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Widmung der Straße „Wiethofweg“

20232138 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232138
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Beschlussvorlage 20232138 die Widmung des Wiethofwegs als Gemeindestraße beantragt. Die betreffende Fläche befindet sich in der Gemarkung Werne, Flur 3, und umfasst die Flurstücke 387 sowie 874.

Dem Antrag des Tiefbauamtes zufolge dient die Straße der Erschließung der Anwohner, weshalb eine öffentliche Widmung vorgesehen ist. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die Eigentümerin der betroffenen Flächen ist die Stadt Bochum. Zur Verdeutlichung der räumlichen Ausdehnung ist der Vorlage ein Lageplan beigefügt, in dem die zu widmende Fläche rot markiert ist. Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 20. September 2023 erwartet.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung)
20.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232138