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Beschlussvorlage der Verwaltung

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -).

20232027 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232027 bei einer Enthaltung (AfD)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20232027 eine Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Stadt Bochum vorgelegt. Die geplante Vorkaufssatzung Nr. 1041 V zielt darauf ab, brachliegende Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen sowie unbebaute oder brachliegende Flächen in bebauten Ortsteilen zu erfassen, sofern dort eine vorwiegende Wohnbebauung möglich ist. Als rechtliche Grundlage dienen die Paragrafen 25 und 201a des Baugesetzbuches sowie die Baulandmobilisierungsverordnung NRW, welche befristet bis zum 31. Dezember 2026 gültig ist.

Das Vorkaufsrecht erlischt nach dem Ende der genannten Verordnung, sofern die Satzung keine abweichende Regelung vorsieht. Die Ausübung des Rechts muss bis zu diesem Zeitpunkt durch einen Verwaltungsakt der Stadt gegenüber den Verkäufern erfolgen. Zur Durchführung der Maßnahmen können bestehende Haushaltsmittel für Grunderwerb genutzt werden; eine mögliche Erhöhung des Mittelansatzes soll im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen festgelegt werden. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten beim Grundstücksverkauf im Satzungsgebiet, ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Klimabilanz zu haben.

Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Südwest, Mitte, Wattenscheid, Ost und Süd im Zeitraum zwischen dem 12. und 26. September 2023. Zudem finden Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss statt. Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 2. November 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 217 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

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