Anregung nach GO NRW §24 Änderung des „kommunalen Abfallgesetzes“
20240138 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 07.02.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 GO NRW eine Änderung des kommunalen Abfallgesetzes beantragt. Ziel der Initiative ist es, die dauerhafte Lagerung von sichtbarem Abfall und Sperrmüll auf privaten Grundstücken zu untersagen. Hintergrund sind Ablagerungen im Bereich des Sachsenrings in Westenfeld.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, dieser Anregung nicht stattzugeben. In der Stellungnahme wird ausgeführt, dass das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bereits hinreichende Regelungen zur Entsorgungspflicht von Abfallbesitzern enthält. Eine unbefugte Lagerung von Abfällen auf privaten Grundstücken, die das Allgemeinwohl oder die Umwelt gefährdet, ist nach geltendem Bundesrecht nicht zulässig.
Bezüglich der Situation am Sachsenring gibt die Verwaltung an, dass durch Gespräche mit Hausverwaltungen und Grundstückseigentümern eine Entsorgung der betreffenden Abfälle noch vor Weihnachten erfolgt ist. Für Anfang 2024 ist zudem ein gemeinschaftliches Treffen von Eigentümern und Hausverwaltungen geplant. Dabei sollen neben der Abfallentsorgung auch weitere Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität im Stadtteil Westenfeld thematisiert werden.
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