Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Sanierung Pumpwerk LottentalZur Vorlage · 20261444 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums plant die Sanierung des Mischwasser-Pumpwerks Lottental. Die 1968 errichtete Anlage dient der Abwasserentsorgung in den Stadtteilen Brenschede und Schrick und umfasst ein Einzugsgebiet von etwa 260 Hektar. Im Rahmen regelmäßiger Kontrollen wurden Mängel an der Bausubstanz sowie an der Maschinen- und Elektrotechnik festgestellt, die eine Instandsetzung erforderlich machen.
Die geplanten Maßnahmen umfassen Betonarbeiten zum Erhalt der Bausubstanz, die bauliche Trennung des Einlaufbereichs vom Schaltanlagenraum aus Gründen des Explosionsschutzes sowie den Austausch der Pumpentechnik und der Steueranlage. Zudem soll ein Schacht zur Geschieberückhaltung errichtet werden. Die Bauarbeiten sollen im zweiten Quartal 2027 beginnen und eine Gesamtdauer von etwa 16 Monaten in Anspruch nehmen. Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer.
Für den Straßenverkehr sind punktuelle Einschränkungen vorgesehen. Die Hevener Straße bleibt beidseitig befahrbar, wobei es im Rahmen der Baustelleneinrichtung zu stundenweisen einseitigen Sperrungen kommen kann. Auch auf der Straße „Auf dem Kalwes“ ist mit zeitweisen Sperrungen zu rechnen. Der Fuß- und Radweg entlang der Hevener Straße wird für eine Dauer von maximal einer Woche gesperrt, wobei eine Umleitung bereitgestellt wird. Während des Zeltfestivals Ruhr sind keine Sperrungen geplant.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Verkehrssituation Knepperstraße - Anregung nach § 24 GO NRWZur Vorlage · 20262229 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes die Ablehnung einer Anregung nach § 24 GO NRW zur Verkehrssituation in der Knepperstraße vorgelegt. Die Anregung sah die Einrichtung einer Einbahnregelung vor, um die Situation durch den motorisierten Hol- und Bringverkehr, insbesondere durch Elterntaxis am Morgen, zu verbessern.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, damit, dass in der Knepperstraße bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt wurden. Dazu gehören die Markierung einer Sperrfläche zur Verbesserung der Sichtbeziehungen sowie die Anordnung von Haltverboten während der Schulzeiten im Bereich der Friederika- und der Don-Bosco-Schule. Ein bestehendes absolutes Haltverbot im Einmündungsbereich zur Friederikastraße wird zudem um etwa 10 Meter verlängert.
Nach Ansicht der Verwaltung stellt eine Einbahnstraße keine geeignete Alternative zu einer Schulstraße dar, da das Ziel der Entzerrung des Verkehrsaufkommens und der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in den sensiblen Zugangsbereichen nicht erreicht würde. Die Verwaltung plant stattdessen die Erarbeitung eines qualifizierten Schulwegplans durch eine Projektgruppe, um standortbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Verwaltung, den Schulen und der Polizei zu prüfen. Die vorliegende Anregung sowie die Vorschläge der Schulleitungen werden in diesen weiteren Prozess einbezogen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bürgeranregung nach GO NRW §24; Grünpfeil für rechts abbiegende Radfahrer auf der UniversitätsstraßeZur Vorlage · 20262173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20262173 befasst sich mit einer Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW. Gegenstand der Anregung ist die Prüfung der Installation von Verkehrszeichen 721, also Grünpfeile für den Radverkehr, an bestimmten Knotenpunkten der Universitätsstraße. Konkret wurden die Kreuzungen Universitätsstraße/Wasserstraße, Universitätsstraße/am Alten Kamp/Brenscheder Straße sowie Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße genannt, um das Abbiegen nach rechts bei Rotlicht zu ermöglichen und Wartezeiten zu verringern.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung zu folgen. Als Grundlage für die Verkehrsplanung dient das Radverkehrskonzept der Stadt Bochum, welches eine Steigerung des Radverkehrsanteils auf 15 Prozent beim Modal Split bis zum Jahr 2030 anstrebt. Die Einrichtung von Grünpfeilen für den Radverkehr ist dabei als Maßnahme im Bereich der Infrastruktur vorgesehen.
Zur Umsetzung hat die Verwaltung bereits eine Untersuchung durch ein externes Ingenieurbüro veranlasst. Dabei wurden die Knotenpunkte im Stadtgebiet systematisch auf ihre Eignung geprüft, wobei zwischen Ausschlusskriterien und Kriterien für eine spätere Einzelprüfung unterschieden wurde. Das weitere Vorgehen sieht eine sukzessive Prüfung und Umsetzung geeigneter Knotenpunkte durch die zuständige Fachabteilung innerhalb eines Jahres vor. Die Priorisierung der Lichtsignalanlagen erfolgt dabei nach Kriterien wie dem Radverkehrsaufkommen, der Netzrelevanz und dem Lückenschluss im Radverkehrsnetz.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027Zur Vorlage · 20262084 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die Anpassungen im Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs zum Fahrplanwechsel am 7. Januar 2027 vorsieht. Hintergrund der Vorlage sind die steigenden Defizite der BOGESTRA sowie die damit verbundene finanzielle Belastung des städtischen Haushalts. Laut der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist ein Anstieg der Verluste zu verzeichnen, wobei der Finanzierungsbeitrag der Stadt Bochum von 34 Millionen Euro im Jahr 2019 auf voraussichtlich 54 Millionen Euro im Jahr 2025 gestiegen ist. Um das Defizit der BOGESTRA mittelfristig auf einen Zielwert von 95 Millionen Euro zu begrenzen, wurden Einsparszenarien entwickelt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der jährlichen Aufwendungen um etwa 912.000 Euro umfassen die Reduktion des Taktangebotes in Randzeiten sowie bei Linien mit geringer Nachfrage oder Überlagerungen. Zudem ist die Beendigung von Pilotprojekten sowie geringfügige Streckenabkürzungen vorgesehen. Die Verwaltung beantragt, diese Anpassungen im Leistungsangebot zum genannten Zeitpunkt zu beschließen. Ergänzend sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere Maßnahmen zur Netzoptimierung und zur Reduzierung der Aufwendungen erarbeitet werden. Das Vorgehen wurde mit der Stadt Gelsenkirchen abgestimmt, die parallel Anpassungen im eigenen Stadtgebiet vorbereitet. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum erwartet.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2(Linke)dafür:14(SPD,CDU,AfD,Grüne,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlagbei einer Enthaltung (Die Linke)
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 11 (SPD, Grüne, AfD)
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (Die Linke, StG/V)Dafür:12 (SPD, CDU, AfD, Die Grünen, UWG FB - BSW)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Linke)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 7 (AfD, UWG:WAT, GrünLinks)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 3 (Stadtgestalter/Volt, Linke)dafür:12 (SPD, CDU, Grüne, AfD, UWG FB-BSW) Enthaltungen: 0 - 3.1.1Anpassungen im ÖPNV Liniennetz ab Fahrplanwechsel zum 07.01.2027 - Hier: Änderungsantrag von "Stadtgestalter/Volt" -Zur Vorlage · 20262388 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag zur Vorlage 20262388 wird eine Neuausrichtung der geplanten Anpassungen im ÖPNV-Liniennetz zum 07.01.2027 angestrebt. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussentwurf im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur zu ersetzen.
Im ersten Punkt wird vorgeschlagen, in Abstimmung mit der Stadt Gelsenkirchen eine Unternehmensberatung mit einer strukturellen Analyse der BOGESTRA zu beauftragen. Ziel dieses Prozesses soll die finanzielle Stabilisierung des Unternehmens, die Nutzung von Synergieeffekten, die Sicherung notwendiger Investitionen sowie die Vorbereitung einer interkommunalen Integration sein. Zudem sollen die Prüfung von Fremdvergaben, die Senkung des Personalbedarfs und die Entwicklung des autonomen Fahrens untersucht werden, um die Fahrgastzahlen und Erträge zu steigern. Die Ergebnisse sollen den zuständigen Gremien und dem Rat in Bochum sowie in Gelsenkirchen zur Entscheidung vorgelegt werden.
Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll ein neuer Gutachter herangezogen werden, der nicht bereits mit dem Netz 2020 beauftragt war. Dabei soll die Expertise von Verkehrsunternehmen aus Dresden, Hannover, Freiburg und Rostock einbezogen werden. Ziel ist die Identifikation ertragversprechender Angebote, etwa im Bereich On-Demand-Dienstleistungen, sowie die Streichung nicht wirtschaftlicher Linien.
Bis zum Abschluss dieser Analysen sollen alle geplanten Anpassungen im Liniennetz vorübergehend zurückgestellt werden. Der Antrag begründet dies mit der Notwendigkeit, die langfristige Sanierung der BOGESTRA und die Modernisierung der Strukturen in den Fokus zu rücken.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung)
- 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Querungshilfe Castroper Hellweg hier: Anregung der Bezirksvertretung Bochum-NordZur Vorlage · 20262035 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2026 die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf dem Castroper Hellweg beantragt. Die Anregung bezieht sich konkret auf den Bereich der Haltestelle Holthauser Straße.
Als bevorzugte technische Lösung sieht die Bezirksvertretung die Installation einer Anforderungsampel vor. Alternativ werden andere verkehrstechnische Maßnahmen zur Umsetzung der Querungsmöglichkeit in Betracht gezogen. Der Beschluss der Bezirksvertretung erfolgte einstimmig. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung und Umsetzung dieser Anregung beauftragt. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, der am 8. September 2026 beraten wird.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid Mitte (ISEK WAT 2025) hier: Änderungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und SozialesZur Vorlage · 20261578 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft im Rahmen des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für Wattenscheid-Mitte die Fortführung von Elementen des Projekts „Gesund durch Bewegung“ (Fit in WAT). Da die bisherige Förderung durch die Technions Krankenkasse ausgelaufen ist und keine städtischen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Weiterführung in der ursprünglichen Form nicht möglich. Es wird untersucht, ob Teilaspekte wie der Aktionstag „Wat in Action“, das Minisportabzeichen oder der Geräteverleih beibehalten werden können; abschließende Gespräche mit Beteiligten, etwa dem Stadtsportbund, stehen noch aus.
Gleichzeitig werden die Ziele der Bewegungsförderung durch andere stadtweite Maßnahmen adressiert. Dazu gehören das Projekt „Bochum bewegt gesund“ sowie die Kernaktivitäten der Bochum Strategie, wie Urban Sport, die Entwicklung grüner Oasen und die Gestaltung von Räumen für Spiel, Bewegung und Aufenthalt. Beispielsweise werden im Bereich Urban Sport bereits neue Sportboxen in Wattenscheid eingesetzt. Zudem arbeitet der öffentliche Gesundheitsdienst an einer neuen Angebotsstruktur zur Gesundheitsförderung in den Quartieren. Der Stadterneuerungsprozess in Wattenscheid behält das Thema Gesundheit als Schwerpunkt bei, insbesondere im Hinblick auf die Prävention für vulnerable Bevölkerungsgruppen und die klimagerechte Gestaltung öffentlicher Räume.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (5. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (4. Sitzung)
- 11.09.2026 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 09.09.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.07.2026 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (6. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Bushaltestelle Stockumer StraßeZur Vorlage · 20261348 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion „Die Stadtgestalter“ zum Zustand der Bushaltestelle Stockumer Straße Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die aktuelle Situation der Haltestelle in Fahrtrichtung Witten, bei der Fahrgäste derzeit auf einem provisorischen Asphaltstreifen aussteigen und die Straße queren müssen.
Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle ist laut der Verwaltung vorgesehen, da die Haltestelle auf Rang 177 der Prioritätenliste steht. Da der Ausbau auf einem Grundstück des Landesbetriebs Straßen.NRW erfolgen muss, ist die Umsetzung durch die Stadt Bochum nur aus konsumtiven Mitteln möglich. Da vor 2028 keine weiteren Mittel aus der ÖPNV-Pauschale für diesen Zweck zur Verfügung stehen, kann ein konkreter Zeitplan derzeit nicht terminiert werden. Die Verwaltung sieht aufgrund der Frequenz der Haltestelle keinen dringlichen Handlungsbedarf.
Bezüglich der Querungsproblematik der Hörder Straße ist der Verwaltung bekannt, dass eine barrierefreie Haltestelle eine barrierefreie Erreichbarkeit voraussetzt. Es ist geplant, die flankierenden Zuwegungen aufgrund von Synergieeffekten gemeinsam mit dem Ausbau der Haltestelle zu realisieren. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Hörder Straße in diesem Abschnitt polizeilich unauffällig ist und die Sichtbeziehungen ein Queren der Straße ermöglichen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Informationen zu BOGESTRA MOBILZur Vorlage · 20261738 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ zum WLAN-Angebot „BOGESTRA MOBIL“ Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen die Einnahmen aus entgeltpflichtigen Zugangsvarianten, die Kosten der Bereitstellung sowie die monatlichen Nutzungszahlen.
Hinsichtlich der Einnahmen aus kostenpflichtigen Tarifen liegen der BOGESTRA keine Zahlen vor, da der direkte Vertragspartner für die Kunden die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH ist. Die monatlichen Kosten für den Service bei der GELSEN-NET belaufen sich auf 4.000 Euro, während die Kosten für die zugehörigen Mobilfunkverträge etwa 25.000 Euro pro Monat betragen. Eine Modernisierung der Hardware ist für die kommenden Jahre in Planung, eine konkrete Plansumme steht jedoch noch nicht fest. Spezifische Nutzungszahlen werden nicht ausgewertet, wobei die Verwaltung ein konstantes, hohes Datenvolumen feststellt.
Die Aufrechterhaltung des Netzes dient neben der Fahrgastnutzung auch der Datenübertragung für Tablets im Fahrdienst, was die Kommunikation und Unfallmeldungen der Fahrer ermöglicht. Eine Reduzierung des Angebots zur Erzielung von Einsparungen wird als schwierig bewertet, da langfristige Verträge mit dem Mobilfunkprovider bestehen und eine Einstellung des Services Auswirkungen auf die Datentarife der internen Endgeräte hätte. Die Bereitstellung von WAZ-PLUS-Artikeln erfolgt im Rahmen einer Werbekooperation ohne direkte Kosten für die BOGESTRA oder die GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Einrichtung eines Kreisverkehres im Kreuzungsbereich Ümminger Straße / Industriestraße / Mansfelder StraßeZur Vorlage · 20261859 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsgruppe „UWG Freie Bürger – BSW“ mitgeteilt, dass keine Prüfung zur Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Ümminger Straße, Industriestraße und Mansfelder Straße vorgesehen ist.
Nach Angaben des Tiefbauamtes ist die Umsetzung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle aufgrund der geometrischen Gegebenheiten nicht möglich, ohne die Gebäude- und Grundstückssubstanz in großem Umfang zu beeinträchtigen. Eine entsprechende Untersuchung der baulichen Voraussetzungen habe bereits in früheren Jahren stattgefunden. Aus diesem Grund war der betreffende Kreuzungsbereich bisher nicht in der Planungsliste für Kreisverkehrsplätze enthalten.
Die Verwaltung hat angeregt, die Planungsaspekte für und gegen einen Kreisverkehr in der nächsten Sitzung des Bezirksältestenrates der Bezirksvertretung Bochum-Ost erneut zu besprechen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile anhand von Handskizzen verdeutlicht werden.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Neuordnung der Buslinien 344 und 352 in Eppendorf im Zuge der Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 20261963 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans prüft die Verwaltung die Anbindung der Siedlung Rosendelle im Stadtteil Eppendorf. Hintergrund der Anfrage der Gruppe „Stadtgestalter/Volt im Rat“ ist der Vorschlag, die Linienwege der Buslinien 344 und 352 neu zu ordnen.
Der Vorschlag sieht vor, die Linie 344 über die Haltestellen Schützenstraße und Narzissenstraße zur Haltestelle Rosendelle zu führen und den Linienweg um etwa 550 Meter zu verlängern. Dadurch sollen zwei zusätzliche Haltestellen im östlichen Teil von Eppendorf bedient werden. Im Gegenzug soll die Linie 352 von der Haltestelle Dahlienweg über die Narzissenstraße zur Haltestelle Eppendorf Mitte verkehren und dort enden, was die Strecke um etwa 200 Meter verkürzen würde. Durch diese Änderung würde die Haltestelle Schützenstraße nicht mehr von der Linie 352, sondern von der Linie 344 angefahren. Infrastrukturelle Anpassungen an den Haltestellen, wie die Einrichtung eines neuen Steiges in Eppendorf Mitte oder die Verlegung der Haltestelle Rosendelle, wären erforderlich.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Prüfung einer veränderten Anbindung der Siedlung Rosendelle Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist. In diesen Prozess fließen Anregungen aus Politik, Bezirken und der Bürgerbeteiligung ein. Alle Vorschläge werden unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen bewertet.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Verkehrssituation Kreuzung SchauspielhausZur Vorlage · 20261960 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat zur Verkehrssituation an der Kreuzung Königsallee, Hattinger Straße und Oskar-Hoffmann-Straße am Schauspielhaus Stellung bezogen. Die Anfrage thematisierte die Schwierigkeiten bei der Einordnung des Radverkehrs in Richtung Innenstadt sowie Konflikte zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern und Verstöße gegen die Lichtsignalanlage.
Die Verwaltung bestätigt, dass die aktuelle Radverkehrsführung im Rahmen des Umbaus der Hattinger Straße festgelegt wurde und die Problematik bekannt ist. Während Berichte über Beinaheunfälle und Fehlverhalten an der Ampelanlage vorliegen, gibt es keine Erkenntnisse über Konflikte beim Einfädeln auf die Fahrbahn. Die derzeitige Verkehrsführung wird als Kompromiss unter den bestehenden Gegebenheiten betrachtet, wobei die Verwaltung einen Anpassungsbedarf anerkennt.
Konkrete Änderungen an der Verkehrsführung oder Markierung sind jedoch erst im Zuge einer umfassenden Umgestaltung des Knotenpunktes möglich. Die Vorplanung für den nördlichen Abschnitt der Königsallee befindet sich derzeit in der Phase der Grundlagenermittlung. Zur Reduzierung von Rechtsabbiegeverstößen an der Ampel wurde eine Nachbesserung beauftragt. Hierbei wird die Haltelinie für abbiegende Kraftfahrzeuge zurückversetzt und das Ampelsignal an einem anderen Mast angebracht, um die Signale für den Geradeausverkehr und den abbiegenden Verkehr räumlich weiter zu trennen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Verkehrskonzept Bochum-Nord – Umsetzungsstand und EvaluationZur Vorlage · 20261749 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20261749 zum Umsetzungsstand und zur Evaluation des Verkehrskonzepts Bochum-Nord Stellung bezogen. Die Anfrage der CDU-Fraktion aus einer Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vom Januar 2026 zielte darauf ab, Informationen über den Fortschritt der Maßnahmen, deren Wirksamkeit sowie die Prioritäten für die kommenden Haushaltsjahre zu erhalten.
Hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstands verweist das Tiefbauamt auf eine beigefügte Liste, die den Status der einzelnen Maßnahmen – unterteilt in umgesetzt, in Umsetzung oder noch nicht begonnen – mit Stand Mai 2026 darstellt. Zur Wirksamkeit der bereits durchgeführten Maßnahmen gab die Verwaltung an, dass diese kontinuierlich beobachtet werde und vonseiten der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei sowie der Bogestra bislang keine negativen Rückmeldungen vorliegen.
Für die Jahre 2026 und 2027 werden im Zusammenhang mit dem Neubau des Polizeipräsidiums vorrangig der Um- und Ausbau des Harpener Hellwegs als prioritäre Maßnahmen genannt. Bezüglich des Sachstands zur geplanten Kreisverkehrsanlage „Hiltroper Loch“ an der Kreuzung Dietrich-Benking-Straße, Im Hagenacker, Frauenlobstraße und Wiescherstraße verweist die Verwaltung auf einen separaten Sachstandbericht aus einer anderen Vorlage.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Sachstand „Taxitarif/ Mindestbeförderungsentgelt für plattformbasierte Mietwagen“Zur Vorlage · 20261850 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Prüfung des Taxitarifs sowie zur möglichen Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für plattformbasierte Mietwagenunternehmen in Bochum. Ziel der Untersuchungen ist es, eine wirtschaftlich tragfähige Koexistenz von Taxi- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde Anfang 2026 ein Gutachterunternehmen mit der Auswertung von Daten Bochumer Mietwagenunternehmen beauftragt, die Fahrten über Auftragsvermittlungsplattformen durchführen.
Im Rahmen des Verfahrens zur Datenerhebung wurde der Bestand der konzessionierten Betriebe bereinigt, wobei reine Krankentransporte aus dem Untersuchungsumfang ausgeschlossen wurden. Nach Einleitung eines Anhörungsverfahrens im Juni 2026 gingen in sechs Fällen Widersprüche ein, die mit Anträgen auf Akteneinsicht verbunden waren. Die Verwaltung hat in insgesamt 42 Fällen die Vorlage von Geschäftsunterlagen zur Datenübermittlung angeordnet.
Gegen zwei dieser Ordnungsverfügungen liegen aktuell Widersprüche vor, wobei in beiden Fällen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Eilrechtsschutz beantragt wurde. Die zuständige Kammer hat die Verwaltung gebeten, vorerst von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen, was die Verwaltung auch umsetzt. Mit einer Verfahrensdauer von etwa acht bis zwölf Wochen wird in erster Instanz gerechnet. Parallel dazu prüft die Verwaltung eine Anpassung der aktuellen Taxitarife auf Grundlage eines Schreibens des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehr Nordrhein-Westfalen e. V. aus dem Februar 2026.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Sanierungsbedarf UhlandstraßeZur Vorlage · 20261868 · Antwort der Verwaltung
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Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Sanierungsbedarf der Uhlandstraße Stellung bezogen. Die letzte systematische Straßenzustandsbewertung der Uhlandstraße fand im Jahr 2019 statt; eine neue Bewertung ist für spätestens 2027 geplant. Obwohl die Straße in einzelnen Bereichen Sanierungsbedarf aufweist, wird der Gesamtzustand als verkehrssicher eingestuft.
Für eine umfassende Sanierung der Uhlandstraße sind derzeit keine Haushaltsmittel vorhanden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für den Sommer 2028 vorgesehen, sofern die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Als Grundlage für die Sanierung dienen die Erkenntnisse aus den laufenden Kanalbauarbeiten in der Herderallee. Dort wurde vertraglich festgelegt, die provisorische Asphaltdecke nach Abschluss der Arbeiten wieder mit dem vorhandenen Natursteinpflaster herzustellen, wobei ein Sachverständiger die fachgerechte Umsetzung begleitet.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bis zur Grundsanierung werden festgestellte Schadstellen im Rahmen regelmäßiger Begehungen mit Asphalt oder Kaltasphalt ausgebessert. Über die bereits abgeschlossenen Kanalbauarbeiten sind aktuell keine weiteren umfangreichen Leitungsverlegungen im Sanierungsgebiet bekannt. Die Erneuerung der Fahrbahn kann somit als eigenständige Maßnahme erfolgen.
Hinsichtlich des Gesamtkonzepts zur denkmalgerechten Sanierung im Stadtparkviertel plant die Verwaltung, weniger stark frequentierte Anliegerstraßen in den historischen Altzustand zurückzuversetzen. Bei der Wiederherstellung von Gehweg oder Fahrbahn im Zuge von Leitungsverlegungen werden die zuständigen Leitungsträger zur Einhaltung entsprechender Auflagen zum Schutz des historischen Bestands verpflichtet.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Verkehrssituation Auf dem Dahlacker / Verkehrsstraße / Im StorksfeldZur Vorlage · 20262016 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe UWG Freie Bürger - BSW zur Verkehrssituation im Bereich Auf dem Dahlacker, Verkehrsstraße und Im Storksfeld Stellung bezogen. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob das bestehende absolute Halteverbot, welches von der Riemker Straße etwa 20 Meter in Richtung Verkehrsstraße auf dem Dahlacker reicht, über die T-Kreuzung hinaus verlängert werden kann sowie ob eine verstärkte Überwachung des Bereichs über einen Zeitraum von zwei Monaten stattfinden kann.
Nach einer Überprüfung der Verkehrslage teilte das Tiefbauamt mit, dass bereits am 12. November 2025 ein absolutes Halteverbot ab der Zufahrt zum Garagenhof bis zum Einmündungsbereich der Riemker Straße angeordnet wurde, um die Sicht- und Abbiegesituation für den Begegnungsverkehr mit LKW zu verbessern. Eine weitere Verlängerung bestehender oder die Anordnung neuer Halteverbote wird von der Verwaltung nicht befürwortet. Es liegen keine Erkenntnisse über Unfälle oder kritische Situationen vor, die eine Ausweitung rechtfertigen würden. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Falschparken allein keine Grundlage für zusätzliche Verbote darstellt und Beeinträchtigungen im Begegnungsverkehr als verkehrsüblich einzustufen sind.
Hinsichtlich der Überwachung erklärte die Verwaltung, dass die städtische Verkehrsüberwachung den genannten Bereich im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Fehlende Unterrichtung der BOGESTRA bei AusfällenZur Vorlage · 20262019 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „FDP-UWG: WAT im Rat“ bezüglich der Informationspolitik der BOGESTRA bei Betriebsstörungen reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Ausfälle der Straßenbahnlinie 302 am 26. Juni 2026, bei denen Fahrgäste nach Angaben der Gruppe nicht über die Gründe oder die Dauer der Störung informiert wurden.
Die Verwaltung führt an, dass am besagten Tag Rekordtemperaturen von bis zu 38,1 °C herrschten. Diese Witterungsbedingungen führten zu technischen Störungen an Fahrzeugen und der Infrastruktur sowie zu personellen Einschränkungen, wodurch die verfügbaren Kapazitäten für die Fahrgastinformation stark gebunden waren. Ein Einsatz von Ersatzzügen ab anderen Startpunkten war aufgrund eines auf der Strecke liegen gebliebenen Fahrzeugs nicht möglich.
Bezüglich des Beschwerdeaufkommens verzeichnete die BOGESTRA für den 26. Juni drei Fälle per E-Mail oder Kontaktformular sowie einen Anruf über die Hotline. Zudem gab es zwei Erstattungsanfragen über das HandyTicket. Die Verwaltung räumte ein, dass es seit Anfang Juni vereinzelte Fälle gab, in denen die Kommunikation nicht vollständig sichergestellt werden konnte.
Zur künftigen Sicherstellung der Information und zur Reparatur defekter Informationstafeln erklärte die Verwaltung, dass die BOGESTRA die Kommunikationsstrukturen schrittweise weiterentwickelt, wobei die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Für die Instandsetzung von Haltestellenmobiliar wird ein Team vorgehalten, wobei die Dauer der Reparaturen bei größeren Schäden oder Lieferverzögerungen von Herstellern variieren kann.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Immer kühl und entspannt mit dem ÖPNV unterwegs? – Auswirkungen der Hitzewelle auf den Betrieb der BOGESTRAZur Vorlage · 20262025 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe „FDP-UWG: WAT im Rat“ zu den Auswirkungen der Hitzewelle auf den Betrieb der BOGESTRA reagiert. Im ersten Halbjahr 2026 gingen 62 Beschwerden im Bereich Komfort und Klimatisierung ein, wobei allein 50 Beschwerden im Monat Juni registriert wurden. Davon bezogen sich 41 Meldungen konkret auf nicht oder nicht ausreichend funktionierende Klimaanlagen. Diese Beschwerden verteilten sich im Juni auf 28 Busse, 9 Straßenbahnen sowie 4 Fälle, die beide Fahrzeugtypen betrafen.
Im Bereich der Straßen- und Stadtbahnen kam es während der Hitzeperiode zu 10 Fahrtausfällen, die auf verschiedene Faktoren der Wetterbedingungen zurückzuführen sind. Im Busverkehr wurden 4 Fahrtausfälle durch Defekte an Klimaanlagen verursacht; zudem wurden 15 Fahrzeuge technisch bedingt ausgetauscht. Die Flotte der Busse ist mit 100 Prozent voll klimatisiert, während der Anteil voll klimatisierter Schienenfahrzeuge bei etwa 72 Prozent liegt. Die Variobahnen sind vollständig klimatisiert, während die Wagen der Campuslinie U35 aufgrund des Tunnelbetriebs über Belüftungsanlagen verfügen.
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit werden Wartungen an Kühleinrichtungen und der Energieversorgung anlassbezogen vorgezogen. Zudem gibt es Verhaltensanweisungen für das Fahrpersonal. Die BOGESTRA verfügt über eine Betriebsvereinbarung für Arbeiten unter besonderen klimatischen Bedingungen sowie eine entsprechende Arbeitsgruppe.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Teilnahme an Europäische Mobilitätswoche und Parking DayZur Vorlage · 20262039 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke im Rat zur Teilnahme an der Europäischen Mobilitätswoche und zum „Parking Day“ erläutert das Tiefbauamt die aktuelle Situation und die Rahmenbedingungen für solche Veranstaltungen in Bochum.
Hinsichtlich der Europäischen Mobilitätswoche führt die Verwaltung an, dass eine aktive Teilnahme derzeit an fehlenden Personalkapazitäten scheitert. Ein früherer Versuch, einen Informationsstand mit einem Fahrradreparaturangebot anzubieten, erzielte laut Verwaltung eine geringe Resonanz. Die Durchführung von Straßenfesten oder ähnlichen Angeboten auf zeitweise gesperrten Straßen wird aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands als aktuell nicht leistbar eingestuft. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Mobilitätswoche nicht als geeignetes Format zur Erprobung neuer Infrastrukturen oder Verkehrsregelungen dient, da hierfür längere Zeiträume für Gewöhnungseffekte notwendig sind. Die Verwaltung befürwortet jedoch die zeitweise alternative Nutzung des Straßenraums, um das Bewusstsein für den Wert des öffentlichen Raums zu stärken.
Zum „Parking Day“ nimmt die Verwaltung eine neutrale bis befürwortende Haltung ein. Bisherige Durchführungen wurden durch private Initiativen als Veranstaltungen oder Demonstrationen angemeldet und von der Stadt genehmigt; eine Fortführung dieser Anmeldungen sei weiterhin möglich. Die Verwaltung sieht im Format eine geeignete Möglichkeit, auf die Verteilung der öffentlichen Flächen und die Nutzung des Raums für andere Verkehrsarten, Begrünung oder Aufenthalt aufmerksam zu machen. Voraussetzung für den Erfolg solcher Aktionen sei die tatsächliche Gestaltung und Nutzung der umgenutzten Flächen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Parkhaus WattenscheidZur Vorlage · 20262059 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke im Rat“ zum Parkhaus „Alter Markt“ in Wattenscheid Stellung bezogen. Im Zentrum der Anfrage standen die wirtschaftliche Auslastung des Parkhauses, die Möglichkeit zur Entsiegelung von Parkflächen sowie die Nutzung des Parkhauses für Besucher der Stadthalle.
Hinsichtlich der Auslastung führt die Verwaltung aus, dass kostenfreie Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum sowie auf dem Parkplatz des Gertrudiscenters in der Regel bevorzugt genutzt werden. Eine Steigerung der Nutzung des Parkhauses könnte durch höhere Parkgebühren im umliegenden Bereich erreicht werden. Im Rahmen eines in Erarbeitung befindlichen Parkraumkonzepts für Wattenscheid ist vorgesehen, das unbewirtschaftete Parken im zentrumsnahen Straßenraum mittelfristig einzustellen. Eine Verlagerung des Parkens in öffentliche Parkierungsanlagen könnte dadurch die Auslastung des Parkhauses erhöhen.
Eine teilweise Entsiegelung und Begrünung von Parkflächen in der Wattenscheider Innenstadt wird vom Tiefbauamt grundsätzlich befürwortet, wobei die technische Umsetzbarkeit der Versickerung von Oberflächenwasser durch Bodengutachten an den jeweiligen Standorten geprüft werden muss.
Bezüglich der Nutzung des Parkhauses für die Besucher der Stadthalle gibt die Verwaltung an, dass die Öffnungszeiten des Parkhauses bei Bedarf bereits jetzt an Veranstaltungen angepasst werden können. Bisher liegen für Abendveranstaltungen oder Sonntage in der Stadthalle keine entsprechenden Anfragen vor.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Status Parkdeck AkademiestraßeZur Vorlage · 20262075 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20262075 zum Sachstand des Parkdecks Akademiestraße Stellung genommen. Hintergrund der Anfrage der Fraktion „Die Partei“ aus der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte war der aktuelle Stand der Sanierungsarbeiten sowie die künftige Nutzung des Objekts.
Nach Angaben der Verwaltung wird die Sanierung des Parkdecks voraussichtlich bis zum Ende des laufenden Jahres abgeschlossen sein. Über die detaillierten Planungen der privaten Eigentümerin liegen der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vor.
Hinsichtlich der künftigen Nutzung des Parkraums wurde mitgeteilt, dass die Bereitstellung von Parkplätzen für Anwohnende zu einem späteren Zeitpunkt privatrechtlich geregelt werden muss. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Stellplatznachfrage der Büros, die zum Objekt gehören, Vorrang hat. Spezifische Informationen zu weiteren geplanten Maßnahmen, wie etwa der Installation von E-Ladesäulen oder abschließbaren Fahrradstellplätzen, liegen der Verwaltung nicht vor.
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- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Verkehrsversuch Hattinger Straße in Bochum-Linden - Sachstand, Evaluation und Voraussetzungen einer vorzeitigen BeendigungZur Vorlage · 20262119 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand und die Evaluation des Verkehrsversuchs auf der Hattinger Straße in Bochum-Linden. Der Praxistest, der Ende April 2026 begann, ist planmäßig bis zum 30. April 2027 befristet. Ziel der Untersuchung ist die Entscheidung über eine dauerhafte Verkehrsführung oder einen Rückbau der aktuellen Maßnahmen. Als Kriterien für die Evaluation dienen die Aufenthaltsqualität, die Trennung von Rad- und Fußverkehr, die Reduzierung der Verkehrsmenge sowie die Sicherstellung der Erreichbarkeit.
Bisherige Erkenntnisse zeigen keine signifikante Veränderung der Verkehrsmenge und eine uneingeschränkte Erreichbarkeit. Die Verwaltung hat bislang etwa 16 schriftliche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft erhalten. Im Rahmen der Untersuchung sind eine Online-Befragung der Hochschule Bochum Ende August sowie weitere Verkehrserhebungen vor den Herbstferien vorgesehen. Ein Bericht für die politischen Gremien sowie die vollständige Auswertung werden für das erste bzw. zweite Quartal 2027 erwartet.
In der Rückmeldung zur Radverkehrsführung im Mischverkehr werden Bedenken hinsichtlich der Sicherheit durch Gleise und das Risiko von Dooring-Unfällen sowie der Bedarf an zehn temporär umgenutzten Parkplätzen zwischen Hilligenstraße und Keilstraße angeführt. Es liegen Vorschläge zur Ampelgestaltung, Beschilderung oder zur Einrichtung einer Fußgängerzone vor. Ein Austausch mit der BOGESTRA, der Polizei und der Verwaltung findet statt, wobei keine Beeinträchtigungen des ÖPNV gemeldet wurden. Ein vorzeitiger Abbruch des Versuchs durch die Verwaltung ist bei Gefährdungslagen oder Beeinträchtigungen der Pünktlichkeit des ÖPNV möglich, was jedoch die Datenauswertung gefährden würde. Ein Rückbau zum Ursprungszustand wäre in diesem Fall kurzfristig umsetzbar.
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- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Sachstandsbericht Umsetzung CarsharingkonzeptZur Vorlage · 20262168 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Carsharing-Konzepts in Bochum. Basierend auf einem Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom Juni 2025 wird das stationsbasierte Carsharing im öffentlichen Straßenraum kontinuierlich ausgebaut. Hierfür wird ein jährliches Vergabeverfahren durchgeführt, um die Bereitstellung von Stellplätzen zu regeln.
Nach Abschluss von Pilotprojekten wurden verschiedene Standorte, darunter am Hauptbahnhof, am Bergbaumuseum und in der MARK 51°7, in den Regelbetrieb überführt. Die entsprechenden Sondernutzungserlaubnisse wurden jeweils für fünf Jahre erteilt. Ergänzend wurden Standorte in Wattenscheid-Mitte und am Bahnhof Höntrop realisiert, wobei für diese Standorte eine Fehlbedarfsfinanzierung nach der Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements bewilligt wurde. Aktuell stehen in der Stadt 24 Stationen mit insgesamt 51 Fahrzeugen zur Verfügung.
Die Verwaltung nutzt anonymisierte Nutzungsdaten des Anbieters Stadtmobil, um die Standorte zu evaluieren und künftige Bedarfe abzuleiten. Ziel ist es, perspektivisch in jedem Stadtbezirk mindestens eine Station zu etablieren und die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte voranzutreiben. Derzeit werden weitere Standorte für eine Bekanntmachung Ende des Jahres geprüft, damit zusätzliche Stationen im Frühjahr 2027 in Betrieb gehen können. Zudem wird die Beantragung weiterer Fördermittel für die flächendeckende Versorgung geprüft.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Ausweitung des Car-Sharings in Randbezirke - Reduzierung der Anzahl von Zweit- und DrittautosZur Vorlage · 20262184 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ bezüglich der Ausweitung von Carsharing-Angeboten in die Randbezirke von Bochum reagiert. Ziel der Anfrage war es zu klären, welche Voraussetzungen für eine gezielte Reduzierung von Zweit- und Drittwagen durch Carsharing bestehen und welche Standorte hierfür geeignet sind.
Die Verwaltung verfolgt perspektivisch das Ziel, in jedem Stadtbezirk mindestens eine Carsharing-Station bereitzustellen, um sowohl in dicht besiedelten als auch in weniger dicht besiedelten Außenbereichen ein wohnortnahes Angebot zu gewährleisten. Voraussetzung für die Eignung von Standorten sind ein hohes Nutzungspotenzial, eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie eine gute Nahversorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Zudem müssen die Standorte mittelfristig eigenwirtschaftlich tragfähig sein. Bei der Auswahl neuer Stellplätze werden ausschließlich Flächen berücksichtigt, die bereits als Parkplätze genutzt werden.
Hinsichtlich der Kfz-Dichte gab die Verwaltung an, dass im Stand Januar 2026 die meisten Pkw je 1000 Einwohner in den statistischen Bezirken Stiepel, Eppendorf und Weitmar-Mark zugelassen sind. Zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Schaffung von Alternativen zum privaten Pkw setzt die Stadt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, die Einrichtung von Velorouten sowie die Bereitstellung von Carsharing-Stationen, wie im Leitbild Mobilität 2030 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Tempo-30-Zone auf der Friederikastraße und dem RomanusplatzZur Vorlage · 20262203 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, die bestehenden Tempo-30-Zonen im Bochumer Stadtteil Ehrenfeld auf die Friederikastraße im Abschnitt zwischen dem Romanusplatz und der Hattinger Straße auszuweiten. Eine Einbeziehung des Bereichs zwischen dem Romanusplatz und der Königsallee ist hingegen nicht vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies mit den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten: Während im Bereich zur Hattinger Straße hin durch parkende Fahrzeuge eine Verengung der Fahrbahn entsteht, steht die Fahrbahn im Abschnitt zum Königsallee hin aufgrund der Parkweise auf den Gehwegen in voller Breite zur Verfügung. Zudem wird eine Erweiterung auf den Romanusplatz aufgrund der Gefahr einer unübersichtlichen Verkehrsführung und einer uneinheitlichen Vorfahrtsregelung ausgeschlossen.
Für den Abschnitt der Friederikastraße zwischen der Hattinger Straße und der Hunscheidtstraße sind bauliche Anpassungen geplant. Da in diesem Bereich kein Linienverkehr stattfindet, wird die bestehende Vorfahrtbeschilderung an den Einmündungen Erlenstraße sowie den Kreuzungen Kulmer Straße und Dirschauer Straße/Ermlandstraße entfernt, sodass künftig die Regelung „rechts vor links“ gilt. Zur Verdeutlichung der neuen Situation sollen Fahrbahnmarkierungen in Form von „Haifischzähnen“ angebracht werden. Im Bereich zwischen der Hunscheidtstraße und dem Romanusplatz, in dem die Buslinie 354 verkehrt, soll die bestehende Vorfahrtregelung zur Sicherung der Betriebsqualität beibehalten werden. Die Anpassungen der Beschilderung und Markierung erfolgen als laufendes Geschäft der Verwaltung, sodass keine gesonderte Beschlussfassung durch die politischen Gremien notwendig ist.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Bewertung der Anpassungen im ÖPNV Netz zum Fahrplanwechsel Januar 2027Zur Vorlage · 20262157 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante Anpassungen im Bochumer ÖPNV-Netz zum Fahrplanwechsel im Januar 2027. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurden durch eine Arbeitsgruppe aus dem Tiefbauamt und der BOGESTRA Maßnahmen zur Einsparung entwickelt, die ab 2027 einen jährlichen Minderaufwand von etwa 912.000 Euro bewirken sollen.
Das Paket umfasst unter anderem die Einstellung der Linie SB 33 zwischen Wattenscheid und Querenburg sowie eine Linienwegänderung der Linie 365, die künftig direkt zwischen dem Südring und dem Bochum Hauptbahnhof verkehren soll. Zudem sind Fahrplanänderungen vorgesehen, bei denen einzelne Frühfahrten auf den Linien 345/355 und 364/366 sowie Nachmittagsverstärker der Linie 368 entfallen. Auch auf der Linie 390 soll der Verstärkertakt zwischen der Lohackerstraße und der Scharpenseelstraße reduziert werden. Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen auf das Angebot als gering, da alternative Fahrtmöglichkeiten bestehen bleiben.
Für die weitere Entwicklung des Nahverkehrsplans, der zum Jahr 2028 fortgeschrieben werden soll, ist die Beauftragung eines externen Gutachters vorgesehen. Ziel ist es, umfassende Minderungsszenarien ab 2028 zu entwickeln, die Einsparpotenziale im Liniennetz identifizieren und die Wirtschaftlichkeit sowie die Fahrgastverträglichkeit prüfen. Die Kosten für das Gutachten werden aus der ÖPNV-Pauschale 2026/27 finanziert. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in die Planung des nächsten Nahverkehrsplans einfließen.
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- 01.10.2026 · Rat (9. Sitzung)
- 23.09.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.09.2026 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (4. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.22Verbesserung der Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/SurkenstraßeZur Vorlage · 20262152 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße. Hintergrund ist ein Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vom Februar 2026, der die Prüfung von Vorschlägen beauftragte. Dies bezog sich unter anderem auf den Vorschlag der Bezirksvertretung Süd, an dieser Stelle Zebrastreifen einzurichten, um den Schulweg zur Gräfin-Imma-Schule sowie den Zugang zum Kinder- und Jugendfreizeithaus JUST zu sichern.
Nach Prüfung durch das Tiefbauamt ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der beschriebenen Stelle nicht möglich. Im südlichen Bereich der Einmündung verhindern die vorhandenen Bushaltestellen sowie die Straßenbreite die Einhaltung der notwendigen Sichtbeziehungen und baulichen Anforderungen, da eine Mittelinsel aufgrund angrenzender Privatgrundstücke und einer Böschung nicht realisierbar ist.
Eine alternative Platzierung nördlich der Einmündung wurde ebenfalls geprüft. Hier stehen zu schmale Gehwege der Umsetzung entgegen. Zudem ergab eine Verkehrszählung vom Juni 2026 eine sehr geringe Fußgängerfrequenz von durchschnittlich 27 Personen pro 24 Stunden, was deutlich unter dem Orientierungswert von 50 Personen pro Stunde liegt. Die Verwaltung führt aus, dass ein FGÜ bei so geringer Nutzung ein erhöhtes Unfallrisiko durch eine mögliche Scheinsicherheit für Fußgänger sowie eine verminderte Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer zur Folge haben könnte.
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- 22.09.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.23Verkehrsuntersuchung „Prüfung „Grünpfeil für den Radverkehr“ an allen signalisierten Knotenpunkten in Bochum“Zur Vorlage · 20262118 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen des Radverkehrskonzepts 2023 eine Untersuchung zur Einführung von Grünpfeilen für den Radverkehr (Verkehrszeichen 721) an Ampelkreuzungen in Bochum durchgeführt. Ziel der Maßnahme ist es, die Wartezeiten an Lichtsignalanlagen zu reduzieren und das Rechtsabbiegen für Radfahrer zu erleichtern, um den Radverkehrsanteil am Modal Split bis 2030 auf 15 % zu steigern.
Für die Untersuchung wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt, das 396 Lichtsignalanlagen mit insgesamt 1.295 Zufahrten analysierte. Die Prüfung basierte auf einem Kriterienkatalog, der rechtliche Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung sowie lokale Sicherheitsaspekte wie die Schulwegsicherung, die Sichtbarkeit von Fußgängern und die Belange von Menschen mit Behinderungen umfasst. Die Untersuchung beinhaltete die Auswertung von Signalplänen sowie Ortsbegehungen mit einer Dokumentation durch über 6.500 Fotos.
Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass an 166 Lichtsignalanlagen, was einem Anteil von 42 % entspricht, die Ausschlusskriterien an mindestens einer Zufahrt nicht vorliegen. An diesen Standorten kann die Verwaltung eine vertiefte Prüfung und eine schrittweise Umsetzung einleiten. Das weitere Vorgehen sieht vor, geeignete Knotenpunkte innerhalb eines Jahres nach Kriterien wie Radverkehrsaufkommen und Netzrelevanz zu priorisieren. Die Kosten für die Anordnung eines einzelnen Verkehrszeichens werden auf etwa 30 Euro geschätzt, wobei die Gesamtkosten pro Schild bei mehreren gleichzeitigen Anordnungen durch Synergieeffekte sinken.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Sauberkeit, Instandhaltung und Kostenentwicklung des HusemannplatzesZur Vorlage · 20262036 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 verschiedene Fragen zur Situation des Husemannplatzes und der Kortumstraße gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Kostenentwicklung des Bauprojekts. Laut der Vorlage stiegen die prognostizierten Gesamtkosten laut Bauprojektcontrolling von 16,2 Millionen Euro im vierten Quartal 2025 auf 18,6 Millionen Euro im ersten Quartal 2026. Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bewertung dieser Steigerung, die Benennung der konkreten Ursachen innerhalb der einzelnen Kostengruppen sowie um eine Einschätzung, ob die aktuelle Prognose als abschließend betrachtet werden kann oder weitere Kostenrisiken bestehen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Sauberkeit und Instandhaltung der Flächen. Die Fraktion thematisiert Verschmutzungen durch Kaugummireste und Zigarettenkippen auf dem Natursteinbelag. Es wird gefragt, welche kurzfristigen Maßnahmen zur Beseitigung der Kaugummireste geplant sind und ob die Reinigungsleistung der Spezialgeräte des Unteren Schwarz-Weiß-Bereichs (USB) für diesen Einsatz ausreicht. Zudem wird nach Maßnahmen zum dauerhaften Schutz des Belags sowie nach dem Zeitplan für die angekündigte Nachverfugung der Grauwackeplatten gefragt. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung, ob die Nachverfugung zeitlich vorgezogen werden kann, um die Ansammlung von Abfall in den Fugen zu verhindern, sowie die Klärung der künftigen Reinigungs- und Pflegeintervalle für den Platz.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Weitere Nachfrage der CDU-Fraktion zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage „Wartezeiten in der Führerscheinstelle“Zur Vorlage · 20262056 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 Fragen zur aktuellen Situation in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes gestellt. Bezugnahme erfolgt auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung zur Verbesserung der Termin- und Bearbeitungssituation.
Die Fraktion führt an, dass nach Rückmeldungen von Fahrschulen und Fahrschülern die Bearbeitungszeiten zwischen Antragstellung und der Zulassung zur theoretischen Fahrerlaubnisprüfung teilweise mehrere Monate betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass in benachbarten Kommunen Bearbeitungszeiten von zwei bis drei Wochen berichtet werden. Die Fraktion thematisiert dabei mögliche wirtschaftliche Folgen für angehende Berufskraftfahrer, Unternehmen der Transport- und Logistikbranche sowie Teilnehmer an befristeten Fördermaßnahmen.
Die Anfrage umfasst acht spezifische Fragen. Die Verwaltung wird gebeten, die derzeitige durchschnittliche Bearbeitungszeit sowie die Anzahl und das Alter der aktuell in Bearbeitung befindlichen Anträge zu benennen. Zudem wird nach der Umsetzung bereits angekündigter Maßnahmen und deren messbaren Auswirkungen auf die Wartezeiten gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, welche Bearbeitungszeiten die Verwaltung als angemessen betrachtet, welche Ursachen für die Abweichungen zu umliegenden Kommunen vorliegen und ob ein beschleunigtes Verfahren für Anträge mit beruflicher oder wirtschaftlicher Dringlichkeit beabsichtigt ist. Abschließend wird die Bewertung der Auswirkungen auf den Fachkräftemangel und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Bochum angefordert.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Öffnung der neuen Personenunterführung am Bahnhof WattenscheidZur Vorlage · 20262154 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Informationen zum aktuellen Stand und zum Zeitplan für die Öffnung der neuen Personenunterführung am Bahnhof Wattenscheid angefordert. Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung eines zusätzlichen südlichen Zugangs zum Bahnhof, um die Erreichbarkeit aus südlich gelegenen Stadtbereichen zu verbessern.
In der Anfrage wird darauf verwiesen, dass eine im September 2025 veröffentlichte Mitteilung der Stadt Bochum den Abschluss aller Arbeiten für März 2026 angekündigt hatte. Da dieser Zeitraum überschritten ist, bittet die Fraktion um Klärung des aktuellen Sachstands. Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten an der Unterführung laut Presseberichten weitgehend abgeschlossen seien, jedoch noch Restarbeiten, insbesondere an der Beleuchtung, ausstehen. Die Stadt habe hierbei auf Lieferzeiten von Herstellern verwiesen. Zudem sei für die Freigabe der Unterführung die Inbetriebnahme durch die Deutsche Bahn erforderlich.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zum Fortschritt der noch ausstehenden Arbeiten sowie zum Verfahren der Inbetriebnahme durch die Deutsche Bahn. Zudem wird nach dem aktuellen Zeitplan für die tatsächliche Öffnung der Personenunterführung für die Öffentlichkeit gefragt und ob neben den genannten Restarbeiten und der notwendigen Abnahme weitere Voraussetzungen für eine Freigabe bestehen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - 6.4Verzögerungen beim barrierefreien Ausbau von BushaltestellenZur Vorlage · 20262289 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 Informationen über Verzögerungen beim barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Haltestelle „Querenburger Straße“, deren niederflurgerechter Ausbau bereits im Jahr 2022 beschlossen wurde. Während die Umsetzung laut damaliger Beschlussvorlage für das Jahr 2023 vorgesehen war, ist die Durchführung nun erst für das Jahr 2026 geplant.
Der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu den Gründen für diese zeitliche Verschiebung sowie zu den konkreten Umständen, die einer früheren Umsetzung entgegenstanden. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, bei welchen weiteren Haltestellen im Bochumer Stadtgebiet eine Differenz von mehr als zwei Jahren zwischen dem politischen Beschluss bzw. der vorgesehenen Ausführung und der tatsächlichen Umsetzung des barrierefreien Ausbaus besteht. Abschließend wird die Verwaltung gefragt, welche Möglichkeiten zur Beschleunigung bereits beschlossener Maßnahmen bestehen, um künftig längere Zeiträume zwischen der politischen Beschlussfassung und dem baulichen Ausbau zu vermeiden.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Verkehrssicherheit HansastraßeZur Vorlage · 20262290 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 hat die SPD im Rat eine Anfrage zum Thema Verkehrssicherheit in der Hansastraße gestellt. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Straßenabschnitt zwischen dem Kreisverkehr Märkische Straße / Geitlingstraße und der Blücherstraße.
Nach Angaben der Antragstellerin wird dieser Bereich im Vergleich zum bereits umgebauten Kreisverkehr Hansastraße / Gewerbestraße nicht als Unfallschwerpunkt geführt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt vermehrt überhöhte Geschwindigkeiten sowie riskante Überholmanöver auftreten, was auch durch Beobachtungen aus der Anwohnerschaft gestützt wird.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen an den Oberbürgermeister. Zunächst wird die Einschätzung der Verwaltung zur aktuellen Unfalllage in dem genannten Straßenabschnitt erbeten. Des Weiteren wird gefragt, ob der Verwaltung eigene Beobachtungen oder Hinweise aus der Bevölkerung bezüglich eines riskanten Fahrverhaltens in diesem Bereich vorliegen. Abschließend wird die Möglichkeit angefragt, Geschwindigkeitskontrollen mittels mobiler Blitzermessgeräte vor Ort durchzuführen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Verkehrssicherheit und Beschilderung der Tempo-30-Regelung in der Bruchspitze in AltenbochumZur Vorlage · 20262291 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe UWG Freie Bürger – BSW hat im Rahmen einer Anfrage zur 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die Verkehrssicherheit in der Bruchspitze in Altenbochum thematisiert. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Verlauf der Bruchspitze nicht durchgehend eindeutig erkennbar sei. Während im Bereich der Abknickung von der Wittener Straße ein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden ist, fehlen im weiteren Verlauf bis zur Liebfrauenstraße zusätzliche Hinweise oder gestalterische Elemente, wie etwa Fahrbahnmarkierungen oder Bremsschwellen, die in der angrenzenden Liebfrauenstraße genutzt werden.
Die Anfrage begründet die Notwendigkeit einer deutlichen Kennzeichnung unter anderem mit der Nähe zum Seniorenwohnheim St.-Anna-Stift und der damit verbundenen Nutzung der Straße durch Personen mit eingeschränkter Mobilität. Es wird berichtet, dass Fahrzeuge den Straßenabschnitt teilweise mit nicht angepasster Geschwindigkeit befahren.
Die Ratsgruppe stellt die Verwaltung mehrere Fragen zur Verkehrssituation und zur Bewertung der derzeitigen Beschilderung. Es wird angefragt, ob zusätzliche Beschilderungen, Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Maßnahmen wie Temposchwellen zur Verkehrsberuhigung vorgesehen sind. Zudem wird gefragt, inwieweit die Verkehrssituation in der Bruchspitze bei der geplanten Neugestaltung des Friemannplatzes berücksichtigt wird und welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit beim Überqueren der Straße umgesetzt werden können.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Sichere Querung der Tippelsberger Straße am St.-Franziskus-KindergartenZur Vorlage · 20262374 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 Informationen zur Sicherheit einer Querungsstelle an der Tippelsberger Straße angefordert. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Bereich des St.-Franziskus-Kindergartens.
Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass die Querungsstelle regelmäßig von Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere von Familien, genutzt wird. Durch am Straßenrand parkende Fahrzeuge sei die Sicht auf den fließenden Verkehr sowie die Sichtbarkeit von Personen auf der Straße eingeschränkt.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Es wird gefragt, ob die Situation an dieser Stelle der Verwaltung bekannt ist und wie die Sicherheit der Querung, insbesondere im Hinblick auf die Nähe zum Kindergarten, bewertet wird. Zudem wird nach Möglichkeiten zur Einschränkung des Parkens im Bereich der Querung gefragt, um die Sichtbeziehungen zwischen Verkehrsteilnehmern zu verbessern. Als mögliche Maßnahmen werden Markierungen, Halteverbote oder bauliche Veränderungen, wie etwa eine Gehwegvorstreckung, thematisiert. Des Weiteren wird die Prüfung von Querungshilfen oder Fußgängerüberwegen sowie der Zeitplan für eine mögliche Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung erbeten.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8Antwort zur Anfrage Software-Nutzung und digitale Souveränität der Stadt BochumZur Vorlage · 20262375 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Fragen zur Software-Nutzung und zur digitalen Souveränität der Stadt gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Information der Verwaltung, dass die Entscheidung für die Nutzung von MS Office auf einer Evaluation aus dem Jahr 2021 basiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde das damalige Vorläuferprojekt von OpenDesk vom Bochumer Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) als noch nicht ausgereift eingestuft.
Die Ratsfraktion verweist darauf, dass mittlerweile verschiedene Institutionen, darunter das Bundeskanzleramt, das Robert Koch-Institut sowie Kommunal- und Landesverwaltungen, OpenDesk oder Teile des Angebots in ihrer täglichen Arbeit nutzen. Vor diesem Hintergrund bittet die Ratsfraktion um die schriftliche Beantwortung von drei Fragen. Es wird gefragt, ob sich die Einschätzung der Verwaltung angesichts der Erfahrungen anderer Institutionen in den vergangenen fünf Jahren verändert hat. Zudem wird nach dem Zeitpunkt einer erneuten Evaluation von OpenDesk oder einer anderen datenschutzfreundlichen, europäischen und Open-Source-basierten Alternative gefragt. Schließlich sollen die Laufzeiten der bestehenden Verträge mit Microsoft und anderen US-amerikanischen Anbietern offengelegt werden.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Sicherheit auf Schulwegen - Einsatz von Scan-Cars in BochumZur Vorlage · 20262376 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke im Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur verschiedene Fragen zur Sicherheit auf Schulwegen in Bochum gestellt. Hintergrund der Anfrage ist der Hinweis des ADFC Bochum auf die Notwendigkeit freier Geh- und Radwege sowie uneingeschränkter Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Querungsstellen, insbesondere zum Start des neuen Schuljahres.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten bestehen, die seit dem 1. Juli 2026 geltenden rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von sogenannten Scan-Cars zur automatisierten Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu nutzen. In diesem Zusammenhang werden Erfahrungen aus anderen Kommunen mit dieser Technologie sowie Erkenntnisse für Bochum erfragt. Zudem wird nach der Möglichkeit gefragt, mittels Frontkameras an BOGESTRA-Bussen die Blockierung von Bushaltestellen oder Busspuren zu erfassen und ob hierzu bereits Prüfungen oder Gespräche mit dem Verkehrsunternehmen stattgefunden haben.
Des Weiteren möchte die Anfrage klären, wie die Verwaltung die Einhaltung der Regelbreite von 2,50 Metern auf Gehwegen im Schulumfeld sicherstellt und wie die Freihaltung der Wege vor Schuleingängen überprüft wird. Die Anfrage bezieht sich dabei auf die Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen sowie die Anlage von Stadtstraßen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.10Parken von Kraftfahrzeugen auf GehwegenZur Vorlage · 20262396 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke im Rat hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Fragen zum Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen in Bochum gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung vom 8. September 2026.
Die Fraktion weist darauf hin, dass Fahrzeuge laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich die Fahrbahn nutzen sollen und das Parken auf Gehwegen nur zulässig ist, wenn der Fußverkehr nicht behindert wird. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass an verschiedenen Stellen in der Stadt Fahrzeuge auf Gehwegen parken, ohne dass eine entsprechende Anordnung vorliegt. Zudem wird die Sorge geäußert, dass bei bestehenden Anordnungen die verbleibende Gehwegbreite nicht ausreichen könnte, um die Sicherheit und Barrierefreiheit zu gewährleisten, insbesondere im Bereich von Schulwegen.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, welche verbleibende Gehwegbreite für eine rechtssichere Anordnung von Gehwegparken erforderlich ist, um den Fußverkehr nicht zu behindern. Des Weiteren wird um eine Beurteilung der Verwaltung zur Anordnung von Gehwegparken im unmittelbaren Umfeld von Schulen gebeten. Zudem werden Informationen darüber angefordert, an welchen Stellen in Bochum Parkflächen ohne erforderliche Markierungen oder Sicherheitsstreifen angeordnet sind und an welchen Orten die erforderliche Restbreite von 2,50 Metern unterschritten wird. Die Fraktion fragt nach der Notwendigkeit solcher Markierungen sowie nach Plänen zur Überprüfung oder Rücknahme bestehender Anordnungen.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.11Nachfrage zur Anfrage: Vorlagen 20260140 - Potentialanalyse für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 unter Ausnutzung der neuen StVO-Handlungsspielräume aus der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 20.01.2026Zur Vorlage · 20262462 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20262462 liegt ein Ersuchen eines Ratsmitglieds vor, das sich auf die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur vom 20. Januar 2026 bezieht. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Status der Untersuchung zur Potentialanalyse für eine flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen.
Dabei geht es konkret um die Prüfung der Möglichkeiten, die durch die neuen Handlungsspielräume der Straßenverkehrsordnung (StVO) entstanden sind. Das Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, wann mit einer Beantwortung der ursprünglichen Anfrage zur genannten Potentialanalyse zu rechnen ist. Die Vorlage wurde vom Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation bearbeitet.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - keine Tagesordnungspunkte
- 6.12Vollausbau der Hattinger Straße zwischen Am Buchenhain und Kreuzung Wuppertaler Straße / Munscheider Damm, hier: Erhalt von 15 StraßenbäumenZur Vorlage · 20262463 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 liegt eine Anfrage der SPD im Rat zum geplanten Vollausbau der Hattinger Straße vor. Gegenstand der Anfrage ist der Erhalt von 15 Straßenbäumen im Abschnitt zwischen Am Buchenhain und der Kreuzung Wuppertaler Straße / Munscheider Damm.
Nach einem Beschluss des damaligen Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur im Sommer 2025 sieht die Planung der Verwaltung vor, von den derzeit 52 vorhandenen Bäumen 51 zu fällen. Als Begründung werden Krankheiten oder nachlassende Vitalität angeführt. Lediglich 15 Bäume gelten als ohne Befund. Im Zuge der Umgestaltung sollen 79 neue Bäume gepflanzt werden, wobei durch angepasste Baumscheiben und verbesserte Wasserversorgung bessere Wachstumsbedingungen geschaffen werden sollen.
Die Anfrage der SPD im Rat fordert nun eine detaillierte Auskunft über die Standorte der 15 Bäume, die als ohne Befund eingestuft wurden, und bittet um eine Darstellung in einem Plan. Zudem wird gefragt, ob die Verwaltung weiterhin von einer notwendigen Fällung dieser Bäume ausgeht. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, welche Umplanungen erforderlich wären, um diese 15 Bäume zu erhalten und ob die Ziele der Straßenplanung auch ohne deren Fällung realisierbar sind. Die Beantwortung der Fragen wird im Rahmen der Ausführungsplanung erbeten.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.13Nachfrage Kanalbaumaßnahme Eppendorfer Straße: Ausgebliebene Kick-off-VeranstaltungZur Vorlage · 20262464 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Informationen zum Stand der Kommunikation und zur Verkehrsregelung bei der Kanalbaumaßnahme in der Eppendorfer Straße angefordert. Hintergrund der Anfrage ist, dass eine im Vorfeld angekündigte Kick-off-Veranstaltung für die Anwohner bislang nicht stattgefunden hat, während die Pressestelle der Stadt Bochum bereits den Beginn der Arbeiten für Ende August 2026 kommuniziert hat. Die Baumaßnahme, die bis zum Frühjahr 2029 geplant ist, sieht unter anderem abschnittsweise Vollsperrungen der Straße vor.
Die Fraktion bittet um Erläuterung der Gründe, warum die angekündigte Informationsveranstaltung ausgeblieben ist, und fragt nach, ob eine solche Veranstaltung für die betroffenen Anwohner weiterhin geplant ist. Des Weiteren wird nach der geplanten Verkehrsregelung auf den vorgesehenen Ausweichstrecken gefragt, insbesondere im Hinblick auf die Durchleitung des Verkehrs durch Wohngebiete mit Tempo-30-Zonen. In diesem Zusammenhang werden Informationen darüber angefordert, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zur Begrenzung der Auswirkungen für die Anwohner vorgesehen sind.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.14Nachfrage zur Mitteilung der Verwaltung Nr.: 20262152 - Verbesserung der Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/SurkenstraßeZur Vorlage · 20262465 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine Anfrage zur Verkehrssicherheit am Straßenübergang Voßkuhlstraße/Surkenstraße gestellt. Hintergrund ist die vorangegangene Mitteilung der Verwaltung, in der zwei mögliche Standorte für einen Fußgängerüberweg sowie die jeweiligen Gründe gegen deren Umsetzung dargelegt wurden.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Querungsstelle unter anderem von Schülern der Gräfin-Imma-Schule sowie von Besuchern des Kinder- und Jugendfreizeithauses JUST genutzt wird. Da die Verwaltung in ihrer Mitteilung keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aufgeführt hat, stellt die Fraktion gezielte Fragen zur weiteren Planung.
Konkret wird die Verwaltung gefragt, welche alternativen Maßnahmen neben der Einrichtung eines Fußgängerüberweges geprüft wurden. Zudem wird nach der fachlichen oder empirischen Grundlage für die Einschätzung der Verwaltung gefragt, wonach ein Fußgängerüberweg aufgrund geringer Querungsfrequenzen zu einem Gewöhnungseffekt und höheren Geschwindigkeiten führen könnte. Schließlich wird die Verwaltung um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen unabhängig von einem Fußgängerüberweg zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an dieser Stelle als geeignet erachtet werden.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.15Vernetzte und datenbasierte Verkehrssteuerung in BochumZur Vorlage · 20262466 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 8. September 2026 Informationen zur Einführung einer vernetzten und datenbasierten Verkehrssteuerung in Bochum angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die technische Weiterentwicklung von Ampelanlagen, die über die Anpassung einzelner Knotenpunkte hinaus eine Vernetzung mehrerer Kreuzungen und Verkehrsachsen ermöglichen. Dabei wird auf Beispiele aus anderen Städten wie Hamm sowie auf das Forschungsprojekt AIAMO in Leipzig und Landau verwiesen, bei dem KI-gestützte Lösungen zur Steuerung von Verkehrsflüssen erprobt werden.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Hauptverkehrsstraßen oder Kreuzungen in Bochum für eine solche Erprobung geeignet wären und welche technischen Voraussetzungen oder zusätzlichen Infrastrukturen hierfür notwendig sind. Zudem wird nach Erfahrungen aus den genannten Referenzprojekten gefragt, die auf Bochum übertragen werden könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Finanzierung und Förderung. Es wird nach aktuellen oder angekündigten Förderprogrammen von Bund, Land oder der EU gefragt, die für die Umsetzung infrage kämen, sowie nach der Möglichkeit einer Beteiligung Bochums als Modell- oder Pilotkommune. Abschließend wird um eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für ein entsprechendes Pilotprojekt in der Stadt gebeten.
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- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.16Verkehrsversuch Hattinger Straße in Bochum-Linden – Aussagekraft der bisherigen Evaluation und weitere Voraussetzungen für die FortführungZur Vorlage · 20262467 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Fragen zur Evaluation des Verkehrsversuchs auf der Hattinger Straße in Bochum-Linden gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Aussagekraft der bisherigen Datenerhebungen sowie der methodischen Vorgehensweise bis zum Abschluss der vollständigen Evaluation, die für das zweite Quartal 2027 erwartet wird.
Die Fraktion hinterfragt die bisherigen Einschätzungen der Verwaltung zum Verkehrsfluss, zu den Reisezeiten und zur Erreichbarkeit. Dabei wird auf Diskrepanzen zwischen der Bewertung der Verwaltung und den Ergebnissen einer Befragung der Werbegemeinschaft „Linden bewegt“ hingewiesen, in der ein Großteil der Teilnehmenden eine Verschlechterung der Erreichbarkeit sowie der Parksituation wahrnahm. Zudem wird die Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen thematisiert, wie etwa die Verkehrsveränderungen durch das Südbad oder bauliche Entwicklungen im Bereich ehemaliger Kaufhäuser sowie Anpassungen der Verkehrsführung im Versuch selbst.
Die Anfrage fordert die Verwaltung auf, darzulegen, welche fachlichen Untersuchungen zur objektiven Erfassung von Verkehrsfluss, Parkraumauslastung und Erreichbarkeit durchgeführt werden. Des Weiteren wird nach den konkreten Kriterien für die Bewertung des Versuchs als erfolgreich oder nicht erfolgreich sowie nach den Voraussetzungen für eine mögliche vorzeitige Beendigung gefragt. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft darüber, inwieweit die Ergebnisse der Evaluation den politischen Gremien vollständig zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.17Zustand des Service-Centers der Deutschen Bahn im HauptbahnhofZur Vorlage · 20262468 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wurde der aktuelle Zustand des Service-Centers der Deutschen Bahn im Bochumer Hauptbahnhof thematisiert. Ein Ratsmitglied erkundigte sich hierzu nach den Möglichkeiten der Verwaltung, auf eine Optimierung der Fahrkartenautomaten einzuwirken.
Konkret wurde die Frage gestellt, ob die Verwaltung Maßnahmen ergreifen kann, um die Bedienbarkeit der Automaten für ältere Menschen zu verbessern. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betraf die technische Umsetzung der Tarifauswahl, insbesondere im Hinblick auf die korrekte Auswahl von Ermäßigungsbeständen. Für diese Anfrage wurde keine schriftliche Antwort der Verwaltung angefordert.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (7. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Verfasser des Antrags gem. § 24 GO NRW (Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrende auf der Universitätsstraße)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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