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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Wirtschaftsplan 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20233435 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat den Wirtschaftsplan 2024 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der WEG anzuweisen, dem Plan zuzustimmen. Im Rahmen dieses Plans wird die Stadt als Gesellschafterin gebeten, im Jahr 2023 eine konsumtive Kapitaleinzahlung in Höhe von etwa 13,3 Millionen Euro sowie im Jahr 2024 eine investive Kapitaleinlage von 2,5 Millionen Euro bereitzustellen. Die investiven Mittel dienen der Eigenkapitalverstärkung und der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen.
Der Wirtschaftsplan weist Veränderungen bei den Erlösen und Aufwendungen aus. Während die Einnahmen aus dem ruhenden Verkehr durch Preisanpassungen und eine Stabilisierung nach der Pandemie steigen, werden für die Jahre nach 2025 rückläufige Erlöse aus Grundstücksverkäufen erwartet, da weniger Flächen zur Aufbereitung zur Verfügung stehen. Bei den Ausgaben werden steigende Energiekosten sowie höhere Personalkosten infolge tariflicher Anpassungen und personeller Erweiterungen im Verwaltungs- und Parkbereich aufgeführt. Der Investitionsplan für das Jahr 2024 umfasst ein Volumen von 6,5 Millionen Euro, welches primär in die Bereiche Flächen, Parken, Zentren und Verwaltung fließt.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Grüne CDU, DIE LINKE., UWG.FB, Die PARTEI & Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.2Bochum Perspektive GmbH (BoPG) hier: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20233436 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan 2024 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) vorgelegt. Mit dieser Vorlage soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den Plan zu verabschieden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Flächenentwicklung im Bereich MARK 51°7. Aufgrund der Nachfrage und angepasster Verkaufspreise wird ein zivilrechtlicher Übergang aller Grundstücke bis Mitte 2025 erwartet. Während die Bauabschnitte 1, 2 und 3 durch Städtebauförderung unterstützt werden, entfällt für die Abschnitte 4 und 5 eine solche Förderung.
Der Erfolgsplan sieht für das Jahr 2024 Erlöse aus Grundstücksverkäufen in Höhe von etwa 5 Millionen Euro sowie weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vor. Den geplanten Aufwendungen für Bau- und Baunebaukosten in Höhe von 16,1 Millionen Euro stehen Personalkosten für fünf Mitarbeiter von rund 168.000 Euro gegenüber. Das erwartete Jahresergebnis wird mit einem Minus von etwa 1,4 Millionen Euro beziffert. Im Finanzplan wird ein Mittelbedarf von 18,2 Millionen Euro ausgewiesen, dem Deckungsmittel in Höhe von 8,4 Millionen Euro aus Fördermitteln, Verkäufen und Eigenmitteln gegenüberstehen. Zudem ist die Tilgung eines Darlehens für März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Beteiligung der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) an der Smart Health Hub Ruhr GmbH (QUHR)Zur Vorlage · 20233431 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die mittelbare Beteiligung der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) an der Smart Health Hub Ruhr GmbH (QUHR) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die WEG einen Anteil von 4,9 Prozent an der Gesellschaft erwirbt und als Regional Partner fungiert. Unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht soll die Vertreterin der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung der WEG angewiesen werden, diesen Erwerb zu beschließen und die notwendigen formalen Schritte einzuleiten.
Die Smart Health Hub Ruhr GmbH hat ihren Sitz auf dem Bochumer Gesundheitscampus und bietet Startups sowie Unternehmen im Bereich e-Health Unterstützung durch Büroräume, Marketingleistungen und den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Gesellschaft wird von Leif Grundragmann und Dr. Christoph Monfeld geschäftsführend vertreten. Zu den Gesellschaftern gehören neben der WEG auch MedEcon Ruhr e.V. und die Meerkat GmbH.
Mit der Beteiligung sind finanzielle Verpflichtungen für die WEG verbunden. Neben dem Erwerb der Geschäftsanteile in Höhe von 4.900 Euro ist im ersten Jahr ein Zuschuss von 19.600 Euro vorgesehen. In den Folgejahren beläuft sich der jährliche Zuschuss auf 12.250 Euro. Ziel der Maßnahme ist die Förderung des Gesundheitsstandorts Bochum durch die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für digitale Gesundheitslösungen im Ruhrgebiet.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, CDU, Grüne, DIE LINKE., UWG:FB, Die PARTEI & Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB) - 2.4Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) hier: Kooperation mit der Ruhrbahn GmbH – Auftakt RuhrZur Vorlage · 20240001 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) und der Ruhrbahn GmbH vor. Die Kooperation mit dem Titel „Auftakt Ruhr“ basiert auf einer Vereinbarung, die von den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr ausgehandelt wurde. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer gemeinsamen interkommunalen Mobilitätsstrategie sowie das Nutzen von Synergie- und Skaleneffekten im öffentlichen Personennahverkehr.
Die Zusammenarbeit umfasst verschiedene Ebenen, darunter eine gemeinsame Kundenorientierung, die Bündelung der Personalgewinnung und den koordinierten Einkauf von branchenspezifischen Produkten. Durch technische Standardisierung und den Vergleich betrieblicher Prozesse sollen die Wirtschaftlichkeit gesteigert und Kostenstrukturen optimiert werden. Zudem sind eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie sowie die Entwicklung vernetzter Mobilitätsangebote vorgesehen. Im Bereich der Personalentwicklung sollen gemeinsame Programme zur Ausbildung und Fachkräftesicherung implementiert werden. Die Verwaltung und die BOGESTRA sind beauftragt, die Umsetzung der Kooperation sukzessive voranzutreiben.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Neuwahl von Vorstand und Kuratorium der Liselotte und Walter Rauner-Stiftung 2023Zur Vorlage · 20233308 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll im Rahmen einer Beschlussvorlage die Neuwahl des Vorstands und des Kuratoriums der Liselotte und Walter Rauner-Stiftung für eine dreijährige Amtszeit vornehmen. Die 1998 gegründete Stiftung mit Sitz in Bochum widmet sich der Förderung der zeitgenössischen Lyrik in Nordrhein-Westfalen. Gemäß der Satzung obliegt die Berufung der Mitglieder dem Rat.
Für den Vorstand wird vorgeschlagen, Volker Degener zum ersten Vorsitzenden, Pia Lüddecke zur stellvertretenden Vorsitzenden und Christian Halfmann zum Schatzmeister zu wählen. Barbara Jung soll als Geschäftsführerin im Amt bleiben. Im Vorstand sind personelle Wechsel vorgesehen, da die neue stellvertretende Vorsitzende die bisherige Amtsinhaberin ablöst und Christian Halfmann den bisherigen Schatzmeister ersetzt.
Das Kuratorium soll ebenfalls für drei Jahre neu besetzt werden. Der Vorschlag umfasst Dietmar Dieckmann als Vorsitzenden sowie Barbara Jessel, Mehedizz Gürle, Brigitte Werner, Carola Mirhoff, Kathrin Butt und Werner Streletz. Alle Mitglieder des Kuratoriums haben ihre Bereitschaft zur Weiterarbeit erklärt. Die Stiftung ist durch Projekte wie Lesungen, Schreibwerkstätten und die Herausgabe von Gedichtbänden in der Literaturförderung tätig.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Johannes F. Kamm zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20233433 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Wiederbestellung des Geschäftsführers der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH vorgelegt. Der Rat der Stadt soll der Verlängerung des Vertrages bis zum 31. Dezember 2024 zustimmen. Die aktuelle Bestellung des Geschäftsführers, der im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme tätig ist, war zunächst befristet bis zum 28. Februar 2024.
Grund für die geplante Verlängerung ist die Fortführung der laufenden Sanierungsmaßnahmen über den ursprünglichen Zeitraum hinaus. Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung der SBO haben der Vertragsverlängerung in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2023 einstimmig zugestimmt. Da die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum im Gesellschaftsvertrag der SBO verankert ist, bedarf eine solche Wiederbestellung der Zustimmung des Rates. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor die Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Eckpunkte der Bürgerbeteiligung der Stadt BochumZur Vorlage · 20232815 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20232815 Eckpunkte zur Gestaltung der Bürgerbeteiligung vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, für die Durchführung von Beteiligungsverfahren mehr Klarheit und Verlässlichkeit zu schaffen, da diese bislang meist einzelfall- und fachbereichsbezogen stattfinden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Bürgerbeteiligungen bei außenwirkenden Planungsprozessen grundsätzlich verbindlich einzuplanen sind. Dabei sollen die Art der Beteiligung sowie die damit verbundenen Formate frühzeitig festgelegt und gegenüber den Zielgruppen kommuniziert werden. Um Erwartungshaltungen präzise zu steuern, sollen zudem die jeweiligen Spielräume – etwa zwischen reiner Information und Mitwirkung – klar benannt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Vorgabe, dass die Kosten für Beteiligungsverfahren bereits bei der Planung der jeweiligen Vorhaben einzukalkulieren sind. Während die direkte Bürgerbeteiligung keine dauerhaften institutionellen Gremien vorsieht, können bei Bedarf projektbezogene Begleitgremien eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Vorlage beschriebenen Prozesse durchzuführen und die Ergebnisse dem Rat vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 9 (BD/PAR&StG/FASG/LINKE)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/FDP/PAR/OB)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.8Ein sicheres und robustes Straßennetz für Bochum: Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, Tempozonenanpassungen, Umstufungen im klassifizierten StraßennetzZur Vorlage · 20232532 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum legt eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes, der Anpassung von Tempozonen sowie zu Umstufungen im klassifizierten Straßennetz vor. Grundlage der Vorlage ist ein Online-Beteiligungsverfahren, an dem Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, um die Vorschläge der Verwaltung zu bewerten und eigene Anregungen einzureichen. Von den 54 Vorschlägen der Stadtverwaltung stimmten die Teilnehmenden mehr als 90 Prozent positiv ab. Viele der eingereichten Anregungen der Bürgerschaft, die sich primär auf Temporeduzierungen oder die Herausnahme von Straßen aus dem Vorbehaltsnetz bezogen, konnten aufgrund rechtlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung sowie zur Wahrung des Netzzusammenhangs nicht umgesetzt werden.
Im Bereich des Vorbehaltsstraßennetzes ergeben sich im Vergleich zum Entwurf aus dem Jahr 2022 keine Änderungen; das Netz wird in unveränderter Form zum Beschluss vorgelegt. Das klassifizierte Straßennetz wird durch die Stadtverwaltung um einige Punkte ergänzt, wobei der Beteiligungsprozess selbst keine grundlegenden Änderungen an diesem Netz bewirkte. Die entsprechenden Änderungen sind der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen. Beim Tempozonennetz werden auf Basis der Bürgeranregungen Anpassungen vorgenommen. So sollen Ergänzungen von Tempo-30-Zonen als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt werden, sofern lediglich eine neue Beschilderung erforderlich ist. Bauliche Veränderungen an den Verkehrsflächen erfordern hingegen gesonderte Beschlussvorlagen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0 Dagegen: 2 (FDP, BD)Dafür: 16(SPD, Grüne, CDU, Die Partei, BSW, FASG)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesBeratungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 3 (CDU, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, Linke)
- 17.01.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages,siehe TOP 2.3.1
- 13.12.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232532Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 13 (SPD, B90/DIE GRÜNEN, FDP, Frau Aksevi)
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.9Bericht zur kommunalen Pflegeplanung 2024 - 2025Zur Vorlage · 20232879 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Verabschiedung der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024 bis 2025 vorgelegt. Die Erstellung dieser Planung wurde im Jahr 2022 dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) übertragen. Dr. Engels vom ISG, der bereits in einer früheren Sitzung über den Sachstand berichtete, präsentiert nun die zentralen Ergebnisse des Planungsprozesses.
Die Grundlage für diese kommunale Pflegeplanung bildet der § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Dieser verpflichtet die Kommunen dazu, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote durchzuführen sowie die qualitative und quantitative ausreichende Versorgung sicherzustellen. Der vorliegende Bericht umfasst statistische Daten zur aktuellen und voraussichtlichen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur im Hinblick auf Pflegebedarf und Demenz. Zudem werden die derzeitigen Versorgungsstrukturen in verschiedenen pflegerischen Bereichen untersucht, um eine Prognose über die zukünftig erforderliche Angebotsstruktur zu erstellen. Mit der Vorlage wird der Beschluss der einfachen kommunalen Pflegeplanung für den Zeitraum 2024–2025 beantragt.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 13 (CDU)dafür: 61 (SPD/Grüne/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 26.01.2024 · Beirat "Leben im Alter" (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.01.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die Partei&Stadtgestalter)Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232879
- 05.12.2023 · Integrationsausschuss (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.Anträge
- 3.1Teilnahme am Projekt „Reisen für Alle“Zur Vorlage · 20233295 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Die Grünen im Bochumer Rat haben einen Antrag zur Teilnahme am bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ eingebracht. Das System dient dazu, Menschen mit Behinderungen vorab verlässliche Informationen über die Barrierefreiheit und die Nutzbarkeit touristischer Angebote bereitzustellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Liste aller städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Parkanlagen erstellt, die für eine Zertifizierung infrage kommen. In Zusammenarbeit mit Bo-Marketing soll diese Liste um weitere touristische Ziele innerhalb der Stadt Bochum ergänzt werden. Für alle genannten Reiseziele wird eine Zertifizierung nach den Kriterien des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) Berlin e.V. angestrebt. Der Antrag wurde von Gabriela Schäfer (SPD im Rat) und Raphael Dittert (Die Grünen im Rat) unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 4.Mitteilungen
- 4.1Ostpark - Neues Wohnen hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 2Zur Vorlage · 20232915 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Aufhebung des Bestgebotsverfahrens für den Vermarktungsabschnitt 2 im Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ im Quartier Feldmark. Das Verfahren für das rund 3.178 Quadratmeter große Grundstück wurde Anfang 2022 gestartet. Nachdem sich fünf Interessenten mit Konzepten beworben hatten, zogen alle geeigneten Bewerber ihre Konzepte zurück. Der Erstplatzierte sowie die nachfolgenden Bewerber gaben die wirtschaftliche Situation als Grund für den Verzicht auf eine Realisierung an. Die verbleibenden eingereichten Entwürfe wurden von der Auswahlkommission aufgrund von Abweichungen von den Rahmenbedingungen nicht zur Umsetzung empfohlen.
Um Verzögerungen bei der Gestaltung der gemeinschaftlichen Innenhofbereiche zu vermeiden, wird eine Änderung des Vermarktungsweges angestrebt. Die Fertigstellung der Grünflächen und Kinderspielflächen im Block 1 ist an den Bau der Tiefgaragen der verschiedenen Abschnitte gebunden. Eine Verzögerung im Vermarktungsabschnitt 2 würde somit auch die Entwicklung der Bereiche A und B beeinträchtigen, da die notwendigen Freiflächen erst nach Abschluss der Wohngebäude voll nutzbar sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bestgebotsverfahren für diesen Abschnitt aufzuheben und eine Direktvermarktung an einen geeigneten Investor einzuleiten. Ziel ist es, den Bau der Innenhöfe zeitnah zu ermöglichen und die Bereitstellung von gefördertem sowie freifinanziertem Wohnraum im Ostpark sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.12.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 30.11.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2022Zur Vorlage · 20240002 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat den Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement für das Jahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf der im Jahr 2017 verabschiedeten Richtlinie zum Zins- und Schuldenmanagement, die eine jährliche Berichterstattung über die Inhalte und Ergebnisse dieser Maßnahmen vorschreibt. Der vorliegende Bericht wurde vorab mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Bochum. Neben der Berichterstattung über die Managementergebnisse enthält das Dokument Angaben zum aktuellen Schuldenstand der Stadt. Zum Stand vom 18. Dezember 2023 belief sich der Schuldenstand im Kassenkredit-Portfolio auf rund 603,2 Millionen Euro. Im Kommunalkredit-Portfolio wies die Stadt zum gleichen Zeitpunkt einen Schuldenstand von etwa 1.223,8 Millionen Euro aus.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3GELSENWASSER AG hier: Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbHZur Vorlage · 20233402 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die NEW Re GmbH beabsichtigt die Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf das eigene Unternehmen. Die NEW Re GmbH ist als Enkelunternehmen der GELSENWASSER AG über die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH strukturell an diese angegliedert. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beziehungsweise die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten notwendig.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, wird vorgeschlagen, das Thema gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum sowie die entsprechenden Ausschüsse im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Die Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage Nummer 20233402 legt dar, dass dieser Vorgang somit in einer nichtöffentlichen Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Die entsprechende Beratung ist für die Gremien des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling sowie den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Wasserservice Westfalen Weser GmbHZur Vorlage · 20233404 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt eine Beteiligung an der Wasserservice Westfalen Weser GmbH. Da die Städte Bochum und Dortmund mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist für dieses Vorhaben eine Beschlussfassung in den jeweiligen Stadträten erforderlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Behandlung dieser Angelegenheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe d der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen soll. Die vorliegende Mitteilung dient somit der Information der zuständigen Gremien über das geplante Beteiligungsverfahren der GELSENWASSER AG.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.01.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in der Stadt Bochum -ZwischenmitteilungZur Vorlage · 20233044 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz der Naturdenkmale in Bochum befindet sich derzeit in einer Prüfphase. Im Anschluss an die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 21. September 2023 wurde die entsprechende Beschlussvorlage zurückgestellt, um die im Beirat eingebrachten Änderungsvorschläge fachlich und rechtlich zu bewerten.
Die Untere Naturschutzbehörde untersucht im Rahmen dieser Prüfung, ob und in welcher Form verbindliche Hinweise zum Baumschutz auf Baustellen sowie zur Baumpflege in die Satzung integriert werden können. Zudem wird aufgrund eines Hinweises die Frage nach der Naturdenkmalwürdigkeit eines weiteren Baumes geprüft.
Sobald die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, wird die Verwaltung die überarbeitete Verordnung den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Der weitere Prozess umfasst die Einbindung der verschiedenen Bezirksvertretungen sowie des Rates der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 01.02.2024 · Rat (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.01.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.12.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (27. Sitzung)
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (29. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Missstände auf dem Platz am Hollandturm beseitigenZur Vorlage · 20233183 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ zum Zustand des Platzes am Hollandturm reagiert. Bezüglich der Bodenbeschaffenheit gab das Umwelt- und Grünflächenamt an, dass nachträgliche Querrinnen zu einer Verbesserung führten, ein Test mit Stabilisator jedoch ohne den gewünschten Erfolg blieb. Zur weiteren Optimierung soll ein Gutachten erstellt werden.
Der Standort des Gastrocontainers entspricht der Baugenehmigung, wobei die Standsicherheit in der Verantwortung des Betreibers liegt. Die im Bereich des Biergartens aufgestellten Pflanzkästen sind nicht genehmigungspflichtig. Die am Platz gepflanzten Bäume entwickeln sich nach Angaben der Verwaltung planmäßig. An dem Zechengerüst festgestellter Rost wird als rein optischer Mangel ohne technische Relevanz eingestuft; das Tiefbauamt hat bereits Maßnahmen eingeleitet.
Die Entfernung von Schmierereien erfolgt durch die Zentralen Dienste. Die Reinigung des Platzes erfolgt saisonal unterschiedlich, im Sommer zweimal und im Winter einmal wöchentlich. Um die provisorische Wasserversorgung am Container dauerhaft zu beenden, finden Abstimmungsgespräche zwischen dem Betreiber, den Stadtwerken und der Stadt Bochum statt. Bezüglich möglicher Bodenkontaminationen teilte die RAG mit, dass lediglich übliche Werte ohne besorgniserregende Befunde vorliegen. Anregungen von Bürgerinitiativen können über das Stadtteilmanagement Wattenscheid eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Sachstand Konsequenzen OGS-VergabeZur Vorlage · 20233327 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Partei & Stadtgestalter hat Fragen zum Sachstand der Neuvergabe der Offenen Ganztagsschulbetreuung (OGS) an Bochumer Grundschulen gestellt. Im Zentrum der Anfrage steht die Situation an der Frauenlobschule, deren Schulkonferenz einen Kooperationsvertrag ablehnte.
Die Verwaltung teilte mit, dass derzeit keine Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg vorliege, ob Landesförderungen für die OGS-Betreuung an der Frauenlobschule trotz des fehlenden Vertrages gezahlt werden. Nach einem Gespräch zwischen Vertretern des Schulträgers, der Schulleitung und der unteren Schulaufsicht wurde der Kooperationsvertrag angepasst. Dennoch lehnte die Schulkonferenz der Frauenlobschule den aktualisierten Vertrag am 5. Dezember 2023 erneut ab. Die Verwaltung bewertet diese Ablehnung als rechtswidrig, da sie aus sachfremden Gründen erfolgt. Für den Umgang mit solchen Beschlüssen ist die Untere Schulaufsicht zuständig.
An allen anderen Bochumer Grundschulen wurden die Kooperationsvereinbarungen bereits genehmigt. Das eigentliche Vergabeverfahren wurde von der Verwaltung als rechtlich korrekt eingestuft, wobei auf Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts verwiesen wurde. Für künftige Verfahren plant die Schulverwaltung, die formalen Beteiligungsrechte im Ablauf des Vergabeverfahrens zu integrieren. Die Auswahl des Trägers bleibt jedoch ein Ergebnis des Vergabeverfahrens und liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Schulkonferenzen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung)
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Informationspflicht des Oberbürgermeisters Rechte von Aufsichtsräten in städtischen BeteiligungsgesellschaftenZur Vorlage · 20240081 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20240081 werden die Informationspflicht des Oberbürgermeisters gegenüber dem Rat sowie die Rechte von Aufsichtsräten in städtischen Beteiligungsgesellschaften thematisiert. Anlass war eine Anfrage bezüglich einer Studie zu den Entwicklungsmöglichkeiten des Vonovia-Ruhrstadions, die von der WEG in Auftrag gegeben wurde. Im Fokus standen Fragen zur zeitnahen Information des Rates sowie zur rechtlichen Einordnung der Informationsrechte nach der Gemeindeordnung und dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG).
Die Verwaltung führt aus, dass zum Zeitpunkt des Vorliegens der Studie keine hinreichende Informationslage für eine Berichterstattung an den Rat bestand, da die Auswertung der Ergebnisse und die Klärung weiterer Aspekte noch andauerten. Zudem wurde die Studie zunächst von der WEG als Konzerntochter betrachtet. Der Ältestenrat wurde Ende November informiert; eine entsprechende Beschlussvorlage soll im ersten Quartal 2024 vorbereitet werden.
Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen stellt die Verwaltung fest, dass das IFG NRW neben den Rechten aus der Gemeindeordnung besteht, jedoch nur natürliche Personen Informationsansprüche gewährt. Ein Aufsichtsratsvorsitzender kann die Weitergabe von Informationen durch die Geschäftsführung an den Aufsichtsrat nicht untersagen. Während für den Oberbürgermeister eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat besteht, gibt es bei einer GmbH keine automatische Berichtspflicht der Geschäftsführung gegenüber dem Aufsichtsrat, wenngleich dieser Berichte verlangen kann. Eine Missachtung von Kontrollrechten könnte im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens überprüft werden; die Verwaltung sieht jedoch keinen Verstoß vor.
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- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Situation der Wochenmärkte nach der NeuvergabeZur Vorlage · 20240086 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat beim Oberbürgermeister eine Anfrage zur Situation der Bochumer Wochenmärkte nach der Neuvergabe eingereicht. Nach einer Ausschreibung, auf die lediglich eine Bewerbung erfolgte, übernahm die Marktgilde zum Jahresbeginn die Verantwortung für die Märkte von der Bochum Marketing GmbH. Die Fraktion thematisiert in der Anfrage eine Verunsicherung unter den Markthändlern, die auf Preissteigerungen bei den Standgebühren sowie auf Änderungen durch den neuen Betreiber zurückgeführt wird.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Kostenentwicklung und zum Bestand der Märkte. Erfragt werden unter anderem die Gründe für das Nicht-erneute Bewerben der Bochum Marketing GmbH sowie die Anzahl der seit Mitte Dezember 2023 bei der Verwaltung eingegangenen Beschwerden. Zudem möchte die Fraktion wissen, wie sich die Anzahl der Markthändler seit Anfang 2023 verändert hat und ob im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung Angaben zu den Kosten für die Marktbeschicker enthalten waren.
Des Weiteren wird nach einem Vergleich der Kostenpositionen zwischen dem bisherigen und dem aktuellen Betreiber sowie einem Vergleich mit den Gebühren in Nachbarstädten gefragt. Die Anfrage adressiert zudem mögliche Verhandlungen über die Reinigung der Marktflächen durch den USB. Abschließend werden die Interventionsmöglichkeiten der Stadt erfragt, falls die Neuvergabe zu einem Rückgang der Markthändler und einer Gefährdung der Existenz einzelner Märkte führen sollte.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 5.2Lange Bearbeitungszeiten in der BeihilfestelleZur Vorlage · 20240201 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den verlängerten Bearbeitungszeiten in der Beihilfestelle des Amtes für Personalmanagement befasst. Laut der Vorlage sind die Bearbeitungszeiten seit Mitte des vergangenen Jahres auf sieben bis zehn Wochen angestiegen. Aktuell werden Anträge bearbeitet, deren Eingang Ende November verzeichnet wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Verzögerungen zu finanziellen Schwierigkeiten bei den Antragstellenden führen können, da Rechnungen häufig erst nach Erhalt der Beihilfe beglichen werden, was Zahlungserinnerungen oder die Notwendigkeit von Vorleistungen zur Folge haben kann.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Fragen an die Verwaltung gestellt. Die Fraktion bittet um Erläuterung der Ursachen für die längeren Bearbeitungszeiten sowie um Informationen darüber, welche Maßnahmen der Personaldezernent zur Unterstützung der Mitarbeitenden ergriffen hat und wie sich diese auf die Abläufe auswirken. Zudem wird nach geplanten personellen Maßnahmen gefragt, um wieder eine Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen zu erreichen, sowie nach dem Zeitpunkt, an dem dies voraussichtlich möglich sein wird. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, weshalb der Haupt- und Finanzausschuss bzw. dessen Arbeitsgruppe über diese Entwicklung nicht informiert wurde.
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Beratungsfolge
- 24.01.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1Bestellung zum RechnungsprüferErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.2Ostpark - Neues Wohnen hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 2Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 7.3GELSENWASSER AG hier: Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 7.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Wasserservice Westfalen Weser GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD,Grüne,CDU, Linke, UWG:FB, PAR&StG, OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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