Widmung eines Teilbereichs der Straße „Siepenhöhe“
20232141 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232141
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Straße „Siepenhöhe“ vorgelegt. Konkret betrifft dies das Grundstück in der Gemarkung Laer, Flur 8, Flurstück 348. Ziel der Maßnahme ist es, diesen Abschnitt als Gemeindestraße zu deklarieren, um die Erschließung für die Anwohner sicherzustellen.
Der entsprechende Teilbereich ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 185 der Stadt Bochum bereits als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Während andere Teile der Straße „Siepenhöhe“ bereits öffentlich sind, soll nun auch dieser spezifische Abschnitt offiziell gewidmet werden. Die betroffene Fläche steht im Eigentum der Stadt Bochum.
Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GO NRW). Über den vorliegenden Vorschlag des Tiefbauamtes wird die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 20. September 2023 entscheiden.
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