Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kreisverkehr Gahlensche Str. / Seilfahrt / Porschestr.Zur Vorlage · 20260937 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant den Umbau der Querungsstellen am Kreisverkehr Gahlensche Straße, Seilfahrt und Porschestraße, um die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger zu erhöhen. Da der im Jahr 2000 errichtete Kreisverkehr derzeit über ungesicherte Übergänge verfügt, sieht die Vorlage vor, alle vier Querungspunkte mit Fußgängerüberwegen, taktilen Leiteinrichtungen und einer angepassten Beleuchtung auszustatten. Ergänzend dazu soll ein Teil der Fahrbahn im nördlichen Knotenpunktarm saniert werden. Weitere bauliche Veränderungen an den umliegenden Verkehrsflächen sind nicht vorgesehen.
Die Kosten für diese Baumaßnahme werden auf etwa 165.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung soll im Haushaltsjahr 2026 durch eine Umschichtung aus dem Projekt „Kreisverkehre“ sichergestellt werden, wobei Mittel aus einer zeitlich verschobenen Maßnahme am Knotenpunkt Steinring/Oskar-Hoffmann-Straße genutzt werden sollen.
Der Vorschlag wird im Rahmen einer Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte am 25. Juni 2026 beraten. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.2Planungsbeschluss alternative Wegeverbindung für Hannoverbahntrasse im Abschnitt NORD - Erzbahntrasse bis Salzstrecke/Zeche HannoverZur Vorlage · 20261391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage Nummer 20261391 einen Planungsbeschluss für eine alternative Wegeverbindung im nördlichen Abschnitt der Hannoverbahntrasse vorgelegt. Der geplante Bereich erstreckt sich von der Erzbahntrasse bis zur Salzstrecke bzw. Zeche Hannover. Die Verwaltung soll beauftragt werden, diesen alternativen Verlauf zu planen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung sowie die Akquise von Fördermitteln vorzubereiten.
Der neue Planungsansatz ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen. Da der Ausbau der Carolinenglückbahntrasse eine Verbindung zwischen dem RS1 und der Erzbahntrasse ermöglichen wird, ist ein Ausbau des südlichen Teilstücks der Hannoverbahntrasse nicht mehr zwingend erforderlich. Der alternative Verlauf im nördlichen Abschnitt nutzt bestehende Rampenanlagen sowie einen vorhandenen Weg von der Erzbahntrasse auf das mittlere Höhenniveau. Die Strecke führt über die Hüller-Bach-Brücke und folgt einem bestehenden Trampelpfad. Da alle benötigten Grundstücke im städtischen Besitz sind, ist keine Nutzung fremder Flächen notwendig. Dieser Verlauf soll voraussichtlich Kosten beim Wegbau und bei Ausgleichsmaßnahmen einsparen.
Als Ausbaustandard ist eine getrennte Geh- und Radwegführung vorgesehen. Die genauen Kosten für den Abschnitt Nord werden im Rahmen der Planung ermittelt; ein separater Umsetzungsbeschluss folgt nach der Kostenermittlung. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Sicherung von Fördermitteln, beispielsweise durch das Programm FöRiNah. Mittel für die gesamte Hannoverbahntrasse wurden bereits für die Haushalte 2027 und 2028 beantragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 1.3Kanalbaumaßnahme „Stolzestraße“ – Anpassung finanzielle AuswirkungZur Vorlage · 20261423 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur eine Beschlussvorlage zur Kanalbaumaßnahme in der Stolzestraße vor. Die Maßnahme umfasst die Sanierung von Steinzeugrohren, die Deformationen und Rissbildungen aufweisen, wodurch ein Risiko für Tagesbrüche besteht.
Im Zuge der Planung wurde ein modifiziertes Mischsystem mit drei Haltungen ausgearbeitet, um den Anforderungen des Regenwasserbeseitigungskonzepts 2021 zu entsprechen. Durch die Einbeziehung privater Flächen soll die Abkopplung von Regenwasser ermöglicht werden, um die Belastung des Kanalsystems zu reduzieren und die Wasserwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Die Umsetzung dieses Systems bedingt höhere Investitionskosten im Vergleich zu anderen Varianten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf rund 4,2 Millionen Euro inklusive Umsatzsteuer geschätzt. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 sind Mittel in Höhe von 740.000 Euro vorgesehen. Die restlichen Kosten sollen durch Umschichtungen aus anderen Kanalbaumaßnahmen – etwa in der Wibbeltstraße, Freudenbergstraße oder Hohe Eiche – finanziert werden, da sich die Durchführung dieser Projekte aufgrund neuer Priorisierungen auf spätere Jahre verschiebt.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 1.4Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring einschl. KreisverkehrZur Vorlage · 20261492 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zum Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring vorgelegt. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung des Straßenabschnitts sowie den Bau einer Kreisverkehrsanlage am Knotenpunkt Steinring, um die Fahrradinfrastruktur zu verbessern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr im Rahmen des städtischen Vorbehaltsnetzes zu erhalten.
Im Rahmen einer Nutzwertanalyse wurden verschiedene Planungsalternativen bewertet. Die Variante 1 sah beidseitige Radfahrstreifen vor, was jedoch den Wegfall zahlreicher Parkplätze und des Baumbestandes zur Folge gehabt hätte. Eine zweite Variante mit Einbahnstraßenregelung wurde in einem Verkehrsversuch geprüft. Dabei zeigten sich zwar positive Effekte für den Radverkehr, allerdings kam es zu Verkehrsverlagerungen in umliegende Wohngebiete wie die Düppelstraße, was auch zu Beschwerden von Anwohnenden führte.
Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur soll nun die Vorentwurfsplanung der Variante 3 beschließen. Diese sieht eine Bestandserneuerung mit abschnittsweise einseitigen Radfahrstreifen vor. Die Variante wurde als Vorzugsvariante identifiziert, da sie den Erhalt von Parkplätzen und Bäumen sowie die Anforderungen an den Verkehr am besten berücksichtigt. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die weiteren Planungsschritte einzuleiten und die finale Ausbauplanung zur Entscheidung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.4.1Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring einschl. Kreisverkehr - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20261764 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Nikolas Lange hat im Rahmen eines Änderungsantrags zur Vorlage 20261764 Ergänzungen zum Grundsatzbeschluss über den Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring sowie zum geplanten Kreisverkehr beantragt. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026.
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, den Abschnitt der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring als Fahrradstraße mit der Zusatzregelung „Krafträder und Kraftwagen frei“ auszuweisen und durch Piktogramme auf der Fahrbahn zu kennzeichnen. Die Verwaltung soll zudem eine Vorlage zur Herausnahme dieses Bereichs aus dem Vorbehaltsnetz vorbereiten. Für den Kreisverkehr an der Kreuzung zum Steinring wird eine Prüfung der Umsetzung nach niederländischem Vorbild mit getrennter Radverkehrsführung beantragt. An den Anschlüssen zur Düppelstraße und zur Straße Glockengarten sollen die neuen Zweirichtungsradwege baulich so gestaltet werden, dass der Radverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr bevorzugt wird.
Zusätzlich soll die Straße am Glockengarten zwischen dem Kreisverkehr und der Springorumstraße als Fahrradstraße ausgewiesen werden. Der Antrag umfasst ferner die Planung zusätzlicher Straßenbäume im Bereich der Kirche sowie die Prüfung eines „Pocket Parks“ mit einem Urban-Gardening-Konzept im Umfeld des Kreisverkehrsplatzes durch die Verwaltung. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 1.4.2Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring einschl. Kreisverkehr - Hier: Änderungsantrag von SPD im Rat und Grüne im Rat -Zur Vorlage · 20261817 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen die Vorgaben für den Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße zwischen Universitätsstraße und Steinring konkretisiert werden. Der Antrag von Christian Kalisch und Sebastian Pewny sieht vor, dass im weiteren Planungsverfahren insbesondere der Einmündungsbereich Steinring/Düppelstraße/Oskar-Hofmann-Straße gemäß der Vorzugsvariante zu einem Kreisverkehr umzubauen ist. Zudem soll die Kreuzung Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße hinsichtlich der Sicherheit und Übersichtlichkeit für den Radverkehr gestaltet werden.
Der Antrag fordert zudem, dass die Kanalbaumaßnahmen entsprechend der Entwässerungsplanung berücksichtigt werden. Im Bereich zwischen den beiden Knotenpunkten soll der Straßenquerschnitt weitgehend unverändert bleiben, wobei der Erhalt des Baumbestands und bestehender Stellplätze nach Möglichkeit angestrebt wird. Zur Lärmminderung sollen Maßnahmen zur Unterstützung der Einhaltung der 30-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung geprüft werden. Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, zusätzliche Anwohnerparkplätze im Parkbereich A zu schaffen sowie die mögliche Verlegung eines Containerstandortes und die Erweiterung von Grünflächen zur Verbesserung der Verschattung zu prüfen. Ziel des Antrags ist es, den Charakter des Straßenabschnitts beizubehalten und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- Mehrheitlich beschlossener Änderungsantrag aus der Sitzung der BV-Mitte am 25.06.2026
- 1.5Baubeschluss zum Vollausbau der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und RuhrstadionZur Vorlage · 20261505 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20261505 den Baubeschluss zum Vollausbau der Castroper Straße im zweiten Bauabschnitt zwischen Klinikstraße und dem Ruhrstadion vorgelegt. Die Planung schließt an den bereits umgebauten ersten Bauabschnitt an und umfasst neben der Castroper Straße auch Teile des Stadionrings sowie des Gersteinrings bis zur Einfahrt der Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Der Entwurf sieht eine Neugestaltung des Straßenquerschnitts vor, die den Radverkehr und das Prinzip der Schwammstadt berücksichtigt. Für den motorisierten Individualverkehr ist im Abschnitt zwischen Klinikstraße und Karl-Lange-Straße ein Geradeausfahrstreifen pro Fahrtrichtung vorgesehen; an den Knotenpunkten werden weiterhin Abbiegestreifen eingerichtet. Im Bereich des Stadions ist eine vorübergehende einstreifige Verkehrsführung mit markierten Radfahrstreifen geplant.
Zur Stärkung des Radverkehrs sollen beidseitig 2,50 Meter breite Radwege entstehen, die am Knotenpunkt Stadionring/Gersteinring direkte Linksabbiegemöglichkeiten bieten. Die Gehwege werden auf eine Mindestbreite von 2,50 Metern ausgebaut und barrierefrei gestaltet. Ein geplanter grüner Mittelstreifen mit zusätzlichen Baumstandorten soll die Regenwasserversickerung und Verdunstung fördern. Durch die Neugestaltung des Straßenraums entfallen Teile der bisherigen Parkflächen. Der Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird gebeten, die Planung zu beschließen und die Verwaltung mit den weiteren Umsetzungsschritten zu beauftragen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 1.5.1Baubeschluss zum Vollausbau der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und Ruhrstadion - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20261765 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur wird im Rahmen der Sitzung am 2. Juli 2026 über einen Änderungsantrag zum Baubeschluss des Vollausbaus der Castroper Straße zwischen Klinikstraße und Ruhrstadion beraten. Der von einem sachkundigen Bürger eingereichte Antrag zur Vorlage 20261765 sieht eine Ergänzung des bestehenden Beschlusstextes vor.
Konkret sollen an den geplanten Querungshilfen Fußgängerüberwege in Form von Zebrastreifen (Verkehrszeichen 293) angelegt werden. Diese Überwege sollen gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften über die Radverkehrsanlagen hinweg realisiert werden.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der künftigen Nutzung des Kirmesplatz-Areals. Durch die geplante Errichtung einer multifunktionalen Sporthalle, die unter anderem für Spiele der Astro Stars genutzt werden soll, wird mit einem gesteigerten Fußverkehr gerechnet. Der Antrag zielt darauf ab, die Anforderungen an die Verkehrssicherheit bereits in der aktuellen Phase der Straßenverkehrsplanung zu berücksichtigen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 1.6Kreuzstraße – FußgängerübergangZur Vorlage · 20252081/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum plant die Ergänzung eines Fußgängerübergangs in der Kreuzstraße. Hintergrund der Maßnahme ist ein Wunsch aus der Bevölkerung, die Querungssituation am Zugang zur Fußgängerunterführung in Richtung Hermannshöhe zu verbessern. Derzeit wird die Nutzung des Bereichs durch parkende Fahrzeuge sowie durch schmale oder fehlende Gehwegflächen erschwert.
Im Rahmen der geplanten Umsetzung soll der Seitenraum erweitert und taktile Elemente zur Förderung der Barrierefreiheit ergänzt werden. Die Kosten für das Vorhaben werden auf Basis der Entwurfsplanung auf etwa 43.500 Euro geschätzt. Die Finanzierung ist für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen und soll durch eine Umschichtung im Budget für barrierefreie Gehwege sichergestellt werden.
Die Durchführung der Bauarbeiten ist für das erste Halbjahr 2026 geplant, wobei eine Dauer von circa drei Wochen erwartet wird. Die Vorlage wurde bereits in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte angehört; die Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur anberaumt.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 04.12.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (2. Sitzung)
- 1.6.1Kreuzstraße – Fußgängerübergang - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20261766 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20261766 vor. Ein sachkundiger Bürger beantragt eine Ergänzung des Beschlusstextes bezüglich der baulichen Maßnahmen an der Kreuzstraße.
Der Antrag sieht vor, dass der bestehende Beschluss zum Thema Fußgängerübergang in der Kreuzstraße um eine spezifische Festlegung erweitert wird. Konkret soll der Text dahingehend ergänzt werden, dass an dem baulich neu herzustellenden Fußgängerübergang ein offizieller Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens gemäß Verkehrszeichen 293 angelegt wird.
Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag wurde im Dokument nicht eingereicht; die Erläuterungen dazu sollen laut Antrag im Rahmen der Ausschusssitzung mündlich erfolgen. Der Antrag ist an den Ausschussvorsitzenden Dr. Peter Reinirkens gerichtet.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bochum 2027 (ABK 2027)Zur Vorlage · 20261211 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum legt das Abwasserbeseitigungskonzept 2027 (ABK 2027) zur Beratung und Entscheidung vor. Gemäß dem Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen ist die Kommune verpflichtet, alle sechs Jahre ein solches Konzept zu erstellen und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Das ABK 2027 dient als Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahr 2021 und umfasst die Planung, Errichtung sowie Instandhaltung der Abwasseranlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem ABK 2027 zuzustimmen und die Verwaltung anzuweisen, das Dokument bei der Bezirksregierung einzureichen. Das Konzept beinhaltet neben der Abwasserbeseitigung auch ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept sowie Maßnahmen zur Fremdwassersanierung. Ein wesentlicher Bestandteil sind Strategien zur Klimafolgenanpassung, um auf Auswirkungen wie Starkregen, Hitze und Trockenheit zu reagieren. Hierbei kommen unter anderem eine Starkregengefahrenkarte und das Leitbild der „Schwammstadt“ zum Einsatz, welches die Verdunstungsrate erhöhen und die Versickerung fördern soll.
Die Planung basiert zudem auf einem Modell zur Alterungsprognose des Kanalnetzes, um die langfristige Erhaltung der Infrastruktur sicherzustellen. Das Entwässerungsnetz der Stadt umfasst etwa 1.246 Kilometer an Kanalleitungen sowie verschiedene Sonderbauwerke wie Pumpwerke und Regenrückhalteanlagen.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:13(AfD)dafür:72(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB-BSW,StG/V,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:0dagegen:2(AfD)dafür:14(SPD,CDU,Grüne,Linke,FDP-UWG:WAT,UWG FB- BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (AfD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, GrünLinks, UWG:WAT, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 3.2Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen StellplatzsatzungZur Vorlage · 20261441 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Stellplatzsatzung sowie zur Kenntnisnahme einer Evaluation der bisherigen Regelungen vor. Ziel der Satzung, die bereits 2022 eingeführt wurde, ist es, Baukosten im Wohnungs- und Gewerbebau zu senken und alternative Mobilitätsangebote wie den öffentlichen Personennahverkehr sowie Fahrradabstellanlagen zu fördern.
Die durchgeführte Evaluation zeigt, dass die bisherige Satzung in der Praxis gut anwendbar ist und insbesondere bei kleineren Bauvorhaben zu Vereinfachungen bei Bauanträgen geführt hat. Dennoch wurden Anpassungsbedarf bei den Anforderungen an Fahrradabstellanlagen sowie punktuelle Optimierungsmöglichkeiten bei den Richtwerten zur ÖPNV-Lagegunst identifiziert. Die neue Satzung sieht daher redaktionelle Klarstellungen und angepasste Kriterien vor, um die Anwendung weiter zu vereinfachen und die Kosten für Bauvorhaben potenziell weiter zu reduzieren.
Mit dem Beschluss wird zudem die Verwaltung beauftragt, zwei Jahre nach Inkrafttreten der angepassten Satzung einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Eine erneute umfassende Evaluation soll nach drei Jahren stattfinden, um die tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen auf die Stadtentwicklung und die Mobilitätsstruktur fundiert bewerten zu können.
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Beratungsfolge
- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4(FDP-UWG:WAT)dagegen:16(AfD,StG/V)dafür:65(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,Backs,OB)
- 08.07.2026 · Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss (6. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:1(FDP-UWG:FB)dagegen:2(AfD)dafür:13(SPD,CDU,Grüne,Linke,UWG FB-BSW,OB)
- 07.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 2 (Die Linke)Dagegen: 2 (AfD, FDP)Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU)
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (7. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bie zwei Enthaltungen (AfD)
- 01.07.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 13 (SPD, CDU, Grüne, Die Linke)
- 01.07.2026 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (4. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlagesdagegen: 3 (AfD, StG/Volt)dafür: 11 (SPD, CDU. Grüne, Linke, UWG:FB-BSW)Enthaltungen: 0
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (AfD)Dafür: 12 (SPD, CDU, Grüne)
- 30.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:WAT)Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 11 (SPD, CDU, GrünLinks, WatC)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (AfD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Linke, CDU)
- 3.2.1Evaluation der Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum und Beschluss einer neuen Stellplatzsatzung - Hier: Änderungsantrag der Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20261801 · Änderungsantrag
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Der Änderungsantrag zur 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 befasst sich mit der Evaluation sowie der Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Bochum. Die Verwaltung soll bis zum 31. Dezember 2026 eine ergänzende Stellplatzabgabensatzung ausarbeiten. Diese sieht eine Flächennutzungsgebühr für das langfristige Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen vor. Die Höhe der Gebühr soll sich nach der Fahrzeuggröße und dem Bodenrichtwert der Halteradresse richten, wobei die jährlichen Kosten für einen Pkw-Stellplatz mit 246,89 Euro beziffert werden.
Zudem umfasst der Antrag die Erweiterung der Radien für Haltepunkte und Bahnhöfe auf 600 Meter sowie eine Anpassung der Richtzahlentabelle. Diese enthält neue Vorgaben für Fahrradabstellplätze bei Dachgeschossausbauten sowie geänderte Kennzahlen für verschiedene Gebäudetypen wie Wohn-, Verwaltungs-, Verkaufs-, Versammlungs-, Sport- und Bildungseinrichtungen. Vorerst soll die Hälfte der erforderlichen Fahrradabstellplätze durch die Bereitstellung von Flächen nachweisbar sein.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die nachträgliche Schaffung von Wohnraum durch Aufstockungen und Dachausbauten in Bestandsgebäuden. Es wird angestrebt, durch den Verzicht auf den Nachweis oder die Ablösung von Stellplätzen Anreize für flächensparende Wohnraumschaffung zu setzen. Die aktuelle Regelung beschränkt den Verzicht auf Nachweise bei besonderen Schwierigkeiten auf Dachausbauten an Gebäuden, die vor Inkrafttreten der Satzung errichtet wurden. Ziel ist eine Regelung, die langfristig auch bei Neubauten eine unkomplizierte Aufstockung ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- Mehrheitlich beschlossener Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion aus der APG-Sitzung am 01.07.2026
- Mehrheitlich beschlossener Änderungsantrag der Fraktionen SPD im Rat und Grüne im Rat aus der APG-Sitzung am 01.07.2026
- 4.Anträge
- 4.1Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße (Kreisverkehr Bergstraße bis Liboriusstraße)Zur Vorlage · 20261703 · Antrag
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Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur gestellt, einen durchgehenden Tempo-30-Abschnitt in der Josephinenstraße einzurichten. Die Regelung soll den Bereich vom Kreisverkehr auf Höhe der Bergstraße bis zur Liboriusstraße umfassen. Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen sowie baulichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten und über den Fortschritt der Maßnahmen an den Ausschuss zu berichten.
Die Grundlage für das Vorhaben bildet ein einstimmiger Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom April 2026. Die Geschwindigkeitsreduzierung wird mit dem Ziel begründet, die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Anwohner zu erhöhen sowie Lärm- und Schadstoffemissionen zu verringern. Zudem wird auf die aktuelle Rechtslage in der Straßenverkehrsordnung verwiesen, die das Schließen von Lücken in Tempo-30-Bereichen bis zu einer Länge von 500 Metern erleichtert.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 4.1.1Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße (Kreisverkehr Bergstraße bis Liboriusstraße) - Hier: Änderungsantrag von Stadtgestalter/Volt -Zur Vorlage · 20261767 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 wird über einen Änderungsantrag zur Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße beraten. Der sachkundige Bürger Nikolas Lange beantragt eine Ergänzung des Beschlusstextes für den Bereich zwischen dem Kreisverkehr Bergstraße und der Liboriusstraße.
Der Antrag sieht vor, im Bereich der Einmündung des „Weg am Kötterberg“ an die Josephinenstraße bei Hausnummer 62 einen Fußgängerüberweg in Form eines Zebrastreifens anzulegen. Als Begründung wird auf die Anbindung des Naherholungsgebietes Grummer Teiche an das Wohngebiet verwiesen, wodurch ein Bedarf für eine sichere Querung der als Hauptverkehrsstraße klassifizierten Josephinenstraße bestehe. Da die nächste Lichtsignalanlage im Bereich der Liboriusschule eine Entfernung von über 100 Metern aufweist, soll durch den Zebrastreifen die Verkehrssicherheit sowie der Fußverkehr gemäß dem städtischen Leitbild Mobilität gefördert werden.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 4.2Erstellung eines ganzheitlichen Schulwegkonzepts für alle Schulen unter besonderer Berücksichtigung der FahrradmobilitätZur Vorlage · 20261711 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur einen Antrag zur Erstellung eines ganzheitlichen Schulwegkonzepts eingebracht. Das Vorhaben umfasst alle Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers und zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger sowie Radfahrer zu erhöhen und den Bring- und Abholverkehr durch sogenannte „Eltern-Taxis“ zu reduzieren.
Ein wesentlicher Schwerpunkt des beantragten Konzepts liegt auf der Förderung der Fahrradmobilität. Hierbei sollen insbesondere sichere und witterungsgeschützte Fahrradabstellanlagen sowie ausreichende Kapazitäten für Fahrräder und E-Bikes berücksichtigt werden. Auch die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für E-Bikes für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ist Bestandteil des Antrags.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung des Konzepts relevante Akteure wie Schulleitungen, Elternvertretungen, Schülervertretungen sowie die Polizei und die Verkehrs- und Stadtplanungsbehörden einzubeziehen. Über die Ergebnisse des Konzepts, einschließlich möglicher Umsetzungs- und Förderprogramme, sollen zudem der Schulausschuss und der Mobilitätsausschuss informiert werden. Die Fraktion begründet den Antrag mit bestehenden Defiziten bei der Fahrradinfrastruktur an vielen Schulstandorten sowie dem Ziel, die nachhaltige Mobilität und den Klimaschutz zu fördern.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Car-Sharing - aktueller Stand - Hier: mündliche Vorabinformation -
- 5.2Öffentlichkeitsarbeit RottstraßeZur Vorlage · 20261437 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 24. Juli 2026 wird in der Rottstraße eine temporäre Stadtmöblierung eingesetzt, um über die planerischen Visionen zum Umbau der Straße zu informieren. An zwei Standorten werden sogenannte Stadt-Terrassen aufgestellt – modulare, teils bepflanzte Elemente zur Straßenmöblierung, die als Leihgabe des Zukunftsnetz Mobilität NRW dienen. Diese fungieren als Informations- und Austauschorte im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung und der Klimaanpassung nach dem Konzept der Schwammstadt.
Die geplante Umgestaltung der Straße zielt auf eine Neuaufteilung des Straßenraums ab, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, den Radverkehr zu stärken und Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung zu berücksichtigen. Die Aktion wird durch Angebote lokaler Akteure aus der Rottstraße ergänzt. Interessierte können sich vor Ort über die Entwürfe zur Umgestaltung sowie über das Thema Schwammstadt informieren.
Nach den Sommerferien wird den zuständigen politischen Gremien ein Vorentwurfsplan für die Umgestaltung der Rottstraße zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 25.06.2026 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 6.1Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße (Kreisverkehr Bergstraße bis Liboriusstraße)Zur Vorlage · 20261620 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur der Stadt Bochum einen Antrag mit der Nummer 20261620 vorgelegt. Dieser sieht die Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts in der Josephinenstraße vor, beginnend am Kreisverkehr auf Höhe der Bergstraße bis zur Liboriusstraße. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen sowie baulichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten und über den Stand der Arbeiten an den Ausschuss zu berichten.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 23. April 2026, mit dem die Maßnahme einstimmig befürwortet wurde. Die Begründung führt an, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Anwohner erhöhen sowie Lärm- und Schadstoffemissionen senken könne. Zudem solle die Aufenthaltsqualität im Straßenraum verbessert werden. Der Antrag nimmt zudem Bezug auf die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung, welche durch die Möglichkeit von Lückenschlüssen bis zu 500 Metern Länge die rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung einheitlicher Geschwindigkeitsregelungen auf geeigneten Straßenabschnitten erweitert hat.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.3Parkplätze ohne Ladesäule für ElektrofahrzeugeZur Vorlage · 20261291 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der AfD-Fraktion hat die Verwaltung zur Anzahl und zum Status von Elektrofahrzeug-Parkplätzen ohne Ladeinfrastruktur in Bochum Stellung bezogen. Im öffentlichen Straßenraum befinden sich derzeit 369 ausgewiesene Stellplätze für Elektrofahrzeuge. In den von der WEG betriebenen Parkhäusern stehen insgesamt 99 Stellplätze mit Lademöglichkeit zur Verfügung.
Aktuell verfügen 26 Parkplätze über keine Ladeeinrichtung. Die Verwaltung gab an, dass ursprünglich 50 Parkplätze ohne Ladesäulen ausgewiesen wurden, um die Attraktivität der Flächen zu steigern. Während 24 dieser Plätze bereits mit einer Ladesäule ausgestattet werden konnten, war dies an 26 weiteren Standorten aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht möglich. Der Rückbau dieser 26 Parkplätze wurde bereits veranlasst und wird in Kürze abgeschlossen sein. Zukünftig sollen im Stadtgebiet Bochum keine Flächen für Elektrofahrzeuge mehr ohne entsprechende Ladeinfrastruktur ausgewiesen werden.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Kurz nach der Eröffnung wird die Opeltrasse bereits wieder gesperrt – Gab es einen Planungsfehler?Zur Vorlage · 20261377 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur erneuten Sperrung eines Teilstücks der Opeltrasse zwischen der Wiemelhauser Straße und der Steinkuhlstraße reagiert. Die Sperrung erfolgt aufgrund von Bauarbeiten der Autobahn GmbH an der angrenzenden Autobahnausfahrt sowie an einer Lärmschutzwand südlich der A448.
Nach Angaben der Verwaltung sind die geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH seit 2024 bekannt, ein exakter Zeitraum für die Sperrung wurde der Stadt jedoch erst kurz vor deren Beginn mitgeteilt. Eine Abstimmung zwischen der Stadt und der Autobahn GmbH hat stattgefunden; die Stadtverwaltung ist jedoch nicht in die internen Prozesse und Bauabläufe des Bundesunternehmens eingebunden. Ein Baustellenzugang nördlich der A448 ist laut Verwaltung nicht umsetzbar, da für die Arbeiten an der Ausfahrt und der Lärmschutzwand ein direkter Zugang über die Opeltrasse notwendig ist.
Die Verantwortung für den Schutz der Oberflächen der neu fertiggestellten Trasse liegt bei der Autobahn GmbH. Sollten durch die Nutzung von Baustellenfahrzeugen Schäden an der Opeltrasse entstehen, ist das Unternehmen für die Beseitigung sowie die Instandsetzungskosten verantwortlich.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 18.06.2026 · Rat (7. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.5Sachstand Brückensanierungen Universitätsstraße und Neubau Brücke Universitätsstraße / A448Zur Vorlage · 20261449 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Sachstand der Brückensanierungen an der Universitätsstraße sowie zum Neubau der Brücke über die A448 reagiert. In Bezug auf das Brückenbauwerk „Knoten Uni-Mitte“ wird mit dem Beginn der Planung frühestens im Jahr 2029 gerechnet, da die Sanierung des zentralen Parkbauwerks der Ruhr-Universität Bochum (RUB) voraussichtlich bis Mitte 2028 andauert.
Für weitere Baumaßnahmen an der Universitätsstraße sind in der Haushaltsplanung entsprechende Zeiträume vorgesehen: Die Umsetzung für den Bereich „Rahmenstadt (2. Bauabschnitt)“ ist für das Jahr 2028 geplant, während die Arbeiten am Fußgängertunnel und der Markstraße für 2029 vorgesehen sind.
Zum Neubau der Brücke über die A448 teilte das Tiefbauamt mit, dass die Autobahn GmbH einen Baubeginn Ende 2027 anstrebt. Da der Verwaltung bislang keine Informationen zur Bauvorbereitung vorliegen, bleiben die bisherigen Angaben zur Verkehrsführung als Arbeitsgrundlage bestehen. Bezüglich der Verzögerungen an der Anschlussstelle Bochum-Wiemelhausen ist der Verwaltung der Grund nicht bekannt. Die Autobahn GmbH hält jedoch an dem geplanten Ende der Arbeiten Anfang 2027 fest.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.6Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Lohrheidestadions an Sonn- und VeranstaltungstagenZur Vorlage · 20261491 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe „UWG Freie Bürger – BSW im Rat“ hat die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Lohrheidestadions an Sonn- und Veranstaltungstagen angefragt. Im Fokus steht die Buslinie 365, die das Stadion werktags bedient, sonntags jedoch nicht, obwohl regelmäßig Sportveranstaltungen stattfinden. Die Anfrage bezog sich auf eine mögliche dauerhafte sonntägliche Anbindung sowie eine Bedienung an Spieltagen und nach künftigen Maßnahmen zur Erreichbarkeit des Stadions.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Neuaufstellung des Bochumer Nahverkehrsplanes (NVP) eine Anpassung der Linie 365 sowie weiterer Verbindungen unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen. Für kommerzielle Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, dass Veranstalter mindestens sechs Wochen vorab zusätzliche Fahrten bei der BOGESTRA bestellen und finanzieren können.
Zur derzeitigen Anbindung führt die Verwaltung aus, dass das Stadion montags bis samstags durch die Linie 365 im 30-Minuten-Takt bedient wird. Am Wochenende bietet die Linie 389 ebenfalls einen 30-Minuten-Takt an. Die Straßenbahnlinie 302 fährt die Haltestelle Lohrheidestraße montags bis samstags im 7,5-Minuten-Takt und an Sonn- und Feiertagen im 15-Minuten-Takt an. Weitere Anpassungen werden im Zuge des NVP-Prozesses unter Berücksichtigung der Fahrgastnachfrage geprüft.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.3Einrichtung eines durchgehenden Tempo-30-Abschnitts auf der Josephinenstraße (Kreisverkehr Bergstraße bis Liboriusstraße)
- 5.7Parksituation am Postkutschenweg in AltenbochumZur Vorlage · 20261443 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat die Parksituation am Postkutschenweg in Altenbochum thematisiert. Anwohner berichteten von Schwierigkeiten durch parkende Fahrzeuge, die Hauszugänge, private Zufahrten sowie ein Trafohaus blockieren, was insbesondere bei Warenanlieferungen zu Problemen führt.
Die Verwaltung sieht in den bestehenden gesetzlichen Regelungen der Tempo-30-Zone keine Notwendigkeit für umfassende neue Maßnahmen, da das Parken bei Einhaltung einer Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern grundsätzlich zulässig ist. Dennoch wurden punktuelle Anpassungen beschlossen. Vor den Treppenanlagen der Hausnummern 5 und 7 werden nichtamtliche Kreuzmarkierungen angebracht, um die Erschließung der Gebäude sicherzustellen. Zudem wird das Verkehrszeichen „Sackgasse“ um den Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ ergänzt, um ortsunkundige Verkehrsteilnehmende sowie größere Fahrzeuge auf die eingeschränkten Bedingungen hinzuweisen. Eine fehlerhafte Beschilderung auf der westlichen Fahrbahnseite soll ebenfalls korrigiert werden.
Weitere bauliche Maßnahmen wie Abpollerungen oder zusätzliche Markierungen wurden abgelehnt, da diese den öffentlichen Raum unverhältnismäßig einschränken würden. Im Hinblick auf den Lieferverkehr wurde darauf hingewiesen, dass im Bereich zwischen der Wittener Straße und der Zufahrt des Einzelhandels bereits seit 1995 ein absolutes Haltverbot besteht. Die Verkehrsüberwachung wird über die Problematik informiert.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.8Sachstand Tempo-30-Anordnung Cruismannstraße / ZillertalstraßeZur Vorlage · 20261544 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur nach dem aktuellen Sachstand zur Einführung einer Tempo-30-Regelung in der Cruismannstraße und der Zillertalstraße gefragt. Hintergrund ist die geplante Verkehrsberuhigung in diesen Straßenabschnitten.
Nach Angaben des Tiefbauamtes erfordert die Einrichtung der Tempo-30-Zone eine Umstufung der Straßenzüge von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen. Im Juni 2025 wurden hierfür alle erforderlichen Unterlagen für das gesamtstädtische Umstufungskonzept bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Bezirksregierung führt als zuständige Landesbehörde das formale Verfahren durch und bezieht dabei auch die Stadt Herne in den Prozess ein. Die Rechtskraft der Umstufungen tritt nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügungen und Ablauf der Widerspruchsfrist ein.
Ein verbindlicher Termin für den Abschluss der Prüfung durch die Bezirksregierung Arnsberg liegt derzeit nicht vor. Als Gründe wurden die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden sowie die Komplexität des Umstufungskonzepts genannt. Sofern im Beteiligungsverfahren keine Änderungen am Konzept vorgenommen werden, ist eine Umsetzung frühestens zum Ende des Jahres 2026 möglich. Sobald Ergebnisse aus dem Verfahren vorliegen, werden die Bezirksvertretungen und der zuständige Ausschuss abschließend beteiligt.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.9Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum vor dem Hintergrund jüngster Sabotageakte auf kritische InfrastrukturZur Vorlage · 20261647 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der AfD zur Sicherung der Energie- und Gasversorgung in Bochum Stellung bezogen. Hintergrund der Anfrage sind Sabotageakte an kritischen Infrastrukturen in anderen Bundesländern sowie die Aktivitäten bestimmter Gruppen. Die Verwaltung bewertet das Risiko eines großflächigen, länger andauernden Ausfalls der Energieversorgung im Stadtgebiet aktuell als gering, schließt jedoch eine solche Möglichkeit nicht aus. Konkrete Hinweise auf eine erhöhte Gefährdungslage für Bochum liegen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht vor.
Zur Erhöhung der Resilienz der Gas- und Energieinfrastruktur führt die Verwaltung fortlaufend Risikoanalysen und Notfallkonzepte durch. Details zum Schutz spezifischer Anlagen werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht. In den vergangenen drei Jahren wurden die Abstimmungsprozesse mit Netzbetreibern und Behörden intensiviert sowie die Vorbereitung auf Szenarien wie Energiemangel weiterentwickelt. Bestehende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft.
Die kommunalen Krisenstäbe und Notfallpläne dienen der koordinierten Lagebewältigung und der Priorisierung von Maßnahmen bei großflächigen Ausfällen. Die Planung und Durchführung entsprechender Übungen erfolgt kontinuierlich. Hinweise auf Gefährdungen durch politisch motivierte Gruppen werden bei Vorliegen spezifischer Informationen in die Sicherheitsplanung einbezogen. Die Verwaltung setzt auf eine präventive Sicherheitsplanung und die Stärkung der Wiederherstellungsfähigkeit unter Nutzung der bestehenden Strukturen des Krisenmanagements. Die Beratung der Vorlage erfolgt in den zuständigen Ausschüssen sowie im Rat.
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- 16.07.2026 · Rat (8. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 30.06.2026 · Ausschuss für Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (3. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.10Veloroute 1 – Ausschilderung fertiggestellter Teilstrecken und Entschärfung der Engstelle an den Grummer TeichenZur Vorlage · 20261503 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Fragen zur Beschilderung der Veloroute 1 sowie zur Engstelle bei den Grummer Teichen gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass der Abschnitt zwischen dem Radkreuz Widumestraße und den Grummer Teichen weitgehend fertiggestellt und nutzbar ist. Eine standardisierte rot-weiße Beschilderung wurde bisher nicht umgesetzt, da nach geltenden Regelwerken lediglich Zielwegweisungen zulässig sind und eine vorzeitige Beschilderung einzelner Abschnitte aufgrund der erwarteten Netzwirkung wenig zielführend wäre.
Eine kurzfristige Umsetzung einer dauerhaften Beschilderung im laufenden Jahr ist aufgrund von Personal- und Finanzmitteln nicht vorgesehen. Das Tiefbauamt prüft jedoch den Einsatz provisorischer Wegweisungen, um die Sichtbarkeit der Route noch in diesem Jahr zu erhöhen.
Zur Situation an der Engstelle bei den Grummer Teichen erklärte die Verwaltung, dass derzeit keine besonderen Verkehrssicherheitsbedenken bestehen. Bauliche Maßnahmen zur Entschärfung der Stelle sind aktuell nicht geplant, da diese Eingriffe in den Baumbestand und die erst kürzlich erneuerte Grünanlage erfordern würden. Eine Neubewertung der Situation wird erst bei einem deutlichen Anstieg der Radverkehrszahlen angestrebt. Langfristig sollen zudem Optimierungspotenziale in angrenzenden Bereichen, etwa in Richtung Constantinstraße, geprüft werden.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 5.11Bürgeranliegen zur Ampelschaltung an der Kreuzung Castroper Hellweg / Heinrichstraße (Schulzentrum Nord)Zur Vorlage · 20261599 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die Verkehrssituation an der Kreuzung Castroper Hellweg / Heinrichstraße thematisiert. Hintergrund sind Anliegen aus der Bürgerschaft, wonach die Sicht auf Fußgänger durch einen Baum und eine Litfaßsäule eingeschränkt sei und es bei gleichzeitiger Grünphase für abbiegenden Fahrzeugverkehr und Fußgänger zu Gefahrensituationen komme.
Die Verwaltung teilte mit, dass seit 2023 zwei Unfälle an dieser Stelle registriert wurden: ein Vorfall mit einem verletzten Fußgänger im Jahr 2023 sowie ein Auffahrunfall im Jahr 2024. Weitere Unfälle oder Gefahrenlagen seien der Verwaltung und der Polizei nicht bekannt, weshalb die Verkehrssicherheitslage als nicht auffällig bewertet wird. Die eingeschränkte Sicht durch Vegetation und eine Litfaßsäule sei zwar bekannt, jedoch könne durch einen Warnblinker und den Abstand zur Fußgängerfurt rechtzeitig reagiert werden.
Die derzeitige Ampelschaltung, bei der Rechtsabbieger und Fußgänger gleichzeitig Grünlicht erhalten, ist als bedingte Verträglichkeit rechtlich zulässig. Eine zeitliche Trennung der Signalphasen würde die Verkehrsqualität auf dem Castroper Hellweg verringern. Kurzfristige Maßnahmen sind daher nicht vorgesehen; die Verwaltung wird die Situation beobachten. Eine umfassende Neuplanung und Erneuerung des Knotens ist langfristig im Rahmen der Entwicklung des Neubaugebiets „Wohnen am Hiltroper Volkspark“ geplant.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.Anfragen
- 6.1Verkehrssituation Kreuzung am SchauspielhausZur Vorlage · 20261704 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur der Stadt Bochum gestellt, die die Verkehrssituation an der Kreuzung Königsallee, Hattinger Straße und Oskar-Hoffmann-Straße am Schauspielhaus behandelt. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Verkehrsführung für Radfahrende, die aus Richtung Schauspielhaus in Richtung Innenstadt unterwegs sind, eine eindeutige Einordnung in den Verkehrsraum erschwert. Dies könne dazu führen, dass Radierende in den Bereich des motorisierten Verkehrs oder des Fußverkehrs ausweichen müssen.
Zudem thematisiert die Anfrage die Lichtsignalanlage an der Kreuzung aus Fahrtrichtung Nord. Hier wird berichtet, dass trotz der Rotlichtphase für Rechtsabbieger regelmäßig Verstöße durch Kraftfahrzeuge und Radfahrende vorkommen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob ihr diese Situation bekannt ist und wie die aktuelle Führung des Radverkehrs bewertet wird. Des Weiteren werden Informationen über etwaige Unfälle oder Beinaheunfälle an dieser Kreuzung sowie die Frage nach geplanten Änderungen an der Verkehrsführung, Markierung oder Signalisierung gestellt. Ziel der Anfrage ist es, Klärung darüber zu erhalten, wie eine sichere Einordnung des Radverkehrs gewährleistet und Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmern reduziert werden können.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.2Parkdruck in der FlüssesiedlungZur Vorlage · 20261705 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, Dr. Peter Reinirkens, gerichtet. Thema der Anfrage ist die Parksituation in der Flüssesiedlung. Hintergrund sind Informationen aus einer vorangegangenen Antwort der Verwaltung, wonach der Parkdruck im betreffenden Wohngebiet bislang toleriert wird, um ein Entfallen von bis zu 70 Prozent der Stellplätze am Fahrbahnrand zu vermeiden. Zwar stehen kostenpflichtige Stellplätze der Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung, deren Nutzung durch Anwohnende sei jedoch gering, da das Parken im öffentlichen Straßenraum kostenfrei möglich ist.
Die Fraktion bittet nun um Auskunft darüber, ob die Verwaltung Maßnahmen plant, um die Nutzung der vorhandenen kostenpflichtigen Stellplätze zu fördern und dadurch die Verkehrssituation im Quartier zu verbessern. Falls solche Pläne existieren, sollen die entsprechenden Maßnahmen benannt werden; andernfalls wird nach den Gründen für einen Verzicht auf entsprechende Maßnahmen gefragt. Die Anfrage bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses am 2. Juli 2026.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.3Parksituation in der Römerstraße und mögliche Einführung von Bewohnerparken in GoldhammeZur Vorlage · 20261754 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur die Untersuchung der Parksituation in der Römerstraße sowie eine mögliche Einführung von Bewohnerparken in Goldhamme angeregt. Hintergrund sind Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über die Nutzung von Stellplätzen durch ortsfremde Personen, insbesondere in Bereichen wie dem Wendehammer. Es wird ein Zusammenhang mit der Nutzung des Quartiers als Parkraum durch Beschäftigte umliegender Gewerbe- und Bürostandorte thematisiert.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an den Oberbürgermeister. Erfragt werden unter anderem die Anzahl der Parkverstöße in der Römerstraße der vergangenen fünf Jahre sowie eine Bewertung der aktuellen Parksituation und etwaiger Beschwerden. Zudem bittet die Fraktion um Informationen zur Auslastung und Entwicklung der Gewerbeflächen am Westpark, einschließlich der Auswirkungen neuer Ansiedlungen auf das Mobilitätsmanagement der Mitarbeitenden. Des Weiteren soll die Verwaltung die Auswirkungen einer Einführung von Bewohnerparkzonen auf angrenzende Quartiere sowie die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine solche Umsetzung bewerten. Auch die potenzielle Nachfrage nach Stellplätzen durch Anwohner im Parkhaus an der Jahrhunderthalle ist Gegenstand der Anfrage.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.4Immer kühl und entspannt mit dem ÖPNV unterwegs? – Auswirkungen der Hitzewelle auf den Betrieb der BOGESTRA - Hier: Änderungsantrag der FDP-UWG: WAT -Zur Vorlage · 20261797 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-UWG hat im Rahmen einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur Informationen über die Auswirkungen der jüngsten Hitzewelle auf den Betrieb der BOGESTRA angefordert. Hintergrund ist die Beobachtung von Temperaturen über 35 Grad Celsius, die laut Hinweisen der BOGESTRA technische Systeme, Fahrzeuge und die Infrastruktur an ihre Belastungsgrenzen führen können.
Mit dem Schreiben, das an den Ausschussvorsitzenden Dr. Peter Reinirkens gerichtet ist, bittet die Fraktion um Auskunft über die Anzahl und Verteilung von Fahrgastbeschwerden bezüglich nicht ausreichend funktionierender Klimaanlagen in Bussen und Straßenbahnen. Zudem wird gefragt, wie viele Fahrzeuge aufgrund von hitzebedingten technischen Defekten oder Problemen mit der Klimatisierung vorzeitig aus dem Betrieb genommen werden mussten. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den Anteil der klimatisierten Fahrzeuge an der gesamten Flotte sowie die durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit vor Hitzeperioden.
Abschließend möchte die FDP-UWG erfahren, welche Erkenntnisse die BOGESTRA aus der vergangenen Hitzewelle gewonnen hat. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu geplanten Maßnahmen für zukünftige Hitzeereignisse sowie zur Existenz von Konzepten, die eine angemessene Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.5Fehlende Unterrichtung der BOGESTRA bei Ausfällen - Hier: Änderungsantrag der FDP-UWG: WAT -Zur Vorlage · 20261798 · Anfrage
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Die Fraktion FDP-UWG hat eine Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur der Stadt Bochum gerichtet. Anlass sind Ausfälle der Straßenbahnlinie 302 in Richtung Gelsenkirchen am 26. Juni 2026 an der Haltestelle Bochum Rathaus. Laut Informationen von Bürgern wurden Fahrgäste weder über Anzeigetafeln noch durch Durchsagen oder Apps über die Ursache der Störung oder die Dauer des Ausfalls informiert.
In der Anfrage, die von den stellvertretenden Vorsitzenden Léon Beck und Robert Buder unterzeichnet wurde, werden verschiedene Fragen an die BOGESTRA gestellt. Die Fraktion möchte wissen, warum die verfügbaren Informationsmöglichkeiten nicht genutzt wurden und wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit den Ausfällen eingegangen sind. Zudem wird nach weiteren Vorfällen ohne ausreichende Fahrgastinformation seit Anfang Juni 2026 gefragt.
Die FDP-UWG bittet um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die BOGESTRA plant, um eine zeitnahe Information aller Kunden – auch ohne Smartphone – zu gewährleisten. Des Weiteren wird nach der Prüfung von Einsatzmöglichkeiten für Ersatzzüge ab anderen Startpunkten sowie nach dem Verfahren zur Reparatur defekter Informationstafeln an Haltestellen, wie etwa der Wattenscheider Straße, gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.6CO²-reduzierte und ressourcenschonende BaustelleZur Vorlage · 20261818 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 erkundigt sich die Fraktion der Grünen im Rat beim Oberbürgermeister nach den Auswirkungen des EU-Emissionshandelssystems auf städtische Bauprojekte. Hintergrund ist die Einführung des EU-ETS 2 für den Verkehrs- und Gebäudesektor in den Jahren 2027/20
8, was voraussichtlich zu Kostensteigerungen im Tief- und Hochbau führen könnte.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, mit welchen Mehrkosten durch dieses System zu rechnen ist und welche Maßnahmen zur Kosteneffizienz ergriffen werden. Konkret wird nach der Regelung von Recycling-Materialien wie Schotter oder RC-Beton in Ausschreibungsverfahren sowie nach der Menge an recyceltem Material bei Umbaumaßnahmen gefragt. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ob der Einsatz elektrischer Baufahrzeuge über Ausschreibungskriterien gefördert wird und wie sich dies auf den städtischen Fuhrpark auswirkt. Abschließend wird nach einer zukünftigen Strategie zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft auf Baustellen gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.7Ausweitung des Car-Sharings in Randbezirke - Reduzierung der Anzahl von Zweit- und DrittautosZur Vorlage · 20261820 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur am 2. Juli 2026 wird eine Anfrage des sachkundigen Bürgers Nikolas Lange behandelt. Die von der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt eingereichte Vorlage thematisiert die Ausweitung des Carsharing-Angebots in die Randbezirke von Bochum mit dem Ziel, die Anzahl an Zweit- und Drittwagen zu reduzieren.
Der Text weist darauf hin, dass sich bestehende Carsharing-Stationen meist in guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr befinden, wodurch primär Haushalte angesprochen werden, die ihren Erstwagen abschaffen möchten. In Randgebieten, in denen häufig Zweit- oder Drittwagen als Flexibilitätsoption vorgehalten werden, sieht die Anfrage Potenzial für eine Erweiterung des Angebots, insbesondere in Gebieten mit hohem Parkdruck.
Die Anfrage stellt die Verwaltung vor konkrete Fragen zur Umsetzung einer solchen Ausweitung. Es wird nach den notwendigen Voraussetzungen gefragt, um Carsharing gezielt als Ersatz für Zweit- und Drittwagen einzusetzen. Zudem sollen geeignete Standorte bewertet werden, wobei explizite Beispiele wie die Siedlungen Sachsenring, Bärendorfer Bogen, Laerheide oder Rosendelle angeführt werden. Des Weiteren wird nach statistischen Daten zur PKW-Dichte pro 1000 Einwohner in den Bochumer Bezirken sowie nach geplanten Maßnahmen zur Förderung von Alternativen zum privaten Pkw gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.8Kosten der Sanierung des Hausmanns im Zusammenhang mit der Tiefgarage P1 ViktoriastraßeZur Vorlage · 20261821 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur thematisiert Nikolas Lange von der Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt die Kosten der Sanierung des Husemannplatzes im Zusammenhang mit der Tiefgarage P1 Viktoriastraße. Während die Neugestaltung des Platzes als öffentliche Verkehrsfläche aus Steuermitteln finanziert wird, weist die Anfrage auf eine Kostensteigerung bei den Arbeiten zur Abdichtung der Tiefgaragenabschlussdecke hin. Die ursprüngliche Planung sah für diese Maßnahmen 1,115 Millionen Euro brutto vor; aktuelle Prognosen beziffern die Kosten nun auf etwa 5 Millionen Euro.
Die Anfrage fordert eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie Erdarbeiten, Leitungsverlegungen oder die Sicherung des Fußgängerverkehrs sowie für den Abriss und die Neuerrichtung von Zugangsgebäuden. Zudem wird gefragt, ob die Aufwendungen für die Sanierung des Parkhauses der städtischen Tochtergesellschaft WEG in Rechnung gestellt werden und welche Auswirkungen dies auf die Entwicklung der Parkgebühren hätte. Des Weiteren bittet die Anfrage um eine Begründung für die Verwendung städtebaulicher Mittel zur Finanzierung technischer Ertüchtigungen der Tiefgarage sowie um Erläuterungen zu den Fahrverboten für Radfahrer entlang des Husemann Karrees während der Bauphase.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.9Neuordnung der Buslinien 344 und 352 in Eppendorf im Zuge der Fortschreibung des NahverkehrsplansZur Vorlage · 20261822 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans hat die Ratsgruppe STADTGESTALTER/Volt eine Anfrage zur Neuordnung der Buslinien 344 und 352 im Bochumer Stadtteil Eppendorf gestellt. Der sachkundige Bürger Nikolas Lange regt an, den Linienverlauf anzupassen, um die Anbindung der Siedlung Rosendelle zu verändern.
Der Vorschlag sieht vor, die Linie 344 von Eppendorf kommend über die Haltestellen Schützenstraße und Narzissenstraße zur Haltestelle Rosendelle zu führen und anschließend in Richtung Weitmar weiterzuleiten. Dies würde den Fahrtweg um etwa 550 Meter verlängern, aber zwei zusätzliche Haltestellen im östlichen Teil von Eppendorf bedienen. Im Gegenzug soll die Linie 352 ab der Haltestelle Dahlienweg über die Narzissenstraße zur Haltestelle Eppendorf Mitte verkehren und dort enden. Dies würde die Strecke der Linie 352 um rund 200 Meter verkürzen und zusätzliche Pufferzeiten für Wendezeiten ermöglichen.
Hinsichtlich der Infrastruktur werden geringe Anpassungen an Haltestellensteigen sowie Änderungen der Beschilderung im Bereich der Narzissenstraße und Rosendelle vorgeschlagen. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um eine detaillierte Bewertung dieser Anpassungen und um Auskunft darüber, ob die Vorschläge im Zuge der NVP-Fortschreibung umgesetzt werden sollen.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.10Platz des europäischen Versprechens - Sachstand beschädigte PlatteZur Vorlage · 20261823 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur erkundigt sich ein sachkundiger Bürger nach dem aktuellen Stand der Reparatur einer beschädigten Namensplatte auf dem Platz des europäischen Versprechens vor der Christuskirche. Die Steintafeln, in die 14.726 Menschen ihre Namen eingraviert haben, wurden im Jahr 2022 durch Bauarbeiten an einem Nachbargebäude beschädigt.
Die Verwaltung hatte bereits im März 2024 mitgeteilt, dass Ansprüche gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Die Versicherung der verantwortlichen Partei hat die Übernahme des Schadens in voller Höhe jedoch abgelehnt und stattdessen einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, den die Stadt als nicht tragbar einstuft. Das Rechtsamt prüft derzeit diesen Vorschlag mit dem Ziel einer Abschlagung sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte. Die Namensplatte ist zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin beschädigt.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zum zeitlichen Rahmen für eine vollständige Wiederherstellung der Platte gestellt. Zudem wird nach den konkret unternommenen weiteren Schritten und dem aktuellen Stand des Verfahrens gefragt.
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- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.11Geschwindigkeitsregelung Castroper HellwegZur Vorlage · 20261835 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, Dr. Peter Reinirkens, gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Geschwindigkeitsregelung auf dem Castroper Hellweg.
Die Fraktion weist darauf hin, dass auf dem Abschnitt zwischen der Dietrich-Benking-Straße und der Josef-Baumann-Straße in beiden Fahrtrichtungen keine Radwege vorhanden sind, dort jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Da dieser Bereich im Schulwegplan der Anne-Frank-Realschule als empfohlene Fahrradroute ausgewiesen ist, müssten Schulkinder auf der Fahrbahn fahren. Zwar gibt es auf Teilen des Abschnitts einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg, dies gelte jedoch nicht für die gesamte Strecke, wie etwa im Bereich des Kolpingplatzes.
Im Rahmen der Anfrage stellt die Fraktion zwei Fragen: Erstens wird angefragt, ob eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h die Sicherheit für Schulkinder unabhängig von einer konkreten Gefahrenlage erhöhen würde. Zweitens wird nach den Auswirkungen einer Rücknahme der aktuellen Anordnung und der Wiederherstellung der allgemein zulässigen innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf den Verkehrsfluss gefragt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- 6.12Fußgängerüberwege an KreisverkehrenZur Vorlage · 20261836 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion „Die Linke im Rat“ hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur, Dr. Peter Reinirkens, gestellt. Hintergrund der Anfrage ist ein Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2026 zur Anordnung und Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Dieser sieht vor, dass an Kreisverkehren innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich an allen Straßenästen Fußgängerüberwege anzulegen sind, sofern dort bereits Fußverkehrsanlagen vorhanden sind.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Kreisverkehren oder einmündenden Straßenästen mit beidseitigen Fußverkehrsanlagen in Bochum diese Regelung bisher noch nicht umgesetzt wurde. Zudem möchte die Anfrage klären, für welche dieser Standorte die Stadtverwaltung plant, Fußgängerüberwege anzuordnen, um dem Erlass zu entsprechen. Des Weiteren wird nach den Standorten gefragt, an denen keine Fußgängerüberwege angeordnet werden sollen, sowie nach den entsprechenden Begründungen und deren Abwägung gegenüber den Zielen der Verkehrsvereinheitlichung und der Geschwindigkeitsreduzierung.
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Beratungsfolge
- 02.07.2026 · Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Infrastruktur (6. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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