Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalerneuerung “Steinring“Zur Vorlage · 20220683/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Kanalerneuerung im Bereich „Steinring“ vorgelegt. Im Rahmen der Maßnahme sollen zwölf Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 360 Metern und Durchmessern zwischen DN 300 und DN 800 erneuert werden. Die bestehenden Kanäle aus dem Jahr 1926 verlaufen derzeit im Bürgersteig; die neue Planung sieht vor, die neuen Betonrohre künftig im Straßenkörper zu verlegen.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal des Jahres 2022 vorgesehen, wobei die Bauzeit auf etwa sechs Monate geschätzt wird. Für die Durchführung der Arbeiten sind Abschnittssperrungen erforderlich. Zwischen der Brunsteinstraße und der Straße „An der Schalwiese“ wird die Fahrbahn zeitweise voll gesperrt, während in weiteren Abschnitten eine Einbahnstraßenregelung gilt. Der Verkehr in Fahrtrichtung Querenburger Straße wird über die Oskar-Hoffmann- und die Universitätsstraße umgeleitet. Im Bereich der Kreuzung Brunsteinstraße/Steinring/Alter Eistreff wird zudem die Kreisverkehrsregelung vorübergehend aufgehoben und durch eine mobile Baustellenlichtsignalanlage ersetzt. Fußgänger können die Baustelle auf den regulären Gehwegen passieren.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rund 1,38 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel aus dem Haushalt 2022 sowie der Haushaltsplanung für das Jahr 2023. Für die künftige Unterhaltung der Anlage werden jährliche Kosten in Höhe von etwa 41.400 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220683/1
- 1.2Neugestaltung des HusemannplatzesZur Vorlage · 20221173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur umfassenden Neugestaltung des Husemannplatzes vorgelegt. Das Vorhaben sieht eine Erneuerung des Platzes vor, der zuletzt 1984 umgestaltet wurde, um die Aufenthaltsqualität zu steigern und den zentralen Platz an neue städtebauliche Entwicklungen wie das Viktoria Karree und das Haus des Wissens anzubinden. Der Entwurf des Büros SINAI sieht eine funktionale Bündelung verschiedener Nutzungen vor.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Errichtung der sogenannten „Green Cloud“. In diesem Pavillon sollen ein Café, öffentliche Toiletten, ein Spielplatz sowie der Zugang zur Tiefgarage zusammengefasst werden. Das Gebäude wird durch eine Kletterlandschaft und Fassadenbegrünung ergänzt. Ergänzend dazu soll die „Blue Cloud“ als Licht- und Wasserinstallation realisiert werden, die mit Nebeldüsen und Projektoren arbeitet.
Die technische Umsetzung umfasst zudem die Pflasterung der rund 6.000 Quadratmeter großen Fläche mit Grauwacke-Naturstein sowie die Neupflanzung von 18 Bäumen in speziellen Baumrigolen zur Regenwassernutzung. Im Zuge der Arbeiten ist eine Verstärkung der Abdichtung der Tiefgaragendecke durch eine zusätzliche Ebene vorgesehen. Der bestehende Jobsiade-Brunnen wird an einem neuen Standort innerhalb der Platzgestaltung neu positioniert.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221173Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (Herr Wittbrodt) Dagegen: 1 (FDP) Dafür: 16 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)
- Präsentation zu TOP 1.2
- 1.2.1Neugestaltung des Husemannplatzes - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20221669 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag zur Neugestaltung des Husemannplatzes für die Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur am 14. Juni 2022 vorgelegt. Der von Ratsmitglied Dr. Stefan Jox eingereichte Antrag ergänzt den bestehenden Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Bauvorhabens um spezifische Bedingungen.
Dem Antrag zufolge soll die Realisierung der Umgestaltung sichergestellt werden, wobei gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass die Weihnachtsmärkte in den Jahren 2023 und 2024 trotz der Bauarbeiten auf dem Husemannplatz stattfinden können. Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, zu prüfen, ob durch eine Optimierung der Bauabläufe die vorgesehene zweijährige Bauzeit reduziert werden kann.
Als Begründung für diese Ergänzungen führt der Antrag die Bedeutung des Weihnachtsmarktes als Frequenzbringer für den Einzelhandel und das Gewerbe in der Innenstadt an. Um die erforderlichen Stellflächen während der Bauphase zu sichern, wird beispielsweise die Aufschüttung von Schotter in Randbereichen neben den Verbindungswegen zum Viktoria-Karree als mögliche Maßnahme angeführt.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 1.3Erinnerungsweg zur jüdischen Geschichte in Bochum Fortsetzung der Erinnerungsstelen am Standort Erich-Gottschalk-PlatzZur Vorlage · 20221024 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Erweiterung des „Erinnerungsweges zur jüdischen Geschichte und Gegenwart in Bochum“ durch eine zehnte Gedenkstele. Das Vorhaben sieht die Aufstellung am Erich-Gottschalk-Platz, nahe der Castroper Straße, vor. Die bisherigen neun Stelen wurden durch die Evangelische Stadtakademie mit Unterstützung des Vereins „Erinnern für die Zukunft e.V.“ realisiert. Die Finanzierung der neuen Stele erfolgt über Mittel der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Standort am Erich-Gottschalk-Platz weist eine historische Verbindung zum ehemaligen Sportklub „Hakoah Bochum“ auf, der nach 1933 als „Schild Bochum“ firmierte. Die Stele soll die Vielfalt des jüdischen Sports in Bochum thematisieren, einschließlich der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtergreifung sowie der Zuwanderung jüdischer Kontingentflüchtlinge aus der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er Jahren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Erich Gottschalk, dem Kapitän der Fußballmannschaft, die 1938 eine Meisterschaft gewann.
Die neue Stele soll in einer Glas-Stahl-Konstruktion gestaltet werden. Die Maßnahme ist Teil einer weiteren Ausgestaltung des Platzes, die unter anderem eine Installation des Künstlers Marcus Kiel umfasst. Die Vorlage empfiehlt der Stadt Bochum, das Projekt zu unterstützen und dem Einbau der Stele zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221024
- 11.05.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (9. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 1.4Radverkehrssicherung Hans-Böckler-StraßeZur Vorlage · 20221230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll die angepasste Planung zur Radverkehrssicherung in der Hans-Böckler-Straße beschließen. Nach Abstimmungen mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei Bochum, der Bogestra sowie dem ADFC Bochum wurde die ursprüngliche Planung aufgrund von Sicherheitsaspekten erweitert.
Im Bereich der Gleisquerung soll der Sturzschutz von 21 auf 26 Meter verlängert werden. Zudem wird die Bordanlage zwischen Brückstraße und dem Technischen Rathaus um etwa zwei Meter zurückversetzt, um eine Fahrbahnverbreiterung zu ermöglichen und den Radverkehr vom motorisierten Verkehr zu trennen. Die neue Anlage erhält eine rote Oberflächenmarkierung sowie vertikale Trennelemente in Form von „Flexi-Pollern“, um illegales Parken und Halten zu unterbinden. Aufgrund der neuen Verkehrsführung muss auch die Ampelanlage angepasst werden, damit Straßenbahnen in Fahrtrichtung Süden kurzzeitig angehalten werden können, um Kollisionen mit Radfahrenden an der Querung zu vermeiden.
Die Kosten für das Projekt erhöhen sich durch die Planungsanpassungen von ursprünglich 165.000 Euro auf etwa 243.100 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Gesamtkosten inklusive Planung werden auf rund 351.450 Euro geschätzt. Für die Umsetzung ist eine Förderung durch das Programm „Stadt und Land“ vorgesehen, die bis zu 95 Prozent der Kosten abdecken kann, sofern die Baumaßnahmen bis Ende 2023 abgeschlossen sind.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221230
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe)Zur Vorlage · 20220440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220440 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der dritten Stufe zur Entscheidung vorgelegt. Das Konzept dient als planerische Grundlage für die Reduzierung von Umgebungslärm im Straßenverkehr. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die jährliche Bereitstellung von 100.000 Euro beim Tiefbauamt. Diese Mittel sollen bei Straßendeckenerneuerungen in Lärmschwerpunkten den Einsatz von lärmminderndem Asphalt des Typs Splittmastix SMA 5/8 ermöglichen.
Die aktuelle Planung basiert auf aktualisierten Lärmkarten, die die Belastungswerte für das Stadtgebiet und an Gebäudefassaden darstellen. Im Zuge der Evaluation früherer Maßnahmen wurden Pilotprojekte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, unter anderem auf der Essener Straße und der Günnigfelder Straße, untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten in einigen Bereichen über dem Limit lagen. Um die angestrebte Lärmminderung zu gewährleisten, werden nun verschiedene Überwachungsmöglichkeiten wie stationäre oder mobile Kontrollen sowie Geschwindigkeitsanzeigetafeln geprüft. Weitere Reduzierungen der Geschwindigkeit im Vorbehaltsstraßennetz sind aktuell nicht geplant.
Zudem sieht die Vorlage einen Wechsel bei den verwendeten Asphaltarten vor. Basierend auf der Richtlinie RLS 19 soll der Einsatz von Splittmastix-Asphalt zur Erzielung von Lärmminderungseffekten und zur Steigerung der Haltbarkeit im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 23 (CDU/FFB/PAR&StG/FDP)dafür: 54 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Mehrheitlich dafürEnthaltungen: 5 (CDU, FDP, Die Linke, Die Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Frau Kotalla)
- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei vierzehn Enthaltungen (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, DIE LINKE.)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220440Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (AfD) Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 14 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 3.1.1Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe) - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20221337 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur Fortführung des Lärmaktionsplanes der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag, eingereicht von Ratsmitglied Dr. Stefan Jox für den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur unter dem Vorsitz von Raphael Dittert, sieht eine Anpassung der Geschwindigkeitsbeschränkungen in bestimmten Straßenabschnitten vor.
Konkret wird vorgeschlagen, die pilotmäßig eingerichteten 30 km/h-Zonen auf der Essener Straße, der Günnigfelder Straße, dem Harpener Hellweg, der Hattinger Straße und der Oskar-Hoffmann-Straße wieder auf 50 km/h anzuheben. Voraussetzung für diese Rücknahme soll jedoch der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt (AC 5 D LOA) sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für diesen Straßenbelag im nächsten Haushalt einzustellen. Zudem sollen Anwohner in den betroffenen Bereichen über das Förderprogramm „passiver Lärmschutz“ informiert werden.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf Erkenntnisse aus der ersten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Demnach wird in den 30-km/h-Bereichen ohne Kontrollmöglichkeiten keine ausreichende Lärmminderung erzielt, da die Geschwindigkeiten weiterhin über dem Limit liegen. Da eine verstärkte Verkehrsüberwachung an personellen und finanziellen Grenzen stößt, setzt der Antrag auf die technische Lärmminderung durch den Einsatz von Spezialasphalt als Alternative zur Geschwindigkeitsreduzierung.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 3.1.2Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe) - Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20221444 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Ergänzungsantrag zur 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 20221444 bezieht sich auf die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum in der dritten Stufe.
Der Antrag sieht vor, den Lärmaktionsplan dahingehend zu ergänzen, dass die berechneten Lärmdaten durch stichprobenartige Überprüfungen vor Ort kontrolliert werden. Damit soll die Güte der Berechnungen überprüft werden können.
In der Begründung wird angeführt, dass die Berechnung von Lärmbelastungen gegenüber einer vollständigen Vermessung des Stadtgebiets Vorteile bietet. Durch die vorgeschlagenen Stichproben solle die Verlässlichkeit der Modelle bei geringem Aufwand sichergestellt werden. Sollten sich Abweichungen zwischen den Berechnungen und den Messergebnissen ergeben, könnten diese dazu genutzt werden, die Berechnungsgrundlagen für die Zukunft zu verbessern.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 3.1.3Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD/Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20221640 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wurde ein Änderungsantrag zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum beschlossen. Die Verwaltung prüft derzeit Möglichkeiten einer ergänzenden Verkehrsüberwachung an fünf Pilotstrecken mit Tempo-30-Regelung. Über die Ergebnisse soll ein Bericht vorgelegt werden, der konkrete Vorschläge enthält und den zuständigen Gremien bis Ende 2022 zur Entscheidung vorliegt.
Zudem regt der Ausschuss an, in Gebieten des Vorbehaltsstraßennetzes, in denen eine hohe Lärmbelastung durch Straßenverkehr besteht, verstärkt Tempo-30-Regelungen in Betracht zu ziehen. Dies soll neben dem Förderprogramm für passiven Lärmschutz und weiteren Maßnahmen erfolgen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Naherholungsgebieten entlang der A 43, konkret am Tippelsberg und am Ümminger See. Aufgrund einer Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen Gebiete, die sich besonders für die Naherholung eignen, verstärkt geschützt werden. Da die Autobahn GmbH für diese Bereiche bisher keine Lärmschutzvorrichtungen vorsieht, da dort keine Wohnlagen liegen, fordert der Ausschuss die Verwaltung auf, erneut auf die Planung von Lärmschutzwänden oder anderen Maßnahmen hinzuwirken. Zudem soll geprüft werden, ob durch die Gesetzesänderung rechtliche Möglichkeiten bestehen, Lärmschutz in diesen Gebieten zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 3.2Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid hier: Geänderte Zusammensetzung Begleit- und EmpfehlungsgremiumZur Vorlage · 20220811 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Vorschlag zur Neugestaltung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für das Projekt „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ vorgelegt. Nachdem die städtebaulichen Mehrfachbeauftragungen im Juni 2021 abgeschlossen wurden, steht nun die Phase der städtebaulichen Vertiefung an. Der Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf dem Bereich des Bahnhofs und dessen Umfeld.
Im Zuge dieser neuen Planungsphase soll die Zusammensetzung des Gremiums angepasst werden. Vorgeschlagen wird, die Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in das Gremium aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Fachexpert*innen von drei auf zwei reduziert werden, da die ökonomischen Fragestellungen durch das Ausscheiden von Professor Guido Spars weitgehend beantwortet sind. Die Teilnahme der BlueOrange Development West GmbH wird nicht mehr als erforderlich erachtet, da die Belange für die Teilfläche Wilhelm-Leithe-Weg Süd bereits in einem früheren Verfahren behandelt wurden.
Die grundsätzliche Struktur des Gremiums aus Vertretungen der Verwaltung, der Politik, Fachexpert*innen und der Bürgerschaft bleibt bestehen. Das Gremium setzt sich weiterhin aus Mitgliedern der Stadtplanung, politischen Akteuren wie dem Bezirksbürgermeister von Wattenscheid sowie Vertretern einer Bürgerinitiative und vier Einwohnern des Stadtbezirks zusammen. Der Rat soll der geänderten Zusammensetzung zustimmen, um die weitere Begleitung der städtebaulichen Konkretisierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheilich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 2 Enthaltungen (Linke, P&STG)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Partei/Stadtgestalter)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220811 bei einer Enthaltung (DIE LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltungen (Linke, P&STG) - 3.3Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20220874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Grundlage für diese Regelungen ist die Landesbauordnung NRW von 2018, welche den Kommunen die Befugnis einräumt, die Anzahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen eigenständig festzulegen.
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und regelt die Anforderungen an Stellplätze bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen. Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt im Regelfall über eine Richtzahlentabelle, wobei sich die Anzahl bei Mehrfamilienhäusern nach der Wohnungsgröße richtet. Es besteht die Möglichkeit, die geforderten Stellplatzzahlen zu reduzieren, wenn eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen wird oder qualifizierte Mobilitätskonzepte vorliegen. Für Bauvorhaben nach §34 BauGB wurde zudem eine Checkliste zur Vereinfachung des Antragsverfahrens erstellt.
Im Zuge dieser Vorlage werden auch die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Der Rat der Stadt Bochum soll die beiden Satzungen beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen der neuen Stellplatzsatzung nach einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Evaluierung zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung) — Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
- 3.3.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221418 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Satzung zu beauftragen. Konkret soll darin festgelegt werden, dass bei einem Ausbau von bisher nicht genutzten oder als Nutzfläche verwendeten Dachgeschossen zu neuem Wohnraum sowie bei der Aufstockung bestehender Gebäude keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen oder Ablösesummen entrichtet werden müssen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung von Wohnraum im Bestand zur Vermeidung von Flächenversiegelung beitragen soll. Da bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen oft keine zusätzlichen Stellplatzflächen auf den Grundstücken realisiert werden können, sollen durch den Wegfall dieser Anforderungen Anreize für die Innenentwicklung gesetzt werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechend geänderte Satzung dem Rat am 21. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 3.4Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße im Abschnitt von Kreisverkehr bis zur nördlichen Einmündung Buselohstraße hier: Satzung zur Festlegung der Anteile der BeitragspflichtigenZur Vorlage · 20220982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt vor, eine Sondersatzung zur Festlegung der Anliegeranteile für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße zu erlassen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der nördlichen Einmündung der Buselohstraße. Da dieser Bereich nur einseitig bebaut ist, weicht die Erschließungssituation von den Standardregelungen der Bochumer Beitragssatzung ab.
Nach Angaben des Tiefbauamtes dient die Straße als Hauptverkehrsstraße, wofür nach der regulären Satzung ein Anliegeranteil von 20 Prozent vorgesehen ist. Aufgrund der einseitigen Bebauung schlägt die Verwaltung vor, diesen Anteil um die Hälfte auf 10 Prozent zu kürzen. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Dies ist notwendig, damit die Beitragspflicht bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme feststeht. Die Abnahme der Bauarbeiten an diesem Abschnitt erfolgte am 16. März 2018.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220982
Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.5Konzept zur Altkleider und -textiliensammlung in BochumZur Vorlage · 20221298 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Konzepts für die Altkleider- und Textiliensammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Dem Rat wird vorgeschlagen, die Beibehaltung eines Modells zu befürworten, bei dem die USB Bochum GmbH weiterhin allein für die Aufstellung von Depotcontainern an abgestimmten Standorten sowie für die Sammlung, Sortierung und Verwertung verantwortlich bleibt. Damit soll die Verwaltung ihr Ermessen so ausüben, Sondernutzungserlaubungen für andere Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht zu erteilen.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Alttextilien aus privaten Haushalten bis spätestens Januar 2025 getrennt zu sammeln. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat zudem verdeutlicht, dass für eine dauerhafte Entscheidung über die Exklusivität eines Anbieters ein Ratsbeschluss erforderlich ist. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Vermeidung von Verunreinigungen, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und dem Schutz des Stadtbildes vor einer Übermöblierung des Straßenraums. Durch die Zuständigkeit eines einzelnen Unternehmens sollen zudem Verantwortlichkeiten bei der Reinigung und Entsorgung klar geregelt bleiben. Sammlungen auf Privatgrundstücken oder in anderen Formen bleiben von diesem Konzept unberührt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (P&STG)
Ergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung (P&STG) - 4.Anträge
- 4.1Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Emilstraße, Ostfeldmark und AhbachstraßeZur Vorlage · 20221540 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag mit der Nummer 20221540 sieht vor, dass der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt. Es soll untersucht werden, ob die Straßen Emilstraße, Ostfeldmark und Ahbachstraße zu Fahrradstraßen umgewidmet werden können. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt werden können, um die Sicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Die Begründung des Antrags durch einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden weist darauf hin, dass die genannten Straßen als Verbindung zwischen Harenburg und der Essener Straße vermehrt als Durchgangsstrecke von Höntrop in Richtung Bochum Mitte sowie in die Gegenrichtung genutzt werden. Es wird auf ein seit Jahren bestehendes erhöhtes Verkehrsaufkommen hingewiesen. Zudem wird angeführt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Emilstraße häufig nicht eingehalten wird. Die Einrichtung von Fahrradstraßen soll hier zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — mehrheitlich nach Beschlussvorschlag.Enthaltungen: -Dagegen:4 (CDU, FFB)Dafür:11 (SPD, Grüne, FDP, Linke, P&STG)
Ergebnis: mehrheitlich nach Beschlussvorschlag. Enthaltungen: - Dagegen:4 (CDU, FFB) Dafür:11 (SPD, Grüne, FDP, Linke, P&STG) - 4.2Inklusion – Straßenschilder für Sehbehinderte
- 4.2.1Inklusion - Straßenschilder für Sehbehinderte - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -
- 4.2.2Inklusion – Straßenschilder für Sehbehinderte - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD/Die Grünen im Rat" und der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 20221641 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion, die SPD im Rat sowie die Grünen im Rat haben einen Antrag mit der Nummer 20221641 an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Inklusion von sehbehinderten und blinden Menschen durch verbesserte Orientierungshilfen.
Im Rahmen eines Modellversuchs sollen an allen Straßenkreuzungen innerhalb der Bochumer Fußgängerzonen spezielle Straßenschilder angebracht werden, die als Orientierungshilfe dienen sollen. Nach einer dreijährigen Testphase ist eine Evaluierung vorgesehen, um zu prüfen, ob diese Maßnahmen angenommen werden und zu einer Verbesserung der Orientierung führen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Stadtgebiet auf weitere Möglichkeiten zur Optimierung von taktilen und akustischen Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Personen hin zu untersuchen. Ziel ist es, potenzielle Verbesserungsbedarfe bei der barrierefreien Gestaltung der städtischen Infrastruktur zu identifizieren.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.Mitteilungen
- 5.1Fahrradgarage Buddenbergplatz hier: mündlicher Bericht
- 5.2E-Mobilität von Anfang an barrierefrei gestaltenZur Vorlage · 20221264 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat in einer Anfrage zur Elektromobilität die Barrierefreiheit von Ladepunkten in Bochum thematisiert. Im Fokus standen dabei mögliche Hindernisse an Ladesäulen, notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit sowie die Information über die Verfügbarkeit von Ladeplätzen in Parkhäusern und Tiefgaragen.
Die Verwaltung gab an, dass die Ladepunkte im Stadtgebiet je nach baulicher Umsetzbarkeit und örtlicher Lage teilweise barrierefrei sind. Für eine Herstellung der Barrierefreiheit seien in der Regel Straßenbaumaßnahmen erforderlich, deren Umfang von der jeweiligen Parkplatzanordnung abhängt.
Zur Information über die Art und den Umfang der Lademöglichkeiten können sich Nutzer auf den Internetseiten der Stadtwerke Bochum sowie der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft Bochum mbH (WEG) informieren. Im Rahmen einer Erweiterung plant die WEG gemeinsam mit den Stadtwerken Bochum im laufenden Jahr, die Anzahl der Ladepunkte in Parkhäusern und Tiefgaragen von vierzehn auf nahezu achtzig zu erhöhen. Durch die Installation neuer Ladesäulen sollen Autofahrende künftig über gängige Lade-Apps Auskunft über die Anzahl, die Ladeleistung sowie die Verfügbarkeit der Ladepunkte erhalten.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.3Beantwortung der Anfrage „Mittelabruf für den ÖPNV-Rettungsschirm 2022“Zur Vorlage · 20221265 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER zum Mittelabruf für den ÖPNV-Rettungsschirm 2022 reagiert. Gegenstand der Anfrage aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur war, ob die BOGESTRA sowie die Stadtverwaltung bereits Vorauszahlungen und Pauschalen für den öffentlichen Personennahverkehr beantragt haben.
Nach Angaben des Tiefbauamtes hat die BOGESTRA eine Vorauszahlung in Höhe von etwa 10,3 Millionen Euro beantragt, was 50 Prozent des Ausgleichs aus dem Vorjahr entspricht. Die Pauschalen für den ÖPNV und die Ausbildungsverkehre sowie die Förderung des landesweiten Azubi-Tickets wurden bereits in voller Höhe erhalten. Diese Mittel belaufen sich auf insgesamt 9,7 Millionen Euro und wurden bereits im Oktober 2021 beantragt. Zudem wird die ÖPNV-Pauschale nach § 11 ÖPNVG NW jährlich durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ohne gesonderten Abruf überwiesen; dieser Betrag liegt seit mehreren Jahren bei 478.209,55 Euro.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.4Kreisverkehr Ümminger StraßeZur Vorlage · 20221450 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zur Verkehrsberuhigung an der Ümminger Straße reagiert. Im Zentrum der Anfrage stand die Prüfung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Ümminger Straße, Industriestraße und Mansfelder Straße, wobei die veränderten wirtschaftlichen Bedingungen in der Geheimrat-Leuschner-Straße als Grundlage für eine mögliche Umsetzung angeführt wurden.
In der Antwort des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird dargelegt, dass eine geplante Einbahnstraßenregelung in der Alten Bahnhofstraße zwar zu einem moderaten Anstieg des Verkehrsaufkommens auf der Ümminger Straße führen wird, dies jedoch keinen Einfluss auf die Planung eines Kreisverkehrs habe. Da keine Änderungen im Planungsrecht oder der städtebaulichen Konzeption erwartet werden und die Geheimrat-Leuschner-Straße weiterhin für den Schwerlastverkehr befahrbar bleiben muss, sieht die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit zur Umsetzung eines Kreisverkehrs unter Einbeziehung dieser Straße.
Hinsichtlich alternativer Maßnahmen gab die Verwaltung an, dass eine Ortsbesichtigung mit der Polizei ausreichende Sichtverhältnisse an dem Knotenpunkt bestätigt hat. Eine Auswertung der Unfalldaten für die Jahre 2020 und 2021 ergab insgesamt drei Unfälle aufgrund von Missachtungen der Vorfahrtsregelung. Die Verkehrsplanung wird den Knotenpunkt weiterhin beobachten und eine Neubewertung vornehmen, sollte es zu weiterem Unfallgeschehen kommen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.5Neuer Betriebshof der BOGESTRA - Gollheide möglicher Standort?Zur Vorlage · 20221459 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEl/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Suche nach einem neuen Standort für einen Betriebshof der BOGESTRA angefordert. Hintergrund ist die im Wirtschaftsplan 2022 angekündigte Notwendigkeit eines zusätzlichen Betriebshofs, um die Umstellung des Verkehrsunternehmens auf Elektromobilität zu unterstützen. Ein Baubeginn wird voraussichtlich für das Jahr 2025 angestrebt. Die Anfrage bezog sich konkret auf die bisherigen Überlegungen zur Verortung in Bochum und Gelsenkirchen, die erforderlichen Standortbedingungen sowie die Bewertung des Geländes an der Gollheide im Hinblick auf die Machbarkeit und betriebliche Bedeutung.
Die Verwaltung gab in Abstimmung mit der BOGESTRA an, dass aktuell Standort- und Potenzialanalysen für mögliche Flächen in Bochum und Gelsenkirchen durchgeführt werden. Der angefragte Standort an der Gollheide stehe derzeit nicht zur Verfügung. Zudem sei die dortige Fläche von etwa 16.000 Quadratmetern für einen zukunftsorientierten Innovationsstandort zu klein dimensioniert. Sobald konkretere Ergebnisse zur Standortfindung vorliegen, wird der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur informiert.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.6Haushaltsbefragung zur Mobilität in Bochum (SrV), Teilnahme 2023, Rückblick 2018Zur Vorlage · 20221454 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum informiert über die Teilnahme an der Haushaltsbefragung „SrV – System repräsentative Verkehrsbefragungen in Städten“ im Jahr 2023. Die von der TU Dresden durchgeführte Erhebung findet in einem fünfjährigen Rhythmus statt und dient als Grundlage für die Stadtentwicklungs- sowie Verkehrsplanung. Für den Durchgang 2023 ist eine Stichprobe von 4.000 Personen vorgesehen, wobei mindestens 80 Prozent der Gesamtkosten von etwa 150.000 Euro durch die Förderrichtlinie Nahmobilität gedeckt werden. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2025 vorliegen und dienen unter anderem der Überprüfung des „Leitbilds Mobilität“, welches bis 2030 einen Anteil von 60 Prozent an Umweltverbunden vorsieht.
Gleichzeitig veröffentlicht die Verwaltung Auswertungen der Erhebung aus dem Jahr 2018. Die Daten zeigen für das gesamte Stadtgebiet einen Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 53,7 Prozent, während der öffentliche Personennahverkehr 15,1 Prozent, der Radverkehr 6,7 Prozent und der Fußverkehr 24,4 Prozent ausmachten. Die Auswertung auf Stadtbezirksebene verdeutlicht Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Pkw und der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs. Zudem werden Daten zur Nutzung verschiedener Verkehrsmittel nach Fahrtzwecken wie Arbeit, Schule oder Freizeit präsentiert, wobei etwa zwei Drittel des Radverkehrs dem Alltagsverkehr zugeordnet werden können.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.7Preisanpassung SozialticketZur Vorlage · 20221039 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen einer Anfrage die Möglichkeit einer Preissenkung des Sozialtickets in Bochum thematisiert. Die Verwaltung antwortete darauf, dass eine Reduzierung des Monatspreises auf 15 Euro ohne zusätzliche Landesförderung zu jährlichen Mehrkosten von etwa 1,24 Millionen Euro führen würde. Da dies den Fehlbetrag der BOGESTRA erhöhen würde, sei eine entsprechende Gegenfinanziereung erforderlich.
Bezüglich der staatlichen Zuwendungen gab die Verwaltung an, dass die Landeszuschüsse für die BOGESTRA im Jahr 2021 rund zwei Millionen Euro betrugen, wobei der Bochumer Anteil bei etwa 52 Prozent lag. Für die kommenden Jahre wird keine signifikante Änderung dieser Zuschüsse erwartet.
Bei einer Grundlage von etwa 50.000 Sozialtickets aus dem Jahr 2021 würden zusätzliche Aufwendungen von rund 1,2 Millionen Euro bei einem Preis von 15 Euro bzw. rund 1,0 Millionen Euro bei einer Halbierung des bisherigen Preises anfallen. Hierbei sind künftige Tarifanpassungen für die Jahre 2023 und 2024 noch nicht eingerechnet.
Hinsichtlich der Umsetzung wies die Verwaltung auf den hohen vertrieblichen Aufwand hin, da eine Beschränkung des günstigeren Tarifs nur auf Bochumer Nutzer eine Selektion der Fahrgäste erfordern würde. Eine solche Regelung könnte zudem zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Gebieten im BOGESTRA-Netzwerk, wie etwa Gelsenkirchen, führen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.8Fremdwassersanierung, Pilotprojekt Hofstede/RiemkeZur Vorlage · 20221362 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt der Stadt Bochum führt im Bereich Hofstede/Riemke ein Pilotprojekt zur Fremdwassersanierung durch. In Gebieten zwischen der Herner Straße und der Dorstener Straße sowie der Riemker Straße wurde festgestellt, dass Grundwasser in die öffentliche Kanalisation eindringt. Nach einer geplanten Abdichtung der öffentlichen und privaten Kanäle wird laut Berechnungen der Emschergenossenschaft ein Anstieg des Grundwasserspiegels um etwa einen Meter erwartet. Um Schäden durch Vernässung an Gebäuden zu verhindern, ist der Aufbau eines Drainagesystems sowie einer Trennkanalisation vorgesehen. Das Regen- und Fremdwasser soll dabei in den Dorneburger Mühlenbach eingeleitet werden.
Für das Baulos 1, das sich von der Herzogstraße bis zum Pumpwerk Bleckstraße erstreckt, wurde bereits eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Eigentümer durchgeführt. Das Tiefbauamt bietet Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln über die Emschergenossenschaft und das Land Nordrhein-Westfalen an. Zudem ist eine Ausschreibung für die Kanalbefahrung privater Entwässerungsleitungen geplant, um den Bürgern Hilfestellung bei Sanierungen zu bieten. Aktuell berät das Tiefbauamt Grundstückseigentümer vor Ort zu Themen wie der Abkopplung von Regenwasser und der Nutzung von Fördermitteln. Für die Baulose 2 bis 4 sind weitere Informationsveranstaltungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (15. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.9Gesamtkonzept für die Markstraße (parkende LKW, NutzInnen des Jugendzentrums JuMa und Radfahrer)Zur Vorlage · 20221546 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20221546 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur werden Informationen zum Gesamtkonzept für die Markstraße dargelegt. Die Anfrage bezog sich auf den Bedarf an LKW-Parkflächen sowie auf die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern im Bereich der Markstraße.
Bezüglich der Bereitstellung von LKW-Parkplätzen konnte die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine abschließenden Ergebnisse präsentieren. Die Gespräche mit der Geschäftsführung von DHL, unter Einbeziehung der WEG, sind noch nicht abgeschlossen; entsprechende Informationen werden nachgereicht, sobald die Resultate vorliegen.
Zur Verbesserung der Sicherheit im Radwegenetz plant die Verwaltung eine bauliche Maßnahme auf dem Abschnitt der Markstraße zwischen Hanielstraße und der Straße Am Langen Seil. Ein entsprechender Planungsentwurf soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Planung sieht beidseitige Radfahrstreifen vor, wodurch die bestehende Lücke im Radwegenetz geschlossen wird. Der Baubeginn ist für das Ende des Jahres 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.10Beethovenweg: StellplätzeZur Vorlage · 20221492 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die Parkplatzsituation am Beethovenweg thematisiert. Hintergrund der Anfrage ist eine zunehmende Verdichtung des Gebiets durch Wohnbebauung sowie ein Pflegeheim, was laut der Fraktion zu erhöhtem Parkdruck führe. Die Anfrage bezog sich unter anderem auf die Möglichkeit, auf einer ungenutzten Fläche im Bereich der Kreuzung Stephanstraße/Beethovenweg Stellplätze zu schaffen, sowie auf etwaige Anfragen von Wohnungsunternehmen zur Parkraumgewinnung.
Die Verwaltung teilte mit, dass das betreffende Grundstück einer Erbengemeinschaft gehört und laut Bebauungsplan für eine mehrgeschossige Wohnbebauung vorgesehen ist. Im Falle einer künftigen Nachverdichtung müssten die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze bereitgestellt werden. Anfragen der Vonovia oder der Bau- und Siedlungsgenossenschaft Wattenscheid zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum liegen der Stadt nicht vor.
Hinsichtlich der allgemeinen Situation gab die Verwaltung an, dass der Bereich der Beethovenstraße nicht als besonders problematisch bekannt sei. Verkehrsüberwachungen im Zeitraum zwischen Oktober 2021 und April 2022 erfassten lediglich drei Parkverstöße. Zur langfristigen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs setzt die Stadt auf die Förderung des Umweltverbundes, wobei die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie das Potenzial für den Radverkehr als zentrale Ansätze genannt wurden.
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Beratungsfolge
- 30.08.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (15. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.11Urteil zu den AbwassergebührenZur Vorlage · 20221653 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Unzulässigkeit bestimmter Berechnungsgrundlagen für Abwassergebühren hat die Bochumer Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Das Gericht stellte fest, dass die gleichzeitige Anwendung einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungswert und einer kalkulatorischen Verzinsung zum Nominalzinssatz unzulässig ist.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Urteil Änderungen im Kalkulationsverfahren zur Folge haben wird, was voraussichtlich zu geringeren Einnahmen aus Abwassergebühren sowie Auswirkungen auf den städtischen Haushalt führen kann. Eine abschließende rechtliche Einschätzung steht noch aus; die Stadt steht hierzu im Austausch mit dem Land NRW und weiteren Institutionen wie der KommunalAgentur NRW. Derzeit berechnet Bochum die Abschreibung der Entwässerungsanlagen nach Wiederbeschaffungswerten und nutzt zur Verzinsung den Nominalzinssatz auf Basis eines fünfzigjährigen Durchschnitts.
In Bezug auf vergangene Widersprüche gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2021 1.637 und im Jahr 2022 16 Widersprüche gegen Gebührenbescheide eingereicht wurden, welche nach bisheriger Rechtsprechung größtenteils zurückgewiesen wurden; vier Verfahren sind noch anhängig. Konkrete Auswirkungen auf die künftigen Gebührensätze sind derzeit nicht absehbar, jedoch wird eine Reduzierung der kalkulatorischen Kosten in den zukünftigen Abwassergebührenhaushalten erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 5.12AbwassergebührenZur Vorlage · 20221654 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW auf die Abwassergebühren reagiert. Hintergrund ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des OVG zur Kalkulation von Abschreibungen und Zinsen.
Nach einer ersten Einschätzung des Amtes für Finanzsteuerung hat diese Entscheidung bedeutsame Auswirkungen auf die städtischen Abwassergebühren sowie den kommunalen Haushalt. Es wird erwartet, dass die künftigen Einnahmen aus den Abwassergebühren geringer ausfallen werden. Eine abschließende Bewertung der juristischen Lage und der daraus resultierenden finanziellen Folgen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit anderen Kommunen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Städtetag NRW sowie der KommunalAgentur NRW.
Hinsichtlich konkreter Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger, etwa bei den Gebührenbescheiden, oder für städtische Investitionen und Konzepte wie die „Schwammstadt“ liegen derzeit noch keine abschließenden Einschätzungen vor. Die Antwort wird zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat übermittelt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Zustand des Gehweges vor Wasserstraße Nr. 21Zur Vorlage · 20221633 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger- Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Zustand des Gehweges in der Wasserstraße 21 thematisiert. Anlass der Anfrage ist die Situation vor dem Gebäude mit der Hausnummer 21, bei dessen Neubau Gehwegplatten entfernt wurden. Laut der Anfrage ist der Gehweg an dieser Stelle, insbesondere bei Regen, kaum noch passierbar. Dieser Zustand bestehe bereits seit etwa drei Jahren unverändert.
Die Fraktion stellt dazu Fragen an den Oberbürgermeister. Es wird angefragt, ob der Verwaltung der aktuelle Zustand des Gehweges bekannt sei und warum die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nach Abschluss der Bauarbeiten nicht durchgeführt wurde. Zudem wird um eine Auskunft gebeten, wann die Passierbarkeit des Gehweges an dieser Stelle wieder hergestellt sein wird.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 6.2Sachstand zu Maßnahmen gegen illegales Parken in der Kreuzstraße.Zur Vorlage · 20221753 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage zum Sachstand von Maßnahmen gegen illegales Parken in der Kreuzstraße eingereicht. Die Anfrage, die sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur, Raphael Dittert, richtet, ist Gegenstand der 14. Sitzung des Gremiums am 14. Juni 2022.
Grundlage der Anfrage ist ein Beschluss des Ausschusses vom 4. November 2021. In dieser Sitzung wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Grüne zu einem Antrag der Partei/Stadtgestalter verabschiedet. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung von sogenannten „Frankfurter Hüten“ in der Kreuzstraße zu prüfen. Ziel ist es, das illegale Zuparken des Gehweges im Bereich des Kreuzwegs zu unterbinden. Der sachkundige Bürger bittet nun um Informationen zum aktuellen Stand der Prüfung dieser Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 6.3Radwegesanierung an der Westenfelder Str.Zur Vorlage · 20221751 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Radwegesanierung an der Westenfelder Straße erkundigt sich Jens Wittbrodt nach dem aktuellen Stand der Bauarbeiten. Laut der vorliegenden Vorlage Nummer 20221751 hätte die Sanierung des Radwegs bereits Mitte Mai 2022 abgeschlossen sein sollen.
Der Verfasser der Anfrage stellt in diesem Zusammenhang Fragen zum Fortgang der Maßnahmen auf der Baustelle. Es wird nach den Gründen gefragt, weshalb dort seit mehreren Wochen keine Arbeiten mehr stattgefunden haben und warum die Fertigstellung der Maßnahme nicht wie angekündigt erfolgt ist. Die entsprechende Anfrage wurde im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur zur Beratung vorgelegt, um Klärung zu dem genannten Zeitraum herbeizuführen.
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- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 6.4Lichtsignalanlage Kreuzung Königsallee/WasserstraßeZur Vorlage · 20221752 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Königsallee und Wasserstraße thematisiert Dr. Stefan Jox die aktuelle Verkehrssituation im Bereich der Königsallee. Aufgrund von Bauarbeiten ist die Linksabbiegespur in Fahrtrichtung stadteinwärts zur Wasserstraße derzeit gesperrt.
Laut der Vorlage kommt es infolge dieser Sperrung zu Behinderungen des Verkehrsflusses auf dem geradeaus führenden Fahrstreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge am linken Fahrstreifen auf das spezifische Freigabesignal für Linksabbieger warten, obwohl die Fahrtrichtung eigentlich geradeaus vorgegeben ist. Dies führt dazu, dass der Durchgangsverkehr beeinträchtigt wird.
Dr. Jox fragt an, ob die Möglichkeit besteht, die Signalanzeige für den Linksabbieger für die Dauer der Sperrung dieser Fahrstreifenverbindung abzudecken. Ziel einer solchen Maßnahme wäre es, das Abbiegen effektiv zu verhindern und so die Behinderung der geradeaus fahrenden Fahrzeuge zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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