Zukunft der Stadtparkgastronomie
20233211 · Antwort der Verwaltung · 07.02.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion „Unabhängige Wähler-Gemeinschaft: Freie Bürger“ zur Zukunft der Stadtparkgastronomie reagiert. Gegenstand der Anfrage war der Status des Grundstücks, welches sich im Eigentum der Stadt befindet und im Erbbaurecht übertragen wurde.
Laut der Antwort von Carmen Schimkat besteht weiterhin ein Erbbaurechtsvertrag, der die Nutzung des Stadtparkhotels sowie der Gastronomie festlegt. Die Verwaltung führt kontinuierliche Gespräche mit dem Erbbauberechtigten, um Konzepte für eine Wiederinbetriebnahme zu entwickeln. Das Ziel ist die Erarbeitung zukunftssicherer Lösungen für beide Einrichtungen.
Hinsichtlich des Sanierungsbedarfs konnte die Stadt keine konkreten Kosten beziffern. Es seien jedoch umfangreiche Instandsetzungen notwendig, um baurechtliche und denkmalrechtliche Anforderungen zu erfüllen. Der Erbbauberechtigte führt eigene Gespräche mit potenziellen Interessenten; neue Anfragen der Verwaltung werden an den Vertragspartner weitergeleitet. Die Nutzungsmöglichkeiten sind durch den bestehenden Vertrag begrenzt. Die Einbindung des Bereichs der Stadtparkgastronomie ist in die grundsätzlichen Überlegungen zum Gesamtkonzept des Stadtparks einbezogen.
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