Kommunales Modernisierungsprogramm – Bilanzierung / Evaluierung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20222591) dokumentiert die Bilanz des Kommunalen Modernisierungsprogramms für den Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2022. Das Programm dient der energetischen und strukturellen Aufwertung von Wohnraum durch die Förderung von Klein- und Einzeleigentümern mit bis zu 30 Wohneinheiten. In der Pilotphase wurden 93 Förderanträge registriert, von denen 85 Maßnahmen bewilligt wurden. Die investierten Kosten beliefen sich auf rund 2,7 Millionen Euro, wobei bisher 964.426 Euro abgerechnet wurden. Die bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2022 wurden vollständig ausgeschöpft.
Im Rahmen eines Ratsbeschlusses vom 16. Dezember 2021 wurden die Förderrichtlinien angepasst. Die maximale Zuschusshöhe pro Antragsteller und Jahr wurde von 25.000 Euro auf 50.000 Euro angehoben, zudem wurde der Katalog um die Förderung von Fenstern und Fassadendämmung erweitert. Das Programm ist bis Ende 2025 mit 2,7 Millionen Euro ausgestattet. Die bewilligten Maßnahmen zeigen Schwerpunkte in der Wittener Straße, der Oskar-Hoffmann-Straße sowie in der nördlichen Innenstadt. Zu den umgesetzten Maßnahmen zählen unter anderem Fassadenanstriche, Heizungsaustausche und Barriereabbau.
Für die erste Verlängerungsoption der Modernisierungsberatung im Zeitraum bis Ende 2023 wurde ein Architekturbüro beauftragt. Eine Erweiterung der Förderrichtlinien hinsichtlich neuer Maßnahmen oder Gebietskulissen ist aufgrund der Haushaltslage derzeit nicht vorgesehen. Eine Aufnahme von Einbruchschutzmaßnahmen wurde wegen des Verwaltungsaufwands und der geringen Fördersummen abgelehnt. Die Verwaltung wird bei Bedarf Modifizierungen der Richtlinien in die politischen Gremien einbringen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.11.2022Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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- Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 45 MH (Holzstraße) in Mülheim an der Ruhr 15.12.2022
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