Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2024 - 2025
20232879 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 01.02.2024 · Amt für Soziales
Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 13 (CDU)dafür: 61 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
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Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgelegt. Die Erstellung dieser Planung wurde im Jahr 2022 dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) übertragen. Dr. Engels vom ISG, der bereits in einer früheren Sitzung über den Sachstand berichtete, präsentiert nun die zentralen Ergebnisse des Planungsprozesses.
Die Grundlage für diese kommunale Pflegeplanung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Dieser verpflichtet die Kommunen dazu, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote durchzuführen sowie die qualitative und quantitative ausreichende Versorgung sicherzustellen. Der vorliegende Bericht umfasst statistische Daten zur aktuellen und voraussichtlichen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur im Hinblick auf Pflegebedarf und Demenz. Zudem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen pflegerischen Bereichen untersucht, um eine Prognose über die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur zu erstellen. Mit der Vorlage wird der Beschluss der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024–2025 beantragt.
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