Widmung eines Teilbereichs der „Suntumer Straße“
20232144 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232144
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Die Verwaltung Bochums hat eine Beschlussvorlage zur Widmung eines Teilbereichs der Suntumer Straße als Gemeindestraße vorgelegt. Betroffen ist ein Abschnitt im Gemarkung Laer, der Teile der Flurstücke 833, 558, 616, 887 und 888 umfasst.
Der Zweck dieser Widmung ist die Erschließung der Anwohner durch die öffentliche Nutzung des Straßenabschnitts. Während der restliche Teil der Suntumer Straße bereits öffentlich ist, soll dieser spezifische Bereich gemäß den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden. Die entsprechenden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum.
Die Entscheidung über die Vorlage liegt bei der Bezirksvertretung Bochum-Ost, die sich in ihrer Sitzung am 20. September 2023 mit dem Antrag befassen wird. Federführend für das Verfahren ist das Tiefbauamt. Ein Lageplan zur Identifizierung der betroffenen Flächen ist Bestandteil der Unterlagen.
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