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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bochum Strategie – Kernaktivität „Bochums grüne Oasen – Attraktive Parks und Freiräume" Hier: 1. Pilotanlage – Park- und Grünanlage ErlenstraßeZur Vorlage · 20223111 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest entscheidet über die Instandsetzung der Park- und Grünanlage Erlenstraße als erste Pilotanlage der Strategie „Bochums grüne Oasen“. Die vorliegende Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes sieht eine umfassende Überarbeitung sowie eine verbesserte Unterhaltungspflege der Anlage vor. Dabei wurden die Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung vom November 2022 in die Planung einbezogen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die barrierefreie Gestaltung durch das Absenken von Bordsteinen, die Instandsetzung wassergebundener Wege sowie die Installation neuer Bänke und größerer Abfalleimer mit Vogelabwehr. Im Bereich der Vegetation sind Neupflanzungen von Bäumen, Obstbäumen und Hecken sowie die Anlage von Blühstreifen vorgesehen. Zudem sollen Randbereiche zur Förderung der sozialen Kontrolle punktuell entbuscht und invasive Arten wie der Japanische Knöterich am Bolzplatz entfernt werden. Die Fläche Am Kiwitt ist ebenfalls in das Vorhaben integriert. Ein separater Baustein für den Bolz- und Spielbereich wird über die Spielleitplanung umgesetzt und ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Der Baubeginn der baulichen Umsetzung ist für das erste Quartal 2023 geplant, wobei die Fertigstellung innerhalb des ersten Halbjahres 2023 erfolgen soll. Für die Maßnahmen stehen rund 50.000 Euro brutto aus den Mitteln der Bochum-Strategie zur Verfügung. Die Planung und Betreuung der Umsetzung erfolgt durch das Umwelt- und Grünflächenamt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Realisierungsbeschluss zum neuen Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Löscheinheit Linden und der Rettungswache LindenZur Vorlage · 20222903 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Realisierungsbeschluss für das neue Feuerwehrgerätehaus der Löscheinheit Linden sowie die Rettungswache Linden vor. Das Bauvorhaben am Standort Lindener Straße 109 basiert auf dem Brandschutzbedarfsplan 2018–2022 und einem Gutachten zur Notfallrettung, welches eine zusätzliche Rettungswache im Versorgungsbereich Südwest vorsieht.
Die erwarteten Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung belaufen sich auf rund 11,5 Millionen Euro. Dieser Betrag umfasst neben der Gebäudeerstellung auch die Gestaltung der Außenanlagen sowie notwendige Baumfällungen und Ersatzmaßnahmen. Der Entwurf legt den Fokus auf Nachhaltigkeit durch eine kompakte Bauweise, die Verwendung von Holz als Baumaterial sowie ein modernes Energiekonzept. Zu den geplanten Klimaschutzmaßnahmen gehören eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, ein Gründach und Erdsonden für eine Wärmepumpe. Zudem sollen die technischen Voraussetzungen für den Betrieb elektrischer Einsatzfahrzeuge in den Fahrzeughallen geschaffen werden.
Im Rahmen des Projekts ist die Fällung von zwei Straßenbäumen vorgesehen, die durch die Anpflanzung von acht Bäumen und weiteren Grünflächen kompensiert werden sollen. Die Finanzierung der Maßnahmen für das laufende Jahr 2022 erfolgt durch eine Umschichtung innerhalb des investiven Budgets des Amtes. Die Kostenanteile der Rettungswache werden über Benutzungsentgelte refinanziert.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.11.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt BochumZur Vorlage · 20222610 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Satzung zum Schutz des Baumbestandes vorgelegt. Ziel der geplanten Regelung ist die Erhaltung schützenswerter Bäume, um den Naturhaushalt, das Stadtklima sowie die Lebensqualität und das Landschaftsbild zu sichern.
Die Satzung findet in bebauten Ortsteilen und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen Anwendung, sofern die Grundstücke eine Größe von mindestens 350 Quadratmetern aufweisen. Als geschützt gelten unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern oder Gruppen von mindestens fünf Bäumen mit einem Umfang von mindestens 50 Zentimetern. Ausgenommen von den Schutzvorschriften sind bestimmte Arten wie Pappeln, Birken oder Robinien sowie die meisten Nadelbäume und Obstbäume. Zudem gilt der Schutz nicht für Bäume, die in einem Abstand von weniger als drei Metern zu Wohn- oder Gewerbegebäuden stehen.
Die Vorlage untersagt das Entfernen, Beschädigen oder wesentliche Verändern geschützter Bäume sowie Eingriffe in deren Wurzel- und Kronenbereich, etwa durch Bodenverdichtung, Versiegelung oder den Einsatz von Chemikalien. Erlaubt bleiben pflegerische Maßnahmen zur Erhaltung der Bäume sowie dringende Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Die Stadtverwaltung erhält zudem die Befugnis, Eigentümer zur Durchführung von Schutz- oder Pflegearbeiten anzuordnen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
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Beratungsfolge
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:3CDUDafür:13 SPD, Die Grünen, Die Linke, FDP/UWG:Freie Bürger, EinzelmandatsträgerZuvor beschließt die Bezirksvertretung Bochum-Nord einstimmig, dass die vom Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beschlossenen Änderungen (
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222610Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 4 (CDU, Herr Wittbrodt)Dafür: 11 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen : 3 CDU
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke, Partei/Stadtgestalter) Dagegen: 4 (CDU, FDP) Enthaltungen: 1 (FFB)
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. S. a. Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
- 08.11.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (12. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13Dagegen: 1Enthaltungen: 0Mit folgenden Anregungen:Aufnahme folgender Baumarten als geschützte Bäume in die Baumschutzsatzung: Speierling, Elsbeere Weißtanne und KiefernErgänzung unter § 1 d) Sicherung vielfälti
- 02.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei vier Gegenstimmen (CDU, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen : 3 CDU - 2.2.1Änderungsantrag zur Sitzung der BV Südwest am 30.11.2022 Hier: TOP 2.2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum (20222610)Zur Vorlage · 20223390 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FFB in der Bezirksvertretung Südwest hat einen Änderungsantrag zur Baumschutzsatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Im Fokus steht dabei die Neuregelung von Paragraf 10, welcher die Verwendung von Ersatzgeldzahlungen festlegt.
Dem Antrag zufolge sollen die im Rahmen der Satzung zu leistenden Zahlungen an die Stadt Bochum fließen. Diese Mittel sind zweckgebunden für Ersatzpflanzungen sowie für das Anlegen und Herrichten von Pflanzgruben und Baumscheiben einzusetzen. Zudem sollen die Zahlungen die notwendige Anwuchspflege abdecken.
Hinsichtlich der Qualität und des Standorts der Ersatzbäume sieht der Antrag vor, dass diese nach Möglichkeit einen Mindeststammumfang von 30 bis 35 Zentimetern aufweisen sollten. Die Pflanzung soll bevorzugt in der Nähe des ursprünglichen Standortes der entfernten oder zerstörten Bäume erfolgen, mindestens jedoch innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür 1, FFB
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Dafür 1, FFB - 2.3Wochenmärkte - Satzungen und Ordnungsbehördliche VerordnungZur Vorlage · 20222973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung mehrerer Regelungen für die Wochenmärkte in Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht die Abschaffung der Wochenmarktsatzung, der Wochenmarktgebührensatzung sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung über zusätzliche Gegenstände des Wochenmarktverkehrs vor.
Grund für diesen Schritt ist die Veränderung der Zuständigkeiten: Seit 2020 werden die zwölf Bochumer Wochenmärkte nicht mehr von der Stadt selbst betrieben, sondern im Rahmen einer Dienstleistungskonzession durch die Bochum Marketing GmbH durchgeführt. Da die Verantwortung für die Durchführung und die Marketingstrategien nun beim privaten Anbieter liegt, entfallen die städtischen Regelungen zur Zuweisung von Standplätzen sowie die Gebührenerhebung.
Zudem führt die rechtliche Einordnung der Veranstaltungen als Privatmärkte dazu, dass die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung auf Basis der Gewerbeordnung nicht mehr zur Anwendung kommt. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und der Vermeidung von Überregulierung.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat - Etat (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 07.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20222973
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag, 0 Enthaltungen
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Am Kuhlenkamp – Bau einer QuerungsinselZur Vorlage · 20223000 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant im Rahmen der Schulwegsicherung den Bau einer Querungsinsel in der Straße Am Kuhlenkamp im Bereich der Einmündung zur Natorpstraße. Ziel der Maßnahme ist es, eine sichere Überquerung für Schüler auf dem Weg zur Natorpschule zu schaffen. Im Bereich der Hausnummer 25 soll eine 2,50 Meter breite Insel für Fußgänger errichtet werden. Da der aktuelle Fahrbahnquerschnitt nicht ausreicht, ist eine Aufweitung der Fahrbahn nach Norden erforderlich, um eine Mindestfahrspurbreite von 3,25 Metern zu gewährleisten. Der Gehweg wird nach dem Umbau eine Breite von 4,00 Metern aufweisen.
Im Zuge des Straßenbaus wird auch die Beleuchtungsanlage angepasst. Dabei soll ein bestehender Peitschenmast entfernt und durch zwei neue Masten ersetzt werden. Durch die notwendige Aufweitung der Fahrbahn müssen zudem zwei Bäume gefällt werden, wobei Ersatzpflanzungen im unmittelbaren Umfeld vorgesehen sind. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 95.000 Euro, wovon 78.200 Euro auf den Straßenbau und 16.800 Euro auf die Beleuchtung entfallen. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das erste Halbjahr 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.12.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Hattinger Straße / Linden-MitteZur Vorlage · 20222965 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat die Prüfung angefordert, ob der Bypass für den Individualverkehr im Haltestellenbereich Linden-Mitte in Fahrtrichtung Bochum aufgelöst werden kann, um mehr Raum für Fußgänger zu schaffen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Das Tiefbauamt widerspricht diesem Vorhaben in seiner Stellungnahme. Die aktuelle Trennung von Individualverkehr und öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) in Fahrtrichtung Bochum verhindere gegenseitige Behinderungen. Durch den Bypass könne der Individualverkehr den Bereich passieren, während die Busse halten, was zudem Umsteigevorgänge zwischen verschiedenen Linien ermögliche und Rückstaus am Knotenpunkt Hattinger Straße/Dr.-C.-Otto-Straße vermeide.
In Fahrtrichtung Hattingen sei die Situation aufgrund von Verkehrsaufkommen schwieriger, da dort Halte- und Ausgleichszeiten kaum möglich seien. Für die Fahrtrichtung Bochum sind diese Zeiten jedoch betrieblich notwendig, um beispielsweise den Anschluss der Linie 318 an die S-Bahn-Linie 3 in Bochum-Dahlhausen zu gewährleisten. Da die Kapazität der Strecke durch die vorhandene Eingleisigkeit begrenzt ist, könne auf den Bypass nicht verzichtet werden, da nur dort Ausgleichszeiten ohne Beeinträchtigung des Individualverkehrs realisierbar sind.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 5.2Parkplatz- und Verkehrssituation um die Köllerholzschule in Bochum-OberdahlhausenZur Vorlage · 20222760 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU hat Fragen zur Parkplatz- und Verkehrssituation im Bereich der Köllerholzschule in Bochum-Oberdahlhausen an die Verwaltung gestellt. Im Fokus standen dabei die Parksituation für das Schulpersonal, etwaige Beschwerden von Anwohnern, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Möglichkeiten eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Verwaltung teilte mit, dass an der Schule 25 Mitarbeiter beschäftigt sind, von denen zehn mit dem Pkw zum Dienst kommen. Für das Personal stehen vier Parkplätze zur Verfügung. Im Bereich des Schuleingangs am Köllerholzweg besteht ein absolutes Haltverbot sowie eine Sperrfläche mit Baken. Das Parken auf der Straße ist am rechten Fahrbahnrand unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften möglich. Der Verwaltung sind keine Beschwerden von Anwohnern zu dieser Situation bekannt.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit wurden seit 2013 keine Probleme festgestellt, die Maßnahmen außerhalb der geltenden Straßenverkehrsordnung erforderlich machen würden. Der ÖPNV-Anschluss erfolgt über die Buslinie 357 an der Haltestelle Eyth-straße mit einem 30-Minuten-Takt während der Schulzeiten. Die Linie bietet Verbindungen in verschiedene Wohngebiete sowie Umstiegsmöglichkeiten an Knotenpunkten wie dem Röderschacht oder der Scharpenseelstraße. Eine Prüfung von Leistungsverbesserungen ist erst nach einer Evaluation des Netzes möglich, deren Zeitpunkt aufgrund der Pandemie noch nicht feststeht.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 5.3Ampelsteuerung an der Kreuzung Wasserstraße / SpringorumalleeZur Vorlage · 20222746 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest eine Anfrage zur Ampelsteuerung an der Kreuzung Wasserstraße/Springorumallee gestellt. Hintergrund sind Verkehrsbehinderungen und Rückstaus in Fahrtrichtung Königsallee, insbesondere während der morgendlichen Berufsverkehrszeiten. Die Fraktion regte eine Anpassung der Ampelphasen an, um das Verkehrsaufkommen besser zu steuern und die Belastung für Anwohner zu reduzieren.
Das Tiefbauamt wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Lichtsignalanlage verkehrsabhängig koordiniert ist und eine ÖPNV-Beschleunigung vorsieht. Eine Optimierung der Wartezeiten auf der Wasserstraße wird aktuell nicht als möglich angesehen. Die Verwaltung führt hierfür drei wesentliche Faktoren an: Zum einen muss der Abbiegeverkehr von der A448 aus südlicher Richtung koordiniert werden, um Stauungen am Knotenpunkt zur Wasserstraße zu verhindern. Zum anderen erfordert die Priorisierung von Bussen in Richtung Königsallee regelmäßige Sperrphasen für den Verkehr auf der Wasserstraße. Zudem benötigt der Fußgängerüberweg, der unter anderem von Schülern der Carolinenschule genutzt wird, eine längere Freigabezeit. Diese Faktoren führen insbesondere in der morgendlichen Verkehrsspitze zu einer verringerten Leistungsfähigkeit des Verkehrsflusses auf der Wasserstraße.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 5.4Pilotprojekt „Laden an Beleuchtungsmasten“Zur Vorlage · 20222518 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum plant ein Pilotprojekt zum Laden von Elektrofahrzeugen an vorhandenen Beleuchtungsmasten im öffentlichen Straßenraum. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Bochum soll untersucht werden, ob die bestehende Infrastruktur der Straßenbeleuchtung zur Ergänzung des Netzes an Ladepunkten genutzt werden kann. Ziel des Vorhabens ist es, technische und rechtliche Anforderungen für einen möglichen späteren Wettbewerb zu ermitteln sowie die Nachfrage nach Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum zu unterstützen.
Das Projekt ist auf eine Dauer von einem Jahr angelegt. Nach Abschluss der Pilotphase erfolgt eine Evaluation, um über eine mögliche dauerhafte Umsetzung und deren Umfang zu entscheiden. Für die Erprobung wurden vier Standorte ausgewählt: Am Sonnenberg 71, Im Ostholz 28, Gelsenkirchener Straße 22a sowie Ümminger Straße 49. Die Auswahl der Standorte erfolgte auf Basis der zweiten Stufe des Elektromobilitätskonzepts und unabhängig von laufenden Verfahren zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.10.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (17. Sitzung)
- 5.5Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes und des dazugehörigen UmstufungskonzeptesZur Vorlage · 20222961 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der zweiten Stufe eines dreistufigen Verfahrens zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, der Tempozonen sowie des Umstufungskonzeptes für klassifizierte Straßen begonnen. Ab Mitte November 2022 findet dazu eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, die bis kurz vor Weihnachten andauern soll.
Im Rahmen dieser Beteiligung wird eine interaktive Webseite bereitgestellt, auf der interessierte Bürgerinnen und Bürger die geplanten Änderungen des Straßennetzes kommentieren sowie eigene Hinweise und Anmerkungen einreichen können. Zur Erläuterung der verkehrsrechtlichen Themen wird zudem ein Video in die Internetseite integriert, das die Bedeutung des Vorbehaltsstraßennetzes und der Tempozonen erläutert. Die Durchführung und Aufbereitung der Beteiligung wurde der Kommunikationsagentur „wer denkt was GmbH“ aus Darmstadt übertragen.
Die eingegangenen Beiträge werden anschließend von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des Baudezernats fachlich geprüft. Die Ergebnisse dieser Auswertung dienen als Grundlage für die finale Überarbeitung der Netze, welche im Anschluss den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ein fertiger Beschlussvorschlag wird für den Zeitraum zwischen Frühjahr und Mitte 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (18. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 23.11.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (18. Sitzung)
- 5.6Neue Brücke Neveltal- Baumfällungen und ErsatzpflanzungenZur Vorlage · 20222664 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Neubau der Neveltalbrücke an der L 651 reagiert. Hintergrund des Vorhabens ist die Baufälligkeit der bestehenden Brücke, die seit 1980 eine Gewichtsbeschränkung von 16 Tonnen aufweist. Der geplante Neubau soll leicht nordöstlich der aktuellen Brücke errichtet werden, um die Kurvenradien zu verbessern und einen neuen Radweg zu integrieren.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden ökologische Auswirkungen geprüft. Obwohl keine gesetzliche Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung bestand, hat der Landesbetrieb Straßen.NRW freiwillig eine Untersuchung durchgeführt. Die Planung umfasst Maßnahmen zum Ausgleich der Waldinanspruchnahme von 1.638 m², unter anderem durch die Schaffung von Feldgehölzen sowie die Entwicklung von Blühflächen und Wiesen. Laut Verwaltung führt das Vorhaben zu einem Überschuss von 12.413 Biotopwertpunkten.
Die Pflege der Neupflanzungen soll nach einer dreijährigen Entwicklungsphase auf Basis offizieller Richtlinien für den Unterhalt von Straßenbegleitgrün erfolgen. Dazu gehören regelmäßige Mahdmaßnahmen sowie gezielte Rückschnitte an Gehölzen in den Wintermonaten. Die genauen Standorte der Ausgleichsmaßnahmen sind im Maßnahmenübersichtsplan des Projekts festgehalten.
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- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 26.10.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (20. Sitzung)
- 5.7Kommunales Modernisierungsprogramm – Bilanzierung / EvaluierungZur Vorlage · 20222591 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung Bochum legt eine Bilanz zum Kommunalen Modernisierungsprogramm für die 24-monatige Pilotphase vor, die von Oktober 2020 bis September 2022 reichte. Das Programm richtet sich an Klein- und Einzeleigentümer mit einem Bestand von bis zu 30 Wohnungen, um Anreize für die energetische und strukturelle Aufwertung des Wohnungsbestandes zu schaffen.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 93 Förderanträge registriert, von denen 85 bewilligt wurden. Die Investitionskosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf rund 2,7 Millionen Euro, wobei bisher etwa 964.000 Euro abgerechnet wurden. Die Summe der gewährten Förderzuschüsse liegt bei über 670.000 Euro. Ein Schwerpunkt der bewilligten Anträge lag in den Stadtteilen Altenbochum, der Innenstadt und Wiemelhausen.
Im Dezember 2021 wurden die Förderrichtlinien angepasst, um die Inanspruchnahme des Programms zu verbessern. Dabei wurde die Grenze für die Berechtigung von maximal 20 auf 30 Wohnungen pro Eigentümer angehoben und die maximale Zuschusshöhe pro Antragsteller und Jahr auf 50.000 Euro erhöht. Zudem wurden die förderfähigen Maßnahmen, etwa um Dämmarbeiten an Fassaden und Dächern sowie den Austausch von Fenstern, erweitert. Das ursprüngliche Pilotgebiet wurde zudem über den Bereich innerhalb des Autobahnrings hinaus ausgeweitet.
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Beratungsfolge
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (18. Sitzung)
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (16. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.11.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (11. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.8Weitmarer-Holz-Str. o. Nr. - BauordnungZur Vorlage · 20222776 · Mitteilung der Verwaltung
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Die Verwaltung plant die Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der ehemaligen Kirche „Zum guten Hirten“ in der Weitmarer Holz-Straße. Das Vorhaben sieht vor, das entwidmete Gebäude in Wohnraum umzuwandeln. Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, erfolgt die rechtliche Beurteilung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 35 BauGB).
Das Areal ist im Regionalplan als Siedlungs- und Waldfläche ausgewiesen und grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet. Das Bauordnungsamt bewertet das Gebäude als erhaltenswert und als prägend für die Kulturlandschaft. Eine Nutzungsänderung ist unter planungsrechtlichen Voraussetzungen zulässig, sofern die äußere Gestaltung sowie die Kubatur des Objekts unverändert bleiben und der Gestaltwert erhalten wird.
Hinsichtlich der Erschließung muss die öffentlich-rechtliche Sicherung über Baulasten noch erfolgen. Die untere Landschaftsbehörde hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Das Bauordnungsamt beabsichtigt, die Genehmigung für die geplante Wohnraumnutzung zu erteilen.
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- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.9Bochumer Ortsteile kompakt 2022Zur Vorlage · 20223021 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die zwölfte Auflage der Broschüre „Bochumer Ortsteile kompakt 2022“ vorgelegt. Das Dokument enthält Sozialdaten für alle 30 Bochumer Ortsteile auf Basis von Auswertungen aus dem Jahr 2021. Die Daten werden dabei in Relation zu den jeweiligen Stadtbezirken und zur gesamten Stadt gesetzt. Die Berichterstattung umfasst unter anderem Informationen zur Bevölkerungsstruktur, zur Wohnsituation sowie zum Beschäftigungsstand der Bevölkerung.
Ein Schwerpunkt dieser Ausgabe liegt auf der kommunalen Schulsozialarbeit, die an 57 Bochumer Schulen aller Schulformen aktiv ist. Die Broschüre enthält Berichte von Mitarbeitenden über die Veränderungen in ihrer Arbeit durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise sowie über die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Zusätzlich werden Übersichten der Schulen pro Bezirk und ausgewählte Sozialindikatoren bereitgestellt. Die Inhalte sind ab dem 29. November 2022 online unter www.bochum.de/sozialberichterstattung abrufbar, wobei auch interaktive Kartogramme und Zeitreihen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 31.01.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (17. Sitzung)
- 14.12.2022 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (9. Sitzung)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (17. Sitzung)
- 13.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (19. Sitzung)
- 08.12.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (13. Sitzung)
- 08.12.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (19. Sitzung)
- 06.12.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (15. Sitzung)
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 29.11.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (14. Sitzung)
- 5.10Projekt "Hilfe statt Miete"Zur Vorlage · 20223185 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zum Haushaltsänderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bezüglich des Projektes „Hilfe statt Miete“ Stellung genommen. Das Vorhaben sieht vor, Studierende, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind, mit Seniorinnen und Senioren zusammenzubringen, welche Unterstützung im Haushalt oder Gesellschaft suchen.
Die Durchführung des Projektes wird in der vorliegenden Fassung von der Verwaltung nicht befürwortet. Zwar wird das Instrument als sinnvoll eingestuft, jedoch wird die Beschränkung auf den Bezirk Bochum-Südwest abgelehnt; eine Umsetzung sollte stadtweit erfolgen. Zudem wird der Finanzierungsvorschlag kritisch bewertet. Die Verwaltung sieht für die Aufgaben wie den Aufbau einer Datenbank und das Matching von Anfragen eher Bedarf an kaufmännischen sowie EDV-Kenntnissen als an sozialpädagogischer Fachkraft. Der im Plan vorgesehene Umfang an sozialarbeiterischer Tätigkeit wird daher als nicht passend bewertet. Als Beispiel für andere Ansätze wird auf die Stadt Münster verwiesen, wo solche Projekte durch Ehrenamtliche in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen geleitet werden. Schließlich weist das Amt für Soziales darauf hin, dass im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 keine Mittel für die Umsetzung des Projektes zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 5.11Bebauung eines städtischen Grundstücks an der Straße HorkensteinwegZur Vorlage · 20222989 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant eine Verlängerung der Frist für ein Bauvorhaben an der Straße Horkensteinweg. Ein städtisches Grundstück in diesem Bereich wurde bereits für die Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses veräußert. Im Rahmen des Grundstückskaufvertrages wurde eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, die vorsah, das Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss zu realisieren.
Da der Erwerber diese Frist nicht einhalten konnte, sieht die Verwaltung eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist um zwei Jahre vor. Die Mitteilung des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest zur Kenntnisnahme vorgelegt. Um den Schutz personenbezogener Daten des Erwerbers zu gewährleisten, erfolgt die Beratung zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 29.11.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 6.Anfragen
- 6.1Anfrage zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum, Vorlage 20222610Zur Vorlage · 20223352 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Südwest hat eine Anfrage zur Bochumer Baumschutzsatzung gestellt. Im Fokus steht dabei die Regelung des § 7, der die Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen bei der Fällung von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm festlegt.
Nach der aktuellen Satzung müssen Ersatzpflanzungen einen Mindestumfang von 20 cm aufweisen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine Verpflichtung zu einem größeren Mindestumfang von mindestens 25 oder 30 cm möglich ist. In diesem Zusammenhang wird nach Erkenntnissen über andere Baumschutzsatzungen gefragt, die größere Stammumfänge für Ersatzpflanzungen vorsehen.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche Gründe aus Sicht der Verwaltung gegen eine Erhöhung des Mindestumfangs bei Ersatzpflanzungen in Bochum sprechen könnten. Die Anfrage bezieht sich auf die bestehende Regelung, wonach bei einer Fällung von Bäumen über 100 cm Umfang für jeden zusätzlich angefangenen Stammumfang von 50 cm eine weitere Pflanzung vorgesehen ist.
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- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 6.2Geplantes Bauvorhaben Kassenberger Str. 20Zur Vorlage · 20223353 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum geplanten Bauvorhaben in der Kassenberger Straße 20 angefordert. Der Vorlage zufolge liegt für das betreffende Grundstück eine Bauvoranfrage vor, wobei die Stadt Bochum das Areal als Teil eines bestehenden Grünzuges ausweist.
Auf dem Gelände befindet sich ein Baumbestand mit alten Buchen und Hainbuchen, in denen Fledermäuse nisten. Zudem wird auf das Vorkommen verschiedener Arten hingewiesen, die als besonders zu schützend gelten, darunter Hirschkäfer, Blindschleichen, Erdkröten sowie Feuersalamander.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die Bauvoranfrage bereits positiv beschieden wurde. Falls dies der Fall ist, sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, in welcher Form dem Grundstückseigentümer Auflagen zum Schutz der genannten Arten auferlegt wurden. Des Weiteren wird nach der geplanten Umsetzung der Aus- und Einfahrt zum Bauvorhaben an der Kassenberger Straße gefragt.
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- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 6.3Anfrage zur Mitteilung der Verwaltung zur Nutzungsänderung einer Kirche zu Wohnraum Vorlage: 20222776Zur Vorlage · 20223354 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Südwest hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur geplanten Nutzungsänderung einer Kirche in Wohnraum angefordert. Gegenstand der Anfrage ist das Bebauungsverfahren bezüglich der Kirche Sundern.
Mit der Vorlage wird die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten, ob bereits konkrete Erkenntnisse über die geplante Bebauung im Rahmen des genannten Verfahrens vorliegen. Falls solche Informationen vorhanden sind, möchte die Fraktion die Größe der zu bebauenden Fläche erfahren. Darüber hinaus wird gefragt, in welchem Umfang öffentliche Grundstücke von der geplanten Maßnahme betroffen sein könnten, beispielsweise durch eine Zuweisung oder eine direkte Bebauung dieser Flächen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- 6.4Anfrage Dumbergweg - BauordnungZur Vorlage · 20223355 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Südwest hat eine Anfrage zum aktuellen Sachstand eines Bauvorhabens am Dumbergweg gestellt. Grundlage für die Nachfrage ist eine Mitteilung des Bauordnungsamtes vom 12. Mai 2022, aus welcher hervorging, dass zur Sicherung der anliegenden Bäume eine Änderung des ursprünglichen Bauantrages notwendig sei.
Mit der Anfrage Nummer 20223355 möchte die Fraktion den derzeitigen Stand der geplanten Bebauung ermitteln. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gefragt, ob bereits ein veränderter Bauantrag eingegangen ist, der den Anforderungen zum Schutz der Bäume Rechnung trägt. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 30. November 2022 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (21. Sitzung)
- keine Tagesordnungspunkte
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Bebauung eines städtischen Grundstücks an der Straße HorkensteinwegErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Erfolgte Auftragsvergaben (Bezirksvertretung Bochum-Südwest)
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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