Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Entwicklung der ehem. Zwangsarbeiter*innensiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20250210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur weiteren Entwicklung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung an der Bergener Straße vorgelegt. Für die Umsetzung verschiedener Teilmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 ist ein Budget von insgesamt 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mit jeweils 1,0 Millionen Euro pro Jahr aus dem Haushalt des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Das geplante Nutzungskonzept sieht eine Kombination aus Wohnraum und einer Gedenkstätte bzw. einem Museum vor. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der museale Bereich über das Gebäude Bergener Straße 116 i hinaus auf den Wohnblock 116 c ausgeweitet werden, wobei die historische Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll. Zu den weiteren beschlossenen Maßnahmen gehören die Untersuchung der Standsicherheit des unterirdischen Bunkers, die Sanierung der überalterten Entwässerungsanlagen sowie die Erstellung einer denkmalgerechten Freiraumplanung durch ein Planungsbüro.
Zudem wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung eines privaten Trägermodells für die Wohngebäude, etwa durch Erbbaurecht, zu prüfen. Über die weiteren Schritte und den daraus resultierenden Investitionsbedarf soll nach einer aktualisierten Kostenplanung erneut entschieden werden. Die Entscheidung des Rates zu dieser Vorlage ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Günnigfelder Straße 176Zur Vorlage · 20250867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20250867 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule vor. Ziel ist die Verlagerung der Förderschule an die Günnigfelder Straße 176. Damit soll die räumliche Trennung von der Drusenbergschule erreicht werden, um der Drusenbergschule die alleinige Nutzung des Gebäudes an der Drusenbergstraße 33 zu ermöglichen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen an beiden Standorten.
Basierend auf einer Machbarkeitsstudie sieht das Konzept vor, am neuen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude für Verwaltungs- und Betreuungsflächen zu nutzen und einen dreigeschossigen Neubau für den Unterricht zu errichten. Das Projekt soll Platz für etwa 200 Schülerinnen und Schüler bieten. Für die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die Realisierung des Vorhabens sind im Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt 36 Millionen Euro veranschlagt.
Die Zentralen Dienste unter der Leitung von K. Brandt sollen mit der Durchführung und Umsetzung beauftragt werden. Der Rat soll die Standortwahl abschließend festlegen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 verschiedene Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 11 (CDU, SPD, WatC, UWG:FB)
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3Einrichtung eines Teilstandortes (Max-Greve-Str. 7) für das Hildegardis-Gymnasium Bochum (Schulnr. 169158)Zur Vorlage · 20251030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Hildegardis-Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/27 um einen dauerhaften Teilstandort in der Max-Greve-Straße 7 zu erweitern. Damit verbunden ist der Antrag, diese schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Grundlage der Vorlage ist die laufende Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes in der Klinikstraße 1. Da die Schule derzeit auf temporäre Raumeinheiten angewiesen ist, soll das Gebäude der ehemaligen Max-Greve-Grundschule, welches in fußläufiger Nähe liegt, dauerhaft genutzt werden.
Die Entscheidung basiert auf Erkenntnissen der Schulentwicklungsplanung, die für die Gymnasien in Bochum einen Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/32 prognostiziert. Zudem führt die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) zu einem erhöhten Bedarf an Unterrichtsräumen. Das Hildegardis-Gymnasium, das in der Vergangenheit vierzügig geführt wurde, soll künftig wieder seine Kapazität von fünf Zügen ausschöpfen. Neben der Kapazitätserweiterung werden veränderte pädagogische Anforderungen und die Integration multiprofessioneller Arbeitskräfte als Gründe für den zusätzlichen Raumbedarf angeführt. Die Schulkonferenz sowie die Schulaufsicht unterstützen das Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.4Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.5Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.6Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.7Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Schulentwicklungsplanung für Förderschulen für den Zeitraum vom Schuljahr 2024/2025 bis zum Schuljahr 2029/2030 beschließen. Die Planung basiert auf einem Prognoseverfahren, bei dem die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume durch den Mittelwert zweier Berechnungsmethoden ermittelt wird. In Einzelfällen kann von diesem Mittelwert abgewichen werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene standortbezogene Maßnahmen. Die Brüder-Grimm-Schule soll an die Günnigfelder Straße verlegt und das dortige Gebäude saniert sowie erweitert werden. An der Mansfeld Schule wird durch die Errichtung eines zweiten Rettungswegs eine ehemalige Hausmeisterwohnung als Schulraum reaktiviert. Für die Else-Hirsch-Schule ist eine Erweiterung des OGS-Gebäudes vorgesehen, wobei die Nutzung bereits versiegelter Flächen geprüft wird. An der Cruismannschule sowie der Hilda-Heinemann-Schule sollen bauliche Lösungen wie Anbauten oder Solitärbauten zur Deckung des Raumbedarfs geschaffen werden, wobei vorübergehend temporäre Raumeinheiten zum Einsatz kommen können. In der Janusz-Korczak-Schule soll nach Abschluss von Sanierungsarbeiten ein zweiter Rettungsweg die Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen; zudem ist der Ersatz eines Pavillons durch eine dauerhafte bauliche Lösung geplant.
Zusätzlich sieht die Planung die Stärkung des gemeinsamen Lernens durch Maßnahmen wie Barrierefreiheit und kleinere Regelklassen vor. Die Planung reagiert auf die Entwicklung der Schülerzahlen, insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.8Realisierungsbeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20251296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251296 einen Realisierungsbeschluss für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Dahlhausen vorgelegt. Auf Grundlage eines Planungsbeschlusses vom Dezember 2023 soll am Standort Am Sattelgut 11 eine Erweiterung der Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum umgesetzt werden. Der Anbau umfasst Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, wobei die Kapazitäten für die Herrenumkleide auf 28 und für die Damenumkleide auf 8 Personen ausgelegt sind.
Das Baukonzept sieht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten vor, unter anderem durch eine Holzkonstruktion in den aufgehenden Bereichen sowie eine Photovoltaikanlage mit etwa 10 kWp auf dem Dach. Zudem sind automatisierte Steuerungseinrichtungen für die Heizungs- und Lüftungsanlagen geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf rund 1,69 Millionen Euro, womit der im ursprünglichen Planungsbeschluss veranschlagte Rahmen von 1,83 Millionen Euro unterschritten wird. In der Kalkulation sind Baupreisindexierungen sowie ein Risikopuffer enthalten.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis April 2026 vor, sodass der Baubeginn für Mai 2026 geplant ist. Die Nutzung des Anbaus soll im Herbst 2027 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025/2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.9Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und Gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr. 2Zur Vorlage · 20251391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Planung einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst neben der Sporthalle drei allgemeine Unterrichtsräume sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen am Schulzentrum Heinrichstr. 2. Ziel der Maßnahme ist die Deckung des Bedarfs an Sportkapazitäten im Bochumer Norden.
Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, die Verwaltung mit der detaillierten Planung zu betrauen. Unter der Federführung der Zentralen Dienste – Technische Betriebsleitung durch K. Brandt sollen die technische Umsetzung, die Platzierung sowie die Erschließung erarbeitet werden. Eine Anbindung der Anlage ist über die Lothringer Allee vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt, dem Referat für Sport und Bewegung sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dabei sollen die Integration der Sportstätte in die Grünanlagenplanung sowie der Schutz von Bäumen berücksichtigt werden.
Das Projekt ist Bestandteil der Maßnahmen zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen. Die erforderlichen Planungskosten sind im Haushaltsplan 2025/26 berücksichtigt. Der Entscheidungsprozess durch die zuständigen Gremien führt zu einer abschließenden Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1Nutzung der ehemaligen Stadtbücherei Nord für die Ausstellung des Knappenvereins BKV Glückauf 1891 e.V.Zur Vorlage · 20250872 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG Freie Bürger-Ratsfraktion hat in einer Anfrage die Nutzung der ehemaligen Stadtbücherei Bochum Nord als neuen Standort für die Ausstellung des Knappenvereins BKV Glückauf 1891 e.V. thematisiert. Der Verein, der bislang in der Frauenlobschule Bochum-Hiltrop untergebracht war, sucht nach neuen Räumlichkeiten, nachdem der Überlassungsvertrag durch die Zentralen Dienste gekündigt wurde. Die Fraktion regte an, die Räumlichkeiten der ehemaligen Stadtbücherei für die Bergbaugeschichte sowie für Themen wie das Leben von Bergleuten und Zwangsarbeitern zu nutzen.
Die Verwaltung teilte mit, dass sich die Suche nach Ersatzräumlichkeiten aufgrund der Schulentwicklungsplanung und des damit verbundenen Raumbedarfs für Schulen schwierig gestaltet. Räumlichkeiten in Schulen seien für die Lagerung und Ausstellung von Exponaten nicht vorgesehen. Dem Verein wurde die Nutzung von Klassenräumen oder Aula für Versammlungen angeboten. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Stadtbücherei werden von der Maischützenschule als Aula, Unterrichtsfläche, für die offene Ganztagsbetreuung sowie als Ausweichfläche für den Sportunterricht genutzt. Eine Nutzung als Ausstellungsfläche mit öffentlichem Publikumsverkehr ist daher nicht möglich, womit auch eine Zusammenlegung verschiedener Ausstellungen an diesem Standort ausgeschlossen ist.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Bericht zum Bauprojektcontrolling - 1. Quartal 2025Zur Vorlage · 20250950 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat den Bericht zum Bauprojektcontrolling für das erste Quartal 2025 vorgelegt. Das Controlling erfasst den Umsetzungsstand von investiven sowie konsumptiven Maßnahmen, die in der Regel ein Finanzvolumen von mehr als 1,5 Millionen Euro aufweisen. Dabei liegt der Fokus auf der gesamten Projektdauer und den erforderlichen Finanzmitteln, unabhängig von den jeweiligen Haushaltsjahren.
Im Berichtszeitraum wurden verschiedene neue Maßnahmen in das Bauprojektcontrolling aufgenommen. Dazu gehören Arbeiten an der Mischwasserkanalisation in der Gußstahlstraße, der Eickeler Straße sowie der Engelsburger Straße mit prognostizierten Kosten zwischen 1,6 und 1,8 Millionen Euro. Ebenfalls neu erfasst wurde das Rundwegesystem im Oberen Ölbachtal mit einem geschätzten Volumen von 3,0 Millionen Euro. Im Bereich der Bildungsinfrastruktur wurden Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen für die Gertrudisschule, die Wilbergschule sowie die Kirchschule Höntrop aufgenommen, deren Kostenprognosen zwischen 9,0 und 18,1 Millionen Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Sachstand zum Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule „Haus der Musik“Zur Vorlage · 20251017 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung für den Umbau des Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“ steht kurz vor dem Abschluss, worauf die Ausschreibung der Baumaßnahmen folgen soll. Die Verwaltung teilt mit, dass die beantragte Förderung aus dem Programm „EFRE progres.nrw“ nicht gewährt wurde, da die Planungsleistungen bereits über die in den Förderrichtlinien festgelegte Leistungsphase hinaus beauftragt worden waren.
Trotz des Wegfalls der Fördermittel wurde der geschätzte Mittelbedarf von zuvor 29,5 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro angepasst. Diese Reduzierung resultiert aus Optimierungen in der Bauausführung, wie etwa dem Erhalt der bestehenden Fassade und Dacheindeckung im Bereich der Humboldtstraße sowie einer vereinfachten Gestaltung des Innenhofs. Zudem zeigten erste Vergaben bei der Schadstoffsanierung geringere Kosten als ursprünglich kalkuliert.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus Eigenmitteln in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Für die Ausstattung mit Medientechnik und Möblierung ist im nächsten Haushalt ein zusätzlicher Bedarf von rund 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Raum- und Funktionsprogramm der Musikschule bleibt von den Anpassungen in der Planung unberührt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Controllingbericht über die Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Kapitel 1 und 2 und über das Kreditprogramm Gute Schule 2020 für das I. Quartal 2025Zur Vorlage · 20251007 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Controllingbericht für das erste Quartal 2025 zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW (KInvFG) sowie des Kreditprogramms „Gute Schule 2020“ vorgelegt. Die Mittel aus dem KInvFG-Programm Kapitel 1 wurden in Höhe von rund 37,86 Millionen Euro vollständig verausgabt und abgerufen. Auch das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Volumen von 49 Millionen Euro ist abgeschlossen. Die entsprechenden Verwendungsnachweise wurden bei der NRW.Bank eingereicht und die Plausibilität der Abrechnungen wurde von der Bank bestätigt.
Für das KInvFG-Programm Kapitel 2 endet der Umsetzungszeitraum am 31. Dezember 2025. Die baulichen Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen, wobei derzeit noch Mängelbeseitigungen sowie die Prüfung von Schlussrechnungen durchgeführt werden. Das Programm umfasst unter anderem Sanierungen von Schulen und Schulsporteinrichtungen sowie Maßnahmen für Schulen in freier Trägerschaft. Sobald alle Schlussrechnungen vorliegen, wird die Verwaltung Vorschläge zur Verwendung etwaiger verbleibender Restfördermittel unterbreiten. Dies wird voraussichtlich nach dem zweiten Quartal 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Mitteilung über Kostensteigerungen bei der Brandschutzmaßnahme an der Paul-Dohrmann-Schule (Hiltroper Str. 53)Zur Vorlage · 20251052 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Kostensteigerung bei den Brandschutzmaßnahmen an der Paul-Dohrmann-Schule. Im Rahmen des ersten Bauabschnitts sind Bauwerksschäden aufgetreten, die zu einer Erhöhung des Finanzbedarfs um insgesamt 3,66 Millionen Euro führen. Zu den notwendigen Zusatzarbeiten an der Gebäudehülle gehören die Sanierung von Betonkastenrinnen sowie der Rückbau und die Neuerrichtung von drei Gauben. Im Gebäudeinneren sind Betoninstandsetzungsarbeiten an den Decken des Erdgeschosses bis zum zweiten Obergeschoss sowie zusätzliche Abbruch- und Mauerarbeiten aufgrund mangelnder Tragfähigkeit einzelner Bauteile erforderlich.
Der zusätzliche Finanzbedarf umfasst 3,03 Millionen Euro für die baulichen Maßnahmen sowie 0,63 Millionen Euro für den Austausch der Möblierung. Damit steigt das gesamte Investitionsvolumen der Maßnahme von 14,2 Millionen Euro auf 17,86 Millionen Euro. Die Deckung der Mehrkosten erfolgt durch eine Umschichtung von Mitteln aus zwei anderen Projekten. Hierbei werden 2,0 Millionen Euro aus dem Projekt zur Sanierung der Turnhalle der Goethe-Schule sowie 1,66 Millionen Euro aus dem Projekt „Kubus – G8/G9 Ausbau“ des Neuen Gymnasiums Bochum bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27. Mit dieser Maßnahme soll die sechste Gesamtschule im Stadtgebiet etabliert werden. Die Vorlage sieht vor, die bisher vierzügige Sekundarschule am Standort Stiftstraße 25 in eine vierzügige Gesamtschule mit gebundener Ganztagsform umzuwandeln. Parallel dazu soll die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Im Zuge der Schulentwicklungsplanung soll das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße für die neue Schulform saniert und ausgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten wird der Unterricht der Nelson-Mandela-Schule weiterhin am Standort Stiftstraße stattfinden. Nach dem Umzug soll das Gebäude in der Stiftstraße als Ausweichquartier für weitere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dienen.
Die Begründung der Verwaltung basiert auf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II. Laut Dokument besteht eine regelmäßige Differenz zwischen der Kapazität und der Nachfrage nach Gesamtschulplätzen, die im Durchschnitt der letzten zehn Schuljahre bei 90 Plätzen lag. Die Umwandlung soll das Angebot in den Stadtbezirken Nord und Südwest ergänzen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 10. Juli 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 5.8Förderung GanztagsausbauZur Vorlage · 20251108 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen Fördergelder in Höhe von rund 14 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die entsprechenden Förderanträge wurden vollständig bewilligt. Die Zuwendungen dienen der qualitativen und quantitativen Erweiterung der Bildungs- und Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung deckt maximal 85 Prozent der geplanten Gesamtkosten ab, wobei die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein müssen.
Bereits bewilligt wurden Mittel für den Neubau der Grundschule Feldsieper Straße sowie für den Ausbau der OGS Schragmüllerstraße. Im Rahmen von zwei weiteren Förderpaketen wurden zusätzliche Maßnahmen identifiziert. Das erste Paket umfasst Erweiterungen an der Gertrudisschule, der Wilbergschule und der Kirchschule Höntrop. Das zweite Paket beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsflächen an verschiedenen Standorten, darunter die Regenbogenschule, die Grundschulen Westenfeld, Laer, Hufeislandschule, Günnigfeld, Waldschule und Frauenlobschule. Hierbei werden unter anderem bestehende Küchen umgenutzt.
Zusätzlich wurden Ergänzungsanträge über rund 14,6 Millionen Euro gestellt, um nicht abgerufene Mittel anderer Kommunen zu nutzen. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte jedoch mit, dass nur noch ein Restbudget von etwa fünf Millionen Euro zur Verteilung bereitsteht, da die Anträge die verfügbaren Mittel übersteigen. Die genaue Höhe der zusätzlichen Bewilligung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesZur Vorlage · 20251061 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die langfristige Anmietung des Gebäudes Bulksmühle 17 vor, um die Standorte des Büros für KFZ-Angelegenheiten sowie des Rechtsamtes dauerhaft zu sichern. Der bestehende Mietvertrag für das Objekt inklusive des Besucherparkplatzes endet am 30. Juni 2027.
Ein wesentlicher Grund für die geplante Verlängerung ist die logistische Einbindung der neu geschaffenen Fahrradstaffel beim Fachbereich Rechtsamt. Das Gebäude muss die spezifischen Anforderungen für den Einsatz der Einheit erfüllen, dazu gehören unter anderem die Unterbringung von Pedelecs sowie die Bereitstellung von Infrastruktur wie Ladevorrichtungen und Sanitärräumen für die Mitarbeitenden. Die Fahrradstaffel ergänzt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs und konzentriert sich auf die Einhaltung der Verkehrsregeln auf Fahrrad- und Gehwegen. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet, einschließlich der Außenbezirke, und umfasst auch präventive Maßnahmen an Schulen.
Um den Standort langfristig zu den bisherigen Konditionen zu sichern und die notwendigen baulichen Voraussetzungen für die Fahrradstaffel zu gewährleisten, wurden bereits Verhandlungen mit dem Vermieter aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesZur Vorlage · 20251197 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Räumlichkeiten in der Lutherstraße 3 anzumieten, um den Fortbestand der städtischen Kita Paßweg zu gewährleisten. Die derzeitige Einrichtung wird in Container-Bauten betrieben, die als Übergangslösung nach der Aufgabe des ursprünglichen Standorts dienten. Da eine Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Container-Anlage nicht möglich ist und das aktuelle Gelände nicht für eine Bebauung geeignet ist, wurde nach alternativem Betriebsgelände gesucht.
Die betreffenden Räumlichkeiten gehören der Martin-Luther-Krankenhaus gGmbH. Nach Abschluss der Verhandlungen beabsichtigt die Stadt, das Gebäude anzumieten. Der Vermieter führt derzeit Sanierungsarbeiten an den Räumlichkeiten durch, um die Einsatzfähigkeit für den Kita-Betrieb sicherzustellen. Ziel ist es, die neue Einrichtung unter dem Namen Kita Lutherstraße zum 1. August 2025 zu eröffnen und den Betrieb der Kita Paßweg an diesen Standort zu verlagern. Die Eltern der betroffenen Einrichtung wurden über den aktuellen Sachstand informiert.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesZur Vorlage · 20251210 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung einer Rettungswache im Bochumer Nordosten. Die Notwendigkeit der neuen Station RW 9 basiert auf dem Rettungsdienstbedarfsplan für die Jahre 2023 bis 2027 sowie einem entsprechenden Gutachten. Die Einrichtung soll die Anforderungen an eine Lehrrettungswache gemäß DIN 13049 erfüllen und über drei Stellplätze für Rettungswagen verfügen.
Im Rahmen der Umsetzung werden zwei Rettungswagen in diesem Versorgungsbereich stationiert. Ein bereits in Dienst gestellter Rettungswagen wird von der HFRW III auf die neue Wache verlagert, während ein weiterer Rettungswagen zeitnah durch den MHD in Dienst genommen werden soll.
Für den Betrieb wird ein Objekt in der Geisental 12 b angemietet. Die Mietflächen umfassen eine Fahrzeughalle von etwa 204 Quadratmetern sowie Büro- und Sozialflächen von circa 457 Quadratmetern. Das Grundstück umfasst zudem Außenanlagen und Grünflächen mit einer Gesamtfläche von etwa 1.353 Quadratmetern. Die Nutzung der Fahrzeughalle beinhaltet zwei Stellplätze und einen Waschplatz, ergänzt durch zwölf Außenstellplätze.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumZur Vorlage · 20251215 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Verlängerung des Mietverhältnisses für das Stadtarchiv Bochum an der Wittener Straße 47, da der derzeitige Vertrag zum 31. Juli 2026 ausläuft. Nachdem alternative Standorte an der Universitätsstraße und der Junggesellenstraße aus baustatischen Gründen nicht in Betracht gezogen werden konnten, werden Gespräche mit dem Vermieter zur qualitativen Aufwertung des aktuellen Standorts geführt.
Für die dauerhafte Nutzung sind technische Anpassungen gemäß DIN-Normen in den Bereichen Raumklima, Brandschutz sowie Wasser- und Havarieschutz vorgesehen. Zudem soll durch die Umgestaltung bestehender Flächen ein zusätzlicher Platzbedarf von etwa 1.400 Quadratmetern für die Archivlagerung gedeckt werden. Im Zuge einer Sanierung sind auch energetische Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten geplant.
Das Gebäude wird zudem vom Ottilie-Schönewald-Weiterbildungskolleg sowie vom Walter-Gropius-Berufskolleg genutzt. Da das Hauptgebäude des Walter-Grapius-Berufskollegs bis voraussichtlich 2028 saniert wird, ist die Nutzung der Räumlichkeiten in der Wittener Straße mindestens bis zum 31. Juli 2028 erforderlich. Eine Schulentwicklungsplanung zur Ermittlung künftiger Raumbedarfe wird bis Ende 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Öffnung von Schulen an StreiktagenZur Vorlage · 20251222 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe angefragt, ob die Sicherstellung von Schließ- und Reinigungsdiensten an Schulen an Streiktagen möglich ist. Hintergrund der Anfrage ist die Vermeidung von Schulschließungen, die in der Vergangenheit durch fehlende Reinigung oder verschlossene Türen auftraten.
Die Verwaltung erklärte, dass die Durchführung solcher Dienste den Arbeitskampfrichtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) unterliegt. Nach diesen Richtlinien können Notdienste eingerichtet werden, um Gefährdungen für Leben, Gesundheit oder bedeutende Sachwerte zu verhindern. Der Umfang solcher Maßnahmen wird unter Berücksichtigung der örtlichen Situation geprüft, wobei eine Einigung mit den Gewerkschaften erforderlich ist.
Hinsichtlich der Frage nach Gesprächen mit dem Personalrat gab die Verwaltung an, dass die Bedarfe der Fachbereiche im Rahmen des laufenden Arbeitskampfes erfasst wurden. Die Zentralen Dienste haben Beschäftigte für eine mögliche Notdienstvereinbarung benannt. Da jedoch bereits eine Einigung in den aktuellen Tarifverhandlungen vorliegt, sind zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Gespräche für eine spezifische Notdienstvereinbarung geplant.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Bericht zum Stand des Projektes Erweiterung Wilbergschule, Bochum-RiemkeZur Vorlage · 20251234 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über den aktuellen Stand des Projekts zur Erweiterung der Wilbergschule in Bochum-Riemke berichtet. Nach der Vergabe des Generalplaners und der Projektsteuerung im Sommer 2024 wurde die zweite Leistungsphase der Planung am 4. April 2025 abgeschlossen. Der Entwurf sieht einen zweigeschossigen, L-förmigen Anbau vor, der an das bestehende Gebäude anschließt. Die Maßnahmen umfassen zudem die Modernisierung der Küche und Mensa im Untergeschoss, die Umnutzung des ehemaligen Schwimmbads zu einer Bibliothek sowie den Einbau eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung. Auch kleinere Umbaumaßnahmen im Bereich des Lehrerzimmers sind vorgesehen.
Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis Oktober 2025 und den voraussichtlichen Erhalt der Baugenehmigung bis Mai 2026 vor. Der Baubeginn ist für September 2026 geplant, wobei die Fertigstellung für Juni 2028 angestrebt wird. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 10.510.000 Euro. Damit liegt der Betrag um 204.000 Euro über dem vorgesehenen Budget von 10.306.000 Euro. Die Verwaltung begründet diese Abweichung mit der ergänzenden Planung einer Clusterschule und der damit verbundenen Flächenerweiterung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Mitteilung der Verwaltung zum Neubau OGS Gebäude Kirchschule Höntrop, Wattenscheider Hellweg 87-89, BochumZur Vorlage · 20251248 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Neubaus für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Kirchschule Höntrop. Das Projekt dient der Erweiterung der Kapazitäten für steigende Schülerzahlen und der Optimierung des Betreuungsangebots. Der geplante zweigeschossige Neubau mit einer Bruttogeschossfläche von rund 1.068 Quadratmetern wird als L-förmiger Baukörper konzipiert und barrierefrei erschlossen. Die Planung umfasst flexible Innenräume durch mobile Trennwände sowie nachhaltige Elemente wie eine Photovoltaikanlage, ein Gründach und ein energieeffizientes Gebäudeenergiekonzept. Im Zuge der Maßnahme müssen vier Bäume gefällt werden, wobei Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen sind.
Die Leistungsphase 2 der Planung wurde im April 2025 abgeschlossen. Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis November 2025 und den Baubeginn im August 2026 vor. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Juni 2028 geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro. Damit liegt das Projekt unter dem ursprünglich veranschlagten Budget von rund 8,9 Millionen Euro, was einer Unterschreitung von etwa 400.000 Euro entspricht. Die weitere Beauftragung des Generalplaners für die nächsten Leistungsphasen wird im Mai 2025 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Märkisches GymnasiumZur Vorlage · 20251327 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Bochum-Wattenscheid hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Sanierung des Märkischen Gymnasiums sowie zur künftigen Nutzung der Stadthalle Wattenscheid erfragt. Da die Stadthalle wieder in den Besitz der Stadt übergegangen ist, soll sie im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen des Gymnasiums als Schulaula umgenutzt werden. Die Anfrage bezog sich auf den Planungsstatus der Sanierung, die verbleibende Zeitspanne für die Nutzung der Halle für Veranstaltungen sowie auf die zuständige Stelle für Mietanfragen.
Die Verwaltung erklärte, dass der Beschluss Nr. 20242666 weiterhin Bestand hat und die Sanierung der Aula in die Gesamtsanierung des Märkischen Gymnasiums integriert ist. Eine Nutzung der Stadthalle für Veranstaltungen sei noch bis etwa Mitte 2027 möglich. Für Mietanfragen ist das Sachgebiet „Gebäudewirtschaft Schulen“ (ZD 26.1) der Zentralen Dienste zuständig.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Zwischenbericht der Zentralen Dienste Quartal I. 2025Zur Vorlage · 20251331 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Mitteilung 20251331 den Zwischenbericht der Zentralen Dienste für das erste Quartal 2025 vorgelegt. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 und dient der Information des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird für das erste Quartal ein rechnerischer Verlust von rund 0,274 Millionen Euro ausgewiesen. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 76,37 Prozent des geplanten Volumens für diesen Zeitraum. Dies ist unter anderem auf geringere betriebliche Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 16,432 Millionen Euro zurückzuführen. Die Personalkosten lagen um 1,187 Millionen Euro unter dem Planwert, was durch vakante Stellen und ruhende Beschäftigungsverhältnisse begründet ist. Hinsichtlich der Vergütung wurde ab dem 1. April 2025 eine Tariferhöhung von 3 Prozent umgesetzt, während in der Wirtschaftsplanung eine ganzjährige Erhöhung von 2,5 Prozent vorgesehen war.
An den betrieblichen Investitionen wurden im ersten Quartal insgesamt 52.858,76 Euro verausgabt. Das Endergebnis für das Jahr 2025 hängt von weiteren Faktoren ab, wie etwa der Entwicklung der Rückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger, den Kosten für interne Mieten sowie der abschließenden Abrechnung der Energiekosten mit dem städtischen Haushalt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Frauenlobschule - weitere NachfragenZur Vorlage · 20251324 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Frauenlobschule reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Instandsetzung des Schulhofs sowie Feuchtigkeitsprobleme in den Kellerräumen.
Bezüglich der Schlaglöcher auf dem Schulhof, die zuvor mit einem klebenden Füllmaterial provisorisch verfüllt worden waren, teilte die Verwaltung mit, dass der Technische Betrieb die Stellen in den Osterferien mit Heißasphalt nachgearbeitet hat. Damit sollen weitere Probleme durch Verklebungen vermieden werden. Eine umfassende Sanierung des gesamten Schulhofs ist nach aktuellem Stand nicht geplant.
Hinsichtlich der Feuchtigkeit in den Kellerräumen und der Besichtigung durch das Gesundheitsamt stellte die Verwaltung klar, dass es sich bei dem Besuch um eine routinemäßige Kontrolle im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes handelte. Im Zuge der geplanten Aus- und Umbauarbeiten der Kellerräume werden die Wände im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung abgedichtet, um den Feuchtigkeitsproblemen entgegenzuwirken.
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Beratungsfolge
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Sanierung des Nordflügels des Historischen RathausesZur Vorlage · 20251408 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Hans Henneke hat im Rahmen einer Anfrage an den Vorsitzenden des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe, Dr. Peter Reinirkens, Informationen zum Sanierungsstand des Nordflügels des Historischen Rathauses angefordert. Mit einem Ratsbeschluss vom 30. März 2023 wurde die Sanierung beauftragt, wobei der ursprüngliche Zeitplan einen Baubeginn im Oktober 2024 und ein Ende der Maßnahmen für März 2027 vorsah.
Nach Angaben der Anfrage kam es zu Verzögerungen im Ablauf. Zwar wurden Anfang 2025 vorbereitende Maßnahmen zur Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudes eingeleitet, weitere bauliche Arbeiten sind jedoch derzeit nicht erkennbar. In der Anfrage werden Fragen zum Grund für das Ausbleiben des Baubeginns im Oktober 2024 sowie zur zeitlichen Einordnung der Rüstzeit innerhalb der geplanten zweieinhalbjährigen Bauphase gestellt. Zudem wird nach dem Zeitpunkt für den Beginn sichtbarer Sanierungsarbeiten und der damit verbundenen Sperrung der Brücke zum BVZ gefragt.
Des Weiteren möchte die Anfrage klären, weshalb das Bauprojekt im Bericht zum Bauprojektcontrolling für das erste Quartal 2025 nicht aufgeführt ist. Abschließend wird um die Bereitstellung eines aktuellen Zeit- und Kostenplans für die Maßnahme gebeten.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Sachstand Photovoltaik-Anlagen auf städtischen DächernZur Vorlage · 20251461 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat beim Oberbürgermeister eine Anfrage zum Sachstand der Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden in Bochum gestellt. Hintergrund ist die Evaluierung der Wirksamkeit bisheriger Maßnahmen gemäß der Leitlinie „Energetische Standards für Planung, Bau und Bewirtschaftung städtischer Gebäude“. Dabei wird auf die Kooperation mit den Stadtwerken Bochum sowie das im Haushaltsplan 25/26 vorgesehene Ziel von 6200 kWp für das Jahr 2025 verwiesen.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte zur Erfassung der installierten Kapazitäten und der Energieerzeugung. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viel Photovoltaik-Leistung zwischen Januar 2024 und dem Sommer 2025 auf städtischen Dächern installiert wurde und welche Energiemenge in den letzten zwölf Monaten erzeugt werden konnte. Zudem wird nach einer Übersicht der bisherigen Anlagenstandorte und deren Leistung sowie dem Verhältnis der Stromerzeugung zum Energieverbrauch der jeweiligen Immobilien gefragt. Abschließend sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Gebäude für die Jahre 2025 und 2026 in der Planung sind.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Nachfrage zum Planungsbeschluss zu einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“Zur Vorlage · 20251543 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU stellt im Rahmen einer Anfrage Fragen zur weiteren Planung der neuen Dreifachsporthalle „Nord“. In der Vorlage geht es um die Umsetzung eines Beschlusses aus dem November 2023, der die Verwaltung beauftragte, Synergien zwischen einer Sporthalle und einem Lehrschwimmbecken zu prüfen. Laut der Anfrage umfasst die aktuelle Planungsvorlage 20251391 lediglich die Dreifachsporthalle, Umkleiden, Unterrichtsräume sowie die Gestaltung eines angrenzenden Parks, sieht jedoch keine Wasserflächen vor.
Die Sprecher im Betriebsausschuss, Hans Henneke und Dr. Sascha Dewender, erkundigen sich nach dem Stand der bisherigen Prüfergebnisse. Es wird gefragt, ob der Verwaltung die Ergebnisse der Untersuchung zu den Synergien bereits mitgeteilt wurden und falls nicht, wann mit einer Mitteilung zu rechnen ist. Des Weiteren wird die Möglichkeit angefragt, die bestehende Planung im laufenden Prozess um ein Lehrschwimmbecken zu erweitern. Sollte eine Erweiterung der aktuellen Planung nicht möglich sein, bittet die CDU um Informationen zu alternativen Flächen für ein separates Lehrschwimmbecken im Bochumer Norden. Die Beantwortung der Fragen wird vor den Beratungen des Ausschusses für Schule und Bildung am 1. Juli 2025 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 8.1Mietvertrag Bulksmühle, Verlängerung des bestehenden MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.2Anmietung einer Kindertagesstätte; Mietverhältnis Lutherstr. 3 – Abschluss eines MietvertragesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.3Anmietung einer Rettungswache; Mietverhältnis Geisental 12 b – Abschluss eines UntermietvertragesErgebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 8.4Mietvertrag Wittener Str. 47, Stadtarchiv BochumErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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