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Kanalneubau “Kretastraße“

20232104 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232104
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage für den Kanalneubau in der Kretastraße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Änderung der Entwässerungsrichtung für die Häuser Kretastraße 19a bis 19c. Da diese Gebäude derzeit an die Kanalisation der Straße „Auf dem Gericht“ angeschlossen sind und eine Höhendifferenz von etwa einem Meter besteht, liegt der Bereich unter der Rückstauebene, was zu regelmäßigen Überflutungen führt. Um dies zu beheben, soll die Entwässerung künftig südlich in Richtung Schacht 31 statt Schacht 37 erfolgen. Hierfür ist der Neubau einer Haltung zwischen den Schächten 38 und 31 sowie der Neubau des Schachtes 38 mit Betonrohren der Dimension DN 300 vorgesehen.

Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2023 geplant, wobei die Bauzeit etwa 25 Tage betragen soll. Während der Arbeitszeiten von 8 bis 16 Uhr wird die Fahrbahn aus Gründen des Arbeitsschutzes abschnittsweise vollgesperrt; Fußgänger können den Bereich über die Gehwege passieren. Außerhalb dieser Zeiten soll die Befahrbarkeit der Straße durch Abdeckplatten sichergestellt werden. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf circa 125.650 Euro inklusive Umsatzsteuer. Für die jährliche Unterhaltung fallen Folgekosten von rund 3.800 Euro an. Die Finanzierung erfolgt über vorhandene Haushaltsmittel aus anderen Baumaßnahmen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung)
20.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232104