Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- keine Tagesordnungspunkte
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Pocket-Park - EmilstraßeZur Vorlage · 20232063 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung eines neuen Pocket Parks an der Emilstraße in Bochum-Wattenscheid. Die etwa 340 Quadratmeter große Fläche zwischen den Hausnummern 26a und 30 soll gemäß einer vorliegenden Planung umgestaltet werden. Das Projekt wird durch die Ausbildung Grün des Technischen Betriebes realisiert, wodurch die Maßnahme gleichzeitig als praktisches Lernfeld für Auszubildende dient.
Der Planungsstand basiert auf einem Beteiligungsprozess, bei dem Anwohner über Postwurfsendungen Wünsche und Anregungen einbringen konnten. Die Gestaltung sieht eine naturnahe Bepflanzung mit heimischen Gehölzen und Stauden vor, ergänzt durch ein Insektenhotel sowie einen Meisenkasten. Zur Aufwertung der Fläche sind zudem ein Hochbeet für Kräuter, eine Sitzecke mit Picknick-Garnitur sowie eine bewegte Fläche aus Erde und Baumstämmen vorgesehen. Die Fläche umfasst auch technische Schachtbauwerke der Entwässerung, deren Wartung durch die Neugestaltung weiterhin gewährleistet bleibt.
Der Baustart ist für November 2023 geplant, wobei die Fertigstellung für den Sommer 2024 erwartet wird. Die Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf rund 41.000 Euro, wobei die Mittel aus dem Budget der Bezirksvertretung Wattenscheid für Pocket Parks bereitstehen. Für die zukünftige Unterhaltung der Fläche werden jährliche Kosten von etwa 5.000 Euro veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Kanalerneuerung „Günnigfelder Str./Schmelzhütte“Zur Vorlage · 20232017 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kanalerneuerung im Bereich der Günnigfelder Straße und der Schmelzhütte vorgelegt. Aufgrund von baulichen Mängeln und einem Tagesbruch in den Mischwasserkanälen aus den Jahren 1928 und 1931 ist eine Erneuerung erforderlich. Der Plan sieht den Austausch von drei Haltungen zwischen der Günnigfelder Straße und der Kirchstraße vor. Dabei wird die Trasse verändert: Ein neuer Schacht an der Günnigfelder Straße 73A wird die Entwässerung künftig östlich in die Schmelzhütte leiten, wodurch die bisherige Verbindung zur Kirchstraße aufgegeben wird. Um die Entwässerung für die Anschlüsse in der Kirchstraße sicherzustellen, wird ein Teilstück mittels eines Liners saniert.
Die Baumaßnahme soll im vierten Quartal 2023 beginnen und eine Dauer von etwa acht Wochen haben. Für die Durchführung ist eine Vollsperrung der Straße Schmelzhütte vorgesehen, wobei Fußgänger den östlichen Gehweg nutzen können. Zur Sicherstellung der Zufahrt zur Arbeitsstelle sind temporäre Halteverbote auf der Straße Schmelzhütte vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 265.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung werden mit etwa 8.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahmen auf nicht öffentlichen Flächen durchgeführt werden, fallen nach der Beitragssatzung keine Kosten für Anlieger an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Antrag auf Zuwendung zum Hoppeditz am 11.11.2023 durch die Karnevalsgesellschaft „Die Rebellen“Zur Vorlage · 20232284 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Karnevalsgesellschaft „Die Rebellen“ hat für die Durchführung des Hoppeditz am 11. November 2023 eine finanzielle Zuwendung beantragt. In der vorliegenden Beschlussvorlage der Verwaltung wird vorgeschlagen, der Gesellschaft eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.500 Euro zu gewähren.
Die Veranstaltung markiert den Auftakt der Karnevalssaison und sieht Auftritte verschiedener Künstler sowie befreundeter Vereine auf einer Bühne vor. Basierend auf einer Kostenkalkulation wird ein Fehlbetrag von circa 1.700 Euro ausgewiesen, weshalb die Verwaltung die Bewilligung der Mittel zur Sicherung der Durchführung empfiehlt.
Die finanzielle Unterstützung soll aus der Produktgruppe 1122 der Bezirksverwaltung Wattenscheid für Aktionen des Bezirks II erfolgen. Für die Abrechnung wird ein einfacher Verwendungsnachweis durch Vorlage von Rechnungen oder Quittungskopien verlangt. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 19. September 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Bebauungsplan Nr. 1009 - Wilhelm-Leithe-Weg Süd - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232070 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1009 – Wilhelm-Leithe-Weg Süd. Das Plangebiet befindet sich in Wattenscheid und wird durch die Isenbrockstraße, die Jung-Stilling-Straße sowie die Ridderstraße begrenzt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, die sich in die angrenzenden Strukturen einfügt. Das Vorhaben ist Bestandteil der Baulandentwicklung „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“.
Durch den Bebauungsplan sollen etwa 250 bis 300 Wohneinheiten realisiert werden, wobei mindestens 20 Prozent des Wohnungsbaus als öffentlich gefördert ausgewiesen sind. Neben allgemeinen Wohngebieten sieht der Entwurf Mischgebiete sowie ein Sondergebiet für eine Quartiersgarage vor. Ein zentrales Element der Gestaltung ist eine etwa 6.000 Quadratmeter große Grünachse, die zwei Quartiere miteinander verbindet.
Die städtebauliche Konzeption sieht die Entwicklung eines autoarmen Quartiers vor, das Angebote für den Fuß- und Radverkehr sowie alternative Mobilitätsformen bereitstellt. Im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz sind Maßnahmen wie eine extensive Dachbegrünung, die Verwendung klimaanpasster Bäume sowie die Nutzung von Entwässerungsmulden zur Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Festlegung der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 21 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 6 (CDU, Linke; BD; UWG:FB)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 GrüneDagegen:5 CDU, 2 UWG, 1 LinkeDafür:5 SPD, 1 FDP
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., Die PARTEI/ STADTGESTALTER)Dagegen: 5 (CDU, BD, UWG: FB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen:3 Grüne Dagegen:5 CDU, 2 UWG, 1 Linke Dafür:5 SPD, 1 FDP - 2.1.1Änderungsantrag zur Vorlage 20232070 „Bebauungsplan Nr. 1009 Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ der Fraktion „Die Grünen in der Bezirksvertretung Wattenscheid“Zur Vorlage · 20232500 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Wattenscheid hat mit der Vorlage 20232500 einen Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1009 „Wilhelm-Leithe-Weg Süd“ eingebracht. Der von Sonja Lohf verfasste Antrag sieht vor, den bestehenden Entwurf um spezifische Vorgaben zur Verkehrs- und Flächengestaltung zu ergänzen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Festschreibung eines Stellplatzschlüssels von 0,8 für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dabei sollen Stellplätze außerhalb der Quartiersgaragen ausgeschlossen werden. Als Ersatz sollen innerhalb des Quartiers Be- und Entladezonen sowie Stellplätze für Handwerker eingerichtet werden.
Darüber hinaus fordert die Fraktion die Durchführung verpflichtender Beratungsgespräche mit allen Käufern von Grundstücken innerhalb des Planungsgebiets. Diese Gespräche sollen die Käufer über ökologisches und nachhaltiges Bauen, naturnahe Gartengestaltung sowie den Verzicht auf Stellplätze auf den einzelnen Grundstücken informieren.
Die Begründung der Antragsteller knüpft an die Zielsetzung einer ökologisch nachhaltigen, klimaresilienten und autoarmen Quartiersentwicklung an. Nach Ansicht der Fraktion wird dem Entwurf der Verwaltung in diesem Bereich nicht ausreichend Rechnung getragen, wobei insbesondere das Fehlen einer Festsetzung für einen Stellplatzschlüssel als Argument angeführt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDer Änderungsantrag wurde getrennt nach Punkten abgestimmt:Pkt.1:Enthaltungen:KeineDagegen:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP, 1 LinkeDafür:3 GrünePkt. 2:Enthaltungen:1 FDPDagegen:5 SPD, 2 UWG, 1 LinkeDafür:3 Grüne
Ergebnis: Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDer Änderungsantrag wurde getrennt nach Punkten abgestimmt:Pkt.1: Enthaltungen:Keine Dagegen:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP, 1 Linke Dafür:3 GrünePkt. 2: Enthaltungen:1 FDP Dagegen:5 SPD, 2 UWG, 1 Linke Dafür:3 Grüne - 2.2Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20230852/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, den Einzelhandel in der Bochumer Innenstadt am 10. Dezember 2023 für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes zur Öffnung zu ermächtigen.
Der Antrag basiert auf einer Anregung des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Termine und Stadtbezirke bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen oder diese nicht Gegenstand der aktuellen Vorlage sind, konzentriert sich dieser Entwurf ausschließlich auf den Termin im Dezember für die Innenstadt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Märkte oder Feste – vorliegt.
Die Vorlage enthält den Entwurf der Verordnung sowie einen Lageplan des betreffenden Verkaufsbereiches. Der Rat der Stadt Bochum soll über die vorgeschlagene Verordnung entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20230852/1 bei einer Enthaltung (SPD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:KeineDagegen:3 Grüne, 1 LinkeDafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20210852/1Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BD)Dagegen: 4 (Grüne, CDU, DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 7 (Grüne, CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen:Keine Dagegen:3 Grüne, 1 Linke Dafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP - 2.3Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20231096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sanierung von Kanalhaltungen in den Zustandsklassen 0 bis 1 mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Der Plan umfasst insgesamt 25 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.172 Metern. Betroffen sind Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500. Die Arbeiten werden in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, unter anderem in der Limbeckstraße, Schützenstraße, Am Ruhrpark, Hasenwinkeler Straße, Ruhrstraße und am Hustadtring.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die einzelnen Bauphasen über das gesamte Jahr verteilen sollen. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 306.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch den Haushaltsplan 2023 sichergestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -).Zur Vorlage · 20232027 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtgebiet Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie an unbebauten oder brachliegenden Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vor. Ziel der Maßnahme ist es, Flächen für den Wohnungsbau verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Bauland zu fördern.
Die rechtliche Grundlage bildet das Baulandmobilisierungsgesetz in Verbindung mit der Baulandmobilisierungsverordnung NRW, welche Bochum als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt einstuft. Das Vorkaufsrecht soll für Grundstücke gelten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flächen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Durch das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB beabsichtigt die Stadt, Einfluss auf die Bebauung zu nehmen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und soziale Strukturen zu erhalten. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen über entsprechende Grundstücke unverzüglich der Stadt Bochum anzuzeigen. Eine Ausübung des Rechts ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht ausschließlich fiskalischen Interessen folgt. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage am 2. November 2023 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232027 bei einer Enthaltung (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Vorkaufsrecht für Gewerbeflächen ausgeübt werden kann.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232027
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Vorkaufsrecht für Gewerbeflächen ausgeübt werden kann. - 2.5Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.641. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-WattenscheidZur Vorlage · 20232050 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 41. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bochumer Bezirk Wattenscheid vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung des zugehörigen Straßenverzeichnisses, welches die öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze sowie deren jeweilige Reinigungsklassen festlegt.
Im Rahmen der Änderung soll die öffentliche Verkehrsfläche „Brauhof – Verbindung zum Nivellesplatz“ neu aufgenommen werden. Dieser Bereich wird künftig der Reinigungsklasse B6 zugeordnet, was eine sechsmal wöchentliche Reinigung durch die Stadt vorsieht. Die Neueinstufung erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten zum Verschmutzungsgrad sowie zur Klärung der Reinigungszuständigkeit.
Des Weiteren ist die Löschung eines bestehenden Eintrags vorgesehen. Der Parkplatz an der Hollandstraße im Bereich der Parkplatzanlage Lohrheidestadion soll aus dem Verzeichnis entfernt werden, da dieser nach einer Einziehungsverfügung vom März 2023 nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche geführt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Anpassung der Stadterneuerungsgebiete (ISEK-Gebiete) an die Anforderungen der neuen Städtebauförderrichtlinie 2023Zur Vorlage · 20232230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund der neuen Städtebauförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 plant die Verwaltung der Stadt Bochum Anpassungen in den Stadterneuerungsgebieten (ISEK-Gebiete). Da die neuen Vorgaben bereits für die Förderanträge zum Programm 2024 gelten, sind kurzfristige Änderungen in den Verfahren und Maßnahmen erforderlich. Die Richtlinie sieht vor, dass Projekte bereits mit einem höheren Planungsstand beantragt werden müssen und innerhalb von zehn Jahren umsetzbar sein sollen. Zudem wird ein Baukostenindex zur Berücksichtigung von Preissteigerungen eingeführt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die jährlichen Fördermittel von bisher durchschnittlich rund 7,98 Millionen Euro auf maximal 6 Millionen Euro reduzieren werden. Für das Gebiet Werne-Langendreer-Alter Bahnhof (WLAB) ist nach Abschluss der laufenden Maßnahmen kein Start einer neuen Gesamtmaßnahme vorgesehen; zukünftige Bedarfe sollen durch eine gesamtstädtische Analyse ermittelt werden. In Wattenscheid werden die aktuellen Projekte bis 2025 fortgeführt, während die Vorbereitungen für eine zweite Förderphase unter dem Titel „Wattenscheid II“ auf Basis eines neuen Stadtteilentwicklungskonzepts laufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Städtebauförderanträge für die Gebiete Innenstadt I, Hamme, Laer/Mark 51°7 und Wattenscheid II entsprechend der neuen Anforderungen zu stellen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232230
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232230
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Toilettenanlage im Südpark HöntropZur Vorlage · 20232187 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion hat im Rahmen des Antrags 20232187 die Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage im Südpark Höntrop beantragt. Mit dem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, für eine funktionierende WC-Anlage in diesem Park zu sorgen, da dort aktuell keine solche Einrichtung zur Verfügung steht.
Der Antrag, der von Gerd Kipp eingebracht wurde, begründet die Forderung damit, dass größere Parkanlagen mit sanitären Einrichtungen ausgestattet werden sollten, um die Aufenthaltsqualität sowie die Hygiene zu fördern. Bezugnehmend auf eine Mitteilung der Verwaltung an den Bezirk Bochum-Mitte wird darauf hingewiesen, dass derzeit kein allgemeines Konzept für die Ausstattung von öffentlichen Grünflächen mit Toiletten vorliege. Die Fraktion fordert eine Umsetzung des Vorhabens und sieht in dem Projekt „Bochums stille Örtchen“ keine ausreichende Lösung für den Bedarf im Stadtbezirk Wattenscheid.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzungen des Beschlussvorschlages,siehe TOP 4.1.1 und 4.1.2
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzungen des Beschlussvorschlages,siehe TOP 4.1.1 und 4.1.2 - 4.1.1Ergänzungsantrag zum Ergänzungsantrag der UWG:Freie Bürger-Bezirksfraktion zum TOP 4.1 (2023/2187) zur 25. Sitzung der Bezirksvertretung Wattenscheid am 19.09.2023 Toilettenanlagen in WattenscheidZur Vorlage · 20232497 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion hat einen Ergänzungsantrag zur Vorlage über öffentliche Toilettenanlagen im Stadtbezirk Wattenscheid vorgelegt. Der von Wolfgang Rohmann eingereichte Antrag ergänzt eine bestehende Initiative der UWG/Freie Bürger-Bezirksfraktion.
Im Zentrum des Antrags steht die Forderung nach der Errichtung neuer öffentlicher Sanitäranlagen an spezifischen Standorten. Konkret sollen im Friedenspark, etwa in der Nähe des Ehrenmals und der neuen Sporthalle des Märkischen Gymnasiums, sowie im Volkspark Günnigfeld Toilettenanlagen geschaffen werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung angehalten, bei der Planung des Neubaus der Feuerwehr am Monte Schlacko eine mögliche Toilettenanlage zu berücksichtigen.
Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung mehr Mittel für die Unterhaltung bereits bestehender Toilettenanlagen bereitstellt. Damit adressiert die Fraktion den im Antrag beschriebenen Mangel an öffentlichen Toiletten in den Parkanlagen des Stadtbezirks.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.1.2Ergänzungsantrag der UWG-Bezirksfraktion zu Vorlage 20232187 Toilettenanlage im SüdparkZur Vorlage · 20232422 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG:Freie-Bürger-Bezirksfraktion hat mit der Vorlage 20232422 einen Ergänzungsantrag zur Bereitstellung einer Toilettenanlage im Südpark eingebracht. Hintergrund ist die Nutzung des Geländes des ehemaligen Hallenfreibades durch die Bochumer Wasserwelten. Nach umfassenden Sanierungsarbeiten wurden die ehemaligen Umkleideräume für Verwaltungs- und Servicezwecke der Wasserwelten GmbH wieder in Betrieb genommen, wobei derzeit nur sanitäre Anlagen für das dort tätige Personal vorhanden sind.
Der Antrag sieht vor, dass in Abstimmung mit der Wasserwelten GmbH und der Stadtverwaltung Bochum als Sofortmaßnahme ein Teil der vorhandenen Toilettenanlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Der Zugang soll dabei von außen erfolgen und räumlich vom restlichen Gelände der Wasserwelten getrennt sein. Als Begründung für diesen Schritt führt die Fraktion die Umsetzung der Aktion „Nette Toilette“ durch die Stadt Bochum an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.2Unterstützung zur Durchführung des Wattenscheider Weinfestes 2023Zur Vorlage · 20232300 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne, UWG:Freie Bürger sowie der FDP haben einen Antrag zur Unterstützung des Wattenscheider Weinfestes 2023 eingebracht. Die Vorlage, die von Wolfgang Rohmann, Gerd Kipp, Sonja Lohf, Hans-Josef Winkler und Dr. Rolf Heyer unterzeichnet wurde, sieht vor, dass die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid einmalig bis zu 5.000 Euro aus bezirklichen Mitteln für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung stellt. Die Auszahlung soll nach dem Nachweis notwendiger Ausgaben, beispielsweise für Genehmigungen, Gutachten oder Technik, erfolgen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, im direkten Austausch mit der Wattenscheider Werbegemeinschaft zu prüfen, ob eine Erweiterung der Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr für diese und künftige Veranstaltungen realisierbar ist. Hintergrund des Antrags sind die gestiegenen Kosten bei der Durchführung des Festes, das vom 15. bis 17. September 2023 in der Wattenscheider Innenstadt stattfindet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 5.Mitteilungen
- 5.1Mündlicher Bericht des Bezirksbürgermeisters und der Bezirksverwaltungsstelle
- 5.2GeschwindigkeitsanzeigetafelnZur Vorlage · 20231990 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant für das Jahr 2024 eine Evaluierung der im Stadtgebiet eingesetzten Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Ziel der Untersuchung ist es, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Wirksamkeit der Anlagen zu prüfen. Derzeit sind 36 stationäre Tafeln an festen Standorten sowie zwei mobile Einheiten im Einsatz. Die bisherigen Installationen erfolgten in den Jahren 2020 und 2022 in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen.
Im Rahmen der Evaluierung soll auch geprüft werden, ob bestehende Anlagen an neue Standorte verlegt werden können. Sollte sich ein Bedarf für eine Erweiterung bestätigen, plant die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 die Beantragung von Mitteln für sechs neue stationäre Anzeigen. Damit wäre pro Stadtbezirk eine zusätzliche Tafel vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Beschaffung aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten den Abschluss der großflächigen Ausstattung des Stadtgebietes markieren würde.
Bis zum Abschluss dieses Prozesses sollen Anregungen für neue Standorte durch den Einsatz temporärer mobiler Tafeln berücksichtigt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anzahl dieser mobilen Einheiten perspektivisch zu erhöhen. Aktuell wurden vereinzelt technische Störungen an den Solarpanels einiger Anlagen gemeldet, deren genaue Ursachen und Auswirkungen noch nicht abschließend geklärt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Protokollnotiz:Ulrike Gerhard, SPD-Fraktion:Zunächst lobt Frau Gerhard die Einrichtung von Geschwindigkeitstafeln als eine sehr gute Sache. Sie bittet aber noch um Anpassung der Geschwindigkeitstafel an der Hiltroper Str /Eifelstr. Die Tafel soll noch ein
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung)
- 5.3Änderung von Beschlussbezeichnungen bei BebauungsplänenZur Vorlage · 20232008 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des am 7. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren passt die Stadt Bochum die Bezeichnungen bei Bebauungsplänen an. Die gesetzliche Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass die Veröffentlichung von Entwürfen im Internet nun die primäre Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt und die bisherige öffentliche Auslegung ersetzt. Eine zusätzliche, leicht erreichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe muss jedoch weiterhin bereitgestellt werden.
In Bochum wird die physische Einsichtnahme in den Planauslagen des Technischen Raths zu den bekannten Öffnungszeiten beibehalten, sodass sich die Form der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verändert. Dennoch ist eine Anpassung der Beschlussbezeichnungen notwendig. Der bisherige „Auslegungsbeschluss“ wird künftig als „Veröffentlichungsbeschluss“ bezeichnet. Ebenso wird der „Beschluss der erneuten Auslegung“ in „Beschluss der erneuten Veröffentlichung“ umbenannt. Diese Änderungen erstrecken sich auch auf die entsprechenden Beschlusstexte sowie die Formulierungen in den öffentlichen Bekanntmachungen. Die Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen, der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Wasserwelten Bochum Am Südpark 1 - BauordnungZur Vorlage · 20232203 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass bei der Zustellung der Bauvorbescheide für das Neubauprojekt „Wasserwelten Bochum Am Südpark 1“ ein Verfahrensfehler aufgetreten ist. Für insgesamt vier Planvarianten des Schwimmbadneubaus wurden positive Bauvorbescheide erteilt. Bei der förmlichen Benachrichtigung der betroffenen Nachbarn wurden Eigentümer in der Straße „In der Mark“ nicht korrekt berücksichtigt. Stattdessen wurden fälschlicherweise Grundstücke in der Gemarkung Höntrop angeschrieben, wodurch insgesamt 58 Eigentümer auf 52 Grundstücken nicht beteiligt wurden. Der Fehler wurde durch einen Hinweis eines Anwohners bekannt; die genaue Ursache ist derzeit noch ungeklärt.
Für die ersten drei Planvarianten besteht aufgrund der fehlenden Beteiligung eine Rechtsunsicherheit und ein potenzielles Klagerisiko. Die Bauherrin, die Wasserwelten Bochum GmbH, beabsichtigt jedoch, ausschließlich die vierte Planvariante zu realisieren. Bei dieser Variante ist aktuell kein materieller Schaden erkennbar, allerdings kann es durch eine nachträgliche Beteiligung der Nachbarn zu einer zeitlichen Verzögerung des Vorhabens um etwa sechs bis sieben Monate kommen. Die Bauverwaltung empfiehlt, die noch nicht beteiligten Anwohner nun unverzüglich förmlich zu informieren. Eine interne Untersuchung zur Aufklärung des Fehlers und zur Vermeidung künftiger Fehler ist eingeleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 5.5Starttermin für den Gesundheitskiosk Bochum WattenscheidZur Vorlage · 20232325 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand zum Starttermin des Gesundheitskiosks in Bochum-Wattenscheid. Da die Vertragsverhandlungen zwischen der WATgesund GmbH, der AOK und der Stadt Bochum noch nicht final abgeschlossen werden konnten, wurde eine vorläufige Regelung getroffen. Ein Abschluss der Verträge wird weiterhin für das Jahr 2023 angestrebt.
Um die Versorgung in Wattenscheid durch ein niederschwelliges Angebot sicherzustellen, mietet die Stadt ab dem 1. Oktober 2023 ein Ladenlokal in der Friedrich-Ebert-Straße 3 von der VBW an. Die monatliche Warmmiete beläuft sich auf circa 1.580 Euro. Das Angebot wird zunächst klein dimensioniert und durch eine Mitarbeiterin aus dem Stab der Gesundheitsamtsleitung besetzt, wobei die Leistungen im weiteren Verlauf erweitert werden sollen.
Das Programm umfasst zu Beginn Angebote des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes, des zahnärztlichen Dienstes sowie Beratungen des sozialpsychiatrischen Dienstes und Inklusionsleistungen der Gehörlosenhilfe. Ergänzt wird dies durch gesundheitsnahe Dienste aus den Bereichen Bildung, Soziales, Jugend und Sport der Stadtverwaltung sowie durch die Beteiligung der AOK. Die Stadt übernimmt zunächst die Kosten für das Ladenlokal als Vorleistung. Diese Ausgaben werden auf den städtischen Anteil des jährlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von 200.000 Euro angerechnet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung)
- 5.6Baumentfernung auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17Zur Vorlage · 20232349 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum beabsichtigt, eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung eines Baumes auf dem Grundstück Am Luftschacht 13-17 zu erteilen. Hintergrund ist ein Antrag auf die Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dieser Fläche. Der betroffene Baum, eine Buche mit einem Stammumfang von 352 cm, fällt unter den Schutz der Bochumer Baumschutzsatzung.
Da sich der Baum im Bereich der geplanten Bau- und Garagenflächen befindet, kann er nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens nicht erhalten werden. Eine Umplanung zur Erhaltung des Baumes ist laut Verwaltung nach Gesprächen mit dem Investor nicht realisierbar, da die Dimensionen des Grundstücks eine seitliche Verschiebung der Bebauung nicht zulassen. Die Verwaltung wird daher eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Satzung erteilen, da die Nutzung des Grundstücks ansonsten nur unter wesentlichen Beschränkungen möglich wäre.
Als Ersatz für den entfernten Baum sollen sieben Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm gepflanzt, erhalten und gepflegt werden. Diese Ersatzpflanzungen sind in Absprache mit dem Außendienst Baumschutz auf anderen Grundstücken im Geltungsbereich der Satzung, konkret in der Charlottenstraße, vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 5.7Planungen des RS1 zwischen Aschenbruch und DarpestraßeZur Vorlage · 20231717 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Anfrage der Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion Wattenscheid über den aktuellen Stand beim Ausbau des Radweg Schnellwegs RS1 zwischen dem Aschenbruch und der Darpestraße Stellung bezogen. Der Bauabschnitt A1, welcher die Parkstraße mit der Darpestrastelle verbindet, befindet sich derzeit in der Phase der Bauvorbereitung. Für den kommenden Herbst sind Maßnahmen wie die Kampfmittelüberprüfung, das Entfernen von Gleisen, Schwellen sowie alten Fundamenten und die Aufarbeitung des Schotters geplant. Zudem soll eine bergbauliche Sicherung des Bereichs erfolgen. Nach Abschluss dieser Vorbereitungen wird mit der Erstellung der Ausführungsunterlagen begonnen, woraufhin der Straßenbau sowie der Neubau der Brücke Parkstraße starten können.
Die Fertigstellung des Abschnitts A1 ist nach aktuellem Kenntnisstand für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Entwurfsplanungen werden der Bezirksvertretung Wattenscheid vorgestellt, sobald die Prüfung der Unterlagen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW abgeschlossen ist. Zum Schutz der entlang der Trasse lebenden Flora und Fauna wurden bereits in der Vorplanungsphase umweltfachliche Untersuchungen durchgeführt. Um die Belange von geschützten Arten wie Fledermäusen oder Raubvögeln während der Bauausführung zu berücksichtigen, wird für den Abschnitt A1 eine ökologische Baubegleitung beauftragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung)
- 5.8Wilde Müllkippe am ehemaligen Autokino in WattenscheidZur Vorlage · 20232311 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion „UWG:Freie Bürger“ hat in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Fragen zur illegalen Abfallentsorgung auf einer Fläche nahe dem ehemaligen Autokino gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die Ablagerung von Hausmüll, Sperrmüll und Schutt auf einer Kompensationsfläche für Ersatzpflanzungen.
In der Antwort der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die betroffene Fläche ein Privatgrundstück ist. Damit obliegen die Verursacherermittlung sowie mögliche Präventionsmaßnahmen in erster Linie dem Grundstückseigentümer. Der Umweltaußendienst des Umwelt- und Grünflächenamtes führt jedoch regelmäßige Kontrollen vor Ort durch.
Sobald Beschwerden über illegale Abfallablagerungen eingehen, untersucht der Umweltaußendienst die Örtlichkeiten auf Hinweise zu möglichen Verursachern. Zur Prävention zukünftiger Ablagerungen hat das Amt dem Eigentümer zudem geraten, eine Einfriedung des Bereichs vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 5.9Umfeld der Kirchschule HöntropZur Vorlage · 20232308 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat Fragen zur Verkehrssicherung und zum Pflegezustand im Umfeld der Kirchschule Höntrop sowie am Weg rund um das Gänsereiterdenkmal gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Errichtung mobiler Zäune und die damit verbundene Grünpflege.
Die Verwaltung erläuterte, dass die Absperrungen im Rahmen einer Generalsanierung der Schule durch das BIS-Programm der Stadt Bochum notwendig wurden. Da bei den Bauarbeiten auch der Dachstuhl demontiert und neu aufgebaut wurde, dienten die Zäune dem Schutz von Schülern, Lehrkräften sowie der Bevölkerung vor potenziell herabfallenden Bauteilen. Aus Sicherheitsgründen wurde auch die Bank in der Nähe des Gänsereiterdenkmals eingezäunt.
Die Dacharbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Der Abbau der Gerüste ist für November vorgesehen. Nach der Entfernung der Konstruktionen sollen die notwendigen Pflege- und Grünschnittarbeiten beauftragt und durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 5.10Fahrräder als WerbeflächeZur Vorlage · 20232298 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage des Vertreters von Bündnis Deutschland, Lars Schmidt, geht es um Fahrräder in der Wattenscheider Innenstadt sowie auf den umliegenden Straßen, die als Werbeflächen genutzt werden. Laut der Anfrage werden diese Fahrräder an Pfählen oder Laternen angekettet und scheinen nicht mehr bewegt zu werden, wodurch sie teilweise den Durchgangsverkehr behindern könnten.
Die Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes teilte mit, dass das Thema bekannt sei. Solange die Fahrräder fahrbereit sind, stellen sie keine sondernutzungspflichtige Werbeanlage dar. Bisher liegen der Verwaltung keine Beschwerden sowie keine Meldungen über Verluste oder Diebstähle dieser Fahrräder vor. Da die Sondernutzungssatzung auf diese Art der Nutzung nicht anwendbar ist, könnte eine Satzung zur Regelung des Abstellens von Fahrrädern als rechtliche Lösung in Betracht gezogen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 5.11Baumentfernung auf dem Grundstück Pulverstr. 27Zur Vorlage · 20232391 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Pulverstraße 27 wird eine Ausnahmegenehmigung zur Entfernung von 22 Bäumen erteilt. Die betroffenen Bäume unterliegen der Bochumer Baumschutzsatzung, können jedoch aufgrund der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht erhalten werden, da sie sich im Bereich der geplanten Bau- und Tiefgaragenflächen befinden. Ein Erhalt der Bäume an der Grundstücksgrenze ist laut Verwaltung aufgrund der notwendigen Baugrube und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wurzelstrukturen sowie der Gebäudeoberkante nicht möglich.
Ein Teil der Bäume ist bereits verstorben oder durch ein Sturmereignis so geschädigt, dass eine Gefahr für Personen oder Sachen besteht, weshalb für diese keine Ersatzpflanzung erforderlich ist. Für die übrigen Bäume sieht das Vorhaben die Pflanzung von 43 Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vor. Davon sollen 31 Ersatzbäume nach Abschluss der Bauarbeiten auf dem Grundstück gepflanzt werden, während die restlichen 12 Bäume auf anderen Flächen im Geltungsbereich der Satzung durch den Außendienst Baumschutz realisiert werden. Die Liste der Ersatzpflanzungen wurde von der Verwaltung angepasst, um sicherzustellen, dass die gewählten Arten den Kriterien der Baumschutzsatzung entsprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Öffentlichkeit in KleingartenanlagenZur Vorlage · 20232372 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid liegt eine Anfrage von Dr. Rolf Heyer aus der FDP vor, die sich mit der öffentlichen Zugänglichkeit von Kleingartenanlagen befasst. Der Vertreter der FDP führt an, dass Kleingartenanlagen grundsätzlich für die Öffentlichkeit offen gehalten werden sollen. Er weist darauf hin, dass es zuletzt insbesondere in der größten Anlage im Günnigfeld vermehrt zu Beobachtungen gekommen sei, wonach die Öffentlichkeit auf verschlossene Tore gestoßen wurde.
Im Rahmen der Anfrage stellt Dr. Heyer drei Fragen zur Klärung der Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Er bittet um Auskunft darüber, ob für die Überwachung der Offenhaltung der Anlagen der Stadtverband der Kleingärtner oder das Amt 67 verantwortlich ist. Zudem wird gefragt, auf welche Weise die Einhaltung dieser Regelung kontrolliert wird. Schließlich möchte der Antragsteller erfahren, ob es spezifische Gründe dafür gibt, dass die Kleingartenanlage KGV Günnigfeld teilweise nicht geöffnet ist. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 19. September 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 6.2Container an der Grundschule GünnigfeldZur Vorlage · 20232375 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid liegt eine Anfrage des FDP-Vertreters Dr. Rolf Heyer vor, die sich mit den Containern an der Grundschule Günnigfeld befasst. Der Inhalt der Vorlage thematisiert die Möglichkeit, die Container von der Grundschule in Günnigfeld zu einer anderen Schule zu verlegen.
Im Rahmen dieser Anfrage stellt Dr. Heyer zwei konkrete Fragen zum weiteren Vorgehen. Er bittet um Auskunft darüber, wann die Umsetzung der Containerverlegung erfolgen soll. Zudem möchte er wissen, wie die Kommunikation bezüglich dieses Vorhabens mit der Schulleitung der betroffenen Schule geführt wird. Die Anfrage dient dazu, Informationen über den Zeitplan und den Abstimmungsprozess zwischen der Verwaltung und der Schulleitung zu erhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 6.3Turnhalle an der Grundschule GünnigfeldZur Vorlage · 20232376 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid thematisiert Dr. Rolf Heyer von der FDP den Zustand der Turnhalle an der Grundschule Günnigfeld. Die Halle ist laut der Vorlage seit zwei Jahren geschlossen, wobei ein Wassereintritt durch das Dach verzeichnet wird.
Die Anfrage stellt Fragen zur künftigen Nutzung des Gebäudes. Es wird angefragt, ob eine Sanierung der Turnhalle geplant ist oder ob ein Abbruch des Bauwerks beabsichtigt wird. Im Falle einer Sanierung wird nach dem zeitlichen Rahmen gefragt, während bei einem Abbruch geklärt werden soll, ob ein Neubau folgt oder die Fläche ersatzlos entfällt.
Des Weiteren bittet die Anfrage um Informationen zur Sicherstellung des Sportunterrichts der Grundschule während der Schließung. Zudem wird nach den Auswirkungen der Hallenschließung auf lokale Vereine gefragt, deren Angebot durch den Ausfall der Räumlichkeiten beeinträchtigt sein könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 6.4Verbesserung Verkehrssituation Höntrop S-BahnhofZur Vorlage · 20232495 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG:Freie Bürger-Bezirksfraktion hat im Rahmen einer Anfrage die Verkehrssituation am S-Bahnhof Höntrop thematisiert. Hans-Josef Winkler erkundigt sich in der Vorlage mit der Nummer 20232495 nach dem zeitlichen Rahmen für eine mögliche Verbesserung des Bereichs.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass es bereits in der Vergangenheit verschiedene Initiativen und Ansätze zur Optimierung der Lage am S-Bahnhof gegeben habe, die jedoch bisher nicht zu einem umfassenden Erfolg geführt haben. Die Vorlage verweist zudem auf ein im Jahr 2021 durch die Verwaltung in Auftrag gegebenes Versickerungsgutachten für einen nahegelegenen Bolzplatz. Dieses Gutachten sollte als Grundlage dienen, um den Platz in Überlegungen zur Schaffung zusätzlicher Parkflächen für Pendler einzubeziehen. Die Fraktion bittet nun um eine Auskunft darüber, wann mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrslage am Bahnhof Höntrop zu rechnen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 6.5BaumschutzsatzungZur Vorlage · 20232502 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis 90/Die Grünen-Bezirksfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Baumschutzsatzung Fragen zum Veröffentlichungsprozess der aktualisierten Satzung gestellt. Hintergrund ist die zeitliche Differenz zwischen dem Beschluss des Rates der Stadt Bochum im Dezember 202
22 und der Veröffentlichung im Amtsblatt, welche erst Ende Februar sowie erneut Mitte Mai 2023 erfolgte.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf einen Fall in der Pulverstraße, bei dem aufgrund der zeitlichen Differenz die alte Baumschutzsatzung zur Anwendung kommt. Dies führt dazu, dass für ein Bauvorhaben weniger Bäume nachgepflanzt werden müssen, als es die neue Regelung vorsieht.
In der Anfrage von Oliver Buschmann werden die Gründe für die Verzögerung sowie die doppelte Veröffentlichung im Amtsblatt erfragt. Zudem wird nach der Rechtsverbindlichkeit der ersten Veröffentlichung gefragt. Die Fraktion bittet zudem um eine detaillierte Auflistung aller Fällanträge, die zwischen dem 1. Februar und dem 15. Mai 2023 eingegangen sind, einschließlich Angaben zu Baumart, Umfang und Nachpflanzungen. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, den etwaigen materiellen und klimatischen Schaden für die Stadt Bochum zu beziffern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Bebauungsplan Nr. 1009 - Wilhelm-Leithe-Weg Süd - hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Wattenscheid direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz