Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20233148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20233148 beantragt die Verwaltung der Stadt Bochum die Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates sowie für die Beiräte. Konkret sollen Sabrina Pokropp und Helena Sakanovic mit sofortiger Wirkung als Schriftführerinnen eingesetzt werden. Beide Mitarbeiterinnen sind im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig.
Die Maßnahme dient dazu, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung innerhalb der verschiedenen Fachgremien kompensieren zu können. Die Benennung umfasst alle relevanten Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt. Grundlage für die Bestellung sind die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Der Einsatz der genannten Mitarbeiterinnen in dieser Funktion ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.04.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung für die Stadt BochumZur Vorlage · 20233424 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat einen Handlungsleitfaden zur Dach-, Fassaden- und Vorgartenbegrünung sowie zur ökologischen Gestaltung von Vorgärten erarbeitet. Die Erstellung erfolgte im Auftrag des Bundesverbandes Gebäudegrün (BuGG) in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit verschiedenen städtischen Ämtern, darunter dem Amt für Stadtplanung und Wohnen, dem Tiefbauamt sowie der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit.
Der Leitfaden dient als Informationsmaterial für die Verwaltung, Architektinnen, Planungsbüros und interessierte Bürgerinnen und Bürger. Er beschreibt verschiedene Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Klimafolgenanpassung, die darauf abzielen, die Aufheizung der Stadt zu verringern und die Regenwasserretention zu fördern. Das Dokument führt unterschiedliche ökologische Standards auf – von der Stufe „Standard“ bis zum „Leuchtturm“ – und bietet Hinweise zu Planung, Herstellung sowie Instandhaltung der Maßnahmen. Ergänzt wird der Leitfaden durch Best-Practice-Beispiele und Pflanzlisten.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung soll beschließen, dass dieser Handlungsleitfaden bei künftigen Planungen der Stadt Bochum Berücksichtigung findet. Zudem ist die Bereitstellung des Leitfadens als Download auf der Internetseite der Stadt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Ratsfraktion
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anregung nach GO NRW §24 Änderung des „kommunalen Abfallgesetzes“Zur Vorlage · 20240138 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 GO NRW eine Änderung des kommunalen Abfallgesetzes beantragt. Ziel der Initiative ist es, die dauerhafte Lagerung von sichtbarem Abfall und Sperrmüll auf privaten Grundstücken zu untersagen. Hintergrund sind Ablagerungen im Bereich des Sachsenrings in Westenfeld.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, dieser Anregung nicht stattzugeben. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bereits hinreichende Regelungen zur Entsorgungspflicht von Abfallbesitzern enthält. Eine unbefugte Lagerung von Abfällen auf privaten Grundstücken, die das Allgemeinwohl oder die Umwelt gefährdet, ist nach geltendem Bundesrecht nicht zulässig.
Bezüglich der Situation am Sachsenring gibt die Verwaltung an, dass durch Gespräche mit Hausverwaltungen und Grundstückseigentümern eine Entsorgung der betreffenden Abfälle noch vor Weihnachten erfolgt ist. Für Anfang 2024 ist zudem ein gemeinschaftliches Treffen von Eigentümern und Hausverwaltungen geplant. Dabei sollen neben der Abfallentsorgung auch weitere Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im Stadtteil Westenfeld thematisiert werden.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Betrachtungsraum Innenstadt Dibergbach im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“Zur Vorlage · 20233201 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung des Betrachtungsraums Innenstadt Dibergbach im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) vorgelegt. Das übergeordnete Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Klimaresilienz im Ruhrverband durch die Abkopplung von mindestens 25 Prozent der befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation sowie eine Erhöhung der Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte bis zum Jahr 2030.
Im Zuge eines integralen Planungsprozesses, an dem verschiedene städtische Fachbereiche beteiligt waren, wurden sieben mögliche Gebiete untersucht. Dabei wurden die Betrachtungsräume Innenstadt Dibergbach, Laer und Wattenscheid als potenziell förderfähig identifiziert, da sie das Abkopplungsziel allein durch öffentliche Flächen erreichen können. Der Bereich Innenstadt Dibergbach ist in der Entwicklung am weitesten fortgeschritten und soll als Pilotprojekt für weitere Gebiete innerhalb Bochums dienen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Entsiegelung von Flächen, Mulden-Rigolen-Systeme sowie Dach- und Fassadenbegrünungen, wobei ein Schwerpunkt auf der Alleestraße liegt. Die Verwaltung beantragt, den Betrachtungsraum Innenstadt Dibergbach offiziell zu beantragen und die daraus resultierenden Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.1.1Betrachtungsraum Innenstadt Dibergbach im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“ - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland"Zur Vorlage · 20240346 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 7. Februar 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20240346 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.1, der den Betrachtungsraum Innenstadt Dibergbach im Rahmen der Förderinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft – KRIS“ behandelt.
Mit dem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschlussvorschlag in einem Punkt anzupassen. Die Verwaltung soll zwar beauftragt werden, den Betrachtungsraum Innenstadt Dibergbach zu beantragen und die daraus resultierenden Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen, jedoch mit der Vorgabe, dass die einzelnen Maßnahmen vorab durch Beschlüsse der zuständigen Gremien bestätigt werden müssen.
Die Fraktion begründet diesen Vorschlag damit, dass die Verwaltung durch die Fachkompetenz der jeweiligen Fachausschüsse unterstützt werden soll. Durch entsprechende Absprachen sowie das Einbringen von Ergänzungen oder Modifikationen durch die Fachausschüsse solle eine positive Entwicklung des Projekts ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Radfahren auf dem Hauptfriedhof FreigrafendammZur Vorlage · 20233091 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion der UWG: Freie Bürger hat einen Antrag für die 28. Sitzung des Bochumer Rates am 14. Dezember 2023 eingereicht, der sich auf das Radfahrverbot auf dem Hauptfriedhof am Freigrafendamm bezieht. Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung an allen Eingängen des Friedhofs gut sichtbare Hinweisschilder zum geltenden Radfahrverbot aufstellt.
Darüber hinaus soll die Verwaltung prüfen, inwieweit Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft durch Hinweise auf die Regeln zur Akzeptanz des Verbots beitragen können. Zudem wird eine Prüfung angefragt, wie die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt auf dem Friedhofsgelände kurzfristig erhöht werden kann.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass vermehrt Radfahrer die Friedhöfe befahren, was gemäß § 13 der Bochumer Friedhofssatzung untersagt ist. Laut Antrag entstehen dadurch Situationen zwischen Radfahrern und Friedhofsbesuchern. Die Erhaltung von ungestörten Räumen für Trauernde sowie der Schutz mobilitätseingeschränkter Fußgänger werden als Ziele angeführt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Verwaltung das Problem bereits in einer früheren Anfrage anerkannt hat, jedoch bisher keine konkreten Maßnahmen zur Umsetzung dargelegt habe.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU)Dafür: 1 UWG
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 4.1.1Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter"Zur Vorlage · 20240351 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat einen Änderungsantrag für die 24. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Vorlage 20240351 eingereicht. Der Antrag sieht eine Änderung der Friedhofssatzung vor, um das Radfahren auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Neufassung von § 13 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung auszuarbeiten. Demnach soll ein langsames und umsichtiges Radfahren auf den für die Befestigung geeigneten Hauptwegen grundsätzlich erlaubt sein, sofern Fußgänger Vorrang haben. Das Konzept eines gemeinsamen Geh- und Radwegs soll dabei insbesondere für den Hauptfriedhof angewandt werden. Zudem wird eine Prüfung entsprechender Beschilderung, etwa nach dem Vorbild der Stadt Herten, angestrebt.
In der Begründung wird angeführt, dass ein Radfahren im Schritttempo die Würde des Ortes sowie den Respekt vor den Toten nicht stärker beeinträchtige als das Gehen zu Fuß. Als Vergleich werden bereits bestehende gemeinsame Geh- und Radwege im Bochumer Straßenraum herangezogen. Der Antrag verweist zudem auf ein Pilotprojekt in München, bei dem das Radfahren auf einem Friedhof testweise umgesetzt wurde, sowie auf die Regelungen der Stadt Herten, die das Befahren der Hauptwege unter Berücksichtigung der Fußgänger gestatten.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen – 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG)Dafür - 0
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt. - 4.2Pocket-ParksZur Vorlage · 20240152 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Verwaltung beauftragt, Vorschläge der Bezirksvertretung Südwest zur Schaffung neuer Pocket Parks fachlich zu prüfen. Der entsprechende Antrag wurde von den Fraktionen SPD und Grüne im Rat gestellt.
Im Fokus stehen dabei vier konkrete Standorte: die Grünfläche Keilstraße / Am Sattelgut, der Turmplatz Linden, der Fritz-Mais-Platz sowie eine Grün- bzw. Brachfläche zwischen dem Anfang der Schützenstraße und der Knoopstraße. Die Entwicklung von Pocket Parks ist Bestandteil der Bochum-Strategie sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt.
Die bisherige Planung der Verwaltung sieht vor, bis zum Jahr 2026 pro Stadtbezirk einen neuen Pocket Park umzusetzen, mit der Perspektive auf eine Verdopplung dieser Anzahl in den darauffolgenden Jahren. Die Prüfung der von der Bezirksvertretung Südwest angeregten Standorte soll nun die Grundlage für die weitere fachliche Bewertung bilden.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0dagegen - 1 (BD)dafür – 14 (SPD/GRÜNE/CDU/LINKE/FDP/ PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen - 0dagegen - 1 (BD)dafür – 14 (SPD/GRÜNE/CDU/LINKE/FDP/ PAR&StG) - 4.3Zentrale Unterflurcontainer und gewichtsgenaue Abfallgebühren für das neue Quartier „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ als PilotprojektZur Vorlage · 20240205 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Antrag von Stefan Hiltawsky sieht für das neue Baugebiet „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ ein Pilotprojekt zur Abfallentsorgung vor. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Stadtentsorgung Bochum (USB) zentrale Unterflursammelanlagen für verschiedene Abfallarten wie Restmüll, Bioabfall, Papier, Altglas und Wertstoffe bereitstellen. Durch diese zentralen Sammelstellen entfällt die Pflicht zur Bereitstellung einzelner Behälter auf den jeweiligen Grundstücken.
Das Projekt sieht vor, die Abfallmengen mittels personalisierter Zugangslösungen, beispielsweise über RFID-Technik, digital zu erfassen. Ziel ist eine haushaltsscharfe Abrechnung nach Gewicht. Den Nutzern soll zudem ein regelmäßiger Vergleich ihrer Abfallmengen mit dem Bochumer Durchschnitt ermöglicht werden, entweder digital oder postalisch. Das Vorhaben dient dazu, die Wirksamkeit ökonomischer Anreize zur Abfallvermeidung sowie die Wirtschaftlichkeit und die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt zu untersuchen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Erkenntnisse einen Leitfaden für künftige Unterflursysteme zu entwickeln. Parallel dazu soll eine Änderung der Abfallgebührensatzung vorbereitet werden, um eine Gewichtsgebühr sowie eine Mindestgewichtsgebühr einzuführen. Die Ergebnisse des Pilotprojekts sollen als Grundlage für mögliche stadtweite Entscheidungen dienen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (LINKE)dagegen – 13 (SPD/GRÜNE/CDU/FDP/BD)dafür - 1(PAR&StG))
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen - 1 (LINKE)dagegen – 13 (SPD/GRÜNE/CDU/FDP/BD)dafür - 1(PAR&StG)) - 4.4Toiletten des Friedhofes StiepelZur Vorlage · 20240320 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Christian Haardt hat einen Dringlichkeitsantrag für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung eingebracht, der die Aufrechterhaltung der Toilettenanlagen auf dem Friedhof Stiepel zum Gegenstand hat. Der Antrag fordert, dass die sanitären Einrichtungen bis zum endgültigen Abriss des gesamten Gebäudekomplexes offen gehalten werden.
Hintergrund der Anfrage ist eine Mitteilung der Stadtverwaltung über den Zustand des betreffenden Gebäudes, welches eine Asbest- und Schimmelbelastung aufweist. Die Verwaltung hatte die Anlagen bereits im Dezember 2023 außer Dienst gestellt. Da jedoch bisher kein Abriss der Gebäude erfolgt ist und laut Antrag die Nachfrage nach den Toiletten durch die Friedhofsbesucher weiterhin hoch bleibt, soll die Nutzung bis zum Abschluss der Abbruchmaßnahmen ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
- 5.Mitteilungen
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1Müll und Lärm auf der SchmechtingwieseZur Vorlage · 20240119 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Müllsituation und zu Lärmbelästigungen auf der Schmechtingwiese gestellt. Hintergrund sind Hinweise eines Bewohnerbeirats auf Vermüllung, die Anziehung von Tieren sowie die Nutzung von Spielflächen außerhalb der vorgesehenen Zeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass bereits eine Vielzahl an Abfallbehältern unterschiedlicher Kapazität zur Verfügung steht, darunter auch Container für Grillasche und Hundekot. In der Sommersaison wird die Reinigung der Anlage durch den Technischen Betrieb durch zusätzliche Einsätze der Diakonie Bochum am ersten Werktag der Woche ergänzt, um das Müllaufkommen nach dem Wochenende zu reduzieren. Der Ordnungsdienst kontrolliert die Grünanlage regelmäßig, wobei eine flächendeckende Überwachung aufgrund personeller Ressourcen nicht möglich sei.
Bezüglich einer möglichen Beschilderung am Bolzplatz verwies das Umwelt- und Grünflächenamt auf bereits vorhandene Hinweisschilder mit Piktogrammen an den Parkeingängen. Die Nutzungszeiten der Spielflächen sind auf den Schildern für Kinderspielplätze konkret angegeben; Verstöße gegen diese Regelungen werden durch den Ordnungsdienst geahndet.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Baumentfernung auf dem Grundstück Hattinger Str. 774-776Zur Vorlage · 20240070 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Bauvorhabens an der Hattinger Straße 774-776 in Bochum plant die Verwaltung die Entfernung von vierzig Bäumen. Grund für diesen Schritt ist der Teilabriss sowie der Neubau eines Kaufhauses und die Erneuerung der Außenanlagen auf dem Grundstück. Da die betroffenen Bäume im Bereich des geplanten Bauvorhabens, der erweiterten Stellplatzflächen sowie in der Zufahrt für die LKW-Anlieferung liegen, können sie aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Zulässigkeit nicht erhalten bleiben.
Die Bäume fallen unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum. Das Umwelt- und Grünflächenamt wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Baumschutzsatzung erteilen, da eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde bereits am 20. Oktober 2021 erteilt.
Als Ersatzpflanzung sind insgesamt 78 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen. Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen erfolgt in Abstimmung mit dem Außendienst Baumschutz und soll überwiegend auf dem betroffenen Grundstück stattfinden.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumfäll- und -pflanzkataster (Geoportal)Zur Vorlage · 20233425 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nach dem aktuellen Stand des Baumfäll- und -pflanzkatasters im Bochumer Geoportal gefragt. In ihrer Anfrage bezog sich die Fraktion darauf, dass die entsprechende Themenkarte seit 2019 nicht mehr aktualisiert wurde und zudem Informationen zu städtischen Fällmaßnahmen im öffentlichen Raum fehlen.
Die Verwaltung erklärte hierzu, dass die Einpflegung der Daten sehr zeit- und personalintensiv sei. Aufgrund von Personalmangel konnte die Aktualisierung der Karte bisher nicht erfolgen. Als Folge wird die Themenkarte im Geoportal vorübergehend außer Betrieb genommen. Anstelle der digitalen Karte sollen die aktuellen Maßnahmen künftig jedes Jahr in der Septembersitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt werden.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sachstand Kieselrotasche, Beprobung weiterer Sportplätze mit TennenbelagZur Vorlage · 20240156 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Bei den Untersuchungen zur Neugestaltung des Sportplatzes an der Gahlensche Straße wurden im Tennenbelag erhöhte Konzentrationen von Dioxinen und Furan festgestellt. Die Werte erreichten bis zu 6.620 Nanogramm pro Kilogramm und überschreiten damit den Maßnahmenwert der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung von 1.000 Nanogramm pro Kilogramm. Aus diesem Grund wurde die Sportanlage präventiv gesperrt. Derzeit läuft die Ausschreibung für die fachgerechte Sanierung, welche das Abtragen und die Entsorgung der belasteten Kieselrotasche umfasst.
Obwohl historische Untersuchungen des Staatlichen Amts für Wasser- und Abfallwirtschaft aus dem Jahr 1991 für dieselbe Anlage Werte unter 500 Nanogramm pro Kilogramm auswiesen, konnte die Ursache für die aktuelle Diskrepanz nicht abschließend geklärt werden. Um weitere belastete Anlagen auszuschließen, wurden im Zeitraum von November bis Dezember 2023 verschiedene andere Sportanlagen mit Tennenbelag im Stadtgebiet durch ein Gutachterbüro überprüft. Die Analysen der untersuchten Flächen ergaben keine relevanten Konzentrationen von Dioxin oder Furan, sodass in diesen Bereichen kein Kieselrot bzw. Kieselrotasche nachgewiesen wurde.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Rahmenbedingungen für Radwege in Parks und Grünanlagen – Sachstand im Herbst 2023Zur Vorlage · 20240163 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand der Radwege in Parks und Grünanlagen geantwortet. Im Zentrum stehen die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Radwegen sowie die Umsetzung eines bereits beschlossenen „Paradigmenwechsels“. Bezüglich der finanziellen Mittel gab die Verwaltung an, dass am aktuell eingeplanten Budget derzeit keine Änderungen vorgenommen werden sollen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt prüft gegenwärtig Wegeverbindungen durch Grünflächen im gesamten Stadtgebiet, um erste Abschnitte für den Radverkehr freizugeben. Die Bearbeitung dieser Aufgaben verzögerte sich aufgrund personeller Engpässe bis Mitte 2023. Inzwischen konnten jedoch zwei Stellen neu besetzt werden: Eine Position in der Radverkehrsplanung wurde zum 1. Juni 2023 und eine weitere zum 1. Januar 2024 mit Personal aus dem Amt besetzt. Damit soll die notwendige Bearbeitungsstärke für Radverkehrsthemen im Umwelt- und Grünflächenamt sichergestellt sein. Ein eigenständiger Sachstandsbericht zur Umsetzung des „Paradigmenwechsels“ in Parks und Grünanlagen wird im zweiten Halbjahr 2024 vorgelegt.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Förderprogramm „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“Zur Vorlage · 20233261 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zum Förderprogramm „progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ geantwortet. Das Programm, welches durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union finanziert wird, richtet sich an die energetische Sanierung kommunaler Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und nicht unter Denkmalschutz stehen.
Die Förderbedingungen sind dabei eng gefasst. Da eine Senkung des Primärenergiebedarfs um mehr als 50 Prozent vorgeschrieben ist, sind weitgehend Komplettsanierungen der Außenbauteile sowie der gesamten Haustechnik erforderlich. Zudem müssen umfangreiche Planungsleistungen, wie Energiekonzepte und Kostenberechnungen nach DIN 276 in der Leistungsphase 3 der HOAI, vorliegen. Unter den städtischen Objekten erfüllt aktuell nur das Haus der Musik diese Voraussetzungen.
Ein Förderantrag für das Haus der Musik wurde am 18. Oktober 2023 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die beantragte Summe liegt mit rund 7,9 Millionen Euro nahe am maximal möglichen Förderbetrag von 8 Millionen Euro pro Maßnahme.
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Beratungsfolge
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98Zur Vorlage · 20233306 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Technische Betrieb beabsichtigt, den Gebäudekomplex des Friedhofes Stiepel, der die Trauerhalle, Aufbahrungsräume, einen Sozialtrakt sowie öffentliche Toiletten umfasst, außer Dienst zu stellen. Seit der Zentralisierung des Friedhofswesens im Jahr 2021 sind die Mitarbeitenden am Hauptfriedhof stationiert, wodurch die Sozialräume weitgehend ungenutzt bleiben.
Eine bauliche Einschätzung der Zentralen Dienste zeigt, dass die energetische Qualität und die haustechnischen Anlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Im Gebäude wurden Schadstoffe wie Asbest und KMF-Dämmung nachgewiesen. Zudem wurde eine Schimmelbelastung in den Sozial- und Aufbarmungsräumen festgestellt. Durch nicht funktionstüchtige Flachdächer kam es zu Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden an den Stahlbetondächern. Aufgrund dieser baulichen und gesundheitsgefährdenden Zustände sind die Gebäude, abgesehen von den öffentlichen Toiletten, bereits gesperrt, wodurch Trauerfeiern am Standort nicht mehr durchgeführt werden können.
Die Verwaltung sieht einen Abriss des Komplexes vor, dessen Kosten für das Jahr 2024 auf rund 342.000 Euro geschätzt werden; bei einem späteren Zeitpunkt wird mit einer jährlichen Steigerung von etwa 4 Prozent gerechnet. Der derzeitige Lagerplatz sowie der Parkplatz werden nicht mehr benötigt. Geplant ist stattdessen der Ausbau eines kleineren Lagerplatzes auf dem Gelände sowie die Errichtung von zwei bis drei neuen Besucherparkplätzen nahe dem Eingang. Bestehende Pachtverträge für Flächen und Garagen sind kündbar.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7.1Außerdienststellung des Gebäudekomplexes (Trauerhalle, Aufbahrungsräume, Sozialtrakt und öffentliche Toiletten) des Friedhofes Stiepel, Nettelbeckstr. 98 - Geschäftsordnungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter"Zur Vorlage · 20240354 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 7. Februar 2024 wurde ein Antrag des sachkundigen Bürgers Stefan Hiltawsky behandelt. Gegenstand des Antrags ist die Außerdienststellung eines Gebäudekomplexes auf dem Friedhof Stiepel in der Nettelbeckstraße 98, welcher eine Trauerhalle, Aufbahrungsräume, einen Sozialtrakt sowie öffentliche Toiletten umfasst.
Der Antrag sieht vor, dass die entsprechende Mitteilung der Verwaltung auch dem Ausschuss für Kultur und Tourismus vorgelegt wird. Die Grundlage bildet die geplante Außerdienststellung der Gebäude aufgrund von baulichen Schäden und einer geringen Nutzung im Rahmen der Friedhofsbewirtschaftung. Da die Verwaltung bereits Abrisskosten für den gesamten Komplex prüft, weist der Antrag auf die Notwendigkeit einer Einbeziehung des Kultur-Ausschusses hin. Der sachkundige Bürger führt an, dass ein möglicher Abriss der Trauerhalle zur Zerstörung künstlerischer Werke des Künstlers Egon Becker führen würde, insbesondere großformatiger Buntglasfenster aus Glas, Stahl und Blei. Zudem wird die besondere architektonische Gestaltung der Anlage angeführt, weshalb eine Behandlung des Vorgangs in der Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Tourismus gefordert wird.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
- 5.8Zukunft der StadtparkgastronomieZur Vorlage · 20233211 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Unabhängige Wähler-Gemeinschaft: Freie Bürger“ zur Zukunft der Stadtparkgastronomie reagiert. Gegenstand der Anfrage war der Status des Grundstücks, welches sich im Eigentum der Stadt befindet und im Erbbaurecht übertragen wurde.
Laut der Antwort von Carmen Schimkat besteht weiterhin ein Erbbaurechtsvertrag, der die Nutzung des Stadtparkhotels sowie der Gastronomie festlegt. Die Verwaltung führt kontinuierliche Gespräche mit dem Erbbauberechtigten, um Konzepte für eine Wiederinbetriebnahme zu entwickeln. Das Ziel ist die Erarbeitung zukunftssicherer Lösungen für beide Einrichtungen.
Hinsichtlich des Sanierungsbedarfs konnte die Stadt keine konkreten Kosten beziffern. Es seien jedoch umfangreiche Instandsetzungen notwendig, um baurechtliche und denkmalrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Der Erbbauberechtigte führt eigene Gespräche mit potenziellen Interessenten; neue Anfragen der Verwaltung werden an den Vertragspartner weitergeleitet. Die Nutzungsmöglichkeiten sind durch den bestehenden Vertrag begrenzt. Die Einbindung des Bereichs der Stadtparkgastronomie ist in die grundsätzlichen Überlegungen zum Gesamtkonzept des Stadtparks einbezogen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Regenwassereinleitung von privaten Flächen in den Stadtgartenteich WattenscheidZur Vorlage · 20233314 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Umbaus des Stadtgartenteichs in Wattenscheid befasst sich die Verwaltung mit der Frage nach der künftigen Regenwasserbewirtschaftung. Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat angefragt, ob private Grundstücke gegen eine Anschlussgebühr an den geplanten Regenwasserkanal angeschlossen werden können und ob als Anreiz ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Niederschlagswassergebühren möglich wäre.
Das Tiefbauamt erklärte, dass eine Entkopplung des Regenwassers von den angrenzenden Gebäuden wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre, da dies umfangreiche Baggerarbeiten in den umliegenden Gärten und im Stadtgarten erfordern würde. Da der Teich sowie die Regenwasserkanalisation rechtlich als Abwasseranlagen und nicht als Gewässer eingestuft sind, kann die Niederschlagswassergebühr nicht erlassen werden. Ein Erlass setzt die direkte Einleitung in ein Gewässer voraus, wobei das nächste Gewässer, der Wattenscheider Bach, etwa 600 Meter entfernt liegt und eine Ableitung über die Kanalisation erfolgen muss.
Hinsichtlich der Kapazität des Teiches gab die Verwaltung an, dass das Rückhaltevolumen aufgrund der geringen Aufstauhöhe begrenzt ist. Die Kapazitätsgrenze sei durch die bereits vorgesehenen Flächen, wie den Sportplatz sowie die Neubaukomplexe am Stadtgartenring und potenzielle Krankenhausflächen, erreicht. Eine Erweiterung des Systems zur Einbindung weiterer versiegelter Flächen sei jedoch denkbar, sofern eine spätere Durchbindung an den Wattenscheider Bach realisiert wird.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.10Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Nord – hier: Intensivierung der Verkehrsüberwachung auf dem Castroper HellwegZur Vorlage · 20233378 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung auf dem Castroper Hellweg beantragt. In ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2023 beschloss das Gremium einstimmig, die Kontrolle von Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie von Rotlichtverstößen für einen Zeitraum von sechs Monaten zu verstärken. Betroffen ist der Straßenabschnitt zwischen der Straße „Am Nordbad“ und der Stadtgrenlege zu Castrop-Rauxel, wobei der Fokus insbesondere auf den Abend- und Nachtstunden liegen soll.
Hintergrund der Anregung ist die bauliche Beschaffenheit des Straßenverlaufs, der in diesem Bereich teilweise den Eindruck einer Landstraße erweckt. Laut Begründung der Vorlage kommt es in den frühen Abend- und Nachtstunden vermehrt zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und Missachtungen der Ampelanlagen. Anwohner haben wiederholt auf diese Verstöße hingewiesen, die neben einer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer auch eine Lärmbelastung zur Folge haben. Die verstärkte Überwachung soll dazu beitragen, die Einhaltung der Verkehrsregeln in diesem Abschnitt sicherzustellen.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Knöllchen für EU- und Nicht-EU-BürgerZur Vorlage · 20233432 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Verfolgung von Verkehrsverstößen durch EU- und Nicht-EU-Bürger gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass eine statistische Trennung der Verstöße nach der Herkunft der Fahrzeuge nicht möglich ist. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurden insgesamt 599.987 Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr erfasst, wobei die Zahlen im Jahr 2021 mit 211.834 Fällen am höchsten waren.
Zur Ermittlung ausländischer Fahrzeughalter nutzt die Stadt das Cross-Border-Enforcement-Verfahren (CBE) über das Kraftfahrtbundesamt, sofern das jeweilige Land am Verfahren teilnimmt. Daten für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern werden nicht übermittelt. Für diesen Prozess fallen der Stadtverwaltung keine Kosten an.
Eine Bezifferung der eingetriebenen oder nicht eingetriebenen Bußgelder aus dem Ausland konnte nicht erfolgen. Bei Beträgen über 70 Euro übernimmt das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung, ohne Rückmeldung über den Zahlungseingang an die Stadt Bochum zu geben. Für Beträge unter 70 Euro bestehen keine weiteren Beitreibungsmöglichkeiten, wobei Forderungen bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist offenbleiben. Grundsätzlich werden alle festgestellten Regelverstöße erfasst, unabhängig von der voraussichtlichen Schwierigkeit der Halterermittlung oder der Bußgeldbeitreibung.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Gerichtsverfahren zu Corona-MaßnahmenZur Vorlage · 20240032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat über den Abschluss zahlreicher Gerichtsverfahren informiert, die im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen seit März 2020 standen. Insgesamt waren rund 40 Verfahren anhängig, wobei es sich aufgrund der Sofortwirkung der angeordneten Maßnahmen meist um Eilverfahren zum einstweiligen Rechtsschutz handelte. Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildeten verschiedene Allgemeinverfügungen auf Weisung des Landes, Coronaschutzverordnungen des Landes sowie das Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzungen waren unter anderem Regelungen zu Versammlungen, die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in bestimmten Stadtgebieten, Anordnungen zur häuslichen Quarantäne sowie Fragen zum Genesenenstatus und zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Zudem wurden Betriebsschließungen und Gewerbeuntersagungen rechtlich überprüft. Die Verwaltung teilte mit, dass die Verfahren im Ergebnis überwiegend zu Gunsten der Stadt Bochum ausgingen. Mit dem Abschluss des letzten offenen Verfahrens Anfang Januar 2024 sind sämtliche dieser Gerichtsverfahren nun abgeschlossen.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Akzeptanz des MängelmeldersZur Vorlage · 20240141 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Status und zur künftigen Entwicklung des städtischen Mängelmelders reagiert. Das seit 2014 eingesetzte Tool verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 15.172 Mängelmeldungen sowie 3.654 Anregungen. Seit der Einführung des Dienstes sind kumuliert fast 87.000 Meldungen und über 14.000 Anregungen eingegangen.
Für die künftige Nutzung ist eine Integration der Mängelmelders-App in die Bochum-App geplant, während das Angebot „BürgerEcho“ auf bochum.de erhalten bleibt. Der Mängelmelder wird derzeit technisch überarbeitet. Zukünftig sollen Meldungen durch Georeferenzierung auf einer Karte einsehbar sein und eine automatisierte interne Zuweisung die Bearbeitungszeiten verkürzen. Nutzer, die ihre Kontaktdaten hinterlassen, werden künftig automatisch über den Bearbeitungsstand informiert. Bei der Einführung des neuen Systems soll zudem die Bedeutung von Hinweisen zur Barrierefreiheit hervorgehoben werden.
Die Möglichkeit, die Nutzung durch Verlosungen zu fördern, lehnte die Verwaltung ab. Eine Differenzierung nach der Sinnhaftigkeit einzelner Meldungen sei nicht möglich, zudem könnten anonyme Nutzer nicht erreicht werden. Zudem bestehe das Risiko, dass Meldungen primär zur Teilnahme an Gewinnspielen erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel für solche Aktionen sind nicht vorgesehen.
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- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Baumentfernung auf dem Grundstück Dieselstr. 3Zur Vorlage · 20240223 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beabsichtigt die Entfernung von 25 Bäumen auf dem Grundstück in der Dieselstraße 3. Grund für dieses Vorhaben ist die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes sowie die Schaffung einer Stellplatzanlage. Da die betreffenden Bäume aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BaSa) fallen, wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 (1) b der Satzung erteilt. Die Verwaltung führt an, dass die Bäume im Bereich der geplanten Bauarbeiten liegen und deren Erhalt die bau- und planungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks verunmöglichen oder wesentlich beschränken würde.
Als Ausgleich für den Verlust der Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen. Auf dem betroffenen Grundstück sollen 52 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 Zentimetern gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt auf Basis eines vorliegenden Ersatzpflanzplanes. Die entsprechende Mitteilung des Umwelt- und Grünflächenamtes wurde dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Bezirksvertretung Bochum-Nord zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Ausweitung der Überwachung des fließenden Straßenverkehrs – SachstandsberichtZur Vorlage · 20240250 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Ausweitung der Überwachung des fließenden Straßenverkehrs in Bochum. Der Abbau der alten stationären Anlagen wurde im Herbst 2023 abgeschlossen. Während die Aufträge für neue stationäre Systeme weitgehend erteilt wurden, verzögert sich die Beauftragung an den Standorten Königsallee/Höhe Heintzmannsheide und Wuppertaler Straße/Ecke Kolkmannskamp noch aufgrund ausstehender Nutzungsverträge mit dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW.
Die Installation der neuen Anlagen beginnt ab Ende Januar oder Anfang Februar 2024 an mehreren Standorten, darunter am Nordring, der Herner Straße und der Essener Straße. An weiteren Standorten wie der Dr.-C.-Otto-Straße oder dem Wattenscheider Hellweg sind vorab Stromanschlussarbeiten erforderlich. Für die Standorte mit Kombi-Anlagen zur Geschwindigkeit- und Rotlichtüberwachung sind erste Eichtermine durch das Eichamt für Februar 2024 vorgesehen.
Im Bereich der semistationären Messanhänger ist die Ausweitung weitgehend planmäßig verlaufen. Zwei zusätzliche Anhänger sind seit Ende 2023 an Standorten mit schutzwürdigen Einrichtungen wie Schulen oder Pflegeheimen im Einsatz, wodurch sich die Anzahl der dauerhaft eingesetzten Anlagen auf drei erhöht. Um die Übergangsphase bis zur vollständigen Inbetriebnahme der stationären Anlagen zu überbrücken, soll die Anmietung eines zusätzlichen Messanhängers um drei Monate verlängert werden, sodass bis Mai 2024 insgesamt vier Anhänger im Stadtgebiet eingesetzt werden können.
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Beratungsfolge
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 6.Anfragen
- 6.1Außendienst beim OrdnungsamtZur Vorlage · 20240011 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die Tätigkeit des Außendienstes des Bochumer Ordnungsamtes. Hintergrund der Anfrage sind Beobachtungen der Fraktion, wonach Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorwiegend im Stadtzentrum und weniger in den Außenbezirken wahrgenommen werden.
Im Rahmen der Anfrage bittet die BD-Fraktion um detaillierte Informationen zur Personalsituation und zum Einsatzgebiet des Ordnungsamtes. Konkret wird nach der Gesamtzahl der Beschäftigten sowie der Anzahl der im Außendienst tätigen Mitarbeiter, unterteilt in Vollzeit- und Teilzeitkräfte, gefragt. Zudem wird die Frage nach dem Einsatz von Zivilstreifen gestellt.
Darüber hinaus fordert die Fraktion statistische Daten für die vergangenen zwei Jahre an. Erfragt werden die Verteilung der Einsätze auf die Stadtteile sowie die Anzahl der verhängten Verwarngelder, differenziert nach Stadtteilen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Sanktionen wegen nicht beseitigten Hundekots oder nicht angeleinter Hunde, wobei diese Daten nach Jahren und Stadtteilen aufgeschlüsselt werden sollen. Abschließend werden Informationen zur Einschätzung der Personalsituation durch das Ordnungsamt sowie zu den am häufigsten sanktionierten Delikten verlangt.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Personal bei der FeuerwehrZur Vorlage · 20240012 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung in Bochum gestellt, die im Rahmen der Sitzung am 7. Februar 2024 behandelt werden soll. Gegenstand der Anfrage ist die personelle und organisatorische Situation der Feuerwehr Bochum.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zu den vorhandenen Planstellen sowie deren aktueller Besetzungsstand. Darüber hinaus umfasst die Anfrage Informationen zum Ausbildungswesen, insbesondere zur Anzahl der jährlichen Auszubildenden, zur Übernahmequote nach Abschluss der Ausbildung sowie zur Abbrecherquote innerhalb der Ausbildungsgänge.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Arbeitsbelastung des Personals. Die BD Ratsfraktion fordert Daten zum Krankenstand sowie Informationen über den Aufbau von Überstunden an. Zudem wird um Auskunft gebeten, ob Überstunden durch Bezahlung oder durch Freizeit ausgeglichen werden und ob die Entscheidung über diese Form des Ausgleichs bei den Mitarbeitenden liegt.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Demonstrationen in BochumZur Vorlage · 20240189 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20240189 detaillierte Informationen zu Demonstrationen in Bochum angefordert. Die Anfrage, die an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gerichtet ist, bezieht sich auf den Zeitraum von 2018 bis zum aktuellen Jahr.
Die Fraktion bittet um eine statistische Aufstellung der Anzahl der Versammlungen, differenziert nach Jahren sowie nach der Unterscheidung zwischen angemeldeten und spontan durchgeführten Demonstrationen. Zudem werden Informationen zu den geltenden Regeln für die Durchführung von Versammlungen in Bochum erbeten, beispielsweise hinsichtlich der Bereitstellung von Ordnern oder Versicherungen, sowie zu etwaigen Ausnahmen von diesen Regelungen.
Ein weiterer Teil der Anfrage befasst sich mit polizeilichen Zwischenfällen und Schäden. Die BD-Fraktion fragt nach der Art von Vorfällen mit der Polizei, der Anzahl der Anzeigen und Verhaftungen sowie nach Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Demonstrationen entstanden sind. In diesem Kontext wird auch die Frage nach der Haftung für entstandene Schäden gestellt. Schließlich werden Informationen über die Anzahl, die Themen und die Gründe für Demonstrationsverbote im abgefragten Zeitraum verlangt.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Fehlende Beleuchtung KönigsalleeeZur Vorlage · 20240292 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister bezüglich der Beleuchtungssituation auf der Königsallee eingereicht. Der Fokus liegt dabei auf dem Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr in Bochum-Stiepel und der Kreuzung Berneckerstraße. Laut der Anfrage sind auf dem dortigen Fuß- und Radweg lediglich an den Kreuzungen sowie an den Bushaltestellen Laternen vorhanden, während die restlichen Abschnitte nicht beleuchtet sind.
Die Ratsfraktion führt an, dass durch die fehlende Beleuchtung ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer besteht, insbesondere in den Wintermonaten und bei Dunkelheit. Dies betrifft laut der Anfrage auch Schüler, die diesen Weg als Schulweg nutzen. Es wird zudem auf die unterschiedliche bauliche Trennung der Wegabschnitte hingewiesen.
Die Anfrage umfasst drei Kernfragen an die Verwaltung. Zunächst wird gefragt, ob die Verwaltung aufgrund der beschriebenen Situation eine Notwendigkeit für eine zusätzliche Beleuchtung sieht. Falls dies nicht der Fall ist, wird um eine Begründung gebeten. Im Falle einer Befürwortung wird die Beurteilung einer Ausstattung mit moderner LED-Technik nach dem Prinzip „Licht auf Anforderung“ erfragt, um ökologische und nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Kosten der illegalen MüllentsorgungZur Vorlage · 20240347 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Informationen zur illegalen Müllentsorgung im Stadtgebiet angefordert. In der Vorlage vom 6. Februar 2024 wird auf das Vorkommen von Unrat auf öffentlichen Straßen, Wegen und Parkanlagen sowie auf eine Müllablagerung an der Essener Straße hingewiesen.
Die Fraktion bittet um detaillierte Auskünfte zur Situation im Jahr 2023. Konkret werden die Häufigkeit der Einsätze städtischer Dienste wie des Umwelt- und Stadtbildamtes oder der Technischen Betriebe sowie die Menge des entsorgten Mülls in Tonnen abgefragt. Zudem wird nach der Verteilung der verschiedenen Müllarten und den dadurch entstandenen Kosten gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob diese Kosten in die Berechnung der Müllgebühren einfließen.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, wie viele Verursacher identifiziert werden konnten und inwieweit der Einsatz von sogenannten „Abfalldetektiven“ zum Erfolg führte. Abschließend wird um Informationen zur Anzahl der ordnungs- oder strafrechtlichen Verfolgungen sowie zur Höhe der verhängten Bußgelder gebeten.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Krisenfester Funkverkehr für Bochumer Behörden im KatastrophenfallZur Vorlage · 20240353 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Anfrage des sachkundigen Bürgers Stefan Hiltawsky an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung befasst sich mit der Sicherstellung eines krisenfesten Funkverkehrs für Bochumer Behörden im Katastrophenfall. Im Fokus steht die Frage, wie die Kommunikation bei Extremwetterereignissen oder anderen Krisensituationen gewährleistet werden kann, falls das digitale BOS-Funknetz nach TETRA-Standard ausfallen sollte.
Die Anfrage thematisiert den aktuellen Stand der Anbindung kommunaler Dienststellen an den Digitalfunk und bittet um Informationen darüber, welche Ämter neben der Feuerwehr bereits teilnehmen oder warum andere Stellen nicht angeschlossen sind. Des Weiteren wird nach den vorhandenen Not- und Rückfallebenen in Bochum gefragt, etwa durch Satellitenverbindungen oder Repeater, sowie nach der Funkversorgung öffentlicher Gebäude im Rahmen der Objektversorgung.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die möglichen Folgen eines Netzausfalls des BOS-Funknetzes bei Großschadenslagen. Abschließend wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, ob die Einrichtung eines eigenen kommunalen Notfunknetzes – nach dem Vorbild der Gemeinde Bernkastel-Kues – für Bochum in Betracht kommt und welche Kosten hierfür anfallen würden. Die Antwort soll zudem dem Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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