Vorlage · 20262417 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat einen Änderungsantrag zur 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum von 2027 bis 2031 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die 6. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
Im Bereich der redaktionellen Anpassungen schlägt die Fraktion vor, die Formulierung zu Bedrohungen demokratischer Strukturen zu präzisieren. Anstatt eine Gleichsetzung verschiedener Formen von Extremismus vorzunehmen, soll der Fokus auf die Zunahme von Angriffen rechter Seite gelegt werden.
Hinsichtlich der inhaltlichen Änderungen fordert die Fraktion, die Unterstützung der Jugendverbände im Sinne des Kinder- und Jugendfördergesetzes NRW zu festigen. Angesichts wachsender Mitgliederzahlen im Kinder- und Jugendring werden die Schaffung zusätzlicher professioneller Ressourcen sowie eine verstärkte Qualifizierung von Ehrenamtlichen als notwendig erachtet. Für die Investitionskosten von Verbandsheimen wird eine Erhöhung um 5.000 Euro pro Jahr statt einer prozentualen Steigerung beantragt.
Zudem sieht der Antrag vor, in kleinen Jugendfreizeithäusern eine zusätzliche Fachkraftressource im Umfang von 50 Prozent einzubauen, um den gestiegenen Anforderungen an den Kinderschutz gerecht zu werden. Ergänzend sollen in städtischen Kinder- und Jugendfreizeithäusern Werkstudierendenstellen als Integrationsassistenzen für junge Menschen mit Zuwanderungshintergrund eingesetzt werden.
Abschließend beantragt die Fraktion, die jährliche Dynamisierung der Bezuschussung an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln, wobei insbesondere die tarifliche Entwicklung der Personalkosten sowie die Energie- und Sachkosten zu berücksichtigen sind.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 3.1.3Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bochum - 5. Fortschreibung - für die Laufzeit 01/2027 bis 12/2031 - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, Grüne -Zur Vorlage · 20262418 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU und Grüne haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 9. September 2026 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die 5. Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Bochum für den Zeitraum von Januar 2027 bis Dezember 2031.
Die Antragsteller fordern die Verwaltung dazu auf, zu prüfen, inwieweit zwei spezifische inhaltliche Aspekte im Rahmen der Haushaltsziele ab 2027 finanziell umsetzbar sind. Zum einen soll untersucht werden, ob eine personelle Verstärkung des Kinder- und Jugendrings möglich ist, da sich das Arbeitsvolumen durch die Zunahme zu betreuender Jugendverbände und Initiativen erhöht hat. Zum anderen soll geprüft werden, in welcher Form eine finanzielle Unterstützung kleinerer Häuser erfolgen kann, um den gestiegenen Anforderungen in den jeweiligen Sozialräumen gerecht zu werden.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Kinder- und Jugendarbeit vor neuen Herausforderungen wie veränderten Freizeitgewohnheiten, steigenden psychischen Belastungen und zunehmender sozialer Ungleichheit stehe. Ziel der Prüfung sei es, die Prävention zu stärken und die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig zu sichern. Die Antragsteller betonen dabei die Bedeutung einer stabilen Infrastruktur und der Zusammenarbeit mit freien Trägern, um Chancengerechtigkeit und soziale Teilhabe zu gewährleisten.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 4.Anträge
- 4.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-EinrichtungenZur Vorlage · 20261844 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die Fraktionen Freie Bürger – BSW im Rat sowie FDP-UWG: WAT im Rat haben für die Ratssitzung am 16. Juli 2026 einen Antrag zum Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen vorgelegt. Der Antrag (Nummer 20261844) sieht vor, dass die Verwaltung ein Realisierungskonzept zur Klimaresilienz städtischer Flächen im Besitz der Stadt Bochum erarbeitet.
Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung nach nachvollziehbaren Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, mögliche Förderprogramme des Bundes, des Landes oder der Europäischen Union für den Hitzeschutz im öffentlichen Raum zu prüfen, um die Finanzierung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit der Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze wie Dehydration oder Hitzschlag zu schützen. Ein verbesserter Schutz soll zudem die Inklusion gewährleisten, insbesondere für Kinder mit gesundheitlichen Risiken. Die städtischen Maßnahmen sollen als Grundlage für eine Beratung anderer Träger dienen, indem sie Erkenntnisse über effektive Maßnahmen und die Akquise von Fördermitteln liefern.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 4.1.1Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen - Änderungsantrag der Gruppe "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20261953 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20261953 befasst sich mit dem Hitzeschutz auf Schulhöfen sowie den Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen. Die Antragsteller Dr. Volker Steude, Stefanie Beckmann und Nadja Zein-Draeger beantragen eine Änderung des Beschlusstextes zur Vorlage 20220790.
Die Verwaltung soll den bestehenden Beschluss auf die Außenflächen von Kindertagesstätten und OGS-Einrichtungen ausweiten. Zudem wird gefordert, dass die Verwaltung zur nächsten Ratssitzung eine Übersicht über bereits entsiegelte und verschattete Schulhöfe sowie über laufende Maßnahmen vorlegt. Ein Bericht zum aktuellen Umsetzungsstand soll jeweils im ersten Quartal eines Jahres erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine Kühlung der Flächen durch die Entsiegelung von Asphalt- und Pflasterflächen sowie durch die Pflanzung großkroniger Bäume erreicht werden kann. Der Antrag knüpft an ein Vorhaben aus dem Jahr 2022 an, welches die Neugestaltung von Schulhöfen nach Abschluss von Baumaßnahmen vorsah. Ziel ist es, die Flächen durch Entsiegelung und Begrünung zur Schattenbildung zu nutzen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)Dafür: 1 (StG/V)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 4.1.2Hitzeschutz auf Schulhöfen und Außenspielflächen von Kindertagesstätten bzw. OGS-Einrichtungen und in den entsprechenden Gebäuden hier: Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion, der Fraktionen "Die SPD im Rat" und "Die Grünen im Rat" sowie der Gruppen FDP-UWG: WAT im Rat und UWG Freie Bürger - BSW im RatZur Vorlage · 20262345 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Änderungsantrag der im Rat vertretenen Fraktionen befasst sich mit der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen an Schulhöfen, Außenspielflächen sowie in Gebäuden von Kindertagesstätten und Offenen Ganztagseinrichtungen (OGS) im Besitz der Stadt Bochum. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung kurzfristig ein Realisierungskonzept erstellt, um die Klimaresilienz dieser Flächen zu erhöhen. Dieses Konzept soll eine Liste aller betroffenen Flächen sowie eine Priorisierung der Umsetzung anhand nachvollziehbarer Kriterien enthalten. Zudem sollen die einzelnen Maßnahmen mit einer groben Kostenschätzung hinterlegt werden.
Zur Finanzierung der Vorhaben soll die Verwaltung die Möglichkeit von Förderprogrammen auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes prüfen. Neben den Außenflächen sollen auch Bestandsgebäude auf zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen untersucht werden. Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sollen nach Möglichkeit bis zum Ende des ersten Quartals 2027 realisiert werden, wobei der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe über den Umsetzungsstand zu informieren ist. Die entsprechenden Ausschüsse für Schule und Bildung sowie für Kinder, Jugend und Familie sollen ebenfalls eine Mitteilung erhalten. Bei künftigen Neubau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist zudem über das jeweilige Hitzeschutzkonzept zu informieren.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit der Maßnahmen mit der Zunahme von Hitzeperioden und der besonderen Anfälligkeit von Kindern für hitzebedingte Gesundheitsrisiken. Ziel ist es, durch bauliche und infrastrukturelle Anpassungen die Sicherheit der Kinder zu erhöhen und die Inklusion zu gewährleisten. Die städtischen Maßnahmen sollen zudem als Grundlage für die Beratung anderer Träger dienen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, Die Grünen, Die Linke, UWG FB - BSW)
- 03.09.2026 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (5. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Ausschreibung und Vergabe „Inklusionsprojekt in Bochumer Schulen 2026/2027“ sowie Unterstützungsmaßnahmen – Individualmaßnahmen/Integrationsmaßnahmen gem. § 35a SGB VIIIZur Vorlage · 20261841 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in der vorliegenden Antwort der Vorlage 20261841 die Anfrage der Fraktion Die Linke zur Ausschreibung des Inklusionsprojekts in Bochumer Schulen für den Zeitraum 2026/2027. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte am 20. Februar 2026, die Angebotsöffnung am 12. März 2026. Der Zuschlag für das Projekt wurde an den Leni – Leuchtturm am Niederrhein e.V. erteilt, da dieses Angebot unter einer Preisgewichtung von 100 % als das wirtschaftlichste eingestuft wurde. Ein weiteres Unternehmen wurde aufgrund unvollständiger Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen. Verantwortlich für die Textgestaltung und die Auswahl waren das Schulverwaltungsamt, das Jugendamt sowie die Zentrale Vergabestelle.
Für das Schuljahr 2025/2026 beläuft sich der Bochumer Anteil an der Inklusionspauschale auf 1.180.328,53 Euro. Diese Mittel werden für die systemische Unterstützung durch nicht-lehrendes Personal oder Pool-Modelle eingesetzt. Im Jahr 2025 wurden 707 Fälle im Bereich der Unterstützungsmaßnahmen nach SGB VIII und SGB IX/XII verzeichnet.
Im Bereich der Individualbetreuung waren im Jahr 202<0xC2>5 etwa 60 Träger tätig. Das Klassenassistenzmodell wird unter anderem durch die Familien- und Krankenpflege sowie das Zukunft Bildungswerk durchgeführt. Voraussetzung für die Träger ist eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit der Entgelt- und Vertragskommission des Jugendamtes sowie die Vorlage von Kalkulationen. Die Finanzierung der Einzelfallhilfen belief sich 2025 auf 14.102.421,88 Euro nach SGB VIII sowie auf 17.224.387,07 Euro nach SGB IX, einschließlich der Klassenassistenten. Zur Reduzierung der Einzelfallhilfen wird eine Ausweitung des Klassenassistenzmodells im inklusiven Raum geprüft. Die Bedarfsfeststellung erfolgt hierbei durch die Clearing- und Diagnostikstelle.
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Beratungsfolge
- 07.10.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (5. Sitzung)
- 25.09.2026 · Rechnungsprüfungsausschuss (4. Sitzung)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (7. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Sonnenschutz auf KinderspielplätzenZur Vorlage · 20262029 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungsvorlage 20262029, eine Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 1. Juli 2026, befasst sich mit dem Sonnenschutz auf städtischen Kinderspielplätzen. Gegenstand der Vorlage ist die Bewertung bestehender baulicher sowie natürlicher Maßnahmen und die Identifikation von Handlungsbedarfen.
Als bauliche Maßnahmen werden an verschiedenen Standorten, darunter Hagedorn, Elchbogen, Krüzweg, Steinhausstraße, Querenburger Straße, Park Werne, Wabenweg, Auf der Panne, Am Hausacker (Urban Green) und Sommerdellenstraße, Sonnenschirme sowie Unterstände am Spielplatz Schmechtingwiese und im Storchenpark aufgeführt. Die Wirksamkeit von Sonnensegeln im öffentlichen Raum wird aufgrund von Vandalismusanfälligkeit, hohen Kosten und technischen Schwierigkeiten bei der Verankerung als gering bewertet. Ein Einsatz großflächiger, temporärer Sonnensegel wird zudem wegen des logistischen Aufwands durch den Technischen Betrieb abgelehnt.
Die Verwaltung gibt an, dass derzeit jeder Spielplatz durch Bäume oder Gehölze eine natürliche Beschattung aufweist. Zur Verbesserung der Beschattung werden jährlich Bäume nachgepflanzt, wobei bei Neupflanzungen von Hochstämmen die Anwachszeit zu berücksichtigen ist. Bei Neuplanungen oder Sanierungen wird der Hitzeschutz mitberücksichtigt. Fest installierte bauliche Systeme könnten aufgrund des erforderlichen Investitionsvolumens Mittel für den Spielwert reduzieren. Die weitere Verfolgung der Hitze- und Klimaanpassung erfolgt in Abstimmung mit der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit sowie den Fachämtern. Die Vorlage dient der Kenntnahme im Ausschuss am 9. September 2026.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Einsparungen in JugendamtZur Vorlage · 20262147 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die SPD im Rat“ zum Stand der Haushaltsbewirtschaftung im Jugendamt reagiert. In der Antwort wird klargestellt, dass durch die vorliegende Bewirtschaftungsverfügung keine Haushaltsmittel im Produktbereich 36, der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, gekürzt wurden. Die Verwaltung gibt an, alle gesetzlich vorgeschriebenen sowie vertraglich übernommenen Maßnahmen uneingeschränkt durchzuführen und Ausgaben auf ihre Unabweisbarkeit zu prüfen. Die in der Verfügung genannten Restriktionen für diverse Produktgruppen umfassen den gesamten Produktbereich 36 sowie die vom Jugendamt bewirtschafteten Produktgruppen für Unterhaltsleistungen sowie Bildung und Teilhabe.
Hinsichtlich künftiger Haushalte werden derzeit Maßnahmen für das Haushaltssicherungskonzept diskutiert, deren Ergebnisse der politischen Beratung vorgelegt werden. Im Bereich der Personalwirtschaft sind derzeit eine Abteilungsleitung sowie zwei Sachgebietsleitungen vakant. Zudem bleiben Stellen in den Kinder- und Jugendfreizeithäusern, in der Schulsozialarbeit sowie im pädagogischen Fachcontrolling der Hilfen zur Erziehung unbesetzt, da alle Wiederbesetzungen der sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre unterliegen. Ausnahmen von dieser Sperre gelten für Stellen in Kindertagesstätten und in der Bezirkssozialarbeit. Eine Ausnahme für die Verwaltung der städtischen Kindertagesstätten wurde aufgrund von personellen Engpässen durch Erkrankungen bewilligt. Anträge auf Ausnahmen für weitere Sachgebietsleitungen sowie die Abteilungsleitung 51 5 wurden nicht bewilligt.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Familienbüro - Familie ist vielfältig - Vorlage Geschäftsbericht 2024/2025Zur Vorlage · 20262196 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion hat im Rahmen der Mitteilung Nummer 20262196 den Geschäftsbericht des Familienbüros für den Zeitraum 2024/2025 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information über die Tätigkeiten der Einrichtung im genannten Berichtszeitraum.
Das Familienbüro ist als Teil der Bochumstrategie konzipiert und befasst sich mit der Vielfalt von Familienformen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und Ergebnisse der Arbeit des Büros für die Jahre 2024 und 2025. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgesehen, der die Unterlagen in seiner Sitzung am 9. September 2026 beraten wird. Der Bericht umfasst detaillierte Informationen zur operativen Arbeit der Einrichtung und liegt der Mitteilung als Anlage bei.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Bewerbung beim MKW NRW zur Ausschreibung 2026 "Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung und Sonderzulage Ganztag"Zur Vorlage · 20262238 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat am 20. August 2026 zwei Konzepte beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) eingereicht. Die Einreichungen erfolgen im Rahmen der Ausschreibung 2026 für kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung sowie für die sogenannte Sonderzulage Ganztag.
Das erste eingereichte Konzept mit dem Titel „Kultur bildet gemeinsame Zukunft“ umfasst ein kommunales Gesamtkonzept für kulturelle Bildung. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Der Kern des Konzepts besteht aus der strategischen Zusammenführung bestehender, kommunal verwalteter Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Kultur, Schule, Jugend und Integration sowie der Aufbau von Strukturen und Netzwerkarbeit vorgesehen.
Das zweite Konzept trägt den Titel „Strategische Partnerschaften für kulturelle Teilhabe“ und befasst sich mit der Integration kultureller Bildung in den Ganztag. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab dem Schuljahr 202kom/2027 sukzessive eingeführt wird, sollen neue Orte der kulturellen Teilhabe für Kinder und Familien geschaffen werden. Die inhaltliche Grundlage bildet die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung mit dem Schulverwaltungsamt, den Trägern der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS), den Familiengrundschulzentren sowie den Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher.
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Beratungsfolge
- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Vorstellung des Jahresberichtes des Jugendamtes 2025Zur Vorlage · 20262242 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt legt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 9. September 2026 den Jahresbericht der Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2025 vor. Die Mitteilung der Verwaltung sieht vor, den Bericht den Ausschussmitgliedern zur Kenntnisnahme zu präsentieren. Die Vorstellung des Dokuments erfolgt durch eine kurze mündliche Präsentation der Inhalte des Berichts.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.8Vorstellung Sachstand JugendkulturfestivalZur Vorlage · 20262260 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung eines Jugendkulturfestivals als zentralen Bestandteil des Kommunalen Gesamtkonzepts für Kulturelle Bildung. Dieses Konzept wurde Ende August 2026 beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW eingereicht. Ziel des Projekts ist die Weiterentwicklung von Strukturen für kulturelle Bildung durch einen partizipativen Prozess, der sich an den Bedürfnissen junger Menschen orientiert.
Das geplante Festival soll durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung im Kulturbüro und das Jugendamt realisiert werden. Dabei sollen bestehende Kompetenzen und Netzwerke verschiedener Bereiche zusammengeführt werden, um langfristige Beteiligungsprozesse junger Menschen am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Ein konkretes Veranstaltungskonzept liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor, da die inhaltliche Ausgestaltung, die Themen und die Formate nicht durch die Verwaltung vorgegeben, sondern von den Jugendlichen selbst mitbestimmt werden sollen.
Für die Umsetzung ist eine Netzwerkarbeit vorgesehen, die neben Jugendlichen auch Jugendverbände, Kultureinrichtungen, Schulen sowie Akteure aus der Bildungs- und Jugendarbeit einbezieht. In den kommenden Monaten werden die Idee des Festivals durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung und Vertreter des Jugendamts in verschiedenen Arbeitsstrukturen der Jugendhilfe vorgestellt und diskutiert. Aus diesen Gesprächen soll ein Planungszirkel hervorgehen, der die Ansprache der Jugendlichen entwickelt. Sobald ein Teilnehmerkreis aus jungen Menschen feststeht, beginnt die Phase der inhaltlichen Konzeptionierung des Veranstaltungsformats.
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- 18.09.2026 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (3. Sitzung)
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Das Projekt „Kinder-Notinsel“ in BochumZur Vorlage · 20262303 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Projekt „Kinder-Notinsel“ in Bochum reagiert. Das Projekt, das durch die Kinderschutzstiftung Hänsel + Gretel initiiert wurde, dient als Anlaufstelle für Kinder in Notsituationen.
Nach Angaben des Jugendamtes ist das Projekt seit Herbst 2023 aufgrund personeller und finanzieller Ressourcenengpässe sowie organisatorischer Veränderungen ruhend gestellt. Eine Zuständigkeit für die Koordination der Notinseln besteht aktuell nicht. Zuvor wurden die grundlegenden Serviceleistungen durch eine Person im Familienbüro übernommen, nachdem das Kinderbüro des Jugendamtes aufgelöst wurde. Eine organisatorische Neugestaltung konnte bislang nicht umgesetzt werden.
In der Antwort der Verwaltung wird zudem mitgeteilt, dass keine Evaluation der bestehenden Standorte stattfindet. Da das Projekt ruht, liegen der Verwaltung keine Informationen zur Entwicklung der Anzahl der Standorte in den vergangenen drei Jahren sowie keine Daten über die Anzahl der hilfesuchenden Kinder oder deren Anliegen vor.
Hinsichtlich der Erweiterung des Netzwerks um weitere städtische Gebäude, wie das Rathaus, die Bürgerbüros oder das zukünftige Haus des Wissens, bestehen derzeit keine Bestrebungen. Für eine Zertifizierung als Notinsel müssen Standorte laut den Vorgaben der Projektträger unter anderem gut erreichbar und barrierefrei sein sowie über regelmäßige Öffnungszeiten verfügen. Die Mitarbeitenden vor Ort verpflichten sich durch eine Erklärung, die Sorgen hilfesuchender Kinder ernst zu nehmen und nach festgelegten Handlungsanweisungen zu verfahren.
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- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Institutionelle Erziehungsberatung – Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 20262097 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen der Mitteilung Nummer 20262097 den Jahresbericht 2025 der Institutionellen Erziehungsberatung vor. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten der Beratungsstellen der Träger Caritasverband Ruhr-Mitte, der Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. sowie der Stadt Bochum, welche gemeinsam eine flächendeckende Versorgung im Stadtgebiet Bochum sicherstellen.
Der Bericht dokumentiert die vielfältigen Angebote und Leistungen der Erziehungsberatungsstellen unter konfessioneller und kommunaler Trägerschaft. Die Inhalte umfassen sowohl institutionenbezogene Unterstützungsleistungen für Fachkräfte und Einrichtungen als auch einzelfallbezogene Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ein weiterer Bestandteil der Darstellung ist die Arbeit der Fachstelle für sexualisierte Gewalt und Trauma, die dem Evangelischen Behandlungszentrum angegliedert ist und traumaspezifische Beratung für Kinder, Jugendliche sowie deren Bezugspersonen anbietet.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und wird im Rahmen einer mündlichen Präsentation vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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