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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 2.Beschlussvorschläge für den Rat
- 2.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20232530 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH (evuz) für das Geschäftsjahr 2022 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreter der Stadt Bochum in der Gesellschafterversammlung angewiesen werden, den Jahresabschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 8,74 Millionen Euro auf. Zudem ist die Gewinnabführung in Höhe von etwa 143.231 Euro vorgesehen und die Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2022 beantragt.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKP, Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG geprüft. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Umsatzerlöse auf rund 25,6 Millionen Euro an, was auf die Übernahme weiterer Dienstleistungen sowie den Ausbau des Geschäfts außerhalb des ewmr-Konzerns zurückzuführen ist. Demgegenüber standen gestiegene Materialaufwendungen durch ein höheres Belegvolumen und höhere Einkaufspreise sowie ein Anstieg der Personalaufwendungen infolge tariflicher Gehaltssteigerungen und einer höheren Mitarbeiterzahl. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände beliefen sich auf 534.000 Euro, was unter dem geplanten Wert von rund 1,52 Millionen Euro liegt. Grund hierfür waren zeitliche Verschiebungen bei der IT-Umstellung auf SAP S/4HANA.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD) - 2.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20232573 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschluss vor, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) anzuweisen, den Jahresabschluss 2022 festzustellen. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der Gesellschaft.
Der Jahresabschluss der ewmr weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von rund 1,2 Millionen Euro aus. Durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage und den Vortrag von Verlusten ergibt sich ein Bilanzgewinn von etwa 23,5 Millionen Euro. Die Bilanzsumme des Einzelabschlusses beläuft sich auf rund 646,9 Millionen Euro. Der geprüfte Konzernabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 3,49 Milliarden Euro und einen Konzernbilanzverlust von etwa 115,5 Millionen Euro aus.
Die Erläuterungen zur Ergebnisentwicklung führen an, dass sich die Vermarktungslage des Trianel Kohlekraftwerks Lünen GmbH & Co. KG durch die Preisentwicklung am Energiemarkt verbessert hat, was zu einer operativen Verbesserung von rund 26,3 Millionen Euro führte. Gleichzeitig wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 11,5 Millionen Euro vorgenommen. Die Umsatzerlöse in den Sparten Strom und Gas stiegen im Vergleich zum Vorjahr an.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., UWG:FB)Abstimmung zu Punkt 4:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, DIE
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.3Jahresabschluss 2022 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG)Zur Vorlage · 20232667 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2022 der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) feststellen. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Abschluss zustimmt. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von rund 54,6 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 2,78 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag soll durch eine entsprechende Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2022 beantragt.
Die BoPG, deren alleinige Gesellschafterin die WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH (WEG) ist, konzentriert sich auf die Entwicklung des Areals MARK 51°7. Im Geschäftsjahr 2022 verringerten sich die Umsatzerlöse aus Grundstücksverkäufen im Vergleich zum Vorjahr auf rund 3,17 Millionen Euro, da weniger Verkäufe getätigt wurden. Die Materialaufwendungen beliefen sich auf etwa 18,3 Millionen Euro und umfassten vor allem Bau- und Planungsleistungen. Zum Jahresende waren etwa 86 Prozent der vermarktbaren Grundstücke vertraglich gebunden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltung: 1 (BD)Abstimmung zu Punkt 4:Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.4Jahresabschluss 2022 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG)Zur Vorlage · 20232668 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über den Jahresabschluss 2022 der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Feststellung des Jahresabschlusses mit einer Bilanzsumme von rund 126,3 Millionen Euro vor. Dabei weist das Unternehmen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von etwa 21,1 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag soll vollständig durch Entnahmen aus der Kapital- und Gewinnrücklage ausgeglichen werden. Mit dem Beschluss wird zudem die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtrates für das Wirtschaftsjahr 202gestellt.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 war durch Rückgänge bei den Umsatzerlösen geprägt, was primär auf geringere Erlöse aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist. Demgegenüber standen gestiegene Einnahmen aus der Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs sowie höhere Mieten und Pachten, die teilweise auf die Weitergabe gestiegener Energiekosten basieren. Die Stromkosten erhöhten sich infolge der Ukraine-Krise. Im Bereich der Investitionen wurden Abweichungen vom Wirtschaftsplan verzeichnet, etwa durch die Verschiebung von Projekten wie dem Parkhaus P7 am Kurt-Schumacher-Platz oder der Projektentwicklung Hunscheidtstraße. Der Jahresfehlbetrag konnte im Vergleich zum Vorjahr, als dieser bei rund 26 Millionen Euro lag, reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)Abstimmung zu Punkt 4:Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232668Enthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.5Jahresabschluss 2022 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH (WiFö)Zur Vorlage · 20232670 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Jahresabschluss 2022 der Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Abschluss festzustellen. Dieser weist eine Bilanzsumme von rund 9,3 Millionen Euro sowie einen Jahresfehlbetrag von etwa 4,8 Millionen Euro aus. Der Fehlbetrag soll vollständig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Zudem wird die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Wirtschaftsjahr 2022 beantragt.
Der Jahresabschluss wurde von der PKF Fasselt Partnerschaft mbB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Im Berichtsjahr wurden unter anderem 37 Gewerbeflächen vermarktet und der kommunale Inkubator WERK X mit 17 Startups und 40 Gründerinnen und Gründern weitergeführt. Während die Umsatzerlöse durch Mieterlöse aus dem „Sofortprogramm Innenstadt“ im Vergleich zum Vorjahr stiegen, gab es bei den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen Abweichungen zur Wirtschaftsplanung. Diese resultierten unter anderem aus der verzögerten Umsetzung des Förderprojekts Breitbandversorgung sowie der Struktur des genannten Innenstadtprogramms.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Abstimmung zu Punkt 1-3:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., UWG:FB)Abstimmung zu Punkt 4:Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, CDU, DIE
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.6Anteilsveränderung an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis (unmittelbare Beteiligung der Stadt Bochum)Zur Vorlage · 20232585 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Veränderung der Anteilsverhältnisse an der chip GmbH Cooperationsgesellschaft Hochschulen und Industrielle Praxis vorgelegt. Hintergrund ist das Vorhaben der IHK Mittleres Ruhrgebiet, ihre bisherige Beteiligung in Höhe von 13,54 % zum Jahresende aufzugegeben.
Der Entwurf sieht vor, dass die Stadt Hattingen einen Anteil von 10 % dieser Anteile zum Nennwert übernimmt. Die verbleibenden 3,54 % sollen durch die chip GmbH selbst erworben werden, wodurch sich deren eigene Anteile auf 8,54 % erhöhen würden. Die Gesellschaft mit Sitz in Bochum widmet sich der Förderung von Innovation und dem Technologietransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Sie betreibt unter anderem das Technologiezentrum Ruhr auf dem Campus der Ruhr-Universität Bochum sowie das TGH Technologie- und Gründerzentrum in Hattingen.
Der Rat der Stadt Bochum soll den Erwerb der Anteile durch die Stadt Hattingen und die chip GmbH genehmigen. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Städte Herne und Witten werden ebenfalls entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung in ihre Gremien einbringen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -)Zur Vorlage · 20232027/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht vorgelegt. Diese Regelung betrifft brachliegende Grundstücke im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie unbebaute oder brachliegende Flächen in bereits bebauten Ortsteilen, sofern diese vorwiegend für den Wohnungsbau genutzt werden können. Grundlage für diesen Antrag ist die Einstufung Bochums als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
Durch das beantragte besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB möchte die Stadt Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung nehmen und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum fördern. Die Satzung ermöglicht es der Kommune, beim Verkauf entsprechender Grundstücke ein Vorkaufsrecht auszuüben, um die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu sichern. Grundstückseigentümer im Anwendungsbereich der Satzung sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen unverzüglich der Stadt anzuzeigen.
Die Regelung umfasst nicht die Flächen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Das besondere Vorkaufsrecht ist an die Gültigkeit der Baulandmobilisierungsverordnung NRW gebunden und erlischt nach deren Auslaufen am 31. Dezember 2026, sofern keine anderweitige Regelung erfolgt. Der Rat soll die Satzung im Rahmen der kommenden Sitzung beschließen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027/1
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für WohnunterkünfteZur Vorlage · 20231855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231855 einen Vorschlag zur ersten Änderungssatzung der Gebührensatzung für Wohnunterkünfte vorgelegt. Das Amt für Soziales plant eine Anpassung der Benutzungsgebühren, die seit 2017 unverändert geblieben sind. Grund für die Neukalkulation sind gestiegene Kosten, insbesondere bei den Energie- und Personalkosten, sowie veränderte Strukturen bei den Unterbringungsorten und Nutzergruppen.
Mit der geplanten Änderung soll die monatliche Gebühr pro Person von bisher 215 Euro auf 300 Euro steigen. Die Berechnung basiert auf einem Kostendeckungsgrad von etwa 80 Prozent. Laut der Vorlage sind die Bewohner der städtischen Unterkünfte, die Transferleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, von einer persönlichen finanziellen Belastung nicht betroffen, da die Gebühren über diese Leistungen abgedeckt werden. Betroffen sind lediglich Personen, die die Kosten selbst tragen. Für diese Gruppe besteht jedoch die Möglichkeit, bei geringem Einkommen eine Ermäßigung der Gebühr zu beantragen.
Der Vorschlag durchläuft im Oktober 2023 die Vorberatungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Eine Entscheidung des Rates ist für den 2. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (FASG)dafür: 74 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.10.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Dritte Änderungssatzung zur JugendamtssatzungZur Vorlage · 20232363/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20232363/1 die Dritte Änderungssatzung zur Jugendamtssatzung vorgelegt. Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist ein Entschluss des Rates vom 30. März 2023, wonach Vertreter der Bezirksschülervertretung künftig als beratende Mitglieder an den Sitzungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie teilnehmen sollen.
Durch die Satzungsänderung wird vorgesehen, dass die Vorsitzenden oder deren Stellvertretungen der Bezirksschülervertretung als sachkundige Einwohner in den Jugendhilfeausschuss berufen werden können. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, ist die Teilnahme dieser Mitglieder auf den öffentlichen Teil der Sitzungen beschränkt. Die Anpassung der Satzung erfolgt zur rechtlichen Umsetzung des Ratsbeschlusses gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Für die Durchführung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.1041. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20232296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20232296 die 41. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, welches alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage sowie deren zugehörige Reinigungsklassen umfasst. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
Die Vorlage beinhaltet sowohl Neuaufnahmen als auch Umstufungen von Straßenabschnitten in den Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost und Süd. Neue Einträge erfolgen aufgrund von Widmungen oder zur Klarstellung der Reinigungsklassen. Bei den Umstufungen werden die Reinigungsfrequenz oder die Zuständigkeit basierend auf Erfahrungswerten zur Verschmutzung, der Infrastruktur sowie Anliegeranregungen angepasst. Beispielsweise ist eine Erhöhung der Reinigungsleistung in Teilen der Dorstener Straße vorgesehen, während in anderen Straßen wie der Heimatscholle oder der Lönsstraße Anpassungen der Reinigungsklasse vorgenommen werden. Zudem wird die Übertragung der Reinigungsverpflichtung für bestimmte schmale Wege, etwa den Grüner Weg, auf die angrenzenden Grundstückseigentümer vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor eine Entscheidung durch den Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.11Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20232669 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll Vertreter für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen benennen. Die Veranstaltung findet am 13. Dezember 2023 in Köln statt und dient dem Austausch über aktuelle kommunalpolitische Themen.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Referats des Oberbürgermeisters für gesamtstädtische Angelegenheiten regelt die Entsendung von stimmberechtigten Delegierten. Nach den Vorgaben des Städtetages Nordrhein-Westfalen müssen diese Delegierten aus dem Kreis der Ratsmitglieder bestehen. Bei der Auswahl ist das politische Kräfteverhältnis im Rat zu berücksichtigen. Zudem soll bei der Besetzung der Delegation sichergestellt werden, dass Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Stadtvertretung vertreten sind.
Die parlamentarische Beratung der Vorlage erfolgt zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 25. Oktober 2023. Eine Entscheidung über die Benennung der Delegierten durch den Rat ist für die Sitzung am 2. November 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 20232588 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Endbericht zum Mobilitätsimpuls.RUHR 2023 als regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr beschließen. Das Programm, welches unter der Moderation des Regionalverbandes Ruhr und des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr entwickelt wurde, zielt auf die Synchronisierung von Nahverkehrsplänen sowie die Identifizierung neuer oder besser getakteter stadtgrenzenüberschreitender Angebote ab. Die Übernahme des Programms ergänzt den geltenden Nahverkehrsplan der Stadt Bochum.
Für das Stadtgebiet Bochum sind im Rahmen dieses Programms vier konkrete Projekte vorgesehen. Dazu gehören eine neue Buslinie zwischen Witten Stockum und Bochum Langendreer, die Taktverdichtung und Ausweitung der Betriebszeiten der Straßenbahnlinie 316 in Richtung Herne Wanne-Eickel Hauptbahnhof sowie die Taktverdichtung der Buslinien 350 von Hattingen Blankenstein nach Bochum Hauptbahnhof an Samstagen und der Linie 321 zwischen Herne und Bochum Gerthe.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Bereitstellung notwendiger Eigenanteile. Zudem ist die Zustimmung aller beteiligten Aufgabenträger für die jeweiligen Projekte erforderlich. Parallel dazu soll die Verwaltung die Vorbereitungen für den Mobilitätsimpuls.RUHR 2027 übernehmen, um bis zum 1. Januar 2028 harmonisierte Nahverkehrspläne in der Region zu realisieren.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 2.14Neubau einer Parkanlage mit Sportangeboten am „City-Tor Süd"Zur Vorlage · 20232628 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Parkanlage mit Sportangeboten auf dem Areal „City-Tor Süd“ vorgelegt. Das Projekt, das auch als „Urban-Sports-Areal“ bezeichnet wird, wurde für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt und befindet sich aktuell in der zweiten Phase der Antragstellung.
Mit der Vorlage sollen die aktualisierte Kostenberechnung sowie die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils beschlossen werden. Aufgrund der nun feststehenden Förderquote und der Entwicklung der Baupreise belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten auf 2.982.616 Euro brutto. Davon entfallen rund 2.201.500 Euro auf Bundesmittel. Der erforderliche Eigenanteil der Stadt Bochum beträgt 781.116 Euro brutto. Dieser Betrag umfasst sowohl den Anteil an den förderfähigen Kosten als auch die Kosten für Sportgeräte, die nicht durch das Bundesprogramm abgedeckt werden können.
Der Baubeginn der Anlage ist für Ende 2024 vorgesehen, wobei die Hauptbauphase im Jahr 2025 stattfinden soll. Die Fertigstellung des gesamten Projekts ist für das Jahr 2026 geplant. Für die künftige Unterhaltung der rund 7.000 Quadratmeter großen Fläche werden jährliche Kosten von etwa 30.000 Euro brutto veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Mitteilungen
- 4.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Trianel GmbHZur Vorlage · 20232544 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, gemeinsam mit der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH eine Beteiligung an der Trianel GmbH vorzunehmen. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmuner Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist eine Beschlussfassung in den Räten beider Städte notwendig.
Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen – namentlich der GELSENWASSER AG, der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie der Trianel GmbH – soll die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen. Die vorliegende Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung ist zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Haupt- und Finanzausschuss, bevor das Thema im Rat der Stadt Bochum behandelt wird.
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.10.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.2Stelle der Betriebsdirektion Anneliese Brost Musikforum – Bochumer SymphonikerZur Vorlage · 20232208 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20232208 informiert das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation über einen personellen Wechsel in der Leitung des Anneliese Brost Musikforums – Bochumer Symphoniker. Der derzeitige Betriebsdirektor wird zum 30. November 2023 aus dem Dienst ausscheiden.
Aufgrund dieses Ausscheidens wurde die vakante Stelle bereits ausgeschrieben. Die Neubesetzung der Position ist zeitlich für den Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 1. Februar 2024 vorgesehen.
Zudem wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil unter der Vorlagennummer 20232170 verwiesen, in der über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten wurde. Die vorliegende Information ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25. Oktober 2023 zur Kenntnisnahme bestimmt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.3Stelle der Leitung des KulturbürosZur Vorlage · 20232436 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Haupt- und Finanzausschuss über die aktuelle personelle Situation in der Leitung des Kulturbüros. Die bisherige Leitung ist zum 30. Juni 2023 aus dem Dienst ausgeschieden, wodurch die entsprechende Position vakant ist. Um diese Vakanz zu beheben, wurde die Stelle bereits offiziell ausgeschrieben. Ziel der Maßnahme ist es, die Leitung des Kulturbüros zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder neu zu besetzen.
Zusätzlich wird auf eine Beratung im nichtöffentlichen Teil hingewiesen, in der unter der Vorlagennummer 20232432 über eine beabsichtigte Stellenübertragung entschieden werden soll. Die vorliegende Mitteilung dient der Kenntnisnahme durch das Gremium während der Sitzung am 25. Oktober 2023. Federführend für diese Information ist das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.4Stelle der Leitung des Technischen BetriebsZur Vorlage · 20232697 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat über die aktuelle personelle Situation in der Leitung des Technischen Betriebs informiert. Laut einer Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20232697 ist die bisherige Leitung dieser Stelle aus dem Dienst der Stadt Bochum ausgeschieden.
Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation hat die Position bereits ausgeschrieben. Die Neubesetzung soll frühestens zum 1. Dezember 2023 und spätestens zum 1. April 2024 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auf eine weitere Vorlage mit der Nummer 20232695 verwiesen, in der im nichtöffentlichen Teil über eine beabsichtigte Stellenübertragung beraten wird.
Die vorliegende Mitteilung wurde von Alexandra Sander verfasst und dient der Kenntnahme im Haupt- und Finanzausschuss für dessen Sitzung am 25. Oktober 2023.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.5Anhandgabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.Zur Vorlage · 20232232 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Mitteilung zur Nutzung städtischer Grundstücksflächen an der Stiftstraße vorgelegt. Ziel ist die Unterstützung eines Wohnprojekts unter dem Titel „Gemeinschaftliches Wohnen – Mehrgenerationenwohnen“. Für dieses Vorhaben soll eine Anhandgabe der Flächen an eine Wohnprojektgruppe für eine Dauer von bis zu einem Jahr erfolgen.
Die temporäre Überlassung dient dazu, planungsrechtliche Bebauungsmöglichkeiten zu klären und den Finanzbedarf sowie die Finanzierung des Projekts zu präzisieren. Zudem sollen im Rahmen dieser Phase Anträge auf Zuwendungen aus Bundes- oder Landesmitteln gestellt und die künftige Bewohnergruppe vervollständigt werden. Ein weiterer Aspekt der Vorlage ist die Abstimmung über die geplanten Nutzungsqualitäten des Bauvorhabens.
Die Beschlussfassung über diese Maßnahme erfolgt gemäß der Geschäftsordnung in der nicht öffentlichen Sitzung, um den Datenschutz und die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie die Bezirksvertretung Bochum-Ost, werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten über die Mitteilung informiert.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.6Aktualisierung Erwartungswerte GewerbesteuereinnahmenZur Vorlage · 20232457 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Partei & Stadtgestalter hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung in Bochum sowie zu den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Auswirkungen der aktuellen Konjunktursituation auf die im Haushalt veranschlagten Erträge.
Die Verwaltung führt an, dass die deutsche Wirtschaft aufgrund von Faktoren wie Inflation, hohen Energiepreisen, dem Zinsniveau und Fachkräftemangel mit Stagnation oder einer leichten Rezession rechnet. Diese Entwicklung wirke sich auch auf Bochum aus, wobei die durch den Strukturwandel breiter aufgestellte lokale Wirtschaft die Risiken einzelner Branchen abmildern könne. Für das Jahr 2023 wird eine Fortsetzung der Konjunkturschwäche erwartet, während ab 2024 eine leichte Erholung möglich sei.
Hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen sieht die Verwaltung derzeit keine Änderungen an den Werten der aktuellen Haushaltssatzung vor. Die Planung beruht auf vorsichtigen Schätzungen des Bundes und des Landes sowie auf der Beobachtung unterschiedlicher Branchenentwicklungen in Bochum. Da aktuell keine Einnahmeausfälle zu erwarten sind, plant die Verwaltung auch keine Kompensationsmaßnahmen. Die Entwicklung der Gewerbesteuer wird jedoch weiterhin laufend analysiert, um bei Bedarf zeitnah reagieren zu können.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.7Entwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20232505 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung der Bochumer Innenstadt reagiert und Informationen zu Reinigungsleistungen sowie Baumaßnahmen bereitgestellt. Bezüglich der Citypassage erklärte das Amt für Finanzsteuerung, dass eine Nassreinigung als Sonderreinigung nach Bedarf erfolgt; zuletzt wurde diese Mitte 2022 im Rahmen der 700-Jahrfeier durchgeführt. Das Tiefbauamt kontrolliert den Zustand der Passage mindestens monatlich.
Zur Kaugummientfernung in der Kortumstraße dokumentierte die Verwaltung seit Januar 2022 insgesamt 126 Einsätze der Spezialmaschine, wovon 40 auf die Kortumstraße entfielen. Aufgrund eines technischen Defekts und Engpässen bei Ersatzteilen war das Fahrzeug im vergangenen Jahr für etwa 67 Tage nicht einsatzbereit. In den Wintermonaten wird die Maschine als Streufahrzeug genutzt.
Die Sanierung des Pflasterbelags in der Kortumstraße ist an die Arbeiten am Husemannplatz gekoppelt. Eine vollständige Umsetzung kann erst 2024 erfolgen, um die Erreichbarkeit von Geschäften sowie den Zugang für Rettungskräfte während der laufenden Baumaßnahmen sicherzustellen.
Ein Vergleich der Sauberkeit zwischen der Innenstadt und dem Einkaufszentrum Ruhrpark wird von der Verwaltung als schwierig bewertet, da es sich beim Ruhrpark um ein privates Areal handelt. Eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz im öffentlichen Straßenraum würde mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, die über die aktuelle Straßenreinigungssatzung hinausgehen.
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- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.8Auslaufen des NKF-CUIG – neue Belastungen für den Haushalt möglich?Zur Vorlage · 20232612 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat Fragen zum Auslaufen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen (NKF-CUIG) gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die möglichen Auswirkungen des Endes dieser Regelung nach 2023 auf den städtischen Haushalt sowie auf mögliche Strategien zur Bewältigung finanzieller Unwägbarkeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass für das Haushaltsjahr 2024 im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Isolierung nach dem NKF-CUIG geplant wurde. Infolgedessen ergeben sich aus dem Ende der Regelung keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Finanzplanung, weshalb keine Maßnahmen zur Bewältigung erforderlich sind.
Hinsichtlich der Kosten durch den Ukraine-Krieg, insbesondere für die Unterlagen und Versorgung geflüchteter Menschen, erklärte das Amt für Finanzsteuerung, dass die kommunale Handlungsfähigkeit bisher durch finanzielle Unterstützung von Bund und Land gesichert wurde. Eine Isolierung kriegsbedingter Schäden war im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 nicht notwendig. Die Verwaltung geht davon aus, dass entsprechende Finanzhilfen auch über das Jahr 2023 hinaus gewährt werden.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.9Burg KemnadeZur Vorlage · 20232634 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Hochwasserschutz der Burg Kemnade reagiert. Nach dem Hochwasser im Juli 2021 wurde ein hydrologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das Empfehlungen für Schutzmaßnahmen enthält. Aufgrund der Lage der Anlage in einem Naturschutz- und Wasserschutzgebiet sowie komplexer Zuständigkeiten wird die Umsetzung technischer Maßnahmen voraussichtlich noch Zeit in Anspruch nehmen.
Zur Überwachung des Wasserstands ist eine Radar-Pegelstation in Betrieb, die den Notdienst des Technischen Betriebs automatisch alarmiert. Die Prüfung eines Dammbalkensystems zur Sicherung des Burghofes vor Oberflächenwasser wird derzeit durchgeführt. Zudem laufen geotechnische Untersuchungen zur Beurteilung der Standsicherheit des Burggrabens. Für gewerbliche Nutzer wurde ein Handlungsleitfaden erstellt, um im Krisenfall Schäden zu minimieren. Zuständig für den Brandschutz ist die Feuerwehr der Stadt Hatting, wobei bei Bedarf Unterstützung durch die Feuerwehr Bochum oder das THW erfolgt.
Die bereits eingesetzten Mittel in Höhe von 1,7 Millionen Euro wurden für die Sanierung der Gastronomie sowie die Installation eines Hochwasserpegels verwendet. Die Museumsräume der Sparkasse Bochum und der Musikinstrumentsammlung wurden bautechnisch saniert und sind wieder für Veranstaltungen nutzbar. Für die künftige Nutzung dieser Räume wird ein neues Konzept entwickelt, das sowohl die Sparkassen-Sammlung als auch die Bestände der Kulturhistorischen Museen berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.10Prozesse und Ergebnisse des zentralen ZuwendungsmanagementsZur Vorlage · 20232680 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei/Die Stadtgestalter Informationen zur Organisation und den Ergebnissen des zentralen Zuwendungsmanagements (ZFM) vorgelegt. Das ZFM ist im Amt für Finanzsteuerung angesiedelt und dient als Ergänzung zum dezentralen Verwaltungsgefüge. Nach der Besetzung von zwei Vollzeitstellen im Jahr 2019 wurde die Einheit zwischen August 2022 und April 2023 um drei weitere Mitarbeiter erweitert. Der Schwerpunkt liegt auf der Beratung, Koordination und dem Controlling für die Dezernate I bis V.
Die Arbeit des ZFM basiert auf den Vorgaben der Bundes- und Landeshaushaltsordnung sowie städtischen Richtlinien. Zur Digitalisierung der Prozesse wurde im Juli 2023 eine neue Software beauftragt, die sich derzeit in einer Pilotphase befindet.
Hinsichtlich der Fördermittel konnte das ZFM die Abwicklung von Corona-Sofortprogrammen des Bundes und des Landes NRW unterstützen, was zu einem Zufluss von zweistelligen Millionenbeträgen führte. Dazu zählen Projekte wie der Digitalpakt.NRW oder der ÖPNV-Rettungsschirm. Im Rahmen des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ wurden im ersten Zeitraum rund 2,4 Millionen Euro für Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Ein direkter Vergleich der Förderquote vor und nach der Einführung des ZFM ist laut Verwaltung nicht möglich, da sich die Aufgabenbereiche grundlegend verändert haben. Die Rückmeldungen der beteiligten Fachverwaltungen zur Koordination durch das ZFM werden als positiv beschrieben.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.11Missstände auf dem Platz am Hollandturm beseitigen – Zwischenmitteilung -Zur Vorlage · 20232686 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei & Stadtgestalter“ hat im Haupt- und Finanzausschuss Fragen zum Zustand des Platzes am Hollandturm gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf verschiedene bauliche und pflegerische Aspekte des Areals, das im Jahr 2021 fertiggestellt wurde.
Im Fokus der Fragen stehen die Instandsetzung der wassergebundenen Flächen sowie die Standsicherheit eines Gastrocontainers, der mit Steinplatten unterfüttert ist. Des Weiteren bittet die Fraktion um Auskunft zum biologischen Zustand der dort gepflanzten Bäume, zur Korrosionsbehandlung am Zechengerüst und zur Beseitigung von Verschmutzungen sowie Graffiti. Weitere Punkte betreffen die Genehmigung einer Einfriedung für den Biergarten, die Behebung von Gehwegbehinderungen durch eine provisorische Wasserversorgung sowie den Umgang mit Bodenkontaminationen im Bereich der Protego-Haube. Auch die künftige Einbindung einer Bürgerinitiative wurde thematisiert.
Die Verwaltung gab an, dass für eine vollständige Beantwortung der Fragen die Mitwirkung unterschiedlicher Ämter und Beteiligter notwendig ist. Da die Informationen derzeit noch zusammengetragen werden, wird eine ausführliche Mitteilung zu den Ergebnissen zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.12Nutzungsbestimmungen KAP-Bühne im BermudadreieckZur Vorlage · 20232699 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage 20232699 eine Zwischenmitteilung zu den Nutzungsbestimmungen der KAP-Bühne im Bochumer Bermudadreieck vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Fraktion „Die Stadtgestalter“, die bereits in der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. August 2023 gestellt wurde.
Nach Angaben der zuständigen Fachbereiche, dem Kulturbüro und Kulturhistorische Museen sowie dem Tiefbauamt, ist für eine detaillierte Beantwortung der gestellten Fragen noch die Zusammenführung verschiedener Informationen erforderlich. Die Verwaltung kündigt daher an, die abschließende Antwort auf die Anfrage erst zur Sitzung am 6. Dezember 2023 vorzulegen. Damit dient das Dokument als Information über den aktuellen Stand des Bearbeitungsprozesses innerhalb der zuständigen Ämter.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.Anfragen
- 5.1Sachstand und Konsequenzen OGS-VergabeZur Vorlage · 20232859 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat beim Oberbürgermeister eine Anfrage zum Sachstand und zu den Konsequenzen der Neuvergabe der Offenen Ganztagsschul-Betreuung (OGS) an Bochumer Grundschulen gestellt. Gegenstand ist die Übertragung der Betreuung an den Anbieter AWO statt des bisherigen Anbieters Outlaw. Die Anfrage bezieht sich auf rechtliche Aspekte im Verfahren, wobei auf das Fehlen notwendiger Beschlüsse der Schulkonferenzen sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts hingewiesen wird, welches die Verweigerung der Zustimmung durch die Schulkonferenzen als rechtmäßig einstufte.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bochum. Es wird gefragt, ob die Landesförderungen durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Bezirksregierung für die OGS-Frauenlobschule trotz fehlender Unterschriften im Kooperationsvertrag gezahlt werden und wie die Stadt die Kosten bei einem Ausfall dieser Mittel decken will. Die Fraktion bittet zudem um Informationen darüber, in welchen Fällen an anderen Schulen Beschlüsse der Schulkonferenz fehlen oder lediglich Schulleitungen unterschrieben haben. Des Weiteren wird nach der künftigen rechtskonformen Gestaltung des Vergabeverfahrens sowie nach der Information der betroffenen Schulen durch die Schulverwaltung über die Verfahrensmängel gefragt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 6.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 6.1Stelle der Betriebsdirektion Anneliese Brost Musikforum – Bochumer SymphonikerErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.2Stelle der Leitung des KulturbürosErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.3Stelle der Leitung des Technischen BetriebsErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.4Anhandgabe von städtischen Grundstücken an der Stiftstraße für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 7.Beschlussvorschläge für den Rat
- 7.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Trianel GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD;Grüne;CDU; PAR&StG; UWG:FB; Linke; OB)
- 8.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 9.Mitteilungen
- 9.1Geplanter Neubau des Hallenfreibades Höntrop - mündlicher Bericht von Herrn Dr. Bradtke -
- 10.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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