Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Politisches Baubegleitgremium "Haus des Wissens"Zur Vorlage · 20220991 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 20220991 die Einrichtung eines politischen Baubegleitgremiums für das Projekt „Haus des Wissens“ vor. Die Maßnahme folgt den Vorgaben für Bauvorhaben mit einem Volumen von über 10 Millionen Euro, wie sie in früheren Ratsbeschlüssen festgelegt wurden.
Das neue Gremium soll die bauliche Umsetzung des Projekts begleiten und setzt sich aus insgesamt sechs Mitgliedern zusammen. Davon sollen jeweils zwei Vertreter aus dem Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe, dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa teilnehmen. Die Einrichtung dient der Sicherstellung einer regelmäßigen Information und Kommunikation über baurelevante Themen. Dazu gehören insbesondere die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen, wie etwa die DGNB-Zertifizierung, digitale Anforderungen sowie die Integration des Vorhabens in die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt.
Die Arbeit des politischen Baubegleitgremiums soll parallel zum bereits bestehenden Beirat zum Haus des Wissens erfolgen, der für die inhaltliche Begleitung zuständig ist. Für die Umsetzung dieses Gremiums sind laut Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (Linke, UWG:FB, PAR&StG)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 10.05.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (11. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20220874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Grundlage für diese Regelungen ist die Landesbauordnung NRW von 2018, welche den Kommunen die Befugnis einräumt, die Anzahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen eigenständig festzulegen.
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und regelt die Anforderungen an Stellplätze bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen. Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt im Regelfall über eine Richtzahlentabelle, wobei sich die Anzahl bei Mehrfamilienhäusern nach der Wohnungsgröße richtet. Es besteht die Möglichkeit, die geforderten Stellplatzzahlen zu reduzieren, wenn eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen wird oder qualifizierte Mobilitätskonzepte vorliegen. Für Bauvorhaben nach §34 BauGB wurde zudem eine Checkliste zur Vereinfachung des Antragsverfahrens erstellt.
Im Zuge dieser Vorlage werden auch die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Der Rat der Stadt Bochum soll die beiden Satzungen beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen der neuen Stellplatzsatzung nach einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Evaluierung zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung) — Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.1.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221418 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Satzung zu beauftragen. Konkret soll darin festgelegt werden, dass bei einem Ausbau von bisher nicht genutzten oder als Nutzfläche verwendeten Dachgeschossen zu neuem Wohnraum sowie bei der Aufstockung bestehender Gebäude keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen oder Ablösesummen entrichtet werden müssen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung von Wohnraum im Bestand zur Vermeidung von Flächenversiegelung beitragen soll. Da bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen oft keine zusätzlichen Stellplatzflächen auf den Grundstücken realisiert werden können, sollen durch den Wegfall dieser Anforderungen Anreize für die Innenentwicklung gesetzt werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechend geänderte Satzung dem Rat am 21. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO (nördlich Watermanns Weg) in Gelsenkirchen und BochumZur Vorlage · 20220945 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „52 GE/BO“ nördlich des Watermanns Weg, welches etwa 11,2 Hektar umfasst und sich über die Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.
Die geplante Änderung zielt darauf ab, Wohnbaupotenziale zu erschließen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe bereitzustellen. Dabei soll die Nähe zum Radschnellweg 1 (RS 1) genutzt werden, um eine integrierte Freiraumentwicklung zu realisieren. Der RS 1 soll dabei als Grünkorridor sowie als Fläche für die Retentionsfunktion dienen. Zudem sollen die Umgestaltungen des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft in die Gestaltung einfließen. Das Gebiet umfasst unter anderem Teile des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im Rahmen eines Scoping-Verfahrens werden die Details der Umweltprüfung festgelegt, woraufhin ein Umweltbericht erstellt wird. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die Auslegung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Inhalt des Änderungsantrages 20221563
Ergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ - 3.3Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO (Gerthe-West) in BochumZur Vorlage · 20220946 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220946 den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Betroffen ist das Gebiet „Gerthe-West“ im Bochumer Norden. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines neuen Wohngebietes zu schaffen, das im Rahmen des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ in Kooperation mit NRW.URBAN realisiert werden soll.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von etwa 380 Wohneinheiten vor. Die Grundlage bildet der politische Beschluss, die ursprünglich geplante Westumgehung in Gerthe zugunsten einer Wohnbauentwicklung auf der Fläche aufzugeben. Im Rahmen der geplanten Änderung sollen ca. 9,7 Hektar der Fläche von allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie von Grünflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Ein kleinerer Teil an der Grenze zu Herne soll als Grünfläche erhalten bleiben.
Das Verfahren umfasst zudem die Neudarstellung der Trasse der ehemaligen geplanten Ortsumgehung. Die frühzeitige Beteiligung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach der Durchführung von Scoping-Maßnahmen, der Erarbeitung eines Umweltberichts und der förmlichen Auslegung der Pläne bedarf die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans der abschließenden Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Linke)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 12.05.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (9. Sitzung) — Einstimmig abgelehnt0 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ - 3.4Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) in GelsenkirchenZur Vorlage · 20220986 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen umfasst.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung einer im RFNP vorgesehenen Verkehrsverbindung, die von der Anschlussstelle Schalke an der BAB A 42 bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen soll. Da die Stadt Gelsenkirchen das letzte Teilstück der Alfred-Zingler-Straße nicht mehr bauen möchte, soll die Planung angepasst werden. Durch den Wegfall des Straßenbauvorhabens soll eine Zerschneidung des Gewerbegebiets sowie der gewerblichen Bauflächen verhindert werden. Zudem wird die Wiedernutzung überwiegend brachliegender Flächen angestrebt. Die Änderung berücksichtigt zudem Umweltaspekte, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen auf der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einzubeziehen.
Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, bevor die Änderung durch die Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ - 3.5Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220987 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist die Neuausrichtung des Gebiets Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr, das etwa 23,1 Hektar umfasst. Nach der Aufgabe der Unternehmenszentrale der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG soll der Standort auf Grundlage eines Masterplans künftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden.
Der Plan sieht vor, die bisherige Festlegung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen, um eine städtebauliche Integration in die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße sowie am Einzelhandelsstandort Wissollstraße/Veilchenweg. Zudem sollen bestehende Wohnnutzungen durch die Umwandlung von Mischbauflächen in Wohnbauflächen gesichert werden.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur Kenntnis nehmen und die förmliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen beschließen. Dieses Verfahren ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“ - 3.6Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines BegleitgremiumsZur Vorlage · 20221134 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Einrichtung eines Begleitgremiums vor, um das Handlungskonzept Wohnen Bochum zu evaluieren und fortzuschreiben. Das Gremium soll die Qualitätssicherung des Prozesses übernehmen, Zwischenergebnisse bewerten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Die Fortschreibung folgt der Empfehlung eines Gutachters, den Wohnungsmarkt aufgrund dynamischer Entwicklungen in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.
Das vorgeschlagene Gremium soll mit 14 Mitgliedern fest besetzt sein. Die Zusammensetzung umfasst drei politische Vertreter aus den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zudem sollen vier Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, darunter drei per Zufallsstichprobe ausgewählte Einwohner sowie eine Vertretung der Bochumer Organisationen „Für eine soziale und ökologisch zukunftsfähige Wohnungspolitik in Bochum“. Ergänzt wird das Gremium durch vier Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, etwa der Wohnsoziologie oder Immobilienökonomie, sowie drei Vertreter der Verwaltung, darunter die Leitung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Der Prozess zur Evaluierung soll nach Abschluss eines Vergabeverfahrens für externe Gutachterleistungen nach den Sommerferien beginnen und eine Dauer von maximal zwölf Monaten haben. Dabei sollen auch inhaltliche Schnittmengen zum Klimaplan Bochum 2035 berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Wohnraumversorgung sicherzustellen und den Fokus verstärkt auf die Innenentwicklung zu richten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig einschließlich der personellen ErgänzungenEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Mietspiegel BochumZur Vorlage · 20221028 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Arbeitskreis zur Erstellung des Bochumer Mietspiegels hat am 28. März 2022 beschlossen, einen neuen qualifizierten Mietspiegel aufzustellen. Zuvor wurde seit Anfang des Jahres über eine bloße Fortschreibung oder eine Neuerstellung des aktuell geltenden Mietspiegels beraten. Eine Einigung über eine Anpassung des bestehenden Modells konnte bis Ende März 2022 nicht erzielt werden, da die mietervertretende Seite eine Anpassung gemäß dem Verbraucherpreisindex aufgrund der Inflation ablehnte und Teile der Eigentümerseite eine Anpassung mittels Stichprobe nicht mittragen konnten.
Die Fertigstellung des neuen qualifizierten Mietspiegels wird voraussichtlich erst im Sommer 2023 erfolgen können, womit die Frist zum 1. April 2023 nicht eingehalten werden kann. Als Gründe für diese Verzögerung nennt die Verwaltung die Neudefinition von Wohnlagen sowie neue gesetzliche Anforderungen aus der Mietspiegelreform, welche grundlegende Änderungen an den Befragungsmethoden erfordern. In der Übergangsphase zwischen dem alten und dem neuen qualifizierten Mietspiegel wird ein einfacher Mietspiegel zur Anwendung kommen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Kooperative Baulandentwicklung Gerthe-West hier: Anpassung der Zusammensetzung des Begleit- und EmpfehlungsgremiumsZur Vorlage · 20221104 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Anpassung der Zusammensetzung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für die kooperative Baulandentwicklung Gerthe-West angekündigt. Das Gremium, das im Jahr 2020 eingerichtet wurde, begleitet die Phase der städtebaulichen Vertiefung. Im Fokus stehen dabei die Ausarbeitung des Rahmenplanentwurfes sowie die Umsetzung von Überarbeitungsempfehlungen als Grundlage für den künftigen Bebauungsplan.
Aufgrund der aktuellen Planungsphase scheiden Experten aus den Bereichen Verkehr, Wohnungsbau, Archäologie, Geographie sowie Klima und Umwelt aus dem Gremium aus. Als neues Mitglied wird Prof. Christoph Hanefeld, der medizinische Geschäftsführer des Katholischen Klinikums Bochum, aufgenommen, da das Klinikum durch eigene Flächen in die Planung des sogenannten Generationenquartiers eingebunden ist. Der Vorsitz des Gremiums verbleibt bei Prof. Kunibert Wachten. Die neue Zusammensetzung umfasst zudem Vertreter des Dezernats VI unter Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke sowie Fachleute wie Prof. Thomas Fenner und Annette Paul. Auch eine Vertreterin der Bürgerinitiativen „Gerthe-West – so nicht!“ und „pro Gerthe e.V.“ sowie vier Bürgervertreter sind weiterhin Teil des Gremiums. Die politische Beteiligung erfolgt weiterhin in Form von Gastzuhörern.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Mittteilung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Offene Fragen zum Wohnungsmarkt in BochumZur Vorlage · 20221146 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu den Entwicklungen am Wohnungsmarkt reagiert. Für den Zeitraum von 2023 bis 2031 wird mit einem außerplanmäßigen Abgang von öffentlich geförderten Wohnungen mit Mietpreisbindung gerechnet. Unter Einbeziehung des Jahres 2022 beläuft sich die Zahl der außerplanmäßigen Abgänge auf insgesamt 3.581 Wohneinheiten. Inklusive der planmäßigen Abgänge ergibt sich ein Gesamtabgang von 4.505 Wohneinheiten. Die Verteilung der Einheiten erfolgt über verschiedene Stadtteile, wobei für die Jahre 2023 bis 2031 detaillierte Zahlen vorliegen. Für das Jahr 2032 können keine Daten bereitgestellt werden, da die vorzeitige Ablösung von Darlehen durch Eigentümer zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist.
Zur personellen Ausstattung der Ämter in Bezug auf Themen wie Neubau, Baugenehmigungen oder Wohnungsaufsicht teilte das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit, dass keine exakte Anzahl an Mitarbeitenden ausgewiesen werden kann. Dies begründet die Verwaltung mit der fehlenden Trennschärfe bei der Sachbearbeitung, da Aufgaben im Bereich Wohnbau, Gewerbe und andere Vorhaben in den Fachämtern gemeinsam bearbeitet werden. Eine Ausnahme bildet die Wohnungsaufsicht sowie der Mietspiegel: Hierfür ist aktuell eine Mitarbeiterin im Rahmen der Bochumer Wohnraumförderung zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Prognose zum Auslaufen der MietpreisbindungZur Vorlage · 20221185 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke Fragen zur Prognose des Auslaufens der Mietpreisbindung in Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die Diskrepanzung zwischen den im Handlungskonzept Wohnen prognostizierten rund 2.520 wegfallenden Wohneinheiten bis zum Jahr 2030 und einer aktuellen Schätzung von etwa 4.500 Einheiten.
Die Verwaltung erklärte, dass die Stadt Bochum nicht an den Modellrechnungen der NRW.BANK zur Entwicklung geförderter Mietwohnungen beteiligt war. Die im Handlungskonzept verwendeten Werte basierten auf einem Bericht der NRW.BANK aus dem Jahr 2016. Die Differenz zwischen den Prognosen und der aktuellen Entwicklung begründet das Amt für Stadtplanung und Wohnen mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung öffentlicher Darlehen. Aufgrund des Niedrigzinsumfeldes haben zahlreiche Eigentümer die Konditionen privater Kreditinstitute genutzt, um sich von der Mietpreis- und Belegungsbindung zu befreien.
Da der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Bochum abnimmt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, Anpassungen im Rahmen der Evaluation und Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen zu diskutieren. Aus dieser Diskussion sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Onlinezugangsgesetz in BochumZur Vorlage · 20221390 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage von Cylia Ungar aus der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes reagiert. Aktuell ist etwa ein Fünftel der städtischen Verwaltungsleistungen online verfügbar. Die Stadt nutzt hierfür primär die sogenannten „Einer-für-Alle“-Lösungen (EfA) der Länder sowie eigene Dienste über das Serviceportal „Mein Bochum“.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einhaltung der gesetzlichen Frist bis Ende 2022 aufgrund von Verzögerungen bei den bundesweiten EfA-Lösungen nicht garantiert werden kann. Die Priorisierung der Digitalisierung erfolgt nach Kriterien wie Fallzahlen, Nachwendepotenzial und Nutzerfreundlichkeit. Bei konkreten Leistungen wie dem Bauantrag wird die Fertigstellung einer notwendigen Software-Schnittstelle für dieses Jahr erwartet. Der Online-Antrag für Unterhaltsvorschüsse soll im vierten Quartal 2022 bereitstehen. Für die digitale Anmeldung und Abmeldung von Wohnsitzen ist eine Umsetzung ab März 2023 vorgesehen, da die Stadt hier auf die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an einem Hamburger Modell angewiesen ist. Bei der Digitalisierung von Führerscheinanträgen sowie Schwerbehindertenparkausweisen wird ebenfalls auf die Bereitstellung entsprechender EfA-Lösungen anderer Bundesländer gewartet.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Fördergelder für Projekte in BochumZur Vorlage · 20221478 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Fördergeldern für Projekte in der Stadt reagiert. Zum Stand des 27. April 2022 liegen in den Bereichen Stadtplanung und Wohnen sowie im Schulverwaltungsamt insgesamt dreizehn Förderanträge vor, über die noch nicht entschieden wurde. Die beantragte Fördersumme beläuft sich auf rund 29,2 Millionen Euro, wobei die zuwendungsfähige Gesamtfördersumme etwa 33,9 Millionen Euro beträgt. Davon entfallen fünf Projekte im Bereich Stadtplanung und Wohnen auf eine zuwendungsfähige Gesamtausgabe von rund 11,6 Millionen Euro. Im Schulverwaltungsamt sind sieben Projekte mit einer zuweisungsfähigen Gesamtausgabe von circa 22,3 Millionen Euro gelistet.
Hinsichtlich der Förderungen der vergangenen Jahre bezog sich die Antwort auf eine Auswertung des Zentralen Fördermittelmanagements aus dem Jahr 2020. In den betrachteten Kategorien beliefen sich die Gesamtausgaben auf 280,3 Millionen Euro, wovon 232 Millionen Euro durch Zuwendungen von Bund, Ländern oder der EU gedeckt sind. Die höchsten Ausgaben wurden im Bereich Schule und Bildung mit 136,6 Millionen Euro verzeichnet, gefolgt von Verkehrsprojekten mit 74 Millionen Euro und der Städtebauförderung mit 59,2 Millionen Euro. Weitere aufgeführte Bereiche sind die grüne Infrastruktur sowie der Sportbereich. Projekte des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP), die primär durch städtische Konzerngesellschaftlichkeiten beantragt werden, sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Durchsetzbarkeit der Quote für öffentlich geförderten WohnungsbauZur Vorlage · 20221610 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa gerichtet, die sich mit der Durchsetzbarkeit der Quote für öffentlich geförderten Wohnungsbau befasst. Hintergrund der Anfrage von Barbara Jessel ist die Information, dass vermehrt Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, da Eigentümer öffentliche Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
In der Vorlage wird auf das Handlungskonzept Wohnen aus dem Jahr 2018 verwiesen, welches für private Flächen eine Quote von 20 Prozent und für städtische Flächen eine Quote von 30 Prozent vorsieht. Die Anfrage thematisiert die langfristige Sicherung dieser Quoten. Es werden Fragen dazu gestellt, unter welchen Bedingungen ein vorzeitiges Herauskaufen aus der Sozialbindung möglich ist und wie die Bindung bei privaten Immobilienverkäufen sowie bei städtischen Flächen oder Vergaben nach Erbbaurecht gewährleistet werden kann. Zudem wird nach den Instrumenten gefragt, mit denen die Stadt Bochum die langfristige Bindung von Mieten und Belegungen beeinflussen und sichern kann.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Leerstehende Immobilien in städtischem BesitzZur Vorlage · 20221630 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 9. Juni 2022 eine Anfrage zum Leerstand von Immobilien in städtischem Besitz vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20221630 bittet um Informationen zu Wohn-, Büro- und Gewerbeimmobilien, die sich im Eigentum der Stadt befinden oder der Verwaltung durch Mietverträge zur Verfügung stehen.
Die Anfrage fordert eine Aufschlüsselung des Leerstands für die vergangenen zehn Jahre, differenziert nach der Dauer des Leerstandes sowie nach der Art der Immobilien. Zudem wird nach dem Konzept der Verwaltung gefragt, um Leerstände, für die ein direkter Zugriff besteht, zu aktivieren. Die Fraktion bittet ferner um eine Bewertung der bisherigen Bemühungen zur Leerstandsaktivierung sowie um Auskunft über geplante Änderungen. Die Antwort auf diese Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zugetragen werden.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Digitalisierung in der StadtverwaltungZur Vorlage · 20221639 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Digitalisierung in der Stadtverwaltung an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa gestellt. In der Vorlage mit der Nummer 20221639 werden verschiedene Aspekte des digitalen Kommunikationsprozesses zwischen Bürgern und Verwaltung thematisiert.
Ein sachkundiger Bürger stellt darin Fragen zum Anteil der Bürgeranliegen, die auf digitalem Weg wie etwa per E-Mail bei der Stadtverwaltung eingehen, sowie zur Verteilung von analogen und digitalen Anfragen innerhalb der einzelnen Ämter. Die Anfrage umfasst zudem Informationen darüber, wie die Zustellung digitaler Anfragen an die zuständigen Sachbearbeiter sichergestellt und die Bearbeitung dieser Vorgänge nachverfolgt wird.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welcher Prozentsatz der digitalen Anfragen auf digitalem Weg beantwortet werden kann und wie hoch die durchschnittliche Antwortzeit bei diesen Anliegen ist. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Anteil der digitalen Anfragen, die vollständig digital gelöst werden können. Abschließend wird nach der Art und dem Ort der revisionssicheren Archivierung digitaler Anfragen gefragt.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Smart-Forward.deZur Vorlage · 20221679 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage zur Website „smart-forward.de“ an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitales und Europa gestellt. Gegenstand der Anfrage von Fabian Krömling ist die Plattform, auf der Projekte der Stadt Bochum sowie von privaten Investoren vorgestellt werden. Als Urheber der Seite tritt die WEG auf, welche die Inhalte zudem in sozialen Netzwerken bewirbt.
Im Rahmen der Anfrage werden drei spezifische Punkte erfragt. Zunächst wird nach der angestrebten Zielgruppe der Website gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, nach welchen Kriterien die Auswahl der zu präsentierenden Projekte erfolgt. Abschließend wird um Auskunft über die Höhe des Werbebudgets gebeten, welches für die Bekanntmachung der Seite auf verschiedenen Plattformen eingesetzt wird.
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- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Regionales StädterankingZur Vorlage · 20221652 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa unterbreitet. Gegenstand der Vorlage ist das aktuelle Regionalranking des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln. In dem Schreiben an den Ausschussvorsitzenden Burkart Jentsch wird die Positionierung Bochums im Vergleich zu Städten wie Wuppertal und Dortmund thematisiert.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung des Abschneidens der Stadt im genannten Ranking. Zudem werden Fragen zur Entwicklung der Kriterien in der kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive gestellt, um die Chancen auf eine bessere Positionierung zu ermitteln. Darüber hinaus wird nach den Gründen für die im Vergleich zu Bochum besseren Bewertungen von Dortmund und Wuppertal gefragt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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