Gestaltungssatzung Dahlhauser Heide
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der SPD- und Grünen-Fraktionen zur Gestaltungssatzung der Siedlung Dahlhauser Heide reagiert. Im Fokus stand die Vereinbarkeit von klimagerechter Energieversorgung mit dem Schutz des historischen Erscheinungsbildes der Siedlung.
Ladestationen für die Elektromobilität sind in privaten Garagen sowie auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig. Luftwärmepumpen können an den vom Straßenraum abgewandten Gebäudeseiten oder außerhalb geschützter Vorgärten installiert werden. Bei Photovoltaikanlagen plant das Amt für Stadtplanung und Wohnen eine Änderung der Gestaltungssatzung, um die Nutzung zusätzlicher Dachflächen zu ermöglichen. Die Anlagen sollen dabei so gestaltet sein, dass sie sich in Form und Farbe an die bestehende Dachlandschaft einfügen und das Siedlungsbild nicht stören. Die Detailabstimmung der Fachämter hierzu hat bereits begonnen. Bis zur endgültigen Satzungsänderung können im Einzelfall Befreiungen für konkret geplante Anlagen erteilt werden. Solarthermieanlagen sind aufgrund ihrer Aufbauhöhe von dieser Betrachtung ausgenommen.
Über die Nutzung von Kollektivanlagen, etwa Windenergie oder Wärmenetze, kann nachgedacht werden, wobei jede Umsetzung einer individuellen Prüfung unterliegt. Bezüglich der Heizungsarten stellte die Verwaltung klar, dass die Satzung keine Gasbrennwertthermen vorschreibt, sondern lediglich die Verwendung von Kohle, Koks und Heizöl ausschließt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 31.01.2023Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
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