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Beschlussvorlage der Verwaltung

Anpassung der Stadterneuerungsgebiete (ISEK-Gebiete) an die Anforderungen der neuen Städtebauförderrichtlinie 2023

20232230 18.10.2023 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Aufgrund der neuen Städtebauförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 plant die Verwaltung der Stadt Bochum Anpassungen in den Stadterneuerungsgebieten (ISEK-Gebiete). Da die neuen Vorgaben bereits für die Förderanträge zum Programm 2024 gelten, sind kurzfristige Änderungen in den Verfahren und Maßnahmen erforderlich. Die Richtlinie sieht vor, dass Projekte bereits mit einem höheren Planungsstand beantragt werden müssen und innerhalb von zehn Jahren umsetzbar sein sollen. Zudem wird ein Baukostenindex zur Berücksichtigung von Preissteigerungen eingeführt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die jährlichen Fördermittel von bisher durchschnittlich rund 7,98 Millionen Euro auf maximal 6 Millionen Euro reduzieren werden. Für das Gebiet Werne-Langendreer-Alter Bahnhof (WLAB) ist nach Abschluss der laufenden Maßnahmen kein Start einer neuen Gesamtmaßnahme vorgesehen; zukünftige Bedarfe sollen durch eine gesamtstädtische Analyse ermittelt werden. In Wattenscheid werden die aktuellen Projekte bis 2025 fortgeführt, während die Vorbereitungen für eine zweite Förderphase unter dem Titel „Wattenscheid II“ auf Basis eines neuen Stadtteilentwicklungskonzepts laufen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Städtebauförderanträge für die Gebiete Innenstadt I, Hamme, Laer/Mark 51°7 und Wattenscheid II entsprechend der neuen Anforderungen zu stellen.

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