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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Wahl der direkt in das Integrationsgremium der Stadt Bochum zu wählenden MitgliederZur Vorlage · 20250667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250667 die erste Änderungssatzung zur Wahlordnung für die Mitglieder des Integrationsgremiums vorgelegt. Ziel der Anpassung ist die Angleichung der lokalen Wahlordnung an das geänderte Kommunalwahlgesetz (KWahlG) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft die Zusammensetzung des Wahlvorstands in den Stimmbezirken. Nach der Neuregelung soll dieser künftig aus bis zu sieben Beisitzern statt bisher sechs Beisitzern bestehen. Zudem werden die Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen angepasst. Durch eine generelle Verweisung auf die Fristen des Kommunalwahlgesetzes soll sichergestellt werden, dass die Abläufe der Wahl zum Integrationsgremium und der Kommunalwahlen synchronisiert bleiben. Dies soll verhindern, dass der Wahlausschuss aufgrund unterschiedlicher Zeitpläne zu separaten Sitzungen zusammenkommen muss.
Die Vorlage wird im Mai 2025 zunächst im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Integrationsausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Folgen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Einrichtung eines Teilstandortes (Max-Greve-Str. 7) für das Hildegardis-Gymnasium Bochum (Schulnr. 169158)Zur Vorlage · 20251030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Hildegardis-Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/27 um einen dauerhaften Teilstandort in der Max-Greve-Straße 7 zu erweitern. Damit verbunden ist der Antrag, diese schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Grundlage der Vorlage ist die laufende Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes in der Klinikstraße 1. Da die Schule derzeit auf temporäre Raumeinheiten angewiesen ist, soll das Gebäude der ehemaligen Max-Greve-Grundschule, welches in fußläufiger Nähe liegt, dauerhaft genutzt werden.
Die Entscheidung basiert auf Erkenntnissen der Schulentwicklungsplanung, die für die Gymnasien in Bochum einen Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/32 prognostiziert. Zudem führt die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) zu einem erhöhten Bedarf an Unterrichtsräumen. Das Hildegardis-Gymnasium, das in der Vergangenheit vierzügig geführt wurde, soll künftig wieder seine Kapazität von fünf Zügen ausschöpfen. Neben der Kapazitätserweiterung werden veränderte pädagogische Anforderungen und die Integration multiprofessioneller Arbeitskräfte als Gründe für den zusätzlichen Raumbedarf angeführt. Die Schulkonferenz sowie die Schulaufsicht unterstützen das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.3Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG) - 3.4Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.5Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen vorgelegt. Basierend auf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen zum Schuljahr 2026/27 zu erhöhen.
An der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule soll die Zügigkeit von vier auf fünf Züge steigen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, ist der Abriss eines Gebäudes auf dem Schulgelände und ein anschließender Neubau vorgesehen. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
An der Hans-Böckler-Schule ist eine Erhöhung von drei auf vier Züge zum selben Zeitpunkt geplant. Der Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ auf dem Schulgelände sowie eine gemeinsame Nutzung mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier sollen bis zum Abschluss der Maßnahmen temporäre Räume zum Einsatz kommen. Die Anpassungen dienen der Deckung eines identifizierten langfristigen Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 3.6Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Schulentwicklungsplanung für Förderschulen für den Zeitraum vom Schuljahr 2024/2025 bis zum Schuljahr 2029/2030 beschließen. Die Planung basiert auf einem Prognoseverfahren, bei dem die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume durch den Mittelwert zweier Berechnungsmethoden ermittelt wird. In Einzelfällen kann von diesem Mittelwert abgewichen werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene standortbezogene Maßnahmen. Die Brüder-Grimm-Schule soll an die Günnigfelder Straße verlegt und das dortige Gebäude saniert sowie erweitert werden. An der Mansfeld Schule wird durch die Errichtung eines zweiten Rettungswegs eine ehemalige Hausmeisterwohnung als Schulraum reaktiviert. Für die Else-Hirsch-Schule ist eine Erweiterung des OGS-Gebäudes vorgesehen, wobei die Nutzung bereits versiegelter Flächen geprüft wird. An der Cruismannschule sowie der Hilda-Heinemann-Schule sollen bauliche Lösungen wie Anbauten oder Solitärbauten zur Deckung des Raumbedarfs geschaffen werden, wobei vorübergehend temporäre Raumeinheiten zum Einsatz kommen können. In der Janusz-Korczak-Schule soll nach Abschluss von Sanierungsarbeiten ein zweiter Rettungsweg die Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen; zudem ist der Ersatz eines Pavillons durch eine dauerhafte bauliche Lösung geplant.
Zusätzlich sieht die Planung die Stärkung des gemeinsamen Lernens durch Maßnahmen wie Barrierefreiheit und kleinere Regelklassen vor. Die Planung reagiert auf die Entwicklung der Schülerzahlen, insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.7Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27. Mit dieser Maßnahme soll die sechste Gesamtschule im Stadtgebiet etabliert werden. Die Vorlage sieht vor, die bisher vierzügige Sekundarschule am Standort Stiftstraße 25 in eine vierzügige Gesamtschule mit gebundener Ganztagsform umzuwandeln. Parallel dazu soll die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Im Zuge der Schulentwicklungsplanung soll das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße für die neue Schulform saniert und ausgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten wird der Unterricht der Nelson-Mandela-Schule weiterhin am Standort Stiftstraße stattfinden. Nach dem Umzug soll das Gebäude in der Stiftstraße als Ausweichquartier für weitere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dienen.
Die Begründung der Verwaltung basiert auf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II. Laut Dokument besteht eine regelmäßige Differenz zwischen der Kapazität und der Nachfrage nach Gesamtschulplätzen, die im Durchschnitt der letzten zehn Schuljahre bei 90 Plätzen lag. Die Umwandlung soll das Angebot in den Stadtbezirken Nord und Südwest ergänzen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 10. Juli 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU) Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest) - 3.8Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.9Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025)Zur Vorlage · 20251024 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251024 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025) zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept dient der Fortführung des seit 2015 laufenden Stadterneuerungsprozesses und basiert auf der Evaluation bisheriger Maßnahmen sowie dem Stadtteilentwicklungskonzept „Gesundes Wattenscheid“.
Der Rat soll das ISEK WAT 2025 sowie die darin enthaltenen Maßnahmen mit geschätzten Kosten von rund 26,7 Millionen Euro beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen neuen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen. Dieses Vorhaben wird unter dem Titel „Wattenscheid II“ geführt. Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebietsabgrenzung des Stadterneuerungsgebiets vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind die Gesundheitsprävention, die Anpassung der Stadträume an den Klimawandel sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren vor Ort voranzutreiben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1"Aktuelle Entwicklungen in der Musikschule" hier: mündlicher Bericht
- 5.2Vorstellung der Antidiskriminierungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes und des dazugehörigen Netzwerkes "ada.nrw" hier: mündlicher Bericht
- 5.3Antisemitismus im Sport die rote Karte zeigen!Zur Vorlage · 20250434 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung eines Antrags zur Prävention von Antisemitismus im Sport. Im Rahmen einer Recherche wurden regionale und überregionale Angebote identifiziert, darunter Fortbildungen des Stadtsportbunds Bochum sowie Online-Kurse des Landessportbunds. Das Projekt „Zusammen1“ von Makkabi Deutschland bietet Workshops und einen Meldebutton für antisemitische Vorfälle an, den die Stadt nun ebenfalls in ihre Internetpräsenz integrieren wird.
Zudem wurden Kontakte zur jüdischen Gemeinde Bochum sowie zum Fanprojekt Bochum vertieft. Das Fanprojekt bietet die Wanderausstellung „Unsere Heimat, unsere Liebe“ sowie Gedenkstättenfahrten an. Die Stadt wird die identifizierten Angebote in ihre Öffentlichkeitsarbeit aufnehmen.
Das Referat für Sport und Bewegung wird eine zentrale Ansprechperson für Diskriminierung und Antisemitismus einrichten, die als Vermittlungsstelle für Angebote und zur Meldung von Vorfällen dient. Zudem soll der „AK Gewalt im Sport“ die Themen Extremismus und Diskriminierung in seinen Fokus rücken, um Vereine bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Zuschüsse zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich der Migrations- und IntegrationsarbeitZur Vorlage · 20251041 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit reagiert. In der Anfrage vom März 2025 wurde darauf hingewiesen, dass der Haushaltsansatz von 100.000 Euro für das Jahr 2025 nicht ausreicht, um alle Anträge in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Fraktion regte eine Erhöhung des Budgets für den kommenden Haushalt sowie eine Prüfung möglicher Umschichtungen im aktuellen Haushalt an.
Saskia Schilling vom Kommunalen Integrationszentrum führte aus, dass die Fördersumme für 2025 bereits von 75.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben wurde. Aufgrund des hohen ehrenamtlichen Engagements sei jedoch davon auszugehen, dass der Bedarf an Fördermitteln die verfügbaren Mittel weiterhin übersteigen wird. Eine Umschichtung von Haushaltsmitteln zur Deckung aktueller Bedarfe sei derzeit nicht möglich. Die Stadt müsse im Jahr 2025 einen globalen Minderaufwand von 37,9 Millionen Euro ausgleichen. Mittel, die nicht für ihren ursprünglich vorgesehenen Zweck verwendet werden, fließen in diesen Minderaufwand und stehen somit nicht für andere Maßnahmen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Aktueller Stand geflüchtete Menschen in Bochum - Mai 2025Zur Vorlage · 20251155 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage Nummer 20251155 eine Mitteilung zum aktuellen Stand der untergebrachten geflüchteten Menschen in der Stadt vorgelegt. Der Bericht, der unter der Federführung des Amtes für Soziales erstellt wurde, dient der Information über die aktuelle Situation der Unterbringung und Betreuung.
Die Mitteilung beinhaltet regelmäßige Berichte sowie statistische Auswertungen. Als Grundlage für die Darstellung der Unterbringungssituation dienen die Datenpools der Monate März und April 2025.
Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Information wird im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Integrationsausschuss behandelt. Zudem ist die Vorlage für die Beratungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Nord, Süd, Südwest, Ost, Mitte und Wattenscheid im Zeitraum von Mai bis Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Neufassung der Bochumer SicherheitsverordnungZur Vorlage · 20251180 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ordnungs- und Veterinäramt hat eine Mitteilung zur Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) vorgelegt. Die letzte umfassende Neufassung der Verordnung erfolgte im Jahr 2012. Seit diesem Zeitpunkt wurden zwar einzelne Regelungen ergänzt oder angepasst, eine ganzheitliche Überarbeitung der Vorschriften fand jedoch nicht statt.
Die vorliegende Neufassung orientiert sich an den Prinzipien der Implementierung und der Deregulierung. Im Rahmen der Implementierung wurden neue Vorschriften in den Entwurf aufgenommen, für die ein konkreter Regelungsbedarf festgestellt wurde. Im Zuge der Deregulierung werden Normen entfernt, die keine praktische Relevanz mehr aufweisen oder die lediglich bestehende landes- oder bundesrechtliche Regelungen wiederholen und somit entbehrlich sind.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Änderungen sowie eine ausführliche Begründung sind der Beschlussvorlage 20250165 und der dazugehörigen Synopse in Anlage 9 zu entnehmen. Die Vorlage wird im Integrationsausschuss zur Kenntnisnahme behandelt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Auflagen bei der Newroz-Feier am 21.03.2025Zur Vorlage · 20251314 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister thematisiert ein Mitglied der Fraktion „Die Grünen im Rat“ die Auflagen bei der Newroz-Feier am 21. März 2025 in Bochum-Wattenscheid sowie deren Vergleich mit Osterfeuer-Veranstaltungen.
Die Anfrage bezieht sich auf Unstimmigkeiten zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt während der Feierlichkeiten. Es wird gefragt, warum im Vorfeld keine abgestimmte Koordination zwischen den Behörden erfolgte, sofern die Veranstaltung eine besondere ordnungspolitische Bedeutung hatte. Zudem wird hinterfragt, weshalb seitens des Ordnungsamtes kein direkter Austausch mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern initiiert wurde. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage nach einer möglichen interkulturellen Schulung des eingesetzten Personals der Verwaltung.
Darüber hinaus fordert die Fraktion Informationen zur Gleichbehandlung verschiedener Veranstaltungen ein. Es wird um Auskunft gebeten, ob bei den Osterfeuern in Bochum ebenfalls städtisches Personal vor Ort war und ob dort identische Sicherheitsauflagen – etwa zur Bereitstellung von Feuerschalen, Brandschutzplatten oder Löschmitteln sowie die Anwesenheit der Feuerwehr – gelten mussten. Auch die Notwendigkeit einer Hinterlegung von Kautionen für mögliche Schäden wird im Vergleich zwischen der Newroz-Feier und den Osterfeuern thematisiert.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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