Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20233148 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20233148 beantragt die Verwaltung der Stadt Bochum die Bestellung von weiteren Schriftführungen für die Ausschüsse des Rates sowie für die Beiräte. Konkret sollen Sabrina Pokropp und Helena Sakanovic mit sofortiger Wirkung als Schriftführerinnen eingesetzt werden. Beide Mitarbeiterinnen sind im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig.
Die Maßnahme dient dazu, kurzfristige Ausfälle in der Schriftführung innerhalb der verschiedenen Fachgremien kompensieren zu können. Die Benennung umfasst alle relevanten Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte der Stadt. Grundlage für die Bestellung sind die entsprechenden Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Der Einsatz der genannten Mitarbeiterinnen in dieser Funktion ist mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.04.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.04.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (11. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.03.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.02.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 21.02.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.02.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (22. Sitzung)
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Neuwahl von 3 Mitgliedern aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als stimmberechtigte Mitglieder in der Konferenz für Alter und PflegeZur Vorlage · 20233199 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum beabsichtigt, die personelle Zusammensetzung der Konferenz für Alter und Pflege zu verändern. Auf Grundlage eines Beschlusses der Konferenz vom 9. November 2023 soll der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales künftig über stimmberechtigte Sitze in diesem Gremium verfügen.
Der vorliegende Entwurf sieht die Wahl von drei ordentlichen Mitgliedern sowie drei stellvertretenden Mitgliedern aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als neue Mitglieder der Konferenz vor. Damit sollen die im Beschluss festgelegten Änderungen an der Mitgliederstruktur umgesetzt werden.
Die Konferenz für Alter und Pflege hat gemäß ihrer Geschäftsordnung die Aufgabe, die Kooperation und Mitwirkung verschiedener Akteure des Pflegesektors in Bochum zu fördern. Dazu zählen unter anderem Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträger sowie medizinische Dienste und Interessensvertretungen wie Seniorenbeiräte oder die kommunale Seniorenvertretung. Durch diese Vernetzung soll eine abgestimmte ambulante, teilstationäre und stationäre pflegerische Versorgung der Bochumer Bevölkerung sichergestellt werden. Die Entscheidung über den vorliegenden Vorschlag wird im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 16. Januar 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Die Partei&Stadtgestalter)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (Die Partei&Stadtgestalter) - 1.2.1Neuwahl von 3 Mitgliedern aus dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales als stimmberechtigte Mitglieder in der Konferenz für Alter und Pflege - Änderungsantrag der Fraktion "Die SPD im Rat", Fraktion "Die Grünen im Rat", CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20240104 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Januar 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Neubesetzung von Mitgliedern in der Konferenz für Alter und Pflege vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.2, welcher die Neuwahl von drei Mitgliedern aus dem Ausschuss als stimmberechtigte Mitglieder in der genannten Konferenz zum Gegenstand hat.
Der Vorschlag sieht vor, Martina Hoppe, Wolfgang Cordes und Marcus Stawars als ordentliche Mitglieder zu bestellen und neu zu wählen. Ergänzend dazu sollen Svenja Striebeck, Rita Tomczak und Irina Becker als stellvertretende Mitglieder für die Konferenz nominiert werden. Die entsprechende Vorlage wird von den Fraktionen der SPD, der Grünen sowie der CDU im Rat unterstützt, wobei die Antragsteller Gaby Schäfer, Sonja Lohf und Marcus Stawars sind.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2024 - 2025Zur Vorlage · 20232879 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgelegt. Die Erstellung dieser Planung wurde im Jahr 2022 dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) übertragen. Dr. Engels vom ISG, der bereits in einer früheren Sitzung über den Sachstand berichtete, präsentiert nun die zentralen Ergebnisse des Planungsprozesses.
Die Grundlage für diese kommunale Pflegeplanung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Dieser verpflichtet die Kommunen dazu, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote durchzuführen sowie die qualitative und quantitative ausreichende Versorgung sicherzustellen. Der vorliegende Bericht umfasst statistische Daten zur aktuellen und voraussichtlichen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur im Hinblick auf Pflegebedarf und Demenz. Zudem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen pflegerischen Bereichen untersucht, um eine Prognose über die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur zu erstellen. Mit der Vorlage wird der Beschluss der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024–2025 beantragt.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 13 (CDU)dafür: 61 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die Partei&Stadtgestalter)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232879
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die Partei&Stadtgestalter)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. - 3.1.1Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2024 - 2025 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter"Zur Vorlage · 20240105 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger hat einen Änderungsantrag zur 21. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 16. Januar 2024 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2024–2025. Der Antrag sieht vor, die alternative Berechnung zum zukünftigen Bedarf bei einer Verbesserung der derzeitigen Versorgungsdichte als verbindliche Handlungsgrundlage für die Stadt Bochum zu beschließen.
Der zugrunde liegende Bericht des ISG stellt zwei Entwicklungspfade für die Pflegeplanung bis zum Jahr 2049 dar. Während das erste Szenario eine Beibehaltung der aktuellen Versorgungsdichte bei gleichzeitiger Anpassung an die Bevölkerungsentwicklung vorsieht, strebt der im Antrag vorgeschlagene zweite Pfad einen Ausbau der Versorgungsdichte an. Maßstab für diesen Ausbau ist der Vergleich mit den Angeboten des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundes, um unterdurchschnittliche Werte in Bochum auszugleichen.
Dies betrifft laut dem Antrag insbesondere die Bereiche Wohnungen mit Service, Wohneinheiten in Wohngruppen sowie die Anzahl der Mitarbeiter ambulanter Dienste. Darüber hinaus sollen die Sollwerte für Tagespflege-, Kurzzeitpflege- und stationäre Pflegeplätze angepasst werden. Ziel ist eine wohnortnahe Versorgung in den verschiedenen Bezirken sowie eine Reaktion auf die bestehende hohe Auslastung der Kapazitäten.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 10 (SPD, Die Grünen, UWG: FB, BD) dafür: 2 (Die Partei&Stadtgestalter, FASG) Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 10 (SPD, Die Grünen, UWG: FB, BD) dafür: 2 (Die Partei&Stadtgestalter, FASG) Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen. - 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Geflüchtete Menschen in Bochum - aktueller Stand Dezember 2023Zur Vorlage · 20233393 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20233393 informiert das Amt für Soziales über den aktuellen Stand der geflüchteten Menschen in Bochum mit dem Stand Dezember 2023. Die Mitteilung der Verwaltung dient der regelmäßigen Berichterstattung zur Situation der Geflüchteten in der Stadt und umfasst die Bereitstellung üblicher Statistiken sowie Informationen zum aktuellen Sachstand.
Die Berichterstattung wird durch die Sozialdezernentin durchgeführt, wobei die Leitungen des Amtes für Soziales und des Gesundheitsamtes den Bericht unterstützen können. Ziel der Vorlage ist die Darstellung der aktuellen Lage auf Basis der vorliegenden Daten.
Der Bericht ist zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen. Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird die Mitteilung in der Sitzung am 16. Januar 2024 behandelt. Ein weiterer Termin zur Information im Integrationsausschuss ist für den 22. Februar 2024 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Wann kommt in Bochum die Bezahlkarte für Asylsuchende?Zur Vorlage · 20233336 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach dem Stand der Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in Bochum gefragt. In einer Antwort der Verwaltung wird ausgeführt, dass die Einführung einer solchen Karte hilfreich sein kann, sofern eine bundesweite Lösung sichergestellt ist und Kleinbeträge in verschiedenen Geschäften genutzt werden können.
Derzeit liegen keine konkreten organisatorischen Überlegungen oder Planungen für eine Testphase in Bochum vor. Die Verwaltung begründet dies damit, dass noch keine Evaluierung der in anderen Regionen erprobten Systeme vorliegt und die Rahmenbedingungen sowie ein Finanzierungsmodell für den dauerhaften Betrieb bislang ungeklärt sind.
Ein Potenzial sieht die Verwaltung darin, dass durch die Bezahlkarte die Diskussion über die Bereitstellung von Sachleistungen abgelöst würde. Eine regelmäßige Versorgung mit Sachleistungen wie Lebensmitteln oder Kleidung würde die Kapazitäten der Verwaltung erreichen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für die Umsetzung ein neuer Prozessschritt notwendig wäre, um die Leistungen in Barauszahlungen und Geldkartenzahlungen inklusive der erforderlichen Buchungen aufzuteilen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Städtische Gesamtkosten für geflüchtete PersonenZur Vorlage · 20233337 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Fraktion hat die Verwaltung der Stadt Bochum Informationen zu den durchschnittlichen Kosten für geflüchtete Personen vorgelegt. Die Antwort des Amtes für Soziales unter Frank Korte erläutert die Kostenstruktur, die sich aus den Bereichen Lebensunterhalt, Unterbringung, Krankenversorgung und Betreuungskosten zusammensetzt.
Die monatlichen Gesamtkosten pro Person belaufen sich nach Angaben der Verwaltung auf durchschnittlich 1.254,47 Euro, was einem Jahresbetrag von 15.053,64 Euro entspricht. Dieser Wert setzt sich aus dem Regelbedarf in Höhe von 502,00 Euro, Unterbringungskosten von 426,93 Euro, Kosten für die Krankenversorgung von 277,58 Euro sowie Betreuungskosten von 47,96 Euro zusammen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Werte Durchschnittswerte über verschiedene Unterbringungsformen darstellen und keine internen Personalkosten des Amtes für Soziales enthalten sind. Kosten für Integrationsmaßnahmen oder Aus- und Weiterbildungen sind in dieser Kalkulation nicht berücksichtigt. Zudem wird angemerkt, dass aufgrund der rechtlichen Änderung des Anspruchswechsels für ukrainische Geflüchtete neue Daten für das Jahr 2023 erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 vorliegen werden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2024 · Integrationsausschuss (16. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Verpflegung in der Unterkunft an der Unterstraße in LangendreerZur Vorlage · 20233284 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Verpflegungssituation in der Unterkunft an der Unterstraße in Langendreer reagiert. Hintergrund der Anfrage im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales war die Information, dass Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule, die in dieser Einrichtung wohnen, unter Hunger leiden sollen. Die Fraktion erkundigte sich konkret, ob bei Bedarf größere Essensportionen ausgegeben werden können und ob auch außerhalb der festgesetzten Zeiten Speisen zur Verfügung stehen.
Das Amt für Soziales teilte mit, dass die Bewohner der Unterkunft an der Unterstraße 66a durch einen externen Dienstleister verpflegt werden. Es werden drei Mahlzeiten pro Tag bereitgestellt, wobei die Essenszeiten so gestaltet sind, dass eine Versorgung vor und nach dem Schulbesuch gewährleistet ist. Auf Nachfrage können Bewohner zusätzliche Portionen erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich ein zweites oder umfangreicheres Frühstück für den Schulweg mitzunehmen. Eine Speisenausgabe außerhalb der drei festgelegten Mahlzeiten findet jedoch nicht statt.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Wohnungslose Familien mit KindernZur Vorlage · 20233271 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Informationen zur Situation wohnungsloser Familien mit Kindern in Bochum angefragt. Laut der Antwort der Verwaltung haben sich die Zahlen der Zwangsräumungen, bei denen Kinder oder Jugendliche Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, in den letzten fünf Jahren nicht signifikant verändert. Im Jahr 2019 waren 53 von 276 angesetzten Räumungen von Familien mit Kindern betroffen; im Jahr 2023 (Stand Oktober) lag die Zahl bei 52 von 258 angesetzten Räumungen.
Das Amt für Soziales führt bei drohenden Zwangsräumungen Hausbesuche durch, um die zukünftige Wohnsituation zu erörtern und bei Bedarf das Jugendamt einzubeziehen. Familienverbünde werden grundsätzlich gemeinsam untergebracht, wobei in den Einrichtungen soziale Betreuung und Gesprächsangebote zur Verfügung stehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Ämtern erfolgt über ein standardisiertes Netzwerkanschreiben.
Aufgrund der aktuellen Wohnungsmarktlage hält die Stadt keine speziellen Kapazitäten für Notfälle vor, verweist jedoch bei ordnungsrechtlicher Unterbringung auf städtische Sammelunterkünfte. Die durchschnittliche Verweildauer in diesen Unterkünften beträgt derzeit 101 Tage. Zur psychologischen Unterstützung der Betroffenen verweisen Sozialarbeitende bei Bedarf an entsprechende Beratungsstellen.
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- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Unterbringungseinrichtung Lothringerstraße 21 aZur Vorlage · 20233324 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur aktuellen Situation der Wohnungslosenhilfe Informationen vorgelegt. Ab dem Jahr 202rachten wird die statistische Erfassung der Wohnungslosen verändert: Zukünftig werden nur noch EU-Bürger ohne eigenen Wohnraum dieser Gruppe zugeordnet, während Geflüchtete, deren Suche nach privatem Wohnraum scheiterte, separat als Geflüchtete gezählt werden. Durch diese Neuerung sinkt die offizielle Zahl der Wohnungslosen von derzeit 342 auf voraussichtlich 202 Personen.
Hinsichtlich der Unterbringungskapazitäten steht ein Rückgang von 114 Plätzen in Einrichtungen wie dem Kolpinghaus, der Herzogstraße oder der Wohlfahrtstraße bevor. Die verbleibende Kapazität von 161 Plätzen soll durch die neue Einrichtung in der Lothringerstraße auf 186 Plätze erweitert werden. Unter Berücksichtigung eines prognostizierten Anstiegs der Obdachlosigkeit um fünf Prozent über die nächsten fünf Jahre ergibt sich ein voraussichtlicher Bedarf von insgesamt 66 Plätzen, resultierend aus dem Wegfall bestehender Kapazitäten und der erwarteten Entwicklung.
Zur Bewältigung dieser Anforderungen plant die Stadt die Einrichtung einer zentralen städtischen Erstaufnahmeeinrichtung mit 50 Plätzen. Diese soll als zentrale Anlaufstelle für Erstgespräche und den Clearingprozess dienen, um eine strukturierte Überleitung in weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Parallel dazu sucht die Verwaltung nach Wohnungen, um einen Teil des Bedarfs decken zu können.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Bürgergeldreform und mögliche Probleme bei der BeantragungZur Vorlage · 20232851 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Thema Bürgergeldreform und den damit verbundenen Antragsverfahren reagiert. Laut dem Datenstand vom 30. September 2023 beziehen beim Jobcenter Bochum aktuell 41.103 Personen Leistungen nach dem SGB II, wovon 29.145 als erwerbsfähig gelten.
Die Beantragung des Bürgergeldes kann durch eine telefonische Kontaktaufnahme, persönliche Vorsprache, per E-Mail, Fax oder über das Portal „jobcenter.digital“ erfolgen. Fehlende Unterlagen können auf demselben Wege nachgereicht werden. Zu der Häufigkeit unvollständiger Anträge sowie zu den Ablehnungsgründen bei Erstanträgen von Personen unter 25 Jahren liegen der Verwaltung keine Daten vor.
Hinsichtlich der Widerspruchsverfahren im Jahr 2023 verzeichnet das Jobcenter Bochum 2.463 eingegangene Widersprüche. Bei den bereits abgeschlossenen Verfahren wurden in 759 Fällen die Widersprüche vollständig abgeholfen und in 200 Fällen teilweise stattgegeben. Die Verwaltung führt an, dass diese Entscheidungen nicht ausschließlich auf fehlerhafte Erstbescheide zurückzuführen sind, sondern auch durch das Einreichen neuer oder erforderlicher Unterlagen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zustande kamen.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Bürgergeldempfänger*innen benötigen keine Postanschrift mehrZur Vorlage · 20232849 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion Die Grünen zum Umgang mit Bürgergeldempfänger*innen ohne Postanschrift hat die Verwaltung des Jobcenters Bochum mitgeteilt, dass keine Anpassung an die aktuelle Rechtslage des Bundessozialgerichts erforderlich sei. Das Amt für Soziales erläuterte in einer Antwort auf die Anfrage, dass im Jobcenter bereits ein etabliertes Verfahren angewandt wird.
Nach Angaben der Verwaltung können Kundeninnen bei der Beantragung von Leistungen eine Bescheinigung einer Beratungsstelle des Diakonischen Werks vorlegen. Die Post kann dann an drei spezifischen Standorten in Bochum zugestellt werden: die Henriettenstraße 36, die Uhlandstraße 8a sowie die Sommerdellenstraße 26a. Die Empfängerinnen werden gebeten, ihre Post dort wöchentlich abzuholen. Dieses Verfahren bestehe bereits seit der Zeit der ARGE und habe sich über zwei Jahrzehnte hinweg bewährt.
Sollte Post nicht abgeholt werden, erfolgt eine Rücksendung an das Jobcenter sowie eine Erinnerung an die Betroffenen. Nach dem zweiten Postrückläufer kann die Leistung bis zur Klärung des Aufenthalts eingestellt werden. Über die Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe steht das Jobcenter regelmäßig mit der Stadt Bochum und weiteren Netzwerkpartnern im Austausch.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Fallmanagement im Jobcenter BochumZur Vorlage · 20233334 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jobcenter Bochum plant die Zentralisierung des Fallmanagements am Standort Philippstraße 3. Nach einem rund zweijährigen Entscheidungsprozess soll durch diesen Schritt das Einladungsmanagement sowie die Dienstleistungserbringung verbessert werden. Die Verwaltung führt an, dass die Vertretungssicherung und eine gleichmäßige Auslastung der Mitarbeitenden bei einer zentralen Struktur besser gewährleistet werden können als in dezentralen Kleinstorganisationseinheiten. Zudem soll der fachliche Austausch innerhalb des Teams gefördert werden.
Im Zuge dieser Umstrukturierung wird der Standort Südwest in der Hattinger Straße zum 31. Dezember 2024 geschlossen. Weitere Schließungen von Außenstellen sind derzeit nicht vorgesehen. Die Erreichbarkeit des zentralen Standortes wird aufgrund der Verkehrsanbindung als gegeben betrachtet. Ergänzend sollen Beratungsangebot wie Videokonferenzen sowie die gesetzlich vorgesehene aufsuchende Beratung genutzt werden, um den Kontakt zu den Kundinnen und Kunden aufrechtzuerhalten. Eine Verschlechterung der personellen Ausstattung des Jobcenters ist nach Angaben der Verwaltung nicht geplant; die Sicherstellung einer umfassenden Beratung bleibt bestehen.
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- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Basisgesundheitsbericht und Fachplan Gesundheit 2023Zur Vorlage · 20233370 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Verwaltungsvorlage Nummer 20233370 legt das Gesundheitsamt den vollständigen Wortlaut des Fachplans Gesundheit 2023 vor. Die Mitteilung dient dazu, dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die detaillierten Inhalte zur Kenntnis zu bringen.
Die Vorlage knüpft an die Sitzung des Ausschusses vom 16. November 2023 an. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits wesentliche Ergebnisse aus dem Basisgesundheitsbericht sowie die daraus resultierenden vorrangigen Gesundheitsziele für das Stadtgebiet Bochum präsentiert. Der nun vorgelegte Fachplan umfasst zwei zentrale Bestandteile: Den ersten Teil bildet der Basisgesundheitsbericht, während der zweite Teil die abgeleiteten vorrangigen Gesundheitsziele enthält. Die vollständige Dokumentation wird dem Ausschuss in seiner Sitzung am 16. Januar 2024 zur Information vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Psychiatriebericht 2023Zur Vorlage · 20233371 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung Nummer 20233371 den Psychiatriebericht 2023 vorgelegt. Dieser Bericht dient als Bestandsaufnahme der psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Versorgung in Bochum. Er umfasst alle Lebensphasen von der Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter sowie die Bereiche Sucht und Abhängigkeit inklusive der entsprechenden Versorgungsstrukturen.
Der Bericht ist ein Bestandteil des Fachplans Gesundheit und wird gemeinsam mit dem Basisgesundheitsbericht betrachtet. Damit werden die Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen sowie des Landespsychiatrieplans aus dem Jahr 2017 erfüllt. Die Berichterstattung zielt darauf ab, spezifische Gesundheitsziele zu beschreiben, Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele abzuleiten und geeignete Indikatoren zu definieren.
Für das Jahr 2024 sind partizipative Planungsprozesse angekündigt, aus denen eine kommunale Psychiatrieplanung hervorgehen soll. Die Psychiatrieberichterstattung wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Der Bericht wird dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in der Sitzung am 16. Januar 2024 zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Bochum Strategie 2030 - Kernaktivität "Nachwuchskräftesicherung in der Pflege" – SachstandZur Vorlage · 20233276 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den Sachstand der Kernaktivität „Nachwuchskräftesicherung in der Pflege“, die als Teil der Bochum Strategie 2030 konzipiert ist. Ziel des Vorhabens ist es, Fachkräfte für die Pflegebranche zu gewinnen, zu fördern und langfristig zu binden. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative ist das Bündnis „Bochum bewegt Pflege“, dem aktuell 25 Institutionen angehören, darunter die Stadt Bochum, die Agentur für Arbeit sowie verschiedene Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.
Das Bündnis setzt Schwerpunkte in der Imagearbeit für Gesundheitsberufe und der Berufsorientierung junger Menschen. Durch die Verstetigung der care4future© Netzwerke werden Jugendlichen praxisnahe Einblicke in den Pflegeberuf ermöglicht. Zu den bisherigen Aktivitäten gehörten Recruiting-Veranstaltungen wie die Infomesse „Alice im Pflegeland“ sowie die Teilnahme an regionalen Berufsinformationsmessen. Zudem wurden Marketingaktionen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen zum internationalen Tag der Pflege durchgeführt.
Für das Jahr 2024 sind weitere Maßnahmen geplant. Dazu gehört ein Eltern-Schüler-Abend am Alice-Salomon-Berufskolleg, um über Ausbildungschancen zu informieren und Vorbehalte gegenüber dem Pflegeberuf abzubauen. Die Veranstaltungsreihe „Fokustreff Pflege“ wird sich im kommenden Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema Fachkräfte aus dem Ausland befassen. Zudem sollen die Internetpräsenz des Bündnisses ausgebaut und die care4future© Kurse fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Arbeitsmarktprogramm und Ziele des Jobcenters Bochum für das Jahr 2024Zur Vorlage · 20233405 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung über das Arbeitsmarktprogramm und die Ziele des Jobcenters Bochum für das Jahr 2024 informiert. Die Vorlage mit der Nummer 20233405 legt dar, dass das Jobcenter Bochum zu Beginn des neuen Jahres wieder über seine geplanten Maßnahmen und Zielsetzungen berichtet.
Der Geschäftsführer des Jobcenters Bochum stellt die Inhalte des Programms sowie die damit verbundenen Ziele für das Jahr 2024 anhand einer beigefügten Präsentation vor. Die Vorlage ist für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgesehen, der sich am 16. Januar 2024 mit dem Sachverhalt befassen wird. In diesem Gremium ist die bloße Kenntnisnahme der Informationen vorgesehen. Federführend für diese Mitteilung ist das Amt für Soziales.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 5.13.1Arbeitsmarktprogramm und Ziele des Jobcenters Bochum für das Jahr 2024Zur Vorlage · 20233405/1 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales hat eine Mitteilung zur Vorlage 20233405/1 vorgelegt, die das Arbeitsmarktprogramm sowie die Ziele des Jobcenters Bochum für das Jahr 2024 thematisiert. Bei der vorliegenden Unterlage handelt es sich um eine Ergänzungsvorlage, welche eine aktualisierte Fassung einer Präsentation enthält und damit die ursprüngliche Vorlage mit der Nummer 20233405 ersetzt.
Im Rahmen dieser Mitteilung werden dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Arbeitsmarktprogramm und die Zielsetzungen des Jobcenters für das Jahr 2024 vorgestellt. Die inhaltliche Darstellung erfolgt durch den Geschäftsführer des Jobcenters anhand einer beigefügten Präsentation. Die Erstellung dieser Ergänzungsvorlage resultiert aus der Aktualisierung der bestehenden Planungsunterlagen, um die Ziele und Maßnahmen für das laufende Jahr abzubilden. Die Vorlage ist im genannten Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Wunschbaum im BürgerbüroZur Vorlage · 20240016 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anfrage zur vergangenen Aktion „Wunschbaum im Bürgerbüro“ gestellt. Die Initiative, die im vergangenen Jahr gemeinsam von der Stadt Bochum und der evangelischen Jugendhilfe durchgeführt wurde, ermöglichte es Bürgern, Geschenke für Kinder in stationärer Betreuung zu übernehmen.
Mit der Anfrage, die von Christian Krampitz eingereicht wurde, beabsichtigt die Fraktion, Details zur Durchführung der vergangenen Kampagne zu klären. Die Fragen beziehen sich unter anderem auf die Anzahl der ausgehängten Wunschzettel sowie den Umgang mit nicht erfüllten Wünschen. Zudem wird nach etwaigen Preisobergrenzen für die Geschenke und der korrekten Zuordnung der Pakete zu den jeweiligen Wünschen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den organisatorischen Rahmenbedingungen. Die Fraktion möchte wissen, ob es spezifische Regeln für die Wunscherfüller oder Einschränkungen bei den gewünschten Gegenständen gab. Des Weiteren werden Informationen über etwaige Unregelmäßigkeiten beim Inhalt der Pakete sowie eine abschließende Bewertung des Erfolgs durch die Organisatoren angefordert. Abschließend wird nach einer möglichen Neuauflage der Aktion im Jahr 2024 und deren geplantem Format gefragt.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung)
- 6.2Kitagebühren bei Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeZur Vorlage · 20240017 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Rahmen der Vorlage 20240017 eine Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales unter der Leitung von Anna Katharina di Bari gerichtet. Gegenstand der Anfrage sind die Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bochum.
Die Ratsfraktion bittet um detaillierte Informationen zur Anzahl der angemeldeten Kinder, aufgeschlüsselt nach der Art der jeweiligen Einrichtung. Dabei soll die Verteilung der Kinder über die verschiedenen Stufen der Elternbeitragstabelle ersichtlich werden, welche sich nach dem jährlichen Bruttoeinkommen und der Dauer der Betreuung – unterteilt in Zeiträume bis 25, bis 35 oder bis 45 Stunden – richtet.
Zudem wird angefragt, ob es neben den Personen mit einem Bruttojahreseinkommen von unter 30.000 Euro weitere Gruppen gibt, die von den Gebühren befreit sind oder bei denen die Beiträge durch Dritte entrichtet werden. In diesem Zusammenhang fordert die Fraktion eine Benennung der betroffenen Personengruppen sowie der rechtlichen Grundlagen, die diese Befreiungen oder Zahlungsmodalitäten begründen.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Sachstand Umsetzung "Assistenzhunde willkommen"Zur Vorlage · 20240106 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Uwe Nölke hat im Rahmen einer Anfrage zum Sachstand der Umsetzung des Programms „Assistenzhunde willkommen“ Fragen an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gestellt. Anlass ist ein Medienbericht über einen Vorfall in einem Bochumer Lokal, bei dem eine sehbehinderte Person mit ihrem Assistenzhund abgewiesen wurde. Der Betreiber des Lokals gab dabei an, mögliche hygienische Schwierigkeiten gegenüber der Stadtverwaltung vermeiden zu wollen.
Im März 2022 beschloss der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Teilnahme am Bundesprogramm „Assistenzhunde willkommen“ sowie die Information der Bochumer Gastronomie-Branche. Eine Mitteilung der Verwaltung aus dem März 2023 gab an, dass die Umsetzung des Vorhabens noch in Bearbeitung sei.
Die Anfrage der Fraktion Partei/Stadtgestalter verlangt nun Auskunft darüber, welche Maßnahmen aus dem Beschluss vom 31. März 2022 bislang in welchem Umfang umgesetzt wurden und wie etwaige fehlende Umsetzungen zu begründen sind. Des Weiteren wird gefragt, ob seitens der Verwaltung oder ihrer Bediensteten Aussagen gegenüber Gastronomen getätigt wurden, die auf potenzielle Probleme beim Zugang von Assistenzhunden hindeuten, beispielsweise aufgrund von hygienischen Bedenken im Zusammenhang mit offenen Küchen.
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Beratungsfolge
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 7.1Kooperation des Gesundheitsamtes mit dem katholischen Klinikum im Walk in RuhrErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Betrieb der ordnungsbehördlichen Unterbringungseinrichtung Lothringer Str. 21 aErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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