Widmung der Stichstraße „Stockumer Straße“
20230957 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.09.2023 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230957
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage Nummer 20230957 die Widmung der Stichstraße „Stockumer Straße“ als Gemeindestraße beantragt. Betroffen ist ein Teil der Straße in der Gemarkung Langendreer, konkret im Flur 14 auf den Flurstücken 1458.
Der Antrag des Tiefbauamtes sieht vor, diesen Straßenabschnitt zur Erschließung der Anwohner öffentlich zu machen. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem § 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Während der restliche Teil der „Stockumer Straße“ bereits als öffentliche Straße geführt wird, soll nun dieser spezifische Bereich der Stichstraße offiziell in den öffentlichen Straßenbestand aufgenommen werden.
Die für die Widmung vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Zur räumlichen Identifizierung der zu widmenden Fläche ist ein Lageplan der Vorlage beigefügt. Über den Vorschlag wird die Bezirksvertretung Bochum-Ost in ihrer Sitzung am 20. September 2023 entscheiden.
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