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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bürgeranregung nach GO NRW §24Umwandlung der Else Hirsch-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich oder alternativ in eine FahrradstraßeZur Vorlage · 20250493 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20250493 auf eine Bürgeranregung reagiert, die eine Umwandlung der Else-Hirsch-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich oder alternativ in eine Fahrradstraße vorsieht. Der Antrag wird von der Verwaltung befürwortet.
Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeiten für einen Umbau der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich zu prüfen. Eine Umsetzung soll im Anschluss an die im Jahr 2030 geplanten Kanalarbeiten erfolgen, um mögliche Synergieeffekte zu nutzen.
Die Else-Hirsch-Straße verbindet die Dr.-Moritz-David-Straße mit dem Waldring. Laut der Begründung der Verwaltung hat die Straße keine übergeordnete Verkehrsbedeutung oder Netzfunktion und dient als reine Wohnstraße. Aufgrund der geringen Querschnittsbreite sind auf der Straße keine Gehwege vorhanden, was eine Anlage solcher Infrastruktur ausschließt. Ein Umbau zu einem verkehrsberuhigten Bereich wird daher als sachgerecht eingestuft.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 16 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNE, CDU, FDP. Frau Aksevi)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 16 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNE, CDU, FDP. Frau Aksevi) - 1.1.1Änderungsantrag zur Vorlage: Nr. 20250493Zur Vorlage · 20251213 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koalition aus BÜNDNIS90/Die Grünen und der SPD hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20250493 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, die Verkehrssituation in der Else-Hirsch-Straße sowie in der Ottilie-Schoenewald-Straße und im Zaunkönigweg zu untersuchen. Die Prüfung soll das gesamte Quartier zwischen der Uni-Straße und der Königsallee bzw. Arnikastraße und dem Waldring umfassen.
Im Zentrum der Anfrage steht die Untersuchung der Auswirkungen, die eine Umwandlung der Else-Hirsch-Straße in eine verkehrsberuhigte Zone oder eine Fahrradstraße mit sich bringen würde. Die Analyse soll den fließenden und ruhenden Verkehr sowie die Situation von Fußgängerinnen und Fußgängern und Radfahrerinnen und Radfahrern berücksichtigen. Zudem wird eine Prüfung hinsichtlich der Einrichtung weiterer Einbahnstraßen sowie der Ausweitung des Anwohnerparkens auf das genannte Quartier beantragt.
Die Begründung des Antrags führt einen hohen Parkdruck in den betroffenen Straßen an, der durch fehlende private Stellplätze sowie durch Pendler und Besucher der umliegenden Gymnasien verursacht wird. Ziel ist die Prüfung einer Fahrradverbindung zwischen dem Graf-Engelbert-Gymnasium, der Schiller-Schule und dem Neuen Gymnasium sowie dem zukünftigen Kubus und eine Anbindung an die Springorumstraße.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.2Kanalrenovationsmaßnahme in geschlossener Bauweise auf der Straße Auf dem Aspei in Bochum-Südwest.Zur Vorlage · 20250695 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Kanalrenovationsmaßnahme in der Straße „Auf dem Aspei“ im Bochum-Südwest vorgelegt. Im Rahmen von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde festgestellt, dass zwei Kanalhaltungen im Bereich der Hausnummern 3lag 39 bis 47 bauliche Schäden aufweisen. Die Sanierung soll in geschlossener Bauweise erfolgen und eine Gesamtlänge von etwa 100 Metern umfassen.
Der Beginn der Arbeiten ist für das erste Quartal 2026 geplant, wobei die Bauzeit auf circa vier Wochen geschätzt wird. Für die Durchführung der Maßnahme ist eine Abschnittssperrung der Fahrbahn sowie teilweise des Gehwegs erforderlich. Während der Bauphase wird der Durchgangsverkehr umgeleitet, während Fußgänger und Radfahrer die gegenüberliegende Straßenseite nutzen können. Die Zufahrt zu den Anliegerhäusern sowie Parkmöglichkeiten bleiben bestehen, und die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge wird sichergestellt.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 150.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über den Plan des Tiefbauamtes wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Kanalerweiterung „Haarholzer Straße“Zur Vorlage · 20250602 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kanalerweiterung in der Haarholzer Straße vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Erschließung eines neuen Grundstücks im Bereich der Haarholzer Straße 50e. Durch den Anschluss an das bestehende Schmutzwasserkanalnetz in der Hevener Straße soll die Notwendigkeit einer Kleinkläranlage für den Neubau vermieden werden. Zudem ist vorgesehen, die bestehenden Kleinkläranlagen umliegender Häuser langfristig durch einen Anschluss an das Kanalnetz zu ersetzen.
Die Planung sieht vor, den neuen Schmutzwasserkanal von der Hevener Straße aus über ein Landschaftsschutzgebiet bis in die Haarholzer Straße zu führen. Um Eingriffe in das Schutzgebiet zu minimieren, wird eine geschlossene Bauweise angewandt. Die Baumaßnahme soll im zweiten Quartal 2025 beginnen und eine Dauer von etwa 14 Wochen in Anspruch nehmen. Um eine Vollsperrung der Hevener Straße zu verhindern, wird der Anschluss an Schacht 121 ebenfalls in geschlossener Bauweise ausgeführt, wobei der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 714.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2025 durch entsprechende Mittel im Budget des Tiefbauamtes sichergestellt. Für die zukünftige Unterhaltung der Anlage werden jährliche Folgekosten von etwa 21.420 Euro veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“ (s.TOP 2.8)
- 1.5Bewilligung Kostenbeteiligung Projekt Grünes Klassenzimmer GGS Auf dem alten KampZur Vorlage · 20250906 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltung Bochum-Süd V hat mit der Vorlage 20250906 die Bewilligung einer Kostenbeteiligung für das Projekt „Grünes Klassenzimmer“ an der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Auf dem alten Kamp beantragt. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd soll dem Förderverein einen Betrag von 5.000 Euro aus den bezirklichen Restmitteln zur Verfügung stellen, um die Neugestaltung des Schulhofs zu unterstützen.
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich laut einem Kostenvoranschlag eines Garten- und Landschaftbaubetriebs auf circa 23.000 Euro. Den restlichen Finanzierungsbedarf übernimmt der Förderverein. Im August 2024 fand eine Besichtigung der geplanten Maßnahmen durch den Bezirksältestenrat statt. Zudem liegt eine Bestätigung der Schule vor, dass der teilweisen Entfernung von Pflastersteinen zugestimmt wurde. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Erneuerung des Pavillons am Brunnenplatz mit der Adresse Brunnenplatz 1,Zur Vorlage · 20250949 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Gemeinschaftspavillon am Brunnenplatz 1 soll saniert werden, um seine Nutzung wieder zu ermöglichen. Aufgrund einer fehlenden Dachentwässerung kam es an der Holzkonstruktion zu Schäden, weshalb die Dachkonstruktion im Februar 2024 aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt werden musste. Das Bauwerk ist derzeit nicht nutzbar.
Die Verwaltung plant, die Instandsetzung bis zum Hustadtfest im September 2025 abzuschließen. Hierzu soll das Vorgehen gemeinsam mit dem Förderverein Hustadt e.V. umgesetzt werden. Im Rahmen einer neuen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein wird der Förderverein die optische Wiederherstellung des Pavillons durch einen Fachbetrieb in Eigenregie übernehmen. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd wird gebeten, für diese Maßnahme 20.000 Euro aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die Kostenübernahme durch die Stadt erfolgt nach Abschluss der Arbeiten auf Antrag des Vereins.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Verbesserung des Carsharing-Angebotes in Bochum durch Entwicklung eines nachhaltigen (Sondernutzungs-) KonzeptsZur Vorlage · 20250850 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20250850 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht die Einführung eines nachhaltigen Sondernutzungskonzepts zur Ausweitung des stationsbasierten Carsharings im öffentlichen Straßenraum der Stadt Bochum vor. Das Vorhaben basiert auf dem Bundes-Carsharinggesetz sowie der Straßenverkehrsordnung. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll das Vorgehen beschließen und die Verwaltung beauftragen, jährlich Bekanntmachungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu veröffentlichen sowie über den Umsetzungsstand zu berichten.
Die Verwaltung plant, Flächen für Carsharing-Stationen durch ein jährliches Auswahlverfahren zu vergeben. Die Erlaubnisse werden befristet für fünf Jahre erteilt, wobei zunächst auf eine Sondernutzungsgebühr verzichtet werden soll. Das Ziel ist die Schaffung von jährlich drei bis fünf Stationen mit jeweils zwei Fahrzeugen. Für das Jahr 2025 sind Standorte in Riemke Markt, Langendreer Markt, Weitmar Mitte/Knoopstraße und Linden Mitte vorgesehen. Zudem sollen drei Quartiers-Standorte in feste Stellplätze umgewandelt werden.
Für Standorte in Wattenscheid Mitte und am Bahnhof Höntrop ist die Beantragung von Fördermitteln über die Richtlinie FöRi-MM im Sommer 2025 geplant, die eine 80-prozentige Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre ermöglicht. Ab 2026 trägt die Stadt bei geförderten Standorten einen Eigenanteil zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro Jahr und Station, was bei sechs Stationen ab 2028 einen jährlichen Betrag von maximal 90.000 Euro zur Folge hätte. Die Finanzierung erfolgt über die Nachhaltigkeitsstrategie. Eine Anhörung der Bezirksvertretungen ist für den Zeitraum zwischen dem 13.05.2025 und dem 20.05.2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 CDU, BD
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 10 (SPD,Grüne,Die Partei, FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Linke.)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Quartier am Gesundheitscampus: Grundsatzbeschluss zum VermarktungskonzeptZur Vorlage · 20250859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Vermarktung der Grundstücke im „Quartier am Gesundheitscampus“ vor. Ziel ist es, die Vermarktung der verschiedenen Abschnitte im Jahr 2025 zu beginnen. Das Projekt umfasst etwa 360 Wohneinheiten, wobei mindestens 40 Prozent der Wohnflächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau reserviert sind. Die Bebauung ist auf maximal vier Vollgeschosse und eine Höhe von rund 14,5 Metern ausgelegt.
Für die Vermarktungsabschnitte 2 bis 5 ist ein Bestgebotsverfahren vorgesehen, bei dem die Vergabe über die Bildung von Erbbaurechten erfolgt. Die Auswahl der Konzepte basiert auf einer Gewichtung der architektonischen Qualität, des Nutzungskonzepts, des Bodenwertes sowie ökologischer Aspekte. Dabei müssen die Entwürfe die Anforderungen des Programms „KlimaQuartier.NRW“ erfüllen. Der Erbbauzins wird für den öffentlich geförderten Wohnraum mit einem Satz von 1 Prozent und für das frei finanzierte Wohnen mit 2 Prozent des Grundstückswertes berechnet. Für Gewerbeflächen ist ein Satz von 4 Prozent vorgesehen.
Das Gewerbegrundstück wird durch die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH vermarktet, während für die Abschnitte 6 und 7 eine individuelle Vergabe geplant ist. Die Erschließungsarbeiten sollen im vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein, parallel zum geplanten Beginn des Vermarktungsprozesses. Der Bebauungsplan 862 wurde bereits im November 2024 durch den Rat der Stadt Bochum als Satzung beschlossen. Für die Durchführung der Maßnahmen sowie für jährliche Folgelasten ist kein Mittelbedarf vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.4Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi) Dagegen: 1 (AfD) Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN) - 2.5Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP) - 2.6Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes zur Schulentwicklungsplanung der Förderschulen für den Zeitraum der Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 sieht die Anwendung eines Prognoseverfahrens vor, das auf einem Mittelwert zweier Berechnungsmethoden basiert. Während Variante I auf einem Strukturquotenverfahren des Bevölkerungsszenarios 2035 beruht, betrachtet Variante II die Entwicklung des Status Quo über fünf Jahre. Der Rat der Stadt Bochum soll dieses Verfahren beschließen, wobei Abweichungen in Einzelfällen möglich bleiben.
Die Planung berücksichtigt demografische Entwicklungen und einen erwarteten Anstieg der Schülerzahlen, insbesondere an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2029/2030 wird im Mittelwert ein Zuwachs von 13 Klassen prognostiziert. Als Folge daraus sind bauliche und organisatorische Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Verlegung der Brüder-Grimm-Schule, die Ertüchtigung eines Solitärbaus an der Mansfeld Schule sowie Sanierungen und ein Neubau an der Janusz-Korczak-Schule. Zudem sollen an der Else-Hirsch-Schule und der Cruismannschule Erweiterungen im Bereich des Offenen Ganztags (OGS) sowie die Schaffung von Unterrichts- und Therapieräumen an der Hilda-Heinemann-Schule realisiert werden.
Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse zwischen Mai und Juli 2025, mit einer abschließenden Entscheidung des Rates am 10. Juli 2025. Die Verwaltung plant zudem die Erweiterung der Monitoringprozesse sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts in Zusammenarbeit mit den Zentralen Diensten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in die sechste Bochumer Gesamtschule umzuwandeln. Die geplante Maßnahme sieht eine Schule des gemeinsamen Lernens in gebundener Ganztagsform vor. Hierfür soll der entsprechende Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Planung stützt sich auf den Schulentwicklungsplan SEK I und SEK II für den Zeitraum bis 2035/36.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert aufgrund von Zuwanderung und neuen Baugebieten einen Anstieg der Schülerzahlen, was zur Auslastung von Klassen führen kann. Die Umwandlung soll zur Entlastung des Schulsystems beitragen. Die Schule soll zunächst als vierzügige Sekundarstufe I in den Räumlichkeiten an der Stiftstraße 25 geführt werden. Eine spätere Ausweitung auf sechs Züge ist vorgesehen. Parallel dazu ist eine Sanierung und ein Ausbau des Gebäudes an der Unterstraße geplant.
Die Schulgemeinschaft arbeitet gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht an der Anpassung des pädagogischen Konzepts für den Genehmigungsantrag. Eine Änderung der Schulform ist gemäß der Schulordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01. August möglich. Sollte die Umwandlung zum Schuljahr 2026/27 erfolgen, muss nach spätestens sechs Schuljahren eine Oberstufe gebildet werden, sofern die erforderliche Mindestgröße erreicht ist. Die Verwaltung gibt an, dass keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Die Beratungen in den Ausschüssen sowie Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum zwischen Mai und Juli 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP) - 2.8Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“Zur Vorlage · 20250787 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250787 einen Beschlussvorschlag zur Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Zum Schebbruch“ vorgelegt. Die Federführung liegt beim Tiefbauamt.
Die Erschließungsanlage ist bis auf die Gehwege technisch fertiggestellt und der Grunderwerb ist abgeschlossen. Da die Fahrbahn künftig als Mischverkehrsfläche umgestaltet werden soll, was einen Teil der ursprünglichen Gehwegflächen umfasst, wird auf die Herstellung separater Gehwege verzichtet. Um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) zu ermöglichen, ist eine besondere Satzung zur Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung notwendig. Ohne diesen Beschluss könnten die Beiträge für die bereits fertiggestellte Straße nicht erhoben werden, was im Widerspruch zu den Vorgaben des Baugesetzbuches stünde.
Die Wohnungsgesellschaft, der die meisten der erschlossenen Grundstücke gehören, hat zugestimmt, die Erschließungsbeiträge über einen Ablösungsvertrag zu begleichen. Für die geplante spätere Umsetzung der Mischverkehrsfläche ist die Beantragung von Fördermitteln bei der NRW.Bank vorgesehen, um die Kostenanteile zu decken, die aufgrund gesetzlicher Erhebungsverboten nicht mehr von den Anliegern eingefordert werden können. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage in seiner Sitzung am 28. Mai 2025 entscheiden.
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- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/OB)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (UWG:FB)dafür: 14 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- 4.1Einrichtung eines eingeschränkten Parkverbots auf Höhe Bushaltestelle GirondelleZur Vorlage · 20251131 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zur Einrichtung eines Parkverbots auf der Straße „Am Langen Seil“ eingebracht. Das Verbot soll den Bereich hinter der Bushaltestelle „Girondelle“ in Fahrtrichtung zum Kreisverkehr Markstraße/Am Langen Seil umfassen.
Hintergrund des Antrags ist eine Fahrbahnerhöhung in diesem Abschnitt, welche die Sichtverhältnisse beeinflusst. Wenn Fahrzeuge auf der Erhöhung parken, wird das Überholen von haltenden Bussen behindert. Da sich auf beiden Seiten der Straße Bushaltestellen befinden, kann es dadurch zu einer Blockierung beider Fahrspuren kommen, was Rückstau in beide Fahrtrichtungen zur Folge hat.
Zur Lösung der Situation schlagen die Fraktionen vor, die Einrichtung einer Fahrbahnmarkierung in Form einer Schraffierung zu prüfen. Ergänzend oder alternativ dazu soll die Einführung eines eingeschränkten Haltverbots untersucht werden.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1eScooterZur Vorlage · 20250698 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/die Grünen Bochum-Süd haben Fragen zum Umgang mit falsch abgestellten E-Scootern in der Bezirksvertretung Bochum-Süd gestellt. Laut Antwort der Verwaltung ist das Abstellen auf Gehwegen grundsätzlich zulässig, sofern keine Verkehrsbehinderung entsteht. Ein Verstoß gegen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung kann bei behinderndem Abstellen mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet werden. Falls der Halter den Fahrzeugführer nicht identifiziert, können zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 20 Euro erhoben werden.
Bezüglich möglicher Umweltbelastungen durch Akkus gab das Tiefbauamt an, dass die Akkus der E-Scooter versiegelt und brandschutzgesichert sind. Ein Risiko für die Natur durch auslaufende Flüssigkeiten wird aufgrund der geringen Mengen als gering eingestuft. Zur besseren Regulierung regelt die Stadt seit dem 1. März 2025 den gewerblichen Verleih über gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnisse, die auch Verbotszonen für das Abstellen festlegen. Für den Bereich um den Hauptbahnhof, das Bermuda3eck und das Rathaus plant die Verwaltung zudem die Einrichtung fester Abstellflächen ab April 2025. Die Anbieter sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Ansammlungen von Fahrzeugen werden den Anbietern im System angezeigt, sodass diese umgehend entfernt werden können.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Neugestaltung der liegenschaftlichen Regelungen an dem städtischen Grundstück Paulstraße 43Zur Vorlage · 20250738 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Mitteilung zur Neugestaltung der liegenschaftlichen Regelungen für das städtische Grundstück in der Paulstraße 43 vorgelegt. Im Fokus steht dabei die Anpassung der bestehenden Erbbaurechtsverträge, die einem Sportverein eingeräumt wurden.
Zuvor hatte die Bezirksvertretung Bochum-Süd in den Jahren 2020 und 2021 Beschlüsse zur vorzeitigen Verlängerung eines Teils des Erbbaurechts gefasst. Da die geplante Verlängerung einer Teilfläche jedoch im Grundbuch nicht eintragungsfähig war, sieht die vorliegende Vorlage die Auflösung des bestehenden Erbbaurechts vor. Anstelle des alten Vertrages soll ein neuer Erbbaurechtsvertrag treten, um eine nahtlose rechtliche Fortführung der Regelungen zu ermöglichen.
Die Vorlage wird dem Ausschuss für Planung und Grundstücke in der Sitzung am 29. April 2025 sowie der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Mai 2025 zur Kenntnis vorgelegt. Die Beschlussfassung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nichtöffentlichen Sitzung, um die Wahrung von Datenschutz und Geheimhaltung zu gewährleisten.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Parksituation an der Zweigbücherei WiemelhausenZur Vorlage · 20250833 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Parksituation an der Zweigbücherei Wiemelhausen reagiert. Die Fraktionen hatten die Einrichtung von bis zu drei Kurzzeitparkplätzen an der Brenscheider Straße sowie die Nutzung des benachbarten Lehrerparkplatzes der Grundschule vorgeschlagen.
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen mit Parkscheibenregelung wurde abgelehnt. Laut Tiefbauamt kommen solche Regelungen nur in Gebieten mit hoher Parkplatzknappheit und mehreren Anlaufstellen in Betracht. Da im fraglichen Bereich neben der Bücherei lediglich ein Einzelhandelsgeschäft existiert, wird eine Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraums für die Anwohner als nicht verhältnismäßig eingestuft.
Bezüglich des Lehrerparkplatzes teilte die Verwaltung mit, dass dieser im laufenden Jahr saniert wird. Im Zuge der Erneuerung von Markierungen und Beschilderung soll der Parkplatz künftig zwischen 14:00 Uhr und 7:00 Uhr für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Eine Garantie für freie Stellplätze für Büchereibesucher kann jedoch nicht gegeben werden. Weitere Alternativen zur Schaffung neuer Parkmöglichkeiten am Schulstandort sieht die Verwaltung nicht; es wird auf den bestehenden öffentlichen Parkraum in der Brenscheder Straße und den angrenzenden Straßen verwiesen.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Entfernung der „Kölner Teller“ in den Straßen Am Knüpp, Am langen Seil, Kurzes Ende, Feierabendweg und GirondelleZur Vorlage · 20250851 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Süd reagiert, welche die Entfernung der sogenannten „Kölner Teller“ in den Straßen Am Knüpp, Am langen Seil, Kurzes Ende, Feierabendweg und Girondelle betraf. Die CDU-Fraktion hatte Fragen zum Grund des Rückbaus, zu möglichen Straßenschäden sowie zu künftigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung gestellt.
Nach Angaben des Tiefbauamtes erfolgte die Entfernung als Maßnahme der präventiven Gefahrenabwehr. Die baulichen Elemente, die in den 1980er Jahren zur Unterstützung von Tempo-30-Zonen installiert wurden, stellten aufgrund ihrer Rundung ein Unfallrisiko für einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder, E-Scooter oder Motorräder dar. Zudem erschwerte die teilweise schlechte Sichtbarkeit, etwa durch Licht- und Schattenspiele, die Erkennbarkeit der Einbauten. Da defekte Elemente zuletzt nicht mehr ersetzt wurden, war die Kontinuität der Vorrichtung nicht mehr gegeben.
Bezüglich der durch den Rückbau entstandenen Spuren an der Fahrbahnoberfläche teil die Verwaltung mit, dass die Schäden als geringfügig einzustufen sind und keine sofortige Erneuerung der Deckschicht erforderlich ist. Für die Zukunft sind in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine speziellen baulichen Maßnahmen vorgesehen, sofern keine neuen Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden. In der Lennershofstraße wurden die Elemente ebenfalls entfernt. Unfälle im Zusammenhang mit diesen Einbauten wurden bisher nicht verzeichnet.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Kindergartenplatzvergabe im Bochumer SüdenZur Vorlage · 20250933 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Situation der Kindergartenplatzvergabe im Bochumer Süden hat die Verwaltung Stellung bezogen. Laut dem Familienbüro der Stadt Bochum sind zum Stand vom 4. April 2025 stadtweit 275 Kinder ohne Betreuungsplatz gemeldet. Im Bochumer Süden, der die Stadtteile Wiemelhausen, Stiepel und Querenburg umfasst, sind aktuell 45 Kinder ohne Platz registriert, während im Stadtbezirk Süd-West 47 Kinder gemeldet sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das laufende Vergabeverfahren für den 1. August 2025 voraussichtlich erst Ende Juni abgeschlossen sein wird und die gemeldeten Zahlen sich erfahrungsgemäß bis zum Kita-Start verringern werden. Für das Kitajahr 2025/2026 werden im Stadtgebiet durch Neu- und Anbauten insgesamt 348 neue Plätze geschaffen.
Die Kriterien für die Vergabe von Plätzen für Kinder ab drei Jahren wurden 2018 einheitlich festgelegt. Maßgebliche Faktoren sind unter anderem das Alter, der Wohnort, die persönliche Notlage, die Berufstätigkeit der Eltern sowie das Anmeldedatum und das Vorhandensein von Geschwisterkindern. Zudem wird auf die Trägerautonomie verwiesen, die es den Trägern ermöglicht, die Vergabe nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Kitaleitungen der städtischen Einrichtungen nutzen ein Ranking auf Basis dieser Kriterien, um die Plätze zu verteilen.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Erneuerung des Pavillons am Brunnenplatz mit der Adresse Brunnenplatz 1Zur Vorlage · 20250952 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktionen der Bezirksvertretung Bochum-Süd reagiert, die die Wiederherstellung des Pavillons am Brunnenplatz 1 zum Thema machte. Die Holzkonstruktion des Daches wurde im Februar 2024 aus Gründen der Verkehrssicherung durch das Tiefbauamt entfernt. Grund hierfür war eine fehlende Dachentwässerung, die zu Schäden an den Holzelementen führte.
Um den Pavillon als Treffpunkt im Quartier wieder nutzbar zu machen, wurde eine neue Vereinbarung zwischen der Stadt Bochum und dem Förderverein Hustadt e.V. getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Förderverein die optische Wiederherstellung der Konstruktion durch einen Fachbetrieb in Eigenregie durchführen. Die Verwaltung beantragt bei der Bezirksvertretung die Bereitstellung von Bezirksmitteln in Höhe von bis zu 20.000 Euro, um diese Maßnahme zu ermöglichen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Förderverein einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Stadt stellen. Eine Wiederinbetriebnahme des Gemeinschaftspavillons ist für den Sommer 2025 angestrebt, idealerweise noch vor dem Hustadtfest im September.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Fortsetzung der Aktion „Umweltpass“Zur Vorlage · 20250891 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd wurde die Fortsetzung der Aktion „Umweltpass“ thematisiert. Die SPD-Fraktion beantragte, das Angebot weiterhin anzubieten, da die Stadt lediglich die Kosten für die Datenaufbereitung und den Druck trägt, während die Durchführung durch private Organisationen sowie Ehrenamtliche erfolgt. Die Einpflege neuer Daten wurde als Aufgabe bewertet, die von einer Verwaltungskraft übernommen werden könne.
Die Verwaltung entgegnete auf diese Anfrage, dass die Pflege des Angebots über die reine Datenverwaltung hinausging. Die Aufgaben umfassten unter anderem die Koordination von Terminen, die Rückkopplung mit Anbietern, das Layout sowie die Organisation der Preisverleihung und den Versand von Urkunden. Aufgrund von Beschlüssen des Rates zur Einsparung von Personalressourcen im Bereich der Umweltpädagogik stehen keine Kapazitäten für eine Fortführung des Angebots zur Verfügung. Eine Aufrechterhaltung des Programms durch rein administrative Tätigkeiten sei unter den aktuellen personellen Rahmenbedingungen nicht möglich.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Leuchtmittel in der Luxemburger Straße - Zwischenmitteilung -Zur Vorlage · 20251060 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Zwischenmitteilung auf die Anfrage der Fraktion aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Bezirksvertretung Bochum-Süd zur Beleuchtungssituation in der Luxemburger Straße reagiert. Hintergrund der Anfrage aus der 34. Sitzung ist der Austausch von Leuchtmitteln in diesem Straßenabschnitt. Laut der Fraktion haben sich durch die Platzierung der Leuchtmittel sowie durch den vorhandenen Baumbewuchs dunkle Bereiche gebildet, was die Unfallgefahr für Fußgänger erhöhen und zur Entstehung von Angsträumen führen könne.
Die Fraktion erkundigte sich, ob eine Versetzung der Laternen oder eine Erhöhung der Anzahl der Leuchtmittel möglich sei. Zudem wurde nach weiteren Maßnahmen gefragt, die den Baumbewuchs nicht nachhaltig schädigen. Die Verwaltung teilte mit, dass eine abschließende Antwort voraussichtlich in der 36. Sitzung der Bezirksvertretung am 17. Juni 2025 vorgelegt wird. Grund für die Verzögerung ist ein noch bestehender Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Ämtern.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Ladesäulen UniversitätsgeländeZur Vorlage · 20251227 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20251227 Informationen bezüglich der Ladesäulen auf dem Universitätsgelände angefordert. Die entsprechende Vorlage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 13. Mai 2025 zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der parlamentarischen Anfrage ist die Situation der Ladesäulen auf dem Universitätsgelände. Die Bearbeitung der Vorlage obliegt der zuständigen Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd V. Die Anfrage, die am 14. Mai 2025 datiert ist, ist als öffentlich eingestuft. Damit adressieren die beteiligten Fraktionen das Thema der Ladesäulen auf dem Universitätsgelände im Rahmen der parlamentarischen Beratung innerhalb der Bezirksvertretung Bochum-Süd.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Parkhaus Ost LennershofZur Vorlage · 20251229 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN haben eine Anfrage mit der Nummer 20251229 an die Bezirksvertretung Bochum-Süd gerichtet. Der Gegenstand der Vorlage ist das Parkhaus Ost Lennershof. Das Dokument ist auf den 14. Mai 2025 datiert und ist als öffentlich eingestuft.
Die zuständige Stelle für die Bearbeitung dieser Anfrage ist die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Süd V. Die inhaltlichen Details zur Anfrage zum Parkhaus Ost Lennershof sind in einer zugehörigen Anlage enthalten, auf die im Text der Vorlage verwiesen wird. Die Anfrage wurde zur Beratung in der Bezirksvertretung Bochum-Süd vorgelegt. Die Anfrage ist Bestandteil der offiziellen Unterlagen der Bezirksvertretung Bochum-Süd.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Langfristige SchulentwicklungsplanungErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Neugestaltung der liegenschaftlichen Regelungen an dem städtischen Grundstück Paulstraße 43Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Bestellung einer stellvertretenden Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Süd u Südwest ,Anhörung §38 Abs.3 S.1 GO (s. TOP 11.1)
- 8.Anhörungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Bestellung einer stellvertretenden Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Süd und Südwest Hier: Anhörung gem. § 38 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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