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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Feld auf der nord-westlichen Seite der Bergener StraßeZur Vorlage · 20250418 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung eine Anpassung der Wegeführung auf dem Feld an der nord-westlichen Seite der Bergener Straße beantragt. Konkret wird die Verbreiterung der kombinierten Rad- und Fußwege A und B vorgeschlagen, da diese nach Angaben des Antragstellers für die gleichzeitige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu schmal seien. Zudem wird die Weiterführung des Fußweges C angeregt, der derzeit an einer Abzweigung zur Bergener Straße endet und in einen Reitweg übergeht, um eine Umrundung des Feldes zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Zuge der geplanten Aufforstellung, die frühestens im Herbst 2025 beginnen soll, vorgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Nord, diese Anregung abzulehnen. Zwar ist geplant, die Fläche als Kompensationsmaßnahme aufzuforsten und ein Konzept zur Naherholung zu entwickeln, welches auch die Gestaltung der Wege umfasst. Allerdings ist für die Umsetzung zunächst die Schaffung der entsprechenden Planungsrechte erforderlich. Die notwendige Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 344 Tippelsberg/Berger Mühle sowie Nr. 351 Ölbachtal befindet sich derzeit noch im laufenden Verfahren. Erst nach Erlangung der Bestandskraft dieser Satzungsbeschlüsse könne die Detailplanung für die Fläche und die angrenzenden Wege beginnen. Eine Erweiterung der Wege sei zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht umsetzbar.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Bürgeranregung nach GO NRW §24; „Verkehrsaufkommen Kirchharpener Straße“Zur Vorlage · 20250562 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20250562 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen. Die Anregung bezieht sich auf das Verkehrsaufkommen in der Kirchharpener Straße, das infolge einer Kanalbaustelle in der Schürbankstraße temporär in angrenzende Wohngebiete verlagert wurde.
Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen. Da die Baustelle in der Schürbankstraße bis zum Sitzungstermin der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Mai 2025 abgeschlossen sein wird, ist mit einem Ende des Umleitungsverkehrs zu rechnen, da die Schürbankstraße die schnellere Route darstellt.
Für die Kirchharpener Straße, eine Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung führt an, dass das Verkehrsaufkommen gering sei und die Straße aufgrund zahlreicher Einfahrten genügend Raum zum Ausweichen biete. Ein alternatives Parkmodell wurde abgelehnt, da dies den Parkdruck für die Anwohnenden erhöhen würde. Eine punktuelle Abpollerung des Gehweges wird ebenfalls nicht befürwortet, um eine einheitliche Qualität der Straßen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Da keine besondere Gefahrenlage vorliegt, sind zudem keine Geschwindigkeitskontrollen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Sicherung historischer Kulturgüter im Bereich der geplanten Sanierung des „Sportplatzes am Hillerberg“ in Bochum-Gerthe/-HiltropZur Vorlage · 20250629 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Sanierung des Sportplatzes „Am Hillerberg“ in den Bochumer Stadtbezirken Gerthe und Hiltrop steht die Sicherung archäologischer Funde im Fokus der aktuellen Verwaltungsvorlage. Eine Vertreterin der Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt hat eine Anregung gemäß § 24 GO NRW eingebracht, um auf die mögliche Zerstörung neolithischer Siedlungsrelikte durch Erdarbeiten bis in eine Tiefe von 50 Zentimetern hinzuweisen. Das betroffene Gebiet umfasst ein etwa 6.000 Jahre altes Siedlungsareal mit einem neolithischen Großhaus.
Die Verwaltung bestätigt, dass im Sanierungsgebiet Bodendenkmäler aus verschiedenen Epochen, darunter das Neolithikum, die Rössener Kultur sowie die Eisen- und Spätbronzezeit, vorhanden sind. Um die Relevanz der Funde zu klären, sollen in Abstimmung mit der LWL-Archäologie für Westfalen Baggersondagen durch eine archäologische Fachfirma durchgeführt werden. Diese Untersuchungen sollen die Untersuchung und Sicherung der Relikte sowie die Begleitung von Bodenbewegungen im Bereich des Hillerbergs und des Gerther Krankenhauses gewährleisten.
Zusätzlich wurde die Aufstellung einer Informationstafel vorgeschlagen, um die Identifikation mit dem Lebensraum zu fördern. Hierzu empfiehlt die Verwaltung, die Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen abzuwarten. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord sollte über den Beschlussvorschlag entscheiden, der vorsieht, der ursprünglichen Anregung nicht zu folgen, wobei die fachliche Begleitung der Erdarbeiten durch die genannten Sondagen vorgesehen ist. Ein formeller Beschluss der Bezirksvertretung ist für die Durchführung der Sondagen nicht erforderlich.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.4Kanalsanierungsmaßnahme mittels Berstlining in der Legienstraße.Zur Vorlage · 20250274 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für eine Kanalsanierungsmaßnahme in der Legienstraße vorgelegt. Im Bereich des Bezirks Bochum-Nord Ost sollen vier Kanalhaltungen des Mischwasserkanals (DN 300) zwischen den Schächten 728 und 733 saniert werden. Die Maßnahme umfasst eine Gesamtlänge von etwa 180 Metern und soll mittels des Berstlining-Verfahrens in teilweise geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Grund für die Sanierung sind bauliche Schäden, die im Zuge von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgestellt wurden. Die betroffenen Abschnitte weisen die Zustandsklassen 0 bis 1 auf, was eine Instandsetzung erforderlich macht.
Der Baubeginn ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen, wobei die Dauer der Arbeiten auf circa acht Wochen geschätzt wird. Für die Durchführung der Maßnahme ist eine Sperrung der Legienstraße notwendig. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 300.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushalt für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Entscheidung über den Plan der Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Mai 2025 erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Kanalsanierungsmaßnahme mittels TIP Einzelrohr in der Dietrich-Benking-Straße in Bochum.Zur Vorlage · 20251015 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Tiefbauamt hat eine Beschlussvorlage zur Kanalsanierung in der Dietrich-Benking-Straße vorgelegt. Aufgrund von Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde festgestellt, dass die betroffene Kanalhaltung bauliche Schäden aufweist und eine Instandsetzung erforderlich ist. Die geplante Maßnahme im Bezirk Bochum-Nord umfasst die Sanierung eines Mischwasserkanals (DN 350) mit einer Gesamtlänge von etwa 230 Metern zwischen den Schächten 761 und 724. Die Umsetzung soll in geschlossener Bauweise mittels TIP-Einzelrohr erfolgen.
Der Baubeginn ist für das vierte Quartal 2025 geplant, wobei eine Bauzeit von circa vier Wochen veranschlagt wird. Im Zuge der Arbeiten werden Halteverbote im Bereich der Baufahrzeuge eingerichtet. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 230.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2025 vorgesehen. Die Entscheidung über den Plan der Verwaltung wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Mai 2025 erwartet.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Errichtung eines Sportplatzfunktionsgebäudes auf der städtischen Sportanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-HiltropZur Vorlage · 20251040 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Errichtung eines neuen Sportplatzfunktionsgebäudes auf der städtischen Sportanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-Hiltrop. Die Maßnahme soll die Organisation des Sportbetriebs unterstützen und umfasst unter anderem vier Umkleide- und Duschräume, Lagerräume für Sport- und Pflegegeräte sowie Schiedsrichterkabinen und Zuschauertoiletten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung über die Bauvoranfrage sowie der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Als Standorte für den Neubau werden zwei Optionen in Betracht gezogen: Der bevorzugte Standort liegt am Ende der bestehenden Gebäudelinie der Vereinsinfrastruktur, alternativ ist eine Errichtung hinter dem geplanten Kleinspielfeld vorgesehen. Nach der Fertigstellung des neuen Gebäudes soll das bestehende Umkleide- und Sanitärgebäude entfernt werden.
Die Kosten für das Bauvorhaben werden auf rund 3,5 Millionen Euro brutto geschätzt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen. Sofern die Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren planmäßig verlaufen, ist ein Baubeginn für das dritte Quartal 2026 vorgesehen. Die Planung des Gebäudes erfolgte in Abstimmung mit dem Verein BV Hiltrop 1912 e.V.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)Zur Vorlage · 20250165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlagennummer 20250165 eine Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) zur Entscheidung vorgelegt. Das Ordnungs- und Veterinäramt strebt eine umfassende Überarbeitung der Verordnung an, die zuletzt im Jahr 2012 in dieser Form neu gefasst wurde. Ziel der Neufassung ist eine ganzheitliche Betrachtung der Regelungen unter den Aspekten der Implementierung und der Deregulierung.
Der Entwurf sieht vor, neue Vorschriften dort aufzunehmen, wo ein Regelungsbedarf erkannt wurde. Gleichzeitig sollen Regelungen aufgehoben werden, die keine Praxisrelevanz mehr besitzen oder Redundanzen zu landesrechtlichen Bestimmungen darstellen. Die Vorlage umfasst verschiedene Anlagen, darunter Lagepläne für spezifische Bereiche wie das Stadion an der Castroper Straße, den Stadtpark sowie den Stadtgarten Wattenscheid.
Der Entscheidungsprozess umfasst eine Reihe von Anhörungen in den Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie der Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung über die Neufassung der BOSVO durch den Rat ist für den 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 4 (FDP/Hohmeier)dagegen: 1 (Dahlmann)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FASG/Backs/OB)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (FDP) Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag (bei 3 Enthaltungen (UWG:FB, FDP)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 18.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 2 Enthaltungen (FDP und Frau Aksevi)
- 12.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Entwicklung der ehem. Zwangsarbeiter*innensiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20250210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Entwicklung und Nachnutzung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung Bergener Straße vor. Ziel ist die Umsetzung von Teilmaßnahmen in einem Umfang von 2,0 Millionen Euro, wobei die Umsetzung für die Jahre 2025 und 2026 geplant ist. Die Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 1,0 Millionen Euro sind im Budget des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster vorhanden.
Der Plan sieht eine Trennung zwischen einer Gedenkstätte bzw. einem Museum und einer Wohnnutzung vor, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Als Träger für das Museum wird das Stadtarchiv empfohlen, während für die Wohnnutzung eine Vergabe im Erbbaurecht angestrebt wird. Die Maßnahmen umfassen die Erstellung eines Nutzungskonzepts, die Untersuchung der Standsicherheit eines Bunkers, die Sanierung des Entwässerungssystems sowie eine denkmalgerechte Freiraumplanung. Zudem ist eine Machbarkeitsstudie für einen privaten Trägermodell im Wohnbereich vorgesehen, die unter anderem energetische Sanierungsmöglichkeiten und die Nutzungsperspektive für geförderten Wohnungsbau untersucht.
Die gesamten investiven Kosten der Stadt belaufen sich auf etwa 4,15 Millionen Euro. Diese teilen sich auf in Kosten für die Gedenkstätte, das Entwässerungssystem, die Freiraumplanung sowie bauliche Arbeiten. Für die Sanierung der Kommandatur und des Blocks 116 c werden Kosten von insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt. Die hochgerechneten Sanierungskosten für acht Blockgebäude werden auf circa 19 Millionen Euro geschätzt. Weitere Maßnahmen erfordern eine erneute Beschlussfassung nach einer aktualisierten Kostenplanung.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Entwicklungsträgervertrag mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ Hier: Auflösung des Entwicklungsträgervertrags sowie außerplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW innerhalb der Produktgruppe 5102 - Bauleit-, Entwicklungs-, MobilitätsplanungZur Vorlage · 20250449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung des Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.Urban Kommunale Entwicklung GmbH für das Projekt „Wohnen am Hillerberg“ zum 31. Dezember 2025 vor. Als Grund für die Beendigung des Vertrages wird das Erlöschen der Voraussetzungen für das Modell der kooperativen Baulandentwicklung angeführt, da die geplante Verlagerung eines Sportplatzes aufgrund von Kostensteigerungen nicht weiterverfolgt wird.
Mit der vorzeitigen Beendigung des Kooperationsvertrages und der Auflösung des Treuhandkontos ist ein Ausgleich der aufgelaufenen Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro erforderlich. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Rechtsanspruch auf bereits geleistete sowie künftige Arbeiten im Projektgebiet. Die Verwaltung schlägt vor, diese außerplanmäßigen investiven Haushaltsmittel im Jahr 2025 bereitzustellen.
Die Deckung der Kosten soll über verschiedene Projektmittel erfolgen. Hierzu gehören 0,85 Millionen Euro aus dem Projekt „Integrierte Stadtentwicklungsprojekte“, 0,15 Millionen Euro aus dem Projekt „Soziale Stadt Wattenscheid“ sowie 1,5 Millionen Euro aus der Produktgruppe 3103, konkret aus dem Projekt „Neubau für Unterkünfte von Geflüchteten“. Als Folge der Maßnahme entstehen eine außerplanmäßige Abschreibung von rund 600.000 Euro im Jahr 2024 sowie ein jährlicher Zinsaufwand, der anfänglich bei etwa 72.000 Euro liegt. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Ratssitzung am 28. Mai 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Rat (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 2 (FDP/UWG)Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD)
- 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.03.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (21. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 2 (FDP/UWG) Dagegen: 4 (CDU) Dafür: 11 (SPD, Grüne, Dr. Ciochon, BD) - 2.4Verbesserung des Carsharing-Angebotes in Bochum durch Entwicklung eines nachhaltigen (Sondernutzungs-) KonzeptsZur Vorlage · 20250850 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 20250850 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht die Einführung eines nachhaltigen Sondernutzungskonzepts zur Ausweitung des stationsbasierten Carsharings im öffentlichen Straßenraum der Stadt Bochum vor. Das Vorhaben basiert auf dem Bundes-Carsharinggesetz sowie der Straßenverkehrsordnung. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll das Vorgehen beschließen und die Verwaltung beauftragen, jährlich Bekanntmachungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu veröffentlichen sowie über den Umsetzungsstand zu berichten.
Die Verwaltung plant, Flächen für Carsharing-Stationen durch ein jährliches Auswahlverfahren zu vergeben. Die Erlaubnisse werden befristet für fünf Jahre erteilt, wobei zunächst auf eine Sondernutzungsgebühr verzichtet werden soll. Das Ziel ist die Schaffung von jährlich drei bis fünf Stationen mit jeweils zwei Fahrzeugen. Für das Jahr 2025 sind Standorte in Riemke Markt, Langendreer Markt, Weitmar Mitte/Knoopstraße und Linden Mitte vorgesehen. Zudem sollen drei Quartiers-Standorte in feste Stellplätze umgewandelt werden.
Für Standorte in Wattenscheid Mitte und am Bahnhof Höntrop ist die Beantragung von Fördermitteln über die Richtlinie FöRi-MM im Sommer 2025 geplant, die eine 80-prozentige Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre ermöglicht. Ab 2026 trägt die Stadt bei geförderten Standorten einen Eigenanteil zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro Jahr und Station, was bei sechs Stationen ab 2028 einen jährlichen Betrag von maximal 90.000 Euro zur Folge hätte. Die Finanzierung erfolgt über die Nachhaltigkeitsstrategie. Eine Anhörung der Bezirksvertretungen ist für den Zeitraum zwischen dem 13.05.2025 und dem 20.05.2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 CDU, BD
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 10 (SPD,Grüne,Die Partei, FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Linke.)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in die sechste Bochumer Gesamtschule umzuwandeln. Die geplante Maßnahme sieht eine Schule des gemeinsamen Lernens in gebundener Ganztagsform vor. Hierfür soll der entsprechende Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Planung stützt sich auf den Schulentwicklungsplan SEK I und SEK II für den Zeitraum bis 2035/36.
Die Schulentwicklungsplanung prognostiziert aufgrund von Zuwanderung und neuen Baugebieten einen Anstieg der Schülerzahlen, was zur Auslastung von Klassen führen kann. Die Umwandlung soll zur Entlastung des Schulsystems beitragen. Die Schule soll zunächst als vierzügige Sekundarstufe I in den Räumlichkeiten an der Stiftstraße 25 geführt werden. Eine spätere Ausweitung auf sechs Züge ist vorgesehen. Parallel dazu ist eine Sanierung und ein Ausbau des Gebäudes an der Unterstraße geplant.
Die Schulgemeinschaft arbeitet gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht an der Anpassung des pädagogischen Konzepts für den Genehmigungsantrag. Eine Änderung der Schulform ist gemäß der Schulordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 01. August möglich. Sollte die Umwandlung zum Schuljahr 2026/27 erfolgen, muss nach spätestens sechs Schuljahren eine Oberstufe gebildet werden, sofern die erforderliche Mindestgröße erreicht ist. Die Verwaltung gibt an, dass keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen durch die Maßnahme entstehen. Die Beratungen in den Ausschüssen sowie Anhörungen der Bezirksvertretungen sind für den Zeitraum zwischen Mai und Juli 2025 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Schulverwaltungsamtes zur Schulentwicklungsplanung der Förderschulen für den Zeitraum der Schuljahre 2024/2025 bis 2029/2030 sieht die Anwendung eines Prognoseverfahrens vor, das auf einem Mittelwert zweier Berechnungsmethoden basiert. Während Variante I auf einem Strukturquotenverfahren des Bevölkerungsszenarios 2035 beruht, betrachtet Variante II die Entwicklung des Status Quo über fünf Jahre. Der Rat der Stadt Bochum soll dieses Verfahren beschließen, wobei Abweichungen in Einzelfällen möglich bleiben.
Die Planung berücksichtigt demografische Entwicklungen und einen erwarteten Anstieg der Schülerzahlen, insbesondere an Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Für den Zeitraum bis zum Schuljahr 2029/2030 wird im Mittelwert ein Zuwachs von 13 Klassen prognostiziert. Als Folge daraus sind bauliche und organisatorische Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehören die Verlegung der Brüder-Grimm-Schule, die Ertüchtigung eines Solitärbaus an der Mansfeld Schule sowie Sanierungen und ein Neubau an der Janusz-Korczak-Schule. Zudem sollen an der Else-Hirsch-Schule und der Cruismannschule Erweiterungen im Bereich des Offenen Ganztags (OGS) sowie die Schaffung von Unterrichts- und Therapieräumen an der Hilda-Heinemann-Schule realisiert werden.
Der Beratungsprozess umfasst Anhörungen der Bezirksvertretungen und Ausschüsse zwischen Mai und Juli 2025, mit einer abschließenden Entscheidung des Rates am 10. Juli 2025. Die Verwaltung plant zudem die Erweiterung der Monitoringprozesse sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts in Zusammenarbeit mit den Zentralen Diensten.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- 4.Anträge
- 4.1Unterstützung der Kinder- und Jugendfreizeithäuser (KJFH) im Stadtbezirk hier: Zuschuss KJFH Bochum-Bergen zur Ausgestaltung eines GruppenraumesZur Vorlage · 20251106 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion Bochum-Nord hat mit der Vorlage Nummer 20251106 die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.100 Euro für das Kinder- und Jugendfreizeithaus (KJFH) Falkenheim in Bochum-Bergen beantragt. Die Mittel sollen für die Ausgestaltung eines Gruppenraumes verwendet werden, dessen Einrichtung von den Kindern und Jugendlichen des Freizeithauses gewünscht wurde.
Hintergrund des Antrags sind die Ergebnisse des Jugendforums aus dem Vorjahr. Bei dieser Veranstaltung hatten die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ihre Wünsche und Forderungen an die Politik im Stadtbezirk herangetragen. Die Bezirksvertretung Bochum-Nord hatte den Teilnehmenden Unterstützung bei ihren Anliegen zugesichert. Die SPD-Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die offene Kinder- und Jugendarbeit durch die Beteiligung der jungen Menschen zur Demokratieförderung sowie zur Bildungs- und Betreuungsarbeit beiträgt. Der Antrag wurde von Snezana Curuvija für die SPD-Fraktion eingereicht.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD) - 5.Mitteilungen und Antworten
- 5.1WLAN Umsetzung in der FrauenlobschuleZur Vorlage · 20250205 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion Bochum-Nord hat im Rahmen einer Anfrage den Status der WLAN-Umsetzung in der Frauenlobschule thematisiert. Die Anfrage bezog sich auf die Information, dass das vorhandene Netzwerk derzeit nicht für die Arbeit in Klassenstärke geeignet sei. Dabei wurden die Verwaltung gefragt, ob die Situation bekannt sei, ob bereits Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet wurden und ob ähnliche Probleme an anderen Schulen im Stadtbezirk bekannt sind.
Das Schulverwaltungsamt teilte mit, dass der Verwaltung die Situation bekannt sei. Die Ursache für die Einschränkungen liege nicht in der WLAN-Technik selbst, sondern in einer Störung der Leitung durch die Glasfaser Ruhr GmbH. Diese Störung wurde am 12. März 2025 behoben, wodurch in der Frauenlobschule wieder die volle Datenleistung zur Verfügung steht. Laut der Antwort der Verwaltung handelt es sich um ein singuläres Problem, da bislang keine derartigen Störungen im Glasfasernetz an anderen Standorten im Stadtbezirk aufgetreten sind.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 08.04.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Brelohstr. 70 - BauordnungZur Vorlage · 20250526 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante bauliche Maßnahmen auf dem Gelände der Zentraldeponie Kornharpen in der Brelohstraße 70. Da sich die Deponie derzeit in der Stilllegungsphase befindet, soll eine Oberflächenabdichtung auf dem Deponiekörper umgesetzt werden. Für die Errichtung dieser Abdichtung ist der Rückbau der bestehenden Photovoltaikanlage erforderlich.
Um die energetische Nutzung des Standorts weiterhin zu gewährleisten, ist die Verlegung der Anlage auf einen anderen Bereich des Geländes vorgesehen. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der geplanten Rekultivierung, die eine ökologische Aufwertung und eine naturnahe Gestaltung der Deponie vorsieht.
Das betroffene Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 213 als Fläche für Aufschüttungen und die Beseitigung von Abfallstoffen festgesetzt. Das Vorhaben wird als privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB eingestuft. Die Verwaltung stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich bestehen gegen die Verlegung der Photovoltaikanlage keine Einwände. Als Netzbetreiber für die Stromversorgung ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH zuständig.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.04.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Entschärfung der Gefahrensituation Harpener Feld sowohl für Radfahrende als auch für AutofahrendeZur Vorlage · 20250617 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Nord die Verkehrssituation in der Straße Harpener Feld thematisiert. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass parkende LKW den Straßenquerschnitt verringern, was insbesondere im Bereich einer Unterführung die Sicherheit von Rad- und Autofahrenden beeinträchtigen könne. Zudem wurde die Abwesenheit eines Schildes zum absoluten Halteverbot in einem Teilabschnitt der Straße gemeldet.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Straße als Teil des Vorbehaltsnetzes in einem Gewerbegebiet dient und das Parken am Fahrbahnrand unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich zulässig ist. Im Bereich der Unterführung seien bereits beidseitig absolute Halteverbote angeordnet. Eine Überprüfung des Unfalllagebildes in Zusammenarbeit mit der Polizei habe keine Auffälligkeiten ergeben, die weitere verkehrsregelnde Maßnahmen rechtfertigen würden. Ein Parkverbot für LKW könne zudem zu einer Verdrängung des ruhenden Verkehrs in weniger geeignete Bereiche führen. Das Tiefbauamt sieht daher von baulichen Veränderungen oder zusätzlichen Verboten ab, da die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung als ausreichend erachtet werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Entschärfung der Gefährdung für Radfahrer und Kfz auf der WiescherstraßeZur Vorlage · 20250752 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Bochumer Norden hat eine Anfrage zur Verkehrssicherheit auf der Wiescherstraße gestellt. Hintergrund ist ein Bereich, in dem ein Radweg vor einer Böschung endet und Radfahrer sich in den fließenden Verkehr einordnen müssen. Nach einem Ortstermin mit Jörg Ruchatz vom Tiefbauamt hat die Verwaltung nun eine Entscheidung zur Verbesserung der Situation getroffen.
Der Radfahrstreifen im Bereich der Gehwegüberfahrt zum Discounter-Parkplatz soll rot eingefärbt und die Markierungen in diesem Bereich erneuert werden. Die Verwaltung sieht in der roten Einfärbung eine ausreichende Signalwirkung, sodass die Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen nicht erforderlich ist. Durch die farbliche Gestaltung sollen Radfahrer im Verkehr besser sichtbar werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen eines anstehenden Fahrbahndeckenprogramms.
Zusätzlich wird derzeit eine Planung für eine Querungshilfe zwischen den beiden Discountern erstellt, um die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Sobald die Planung abgeschlossen ist, werden die Ergebnisse den politischen Gremien vorgestellt.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Anfrage zur alten und neuen Flüchtlingsunterkunft am Bövinghauser Hellweg 94, Bochum-GertheZur Vorlage · 20250796 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP/UWG-Fraktion zur Flüchtlingsunterkunft am Bövinghauser Hellweg 94 in Bochum-Gerthe reagiert. Im Zentrum der Anfrage standen die Kosten und die Nutzungshistorie des Grundstücks.
Nachdem das Gelände im Jahr 2018 mit infrastrukturellen Maßnahmen erschlossen worden war, wurden die dort untergebrachten Mietcontainer im März 2022 aufgrund rückläufiger Flüchtlingszahlen geräumt und an den Lieferanten zurückgegeben. Die Kosten für den Aufbau der Container beliefen sich auf etwa 40.000 Euro, während der Abbau und Abtransport rund 27.000 Euro kosteten.
Auf dem Gelände finden derzeit Erweiterungsarbeiten statt, die unter anderem Erd- und Elektroarbeiten umfassen. Die Anzahl der Wohnmodule wird von ursprünglich 60 auf insgesamt 76 erhöht, wodurch eine Kapazität für 152 Personen bereitgestellt werden soll. Über die künftigen laufenden Nebenkosten, etwa für Sicherheitspersonal oder Sozialbetreuung, liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben vor, da sich die Erbringung dieser Leistungen noch im Vergabeverfahren befindet.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Protokollnotiz:Zu Frage 6: Peter Mainka bittet die Verwaltung um detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in einer erneuten Antwort der Verwaltung. Er bezieht sich hierbei auf die bereits mitgeteilten Kosten für die Herstellung einer Niederspannungsinfrast
Ergebnis: Protokollnotiz:Zu Frage 6: Peter Mainka bittet die Verwaltung um detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in einer erneuten Antwort der Verwaltung. Er bezieht sich hierbei auf die bereits mitgeteilten Kosten für die Herstellung einer Niederspannungsinfrast - 5.6Zerstörte Scheibe Haltestelle HeinrichstraßeZur Vorlage · 20250799 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion FDP/UWG: Freie Bürger hat in der Bezirksvertretung Bochum-Nord nach dem Zustand der Haltestelle Heinrichstraße gefragt. An dieser Haltestelle am Schulzentrum-Gerthe ist seit mindestens sechs Monaten eine Scheibe beschädigt, die bisher nur provisorisch mit einer schwarzen Folie abgedeckt war.
Die Verwaltung erklärte, dass eine derart lange Dauer für Reparaturen nicht üblich sei. Die Verzögerung bei der Instandsetzung der Werbevitrine der Firma DSM Ströer sei auf die notwendige Entscheidungsfindung des Unternehmens zurückzuführen, ob eine neue Vitrine oder eine einfache Glasscheibe eingesetzt werden soll. Zudem seien Schwierigkeiten bei der Koordination der beteiligten Gewerke aufgetreten. Die Reparaturarbeiten sollen bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Die Verwaltung wies zudem darauf hin, dass Vandalismusschäden im öffentlichen Raum, etwa an Haltestellen oder Bahnhöfen, regelmäßig auftreten. Da die finanziellen Mittel bei der Deutschen Bahn, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und der Stadt begrenzt seien, könne es bei beschädigtem Eigentum der öffentlichen Hand zu Zeiträumen kommen, in denen Schäden lediglich gesichert, aber nicht unmittelbar instandgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Haushaltsbefragung Mobilität in Bochum, SrV 2023, hier: Anteil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Bezirk NordZur Vorlage · 20250967 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Erläuterungen der TU Dresden zum Anteil des öffentlichen Verkehrs im Bochum Nord vorgelegt. Anlass war die Untersuchung der niedrigen Werte im Rahmen der Haushaltsbefragung Mobilität (SrV 2023). Die TU Dresden konnte bei der Überprüfung der Datenauswertung sowie des Gewichtungsverfahrens keine Fehler feststellen. Damit ist statistisch belegt, dass der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs im Bezirk Nord im Jahr 2023 im Vergleich zu 2018 um 10 Prozentpunkte zurückgegangen ist.
Die Experten der TU Dresden weisen darauf hin, dass die geringe Stichprobengröße im Bezirk Nord – weniger als 400 Personen in etwa 200 Haushalten – zu einer hohen Sensitivität gegenüber Ausreißern führt. Da die Befragten innerhalb der Haushalte nicht vollständig unabhängig agieren, können statistische Schwankungen die Ergebnisse beeinflussen. Faktoren wie die Pkw-Verfügbarkeit oder die Entfernung zur nächsten Haltestelle bieten keine hinreichende Erklärung für den Rückgang der Nutzung. Gleichzeitig ist ein Anstieg der Wegehäufigkeit von 3,0 auf 3,3 Wege pro Person und Tag zu verzeichnen, was den prozentualen Rückgang des ÖV-Anteils leicht abmildert. Um für künftige Auswertungen im Bezirk Nord statistisch abgesichertere Werte zu erhalten, empfiehlt die TU Dresden, die Stichprobengröße im nächsten Durchlauf der Befragung zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Sicherstellung der Nahversorgung in KornharpenZur Vorlage · 20250994 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Bezirksfraktion FDP-UWG zur Sicherstellung der Nahversorgung in Kornharpen reagiert. Hintergrund ist die Schließung des REWE-Marktes, wodurch die Grundversorgung durch mobile Anbieter derzeit nicht vollständig abgedeckt ist.
Bezüglich der Unterstützung des mobilen Handels hat die Stadt die Deutsche Marktgilde eG kontaktiert, die die Möglichkeiten für regelmäßige Wochenmärkte derzeit prüft. Zudem besteht die Möglichkeit für private Händler oder ambulanten Handel, Verkaufsstände anzubieten. Eine Ausweitung der Verkaufszeiten ist möglich, sofern die Händler dies umsetzen möchten. Die Verwaltung sieht die größte Herausforderung darin, Anbieter für diesen Standort zu finden.
Für die Nutzung der Parkflächen vor dem ehemaligen REWE-Markt als Marktstandort ist eine Einzelfallprüfung durch das Ordnungs- und Veterinäramt erforderlich. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Marktkonzepts oder eines Antrags auf Sondernutzung.
Hinsichtlich dauerhafter Lösungen führt die Stadt Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Für den Standort Kornharpen bestehen jedoch Herausforderungen, da die Räumlichkeiten des ehemaligen Marktes für moderne Konzepte zu klein sind und Konkurrenz im Umfeld besteht. Die Verwaltung prüft derzeit gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) alternative Konzepte.
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- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsZur Vorlage · 20251004 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung über geplante Grundstücksgeschäfte im Bereich des Harpener Hellwegs vorgelegt. Ziel ist der Neubau des Polizeipräsidiums, da das bisherige Gebäude in der Uhlandstraße nicht mehr den technischen Anforderungen entspricht. Für das Bauvorhaben wurde ein Mietvertrag mit der Thelen-Gruppe geschlossen, die den Neubau auf einer Fläche von etwa 51.000 Quadratmetern realisieren soll. Der neue Standort soll bis September 2027 fertiggestellt werden und neben der integrierten Polizeiwache und der Kriminalwache auch Gewerbeflächen sowie eine öffentliche Kantine beherbergen.
Im Rahmen dieses Vorhabens beabsichtigt die Stadt, etwa 20.300 Quadratmeter Grundstücke an die Thelen-Gruppe zu verkaufen. Die Stadt ist derzeit Eigentümerin von rund 35.000 Quadratmetern im Plangebiet des Bebauungsplans Nummer 832, der sich aktuell in der Aufstellung befindet. Gleichzeitig ist der Erwerb einer etwa 1.300 Quadratmeter großen Fläche von der Thelen-Gruppe vorgesehen. Dieser Erwerb dient der Umgestaltung des Harpener Hellwegs, um die Erschließung des Polizeipräsidiums sowie die Radverkehrsanbindung zu verbessern. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie in den zuständigen Ausschüssen.
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Beratungsfolge
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Protokollnotiz:Im Rahmen der Beratung teilt der Vertreter der Verwaltung mit, dass logistische Nutzungen in dem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden sollen. Daher sind in dem Gewerbegebiet u. a. Lagerhäuser und Lagerplätze und damit eine Ansiedlung verk
Ergebnis: Protokollnotiz:Im Rahmen der Beratung teilt der Vertreter der Verwaltung mit, dass logistische Nutzungen in dem Gewerbegebiet nicht angesiedelt werden sollen. Daher sind in dem Gewerbegebiet u. a. Lagerhäuser und Lagerplätze und damit eine Ansiedlung verk - 5.10Baumentfernung auf dem Grundstück Geisental 14Zur Vorlage · 20251063 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat eine Mitteilung zur Baumentfernung auf dem Grundstück Geisental 14 vorgelegt. Für den Bau einer neuen Logistikhalle wurde ein Antrag auf die Entfernung von dreizehn Bäumen gestellt. Da die geplante Halle fast die gesamte Fläche des Grundstücks überbaut, ist eine Erhaltung des Baumbestandes nicht möglich. Die betroffenen Bäume, bei denen es sich um Ahornbäume handelt, fallen aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfangs unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum.
Da das Bauvorhaben bau- und planungsrechtlich zulässig ist, sieht die Verwaltung sich zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung verpflichtet. Als Ausgleich für die Entfernung der Bäume ist die Pflanzung von 21 neuen Laubbäumen mit einem Mindeststammumfang von 20 cm vorgesehen. Diese Ersatzpflanzungen sollen auf dem Grundstück Geisental 14 durchgeführt und dauerhaft gepflegt werden. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Mai 2025 sowie dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 22. Mai 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
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Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Plakatierung im öffentlichen Raum durch ein WerbemedienunternehmenZur Vorlage · 20250880 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Heinrich Donner eingereicht, die die Plakatierung im öffentlichen Raum betrifft. In der Vorlage von Thomas Wedding wird darauf hingewiesen, dass Plakate an Drängelgittern, Haltestellen und im Straßenraum angebracht werden, nach Beendigung der beworbenen Veranstaltungen jedoch nicht oder nur unregelmäßig entfernt werden. Als Beispiel werden Plakate für ein Sommerferiencamp aus dem Jahr 2024 genannt, die im Bezirk Nord weiterhin sichtbar seien.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf eine Rückfrage der Bezirksverwaltung aus dem Oktober 2024. Damals wurde mitgeteilt, dass die Plakatierung vereinbarungsgemäß durch ein Werbemedienunternehmen erfolgt und bei ausbleibender Entsorgung Hinweise auf die Standorte erbeten wurden. Die Anfrage thematisiert zudem Plakate für einen Weihnachtszirkus aus dem Jahr 2024, die bis in den März 2025 hingen.
Die Fraktion stellt der Verwaltung mehrere Fragen. Dabei geht es um die Akzeptanz dieser Form der Plakatierung für die Stadtbildpflege sowie um die Frage, ob die Plakatierung durch das Unternehmen mit Zustimmung der Stadt Bochum erfolgt. Zudem wird nach den Details einer etwaigen Vereinbarung mit dem Werbemedienunternehmen gefragt, insbesondere hinsichtlich der Regelung zur zeitnahen Entsorgung, einer möglichen zeitlichen Befristung sowie etwaiger Sanktionen bei Nichterfüllung der Entsorgungspflicht oder Regelungen zur Kostenübernahme durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Bochum (USB).
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch ungeregeltes Parken in der Bergener StraßeZur Vorlage · 20250894 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord thematisiert Thomas Wedding von der Fraktion Die Grünen die Verkehrssituation in der Bergener Straße. Er weist darauf hin, dass durch das Parken von Fahrzeugen auf beiden Seiten der Fahrbahn der nutzbare Straßenquerschnitt verengt wird. Dies führe dazu, dass der Begegnungsverkehr insbesondere abends und am Wochenende oft nur noch einspurig möglich sei, da Fahrzeuge auf Lücken im Gegenverkehr oder auf das Zurücksetzen angewiesen sind.
Die Bergener Straße dient als Verbindung zwischen dem Süden von Herne und dem Bochumer Norden sowie als Zufahrt zur Grünsammelstelle des USB. Zudem werden die Buslinien 366 und 367 durch die Straße geführt. Die Anfrage bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob die Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses bekannt sind. Zudem wird nach Vorschlägen zur Verbesserung der Situation gefragt. Dabei sollen die Durchgängigkeit sowie klare Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr sichergestellt werden, während gleichzeitig ein Großteil der Parkplätze im öffentlichen Straßenraum erhalten bleiben soll.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Anhörungen
- 8.1Grundstücksgeschäfte am Harpener Hellweg für den Neubau des PolizeipräsidiumsErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 9.Vorschläge und Anregungen
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Aufhebung der Bestellung des stellvertretenden Leiters der Bezirksverwaltungsstelle Ost und Nord Hier: Anhörung gem. § 38 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Bestellung einer stellvertretenden Leitung der Bezirksverwaltungsstellen Ost und Nord Hier: Anhörung gem. § 38 Abs. 3 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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