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Regenwassereinleitung von privaten Flächen in den Stadtgartenteich Wattenscheid

20233314 · Antwort der Verwaltung · 07.02.2024 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Regenwassereinleitung von privaten Flächen in den Stadtgartenteich Wattenscheid · 17.08.2023
🟢 Beschlossen 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Umbaus des Stadtgartenteichs in Wattenscheid befasst sich die Verwaltung mit der Frage nach der künftigen Regenwasserbewirtschaftung. Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat angefragt, ob private Grundstücke gegen eine Anschlussgebühr an den geplanten Regenwasserkanal angeschlossen werden können und ob als Anreiz ein teilweiser oder vollständiger Erlass der Niederschlagswassergebühren möglich wäre.

Das Tiefbauamt erklärte, dass eine Entkopplung des Regenwassers von den angrenzenden Gebäuden wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre, da dies umfangreiche Baggerarbeiten in den umliegenden Gärten und im Stadtgarten erfordern würde. Da der Teich sowie die Regenwasserkanalisation rechtlich als Abwasseranlagen und nicht als Gewässer eingestuft sind, kann die Niederschlagswassergebühr nicht erlassen werden. Ein Erlass setzt die direkte Einleitung in ein Gewässer voraus, wobei das nächste Gewässer, der Wattenscheider Bach, etwa 600 Meter entfernt liegt und eine Ableitung über die Kanalisation erfolgen muss.

Hinsichtlich der Kapazität des Teiches gab die Verwaltung an, dass das Rückhaltevolumen aufgrund der geringen Aufstauhöhe begrenzt ist. Die Kapazitätsgrenze sei durch die bereits vorgesehenen Flächen, wie den Sportplatz sowie die Neubaukomplexe am Stadtgartenring und potenzielle Krankenhausflächen, erreicht. Eine Erweiterung des Systems zur Einbindung weiterer versiegelter Flächen sei jedoch denkbar, sofern eine spätere Durchbindung an den Wattenscheider Bach realisiert wird.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung)
07.02.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.