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Knöllchen für EU- und Nicht-EU-Bürger

20233432 · Antwort der Verwaltung · 07.02.2024 · Rechtsamt

↳ Zugehörige Anfrage Knöllchen für EU- und Nicht-EU-Bürger · 13.12.2023
🟢 Beschlossen 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die BD-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Verfolgung von Verkehrsverstößen durch EU- und Nicht-EU-Bürger gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass eine statistische Trennung der Verstöße nach der Herkunft der Fahrzeuge nicht möglich ist. Für die Jahre 2020 bis 2022 wurden insgesamt 599.987 Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr erfasst, wobei die Zahlen im Jahr 2021 mit 211.834 Fällen am höchsten waren.

Zur Ermittlung ausländischer Fahrzeughalter nutzt die Stadt das Cross-Border-Enforcement-Verfahren (CBE) über das Kraftfahrtbundesamt, sofern das jeweilige Land am Verfahren teilnimmt. Daten für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern werden nicht übermittelt. Für diesen Prozess fallen der Stadtverwaltung keine Kosten an.

Eine Bezifferung der eingetriebenen oder nicht eingetriebenen Bußgelder aus dem Ausland konnte nicht erfolgen. Bei Beträgen über 70 Euro übernimmt das Bundesamt für Justiz die Vollstreckung, ohne Rückmeldung über den Zahlungseingang an die Stadt Bochum zu geben. Für Beträge unter 70 Euro bestehen keine weiteren Beitreibungsmöglichkeiten, wobei Forderungen bis zum Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist offenbleiben. Grundsätzlich werden alle festgestellten Regelverstöße erfasst, unabhängig von der voraussichtlichen Schwierigkeit der Halterermittlung oder der Bußgeldbeitreibung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
07.02.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.