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Öffentlichkeit in Kleingartenanlagen

20232372 · Anfrage · 19.09.2023 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II

↳ Antwort der Verwaltung Öffentlichkeit in Kleingartenanlagen · 05.12.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid liegt eine Anfrage von Dr. Rolf Heyer aus der FDP vor, die sich mit der öffentlichen Zugänglichkeit von Kleingartenanlagen befasst. Der Vertreter der FDP führt an, dass Kleingartenanlagen grundsätzlich für die Öffentlichkeit offen gehalten werden sollen. Er weist darauf hin, dass es zuletzt insbesondere in der größten Anlage im Günnigfeld vermehrt zu Beobachtungen gekommen sei, wonach die Öffentlichkeit auf verschlossene Tore gestoßen wurde.

Im Rahmen der Anfrage stellt Dr. Heyer drei Fragen zur Klärung der Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Er bittet um Auskunft darüber, ob für die Überwachung der Offenhaltung der Anlagen der Stadtverband der Kleingärtner oder das Amt 67 verantwortlich ist. Zudem wird gefragt, auf welche Weise die Einhaltung dieser Regelung kontrolliert wird. Schließlich möchte der Antragsteller erfahren, ob es spezifische Gründe dafür gibt, dass die Kleingartenanlage KGV Günnigfeld teilweise nicht geöffnet ist. Die Vorlage wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung am 19. September 2023 vorgesehen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
19.09.2023
kein Ergebnis hinterlegt