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Antwort der Verwaltung

Fahrräder als Werbefläche

20232298 19.09.2023 Ordnungs- und Veterinäramt

↳ Zugehörige Anfrage Fahrräder als Werbefläche · 22.08.2023
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In einer Anfrage des Vertreters von Bündnis Deutschland, Lars Schmidt, geht es um Fahrräder in der Wattenscheider Innenstadt sowie auf den umliegenden Straßen, die als Werbeflächen genutzt werden. Laut der Anfrage werden diese Fahrräder an Pfählen oder Laternen angekettet und scheinen nicht mehr bewegt zu werden, wodurch sie teilweise den Durchgangsverkehr behindern könnten.

Die Verwaltung des Ordnungs- und Veterinäramtes teilte mit, dass das Thema bekannt sei. Solange die Fahrräder fahrbereit sind, stellen sie keine sondernutzungspflichtige Werbeanlage dar. Bisher liegen der Verwaltung keine Beschwerden sowie keine Meldungen über Verluste oder Diebstähle dieser Fahrräder vor. Da die Sondernutzungssatzung auf diese Art der Nutzung nicht anwendbar ist, könnte eine Satzung zur Regelung des Abstellens von Fahrrädern als rechtliche Lösung in Betracht gezogen werden.

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