Verkehrssituation Knepperstraße - Anregung nach § 24 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes die Ablehnung einer Anregung nach § 24 GO NRW zur Verkehrssituation in der Knepperstraße vorgelegt. Die Anregung sah die Einrichtung einer Einbahnregelung vor, um die Situation durch den motorisierten Hol- und Bringverkehr, insbesondere durch Elterntaxis am Morgen, zu verbessern.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, damit, dass in der Knepperstraße bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt wurden. Dazu gehören die Markierung einer Sperrfläche zur Verbesserung der Sichtbeziehungen sowie die Anordnung von Haltverboten während der Schulzeiten im Bereich der Friederika- und der Don-Bosco-Schule. Ein bestehendes absolutes Haltverbot im Einmündungsbereich zur Friederikastraße wird zudem um etwa 10 Meter verlängert.
Nach Ansicht der Verwaltung stellt eine Einbahnstraße keine geeignete Alternative zu einer Schulstraße dar, da das Ziel der Entzerrung des Verkehrsaufkommens und der Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in den sensiblen Zugangsbereichen nicht erreicht würde. Die Verwaltung plant stattdessen die Erarbeitung eines qualifizierten Schulwegplans durch eine Projektgruppe, um standortbezogene Maßnahmen in Abstimmung mit der Verwaltung, den Schulen und der Polizei zu prüfen. Die vorliegende Anregung sowie die Vorschläge der Schulleitungen werden in diesen weiteren Prozess einbezogen.
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