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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Widmung der Stichstraße „Stockumer Straße“Zur Vorlage · 20230957 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20230957 die Widmung der Stichstraße „Stockumer Straße“ als Gemeindestraße beantragt. Betroffen ist ein Teil der Straße in der Gemarkung Langendreer, konkret im Flur 14 auf den Flurstücken 1458.
Der Antrag des Tiefbauamtes sieht vor, diesen Straßenabschnitt zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Während der restliche Teil der „Stockumer Straße“ bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll nun dieser spezifische Bereich der Stichstraße offiziell in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden.
Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Zur räumlichen Identifizierung der zu widmenden Fläche ist ein Lageplan der Vorlage beigefügt. Über den Vorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 20. September 2023 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230957
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230957 - 1.2Kanalneubau “Kretastraße“Zur Vorlage · 20232104 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage für den Kanalneubau in der Kretastraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Änderung der Entwässerungsrichtung für die Häuser Kretastraße 19a bis 19c. Da diese Gebäude derzeit an die Kanalisation der Straße „Auf dem Gericht“ angeschlossen sind und eine Höhendifferenz von etwa einem Meter besteht, liegt der Bereich unter der Rückstauebene, was zu regelmäßigen Überflutungen führt. Um dies zu beheben, soll die Entwässerung künftig südlich in Richtung Schacht 31 statt Schacht 37 erfolgen. Hierfür ist der Neubau einer Haltung zwischen den Schächten 38 und 31 sowie der Neubau des Schachtes 38 mit Betonrohren der Dimension DN 300 vorgesehen.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2023 geplant, wobei die Bauzeit etwa 25 Tage betragen soll. Während der Arbeitszeiten von 8 bis 16 Uhr wird die Fahrbahn aus Gründen des Arbeitsschutzes abschnittsweise vollgesperrt; Fußgänger können den Bereich über die Gehwege passieren. Außerhalb dieser Zeiten soll die Befahrbarkeit der Straße durch Abdeckplatten sichergestellt werden. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 125.650 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für die jährliche Unterhaltung fallen Folgekosten von rund 3.800 Euro an. Die Finanzierung erfolgt über vorhandene Haushaltsmittel aus anderen Baumaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232104
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232104 - 1.3Widmung der Straße „Wiethofweg“Zur Vorlage · 20232138 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20232138 die Widmung des Wiethofwegs als Gemeindestraße beantragt. Die betreffende Fläche befindet sich in der Gemarkung Werne, Flur 3, und umfasst die Flurstücke 387 sowie 874.
Dem Antrag des Tiefbauamtes zufolge dient die Straße der Erschließung der Anwohner, weshalb eine öffentliche Widmung vorgesehen ist. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum. Zur Verdeutlichung der räumlichen Ausdehnung ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt, in dem die zu widmende Fläche rot markiert ist. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 20. September 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232138
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232138 - 1.4Widmung eines Teilbereichs der Straße „Siepenhöhe“Zur Vorlage · 20232141 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Siepenhöhe“ vorgelegt. Konkret betrifft dies das Grundstück in der Gemarkung Laer, Flur 8, Flurstück 348. Ziel der Maßnahme ist es, diesen Abschnitt als Gemeindestraße zu deklarieren, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Der entsprechende Teilbereich ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 185 der Stadt Bochum bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während andere Teile der Straße „Siepenhöhe“ bereits öffentlich sind, soll nun auch dieser spezifische Abschnitt offiziell gewidmet werden. Die betroffene Fläche steht im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GO NRW). Über den vorliegenden Vorschlag des Tiefbauamtes wird die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 20. September 2023 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232141
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232141 - 1.5Widmung der Straße „Staudengarten“Zur Vorlage · 20232142 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung der Straße „Staudengarten“ als Gemeindestraße vorgelegt. Das Tiefbauamt beantragt hierzu die offizielle Widmung des Straßenabschnitts im Bereich der Gemarkung Werne.
Der Vorlage zufolge dient die Straße „Staudengarten“ der Erschließung der angrenzenden Anwohner und soll als öffentliche Verkehrsfläche genutzt werden können. Die entsprechende Festlegung ist bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 405 der Stadt Bochum vorgesehen. Die Flächen, die zur Widmung gehören, befinden sich im Besitz der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über den Beschlussvorschlag steht auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Bochum-Ost für die Sitzung am 20. September 2023. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW.
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- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232142
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232142 - 1.6Widmung eines Teilbereichs der „Suntumer Straße“Zur Vorlage · 20232144 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Suntumer Straße als Gemeindestraße vorgelegt. Betroffen ist ein Abschnitt im Gemarkung Laer, der Teile der Flurstücke 833, 558, 616, 887 und 888 umfasst.
Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung der Anwohner durch die öffentliche Nutzung des Straßenabschnitts. Während der restliche Teil der Suntumer Straße bereits öffentlich ist, soll dieser spezifische Bereich gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Vorlage liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Ost, die sich in ihrer Sitzung am 20. September 2023 mit dem Antrag befassen wird. Federführend für das Verfahren ist das Tiefbauamt. Ein Lageplan zur Identifizierung der betroffenen Flächen ist Bestandteil der Unterlagen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232144
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232144 - 2.Anhörungen
- 2.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20230852/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20230852/1 des Ordnungs- und Veterinäramtes befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Gegenstand der Entscheidung ist ausschließlich die Verkaufsöffnung für den 10. Dezember 2023 in einem räumlich begrenzten Teilbereich der Innenstadt. Die Vorlage basiert auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. und orientiert sich an den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches eine Öffnung an maximal acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen für jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt.
Nach Rücknahme eines Antrages eines lokalen Anbieters verbleiben für das Jahr 2023 sechs zulässige Termine, womit die gesetzliche Höchstgrenze von 16 Sonntagen pro Bezirk unterschritten wird. Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen uneinheitlich aus: Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK die Öffnung befürworten, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche das Vorhaben ab.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe des Termins, um dem öffentlichen Interesse an der Großveranstaltung gerecht zu werden. In der Planung wird berücksichtigt, dass der Husemannplatz aufgrund der Nutzung von Parkhäusern nicht mehr als Verkaufsfläche dient; als Ersatzflächen stehen der Willy-Brandt-Platz, der Platz des Europäischen Versprechens oder Flächen an der Brückstraße zur Verfügung. Eine Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums GmbH zeigt eine Bekanntheit des Weihnachtsmarktes von 98,2 % sowie eine hohe Akzeptanz der Ladenöffnung unter den Befragten. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20230852/1 bei einer Enthaltung (SPD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:KeineDagegen:3 Grüne, 1 LinkeDafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20210852/1Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BD)Dagegen: 4 (Grüne, CDU, DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 7 (Grüne, CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1 Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Linke) Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD) - 2.2Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -).Zur Vorlage · 20232027 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20232027 eine Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die Stadt Bochum vorgelegt. Die geplante Vorkaufssatzung Nr. 1041 V zielt darauf ab, brachliegende Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen sowie unbebaute oder brachliegende Flächen in bebauten Ortsteilen zu erfassen, sofern dort eine vorwiegende Wohnbebauung möglich ist. Als rechtliche Grundlage dienen die Paragrafen 25 und 201a des Baugesetzbuches sowie die Baulandmobilisierungsverordnung NRW, welche befristet bis zum 31. Dezember 2026 gültig ist.
Das Vorkaufsrecht erlischt nach dem Ende der genannten Verordnung, sofern die Satzung keine abweichende Regelung vorsieht. Die Ausübung des Rechts muss bis zu diesem Zeitpunkt durch einen Verwaltungsakt der Stadt gegenüber den Verkäufern erfolgen. Zur Durchführung der Maßnahmen können bestehende Haushaltsmittel für Grunderwerb genutzt werden; eine mögliche Erhöhung des Mittelansatzes soll im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen festgelegt werden. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten beim Grundstücksverkauf im Satzungsgebiet, ohne unmittelbare Auswirkungen auf die Klimabilanz zu haben.
Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Südwest, Mitte, Wattenscheid, Ost und Süd im Zeitraum zwischen dem 12. und 26. September 2023. Zudem finden Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss statt. Eine Entscheidung durch den Rat ist für den 2. November 2023 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232027 bei einer Enthaltung (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Vorkaufsrecht für Gewerbeflächen ausgeübt werden kann.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232027
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027 - 2.3Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Neuberechnung des monetären Wertes eines Ökopunktes vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung des bisher seit 2002 geltenden Wertes von 6,00 Euro pro Ökopunkt. Die neue Kalkulation sieht einen Wert von 10,00 Euro vor. Dieser setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Pflege und Entwicklung zusammen. Als Begründung für die Anpassung führt die Verwaltung gestiegene Kosten für Planung und Pflege sowie Materialpreissteigerungen und Klimafolgen an.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Erhöhung des naturschutzfachlichen Ökopunkt-Wertes auf 10,00 Euro verabschiedet. Die Kosten für den Grunderwerb werden weiterhin mit 3,20 Euro pro Quadratmeter angesetzt. Für die Ablöse aus dem städtischen Ökokonto wird ab Januar 2025 eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, während Ersatzgeldzahlungen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben. Die Kostenanteile für den Grunderwerb sowie für Planung und Pflege sollen in einem fünfjährigen Rhythmus evaluiert werden, wobei bei nennenswerten Veränderungen eine erneute Anpassung per Ratsbeschluss vorgesehen ist.
Durch die Umsetzung der Neukalkulation entstehen laut der Vorlage kein Mittelbedarf und keine jährlichen Folgelasten für den Haushalt. Der Beratungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den zuständigen Gremien im Zeitraum zwischen Ende August und Ende September 2023, bevor der Rat am 2. November 2023 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032 Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (BD) Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke) - 2.441. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -Anhörung zur Änderung des Straßenverzeichnisses im Bezirk Bochum-OstZur Vorlage · 20232117 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Beschlussvorlage zur 41. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für den Bezirk Bochum-Ost vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses durch Neuaufnahmen sowie Umstufungen bestimmter Straßenabschnitte.
Im Rahmen der vorgeschlagenen Änderungen sollen die Stichstraße „In der Schornau – Stichstr. in Höhe Haus Nr. 29“ in die Reinigungsklasse B1 und die Stichstraße „Urbanusstr. – Stichstr. 31-37“ in die Reinigungsklasse B aufgenommen werden. Zudem ist eine Umstufung der Stichstraße an der Havkenscheider Straße von der Klasse B2 in die Klasse B vorgesehen. Des Weiteren werden die räumlichen Grenzen für bestimmte Abschnitte der Von-Waldthausen-Straße präzisiert.
Die Vorlage enthält zudem Informationen zu abgelehnten Anträgen auf Umstufung durch Anlieger. Für die Straßen Ottilienstraße, Bonifatiussstraße und Münsterlinde wurde die Beibehaltung der bisherigen Reinigungsklassen begründet, da Faktoren wie hohe Verkehrsintensität, Baumbestand oder ein erhöhter Verschmutzungsgrad gegen eine Herabstufung sprechen. Die Reinigungsklassen regeln die Häufigkeit der Reinigung sowie die Zuständigkeit zwischen der Stadt und den Anliegern. Die Anhörung zur Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 20. September 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232117
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232117 - 2.5Planung und Realisierung des Geh- und Radweges OpeltrasseZur Vorlage · 20232206 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Realisierung der etwa vier Kilometer langen Opeltrasse als neuen Geh- und Radweg. Das Projekt verbindet das Entwicklungsgebiet Prinz-Regent an der Springorumallee im Westen mit der Alten Wittener Straße im Osten und schließt damit eine Lücke im städtischen Radwegenetz zwischen dem Springorumradweg und dem Parkway Emser-Ruhr. Die Trasse verläuft größtenteils auf der ehemaligen Werksbahntrasse von Opel.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes wird der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gebeten, die Umsetzung des Projekts inklusive notwendiger technischer Bauwerke zu beauftragen, wobei die neue Brücke über die A448 in diesem Beschluss nicht enthalten ist. Die Finanzierung soll zu 95 Prozent über das Förderprogramm Nahmobilität erfolgen, wobei Bundesmittel (90 %) und Landesmittel (5 %) bereitgestellt werden sollen. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt Bochum ist im Haushalt für den Zeitraum 2023 bis 2025 bereits vorgesehen. Die beantragten Fördersumme beläuft sich auf rund 4,2 Millionen Euro und umfasst Grunderwerb, Planung sowie die Bauausgaben.
Die technische Planung sieht eine maximale Breite von neun Metern vor. Der asphaltierte Weg wird fünf Meter breit ausgebaut, ergänzt durch Schotterbankette und Grünstreifen. Um eine Ausschreibung der Bauarbeiten im Frühjahr 2024 zu ermöglichen, sind für den Winter 2023 Rodungsarbeiten an Randbereichen vorgesehen. Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung von Artenschutzprüfungen und nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (P&STG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232206
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232206
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232206 - 2.6Anpassung der Stadterneuerungsgebiete (ISEK-Gebiete) an die Anforderungen der neuen Städtebauförderrichtlinie 2023Zur Vorlage · 20232230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen (Nummer 20232230) befasst sich mit der Anpassung der Bochumer Stadterneuerungsgebiete an die neue Städtebauförderrichtlinie 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die neue Richtlinie bereits für die Förderanträge zum Programm 2024 gilt, sind Änderungen in den Verfahren und Maßnahmen erforderlich. Der Beschluss sieht vor, die notwendigen Anpassungen personeller, fachlicher und finanzieller Ressourcen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Anpassung der Förderanträge für die Gebiete Innenstadt I, Hamme, Laer/Mark 51°7 und Wattenscheid II zu beauftragen.
Die Verwaltung weist auf eine Reduzierung der Fördermittel hin, die künftig bei maximal 6 Millionen Euro pro Jahr liegen wird, nachdem im Zeitraum von 2018 bis 2023 durchschnittlich rund 7,98 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Für das Gebiet Wattenscheid II wird eine neue Gesamtmaßnahme angestrebt, deren Umsetzung bis Frühjahr 2035 erfolgen soll. Im Gebiet Laer/Mark 51°7 werden Projekte wie die Aufwertung des Lahariplatzes vorgeschlagen, wobei die Umsetzung bis Ende 2029 abgeschlossen sein muss. Für die Innenstadt I plant die Verwaltung die Einreichung einer Gesamtmaßnahme zur Umgestaltung der Viktoriastraße und Huestraße.
Im Gebiet Hamme umfasst der Antrag für das Programm 2024 Projekte wie den Begegnungsgarten sowie die Gestaltung von Spielplätzen und Grünflächen. Die laufende Förderphase in Hamme soll bis Ende 2030 umgesetzt werden. Für die beantragten Maßnahmen sind städtische Eigenanteile in Höhe von 5,4 Millionen Euro vorgesehen. Zudem sollen für Teilräume mit Steuerungsbedarf neue Stadtteilentwicklungskonzepte auf Basis einer Stadtbeobachtung erstellt werden.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232230
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232230
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232230 - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 4.1Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Ost am 20.09.2023; Demokratie stärken – Bildungsprojekte unterstützenZur Vorlage · 20232341 · Antrag
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Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben in der Bezirksamtsvertretung Ost einen Antrag gestellt, um Projekte zur Förderung der Demokratie und Bildung zu unterstützen. Ziel des Vorhabens ist es, durch Erinnerungsarbeit sowie Information über die Funktionsweise der Demokratie und das Leben in einer vielfältigen Gesellschaft ein Zeichen gegen rechtsradikale Tendenzen zu setzen. Hierfür sollen finanzielle Mittel bereitgestellt werden, unter anderem für Zuschüsse zu Fahrten an Gedenkstätten oder ehemalige Konzentrationslager.
Im Rahmen des Antrags wird die Bereitstellung von 1.000 Euro aus den Restmitteln des Haushaltsjahres 2023 beantragt. Diese Mittel sollen eine Reise der Jugendlichen der „Offenen Tür Laer“ nach Berlin im Zeitraum vom 12. bis 15. Oktober 2023 finanzieren. Das Programm der Fahrt umfasst neben dem Besuch des Bundestages auch Besuche in Museen und Gedenkstätten, wobei der Schwerpunkt auf der Erinnerung an die deutsche Teilung und die Berliner Mauer liegen soll.
Für den Haushalt 2024 ist ebenfalls eine Bereitstellung von Mitteln vorgesehen. Für das Jahr 2025 wird beabsichtigt, verschiedene Fördermaßnahmen unter dem Titel „Demokratie stärken – Bildungsprojekte unterstützen“ zusammenzuführen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232341
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232341 - 4.2Errichtung einer Teqball-Platte im Bochumer OstenZur Vorlage · 20232390 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung Ost liegt ein Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN für die Sitzung am 20. September 2023 vor. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung einer Teqball-Platte im Bochumer Osten. Bei dieser Sportart wird ein Ball über eine gewölbte, feststehende Fläche bewegt.
Die geplante Maßnahme umfasst das Aufstellen einer entsprechenden Platte sowie die notwendige Vorbereitung des Bodens. Ein geeigneter Standort soll hierfür in Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern ermittelt werden. Die Gesamtkosten für die Errichtung der Anlage werden auf etwa 4.000 Euro geschätzt. Während 2.000 Euro aus nicht benötigten Mitteln der Verwaltung bereitgestellt werden sollen, beantragen die Fraktionen, weitere 2.000 Euro aus den Restmitteln des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung zu stellen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232390
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232390 - 5.Mitteilungen
- 5.1Bericht des Bezirksbürgermeisters
- 5.2GeschwindigkeitsanzeigetafelnZur Vorlage · 20231990 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant für das Jahr 2024 eine Evaluierung der im Stadtgebiet eingesetzten Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Ziel der Untersuchung ist es, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Wirksamkeit der Anlagen zu prüfen. Derzeit sind 36 stationäre Tafeln an festen Standorten sowie zwei mobile Einheiten im Einsatz. Die bisherigen Installationen erfolgten in den Jahren 2020 und 2022 in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen.
Im Rahmen der Evaluierung soll auch geprüft werden, ob bestehende Anlagen an neue Standorte verlegt werden können. Sollte sich ein Bedarf für eine Erweiterung bestätigen, plant die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 die Beantragung von Mitteln für sechs neue stationäre Anzeigen. Damit wäre pro Stadtbezirk eine zusätzliche Tafel vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Beschaffung aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten den Abschluss der großflächigen Ausstattung des Stadtgebietes markieren würde.
Bis zum Abschluss dieses Prozesses sollen Anregungen für neue Standorte durch den Einsatz temporärer mobiler Tafeln berücksichtigt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anzahl dieser mobilen Einheiten perspektivisch zu erhöhen. Aktuell wurden vereinzelt technische Störungen an den Solarpanels einiger Anlagen gemeldet, deren genaue Ursachen und Auswirkungen noch nicht abschließend geklärt sind.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Protokollnotiz:Ulrike Gerhard, SPD-Fraktion:Zunächst lobt Frau Gerhard die Einrichtung von Geschwindigkeitstafeln als eine sehr gute Sache. Sie bittet aber noch um Anpassung der Geschwindigkeitstafel an der Hiltroper Str /Eifelstr. Die Tafel soll noch ein
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Änderung von Beschlussbezeichnungen bei BebauungsplänenZur Vorlage · 20232008 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des am 7. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren passt die Stadt Bochum die Bezeichnungen bei Bebauungsplänen an. Die gesetzliche Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass die Veröffentlichung von Entwürfen im Internet nun die primäre Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt und die bisherige öffentliche Auslegung ersetzt. Eine zusätzliche, leicht erreichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe muss jedoch weiterhin bereitgestellt werden.
In Bochum wird die physische Einsichtnahme in den Planauslagen des Technischen Raths zu den bekannten Öffnungszeiten beibehalten, sodass sich die Form der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verändert. Dennoch ist eine Anpassung der Beschlussbezeichnungen notwendig. Der bisherige „Auslegungsbeschluss“ wird künftig als „Veröffentlichungsbeschluss“ bezeichnet. Ebenso wird der „Beschluss der erneuten Auslegung“ in „Beschluss der erneuten Veröffentlichung“ umbenannt. Diese Änderungen erstrecken sich auch auf die entsprechenden Beschlusstexte sowie die Formulierungen in den öffentlichen Bekanntmachungen. Die Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen, der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Anhandgabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.Zur Vorlage · 20232232 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zur Nutzung städtischer Grundstücksflächen an der Stiftstraße vorgelegt. Ziel ist die Unterstützung eines Wohnprojekts unter dem Titel „Gemeinschaftliches Wohnen – Mehrgenerationenwohnen“. Für dieses Vorhaben soll eine Anhandgabe der Flächen an eine Wohnprojektgruppe für eine Dauer von bis zu einem Jahr erfolgen.
Die temporäre Überlassung dient dazu, planungsrechtliche Bebauungsmöglichkeiten zu klären und den Finanzbedarf sowie die Finanzierung des Projekts zu präzisieren. Zudem sollen im Rahmen dieser Phase Anträge auf Zuwendungen aus Bundes- oder Landesmitteln gestellt und die künftige Bewohnergruppe vervollständigt werden. Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist die Abstimmung über die geplanten Nutzungsqualitäten des Bauvorhabens.
Die Beschlussfassung über diese Maßnahme erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht öffentlichen Sitzung, um den Datenschutz und die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Ost, werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die Mitteilung informiert.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Mobile Toiletten Ümminger See - Verrlängerung der Aufstellzeit bis 03.11.2023Zur Vorlage · 20232353 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Ost hat die Aufstellzeit der mobilen Toiletten am Ümminger See verlängert. Nachdem in einer vorangegangenen Entscheidung der Betrieb von vier mobilen Toilettenanlagen lediglich bis zum 30. September 2023 vorgesehen war, soll dieser Zeitraum nun bis einschließlich 3. November 2023 ausgedehnt werden. Hintergrund der Verlängerung ist eine Anregung der Bezirksvertreter*innen, die aufgrund einer erwarteten Wärmeperiode erfolgte.
Die Kosten für den Verlängerungszeitraum belaufen sich auf insgesamt 1.249,50 Euro. Die wöchentliche Miete pro Anlage beträgt inklusive Reinigung und Haftungsbefreiung 249,90 Euro. Die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben erfolgt durch eine Co-Finanzierung verschiedener Stellen: Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster steuert 700 Euro bei, das Umwelt- und Grünflächenamt trägt 500 Euro zur Deckung der Kosten bei. Der restliche Betrag wird aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Bochum-Ost finanziert. Ein Auftrag an den USB Bochum wurde bereits erteilt.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Wie kann die zukünftige Toilettenanlage am Ümminger See vandalismussicher werden?Zur Vorlage · 20232513 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP in der Bezirksvertretung Bochum-Ost hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung am 22. September 2023 Fragen zur zukünftigen Gestaltung der Toilettenanlage am Ümminger See gestellt. Grundlage für die Anfrage ist ein Beschluss der Bezirksvertretung vom 23. August 2023. Demnach wurde das Umwelt- und Grünflächenamt als Eigentümerin beauftragt, eine dauerhafte Lösung für die Toilettensituation ab dem Jahr 2024 zu erarbeiten und die Ergebnisse im vierten Quartal der Bezirksvertretung vorzustellen.
Mit der Anfrage von Bezirksvertreter Bastian Gläser werden nun konkrete Informationen zur Umsetzung dieser Planung angefordert. Die FDP erkundigt sich insbesondere nach den Maßnahmen der Verwaltung, um die künftige Toilettenanlage gegen Vandalismus abzusichern. Darüber hinaus wird gefragt, durch welche Verfahren die dauerhafte Sauberkeit der Anlage gewährleistet werden soll.
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- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Anhandgabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232233Protokollnotiz:Herr Bezirksbürgermeister Dr. Meyer bittet die Verwaltung bei „Halbzeit“ des Projektes um einen Zwischenbericht in der Bezirksvertretung.
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen
- 12.Anfragen
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