Gesundheitsversorgung für Minderjährige im AsylbLG
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziente der Stadt Bochum gestellt, die die Gesundheitsversorgung von Minderjährigen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zum Gegenstand hat. Hintergrund ist die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), durch die Minderjährige, die Grundleistungen nach dem AsylbLG beziehen, seit dem 12. Juni 2026 Anspruch auf dieselben Gesundheitsleistungen wie gesetzlich Krankenversicherte haben sollen. Damit einhergehend soll die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgen.
Die Anfrage umfasst zwei Kernpunkte. Zunächst wird gefragt, ob das Sozialamt Bochum die betroffenen Minderjährigen bzw. deren Sorgeberechtigte über die Gesetzesänderung und die Möglichkeit zur Wahl einer Krankenkasse informiert hat und falls ja, auf welchem Weg dies geschah.
Zudem erkundigt sich die Fraktion nach dem aktuellen Stand der Vergabe von Gesundheitskarten für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Bochum. Es wird um Auskunft gebeten, ob die Karten seit dem 12. Juni 2026 bereits ausgehändigt wurden. Sollten Verzögerungen bestehen, werden Erläuterungen zu den Gründen sowie Informationen zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Anmeldung bei den Krankenkassen angefordert.
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