Ausweitung des Car-Sharings in Randbezirke - Reduzierung der Anzahl von Zweit- und Drittautos
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe „Stadtgestalter/Volt“ bezüglich der Ausweitung von Carsharing-Angeboten in die Randbezirke von Bochum reagiert. Ziel der Anfrage war es zu klären, welche Voraussetzungen für eine gezielte Reduzierung von Zweit- und Drittwagen durch Carsharing bestehen und welche Standorte hierfür geeignet sind.
Die Verwaltung verfolgt perspektivisch das Ziel, in jedem Stadtbezirk mindestens eine Carsharing-Station bereitzustellen, um sowohl in dicht besiedelten als auch in weniger dicht besiedelten Außenbereichen ein wohnortnahes Angebot zu gewährleisten. Voraussetzung für die Eignung von Standorten sind ein hohes Nutzungspotenzial, eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie eine gute Nahversorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Zudem müssen die Standorte mittelfristig eigenwirtschaftlich tragfähig sein. Bei der Auswahl neuer Stellplätze werden ausschließlich Flächen berücksichtigt, die bereits als Parkplätze genutzt werden.
Hinsichtlich der Kfz-Dichte gab die Verwaltung an, dass im Stand Januar 2026 die meisten Pkw je 1000 Einwohner in den statistischen Bezirken Stiepel, Eppendorf und Weitmar-Mark zugelassen sind. Zur Stärkung des Umweltverbunds und zur Schaffung von Alternativen zum privaten Pkw setzt die Stadt auf den Ausbau der Fahrradinfrastruktur, die Einrichtung von Velorouten sowie die Bereitstellung von Carsharing-Stationen, wie im Leitbild Mobilität 2030 vorgesehen.
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