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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde Bezirke
- 1Fragen zur Einwohnerfragestunde in der Sitzung der Bezirksvertretung Südwest am 13.09.2023 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20232357 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. September 2023 wurden zwei Fragen eines Bürgers zur Vorlage 20232357 eingereicht. Die Fragen befassen sich mit der zeitlichen Abfolge von Beschlussfassungen sowie der Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für das Gremium.
Die erste Frage bezieht sich auf die Terminierung der Sitzung und die damit verbundene Beratungsreihenfolge. Es wird angefragt, ob die Sitzung der Bezirksvertretung bewusst vorverlegt wurde, um Satzungsbeschlüsse für die Bebauungspläne Schloßstraße 964 West und Ost bereits in der darauffolgenden Ratssitzung am 28. September 2023 herbeiführen zu können.
Die zweite Frage thematisiert den Zeitraum zur Prüfung der Sitzungsunterlagen. Der Bürger erkundigte sich nach der Angemessenheit der Frist, da die Einladung nebst Unterlagen am 30. August 2023 erfolgte. Damit stünden den Mitgliedern der Bezirksvertretung neun Werktage zur Verfügung, um ein Dokumentenpaket von insgesamt 1587 Seiten zu sichten und zu beurteilen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise „Im großen Busch“ in Bochum.Zur Vorlage · 20231712 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage für die Sanierung von Kanalleitungen im Bereich „Im großen Busch“ in Bochum-Mitte vorgelegt. Aufgrund von Untersuchungen nach der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wurde festgestellt, dass 13 Haltungen des Mischwasserkanals (DN 300) bauliche Schäden aufweisen und eine sofortige Instandsetzung erforderlich ist. Die Maßnahme umfasst die Sanierung einer Gesamtlänge von etwa 650 Metern zwischen den Schächten 565 bis 576 sowie 607 bis 566 und 607 bis 608 in geschlossener Bauweise.
Der Beginn der Arbeiten ist für das vierte Quartal 2023 geplant, wobei die Bauzeit auf circa sechs Wochen veranschlagt wird. Für die Durchführung der Maßnahmen sind Sperrungen von Teilen der Straße sowie von Parkplätzen vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 315.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und sind im Haushaltsplan 2023 bereits berücksichtigt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung in den Bezirksvertretungen Bochum-Mitte und Bochum-Südwest vor.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Besetzung des 22. Schiedsamtsbezirks Bochum-Südwest (Linden und Dahlhausen)Zur Vorlage · 20232037 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Neubesetzung des 22. Schiedsamtsbezirks Bochum-Südwest vor, der die Gebiete Linden und Dahlhausen umfasst. Da das Amt seit Juni 2023 vakant ist, wird die Wahl einer neuen Schiedsperson beantragt.
Als Kandidat für dieses Amt steht Michael Klanke zur Verfügung. Im Rahmen des Auswahlprozesses fand ein Eignungsgespräch statt, an dem der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS), die Leiterin der Bezirksverwaltungsstelle Südwest sowie Vertreter des Rechtsamtes beteiligt waren. Sowohl der Direktor des Amtsgerichts Bochum als auch die Bezirksvereinigung Bochum des BDS wurden angehört und befürworten die Eignung von Herrn Klanke für das Schiedsamt. Auch die Verwaltung spricht sich für den Vorschlag aus.
Zuvor hatte Verena Richter, die bereits als Schiedsfrau im 10. Schiedsamtsbezirk Eppendorf tätig ist, ihr Interesse bekundet, zusätzlich auch den 22. Bezirk zu übernehmen. Da der Rat jedoch festgelegt hat, dass die 15 Schiedsamtsbezirke durch unterschiedliche Personen besetzt werden sollen, wurde diese Option nicht weiter verfolgt. Weitere schriftliche Bewerbungen für das Amt liegen nicht vor. Die Entscheidung über die Besetzung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Südwest am 13. September 2023 getroffen werden.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Widmung der Straße „Höhmanns Siepen“Zur Vorlage · 20231128 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Widmung von Teilen der Straße „Höhmanns Siepen“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, bestimmte Abschnitte der Straße als Gemeindestraße zu deklarieren. Für die Bezirksvertretung Bochum-Süd umfasst der Vorschlag den Bereich von Hausnummer 1 bis Hausnummer 7. In der Zuständigkeit der Bezirksvertretung Bochum-Süd/West betrifft die Widmung einen Teilbereich zwischen der Hausnummer 17 und der Hausnummer 24.
Die Begründung der Vorlage gibt an, dass die Straße zur Erschließung der Anwohner dient und daher öffentlich werden soll. Die betreffenden Flächen liegen in der Gemarkung Weitmar und befinden sich im Eigentum der Stadt Bochum. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzungen der Bezirksvertretungen Bochum-Südwest und Bochum-Süd im September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20231128
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anhörungen
- 2.1Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West in BochumZur Vorlage · 20231566 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231566 einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO Schloßstraße West“.
Das betreffende Areal umfasst etwa 1,1 Hektar und ist bereits bebaut. Es beinhaltet eine Trauerhalle, Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar sowie einen Abschnitt der Schloßstraße. Derzeit ist das Gebiet im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, als Teil regionaler Grünzüge sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft ausgewiesen. In der Funktion als Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof geführt.
Mit der beantragten Änderung soll die Widmung im Regionalplan in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ und im Flächennutzungsplan in „Wohnbauflächen“ angepasst werden. Die Grundlage für diesen Schritt ist die geplante Nachnutzung des baulich vorgeprägten Bereichs durch eine Mehrfamilienhausbebauung. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 17 (Grüne/LINKE/UWG:FB)dafür: 50 (SPD/CDU/BD/PAR&StG/FDP/OB)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Dafür:11 (SPD, CDU, BD, PAR/StG, FDP)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungenkeineDagegen4 Grün, 1 LinkeDafür8 SPD, 2 CDU, 1 FDP, 1 BD
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:10 (SPD, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER, FDP)Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Enthaltungen: 1 (BD)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen gegen den Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungenkeine Dagegen4 Grün, 1 Linke Dafür8 SPD, 2 CDU, 1 FDP, 1 BD - 2.2Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Bochum (Vorkaufssatzung Nr. 1041 V - Stadtgebiet Bochum -).Zur Vorlage · 20232027 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Vorkaufssatzung für das Stadtgebiet Bochum vorgelegt. Die Vorlage sieht ein besonderes Vorkaufsrecht an brachliegenden Grundstücken im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sowie an unbebauten oder brachliegenden Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vor. Ziel der Maßnahme ist es, Flächen für den Wohnungsbau verfügbar zu machen und die Bereitstellung von Bauland zu fördern.
Die rechtliche Grundlage bildet das Baulandmobilisierungsgesetz in Verbindung mit der Baulandmobilisierungsverordnung NRW, welche Bochum als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt einstuft. Das Vorkaufsrecht soll für Grundstücke gelten, die vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können. Ausgenommen von dieser Regelung sind Flächen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.
Durch das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB beabsichtigt die Stadt, Einfluss auf die Bebauung zu nehmen, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und soziale Strukturen zu erhalten. Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereichs sind verpflichtet, den Abschluss von Kaufverträgen über entsprechende Grundstücke unverzüglich der Stadt Bochum anzuzeigen. Eine Ausübung des Rechts ist nur zulässig, wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht ausschließlich fiskalischen Interessen folgt. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Vorlage am 2. November 2023 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232027 bei einer Enthaltung (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232027
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein Vorkaufsrecht für Gewerbeflächen ausgeübt werden kann.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232027
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Kanalrenovationsmaßnahmen in geschlossener Bauweise mittels Schlauchliningverfahren in BochumZur Vorlage · 20231096 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage für Kanalrenovationsmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt. Ziel der Maßnahmen ist die Sanierung von Kanalhaltungen in den Zustandsklassen 0 bis 1 mittels des Schlauchliningverfahrens in geschlossener Bauweise. Die Notwendigkeit der Instandsetzung ergibt sich aus Untersuchungen im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Der Plan umfasst insgesamt 25 Haltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.172 Metern. Betroffen sind Mischwasserkanäle der Nennweiten DN 300 bis DN 500. Die Arbeiten werden in verschiedenen Stadtbezirken durchgeführt, unter anderem in der Limbeckstraße, Schützenstraße, Am Ruhrpark, Hasenwinkeler Straße, Ruhrstraße und am Hustadtring.
Der Beginn der Baumaßnahmen ist für das Frühjahr 2023 vorgesehen, wobei sich die einzelnen Bauphasen über das gesamte Jahr verteilen sollen. Für die Durchführung der Arbeiten ist die Einrichtung von Halteverbotszonen im Bereich der Einstiegsschächte erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 306.000 Euro inklusive Umsatzsteuer. Die Finanzierung ist durch den Haushaltsplan 2023 sichergestellt.
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Beratungsfolge
- 18.10.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231096
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.4Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft – neue ÖkopunktberechnungZur Vorlage · 20232032 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum beantragt die Erhöhung des monetären Wertes eines Ökopunktes von bisher 6,00 Euro auf 10,00 Euro. Die letzte Festlegung dieses Wertes erfolgte im Jahr 2002.
Ökopunkte dienen der Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die beispielsweise durch Bauvorhaben entstehen. Wenn ein direkter ökologischer Ausgleich nicht möglich ist, erfolgt die Kompensation über den Erwerb von Punkten aus Ökokonten oder durch Ersatzgeldzahlungen. Die Stadt Bochum nutzt diese Mittel für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Die Verwaltung begründet die vorgeschlagene Anpassung mit gestiegenen Kosten für die Planung, Herstellung und Pflege der Kompensationsflächen. Neben der Inflation und steigenden Material- sowie Arbeitskosten trägt der Klimawandel zu einem erhöhten Aufwand bei, etwa durch notwendiges Gießen oder häufigere Ersatzpflanzungen. Der neue Wert von 10,00 Euro setzt sich aus 3,20 Euro für den Grunderwerb sowie 6,80 Euro für die Planung, Herstellung, Entwicklung und Pflege zusammen. Die Berechnung basiert auf den Durchschnittskosten verschiedener Maßnahmenarten wie Wald, Blühstreifen, Obstwiesen oder produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK).
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Beratungsfolge
- 02.11.2023 · Rat (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/PAR&StG/UWG:FB/FDP/FASG/ LINKE/PAR/OB)
- 25.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (24. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 1 (BD)Dafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., PAR/StG)
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20232032 bei einer Gegenstimme (AfD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Linke)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20232032Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE., FDP, Die Partei)Dagegen: 1 (BD)Enthaltungen: 0
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen1BDDafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20232032Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Dagegen1BD Dafür8 SPD, 4 Grüne, 2 CDU,1 FDP, 1 Linke - 2.5Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232163 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße. Das etwa 3,05 Hektar große Gebiet umfasst Flächen westlich der Hattinger Straße sowie südlich der Springorum-Trasse. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnraum zur Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße.
Ursprünglich für universitäre Nutzungen vorgesehen, wurde das Planungsziel nach dem Rückzug der Ruhr-Universität Bochum in den Ausbau von Wohngebieten geändert. Gemäß dem kommunalen Handlungskonzept Wohnen sollen 20 Prozent der Wohnfläche im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstehen. Das geplante Bauvolumen wird mit etwa 245 Wohneinheiten kalkuliert, wobei die verkehrsgutachterliche Untersuchung von bis zu 310 Einheiten ausgeht.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde das Vorhaben in zwei Bereiche unterteilt: den Bebauungsplan Nr. 964 I und den Bebauungsplan Nr. 964 II. Die vorliegende Vorlage umfasst die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss. Für die Wärmeversorgung wird die Nutzung von Wärmepumpen mit Erdsonden angestrebt. Zudem ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vorgesehen. Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung bestätigt die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/PAR)dagegen: 20 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, Linke, BD)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)Hinweis: Die Fraktion UWG:FB hat an an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:9 (SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE STALTER)Dagegen:5 (CDU, BD, Die LINKE.)Enthaltungen:1 (UWG: FB)
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungenkeineDagegen2 CDU, 1 Linke, 1 BDDafür8 SPD, 4 Grüne
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungenkeine Dagegen2 CDU, 1 Linke, 1 BD Dafür8 SPD, 4 Grüne - 2.6Bebauungsplan Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232182 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – als Satzung vor. Das etwa 0,65 Hektar große Gebiet liegt westlich der Schloßstraße, südlich der Springorum-Trasse und nordwestlich der Hattinger Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf bereits baulich genutzten Flächen, um die bestehende Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße zu ergänzen.
Nach einer erneuten öffentlichen Auslegung, die aufgrund der Aufteilung des ursprünglichen Entwurfs in zwei Teilbereiche erforderlich war, steht nun die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen an. Das Projekt ist Teil des Bochumer Handlungskonzepts Wohnen. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 964 II sind etwa 65 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen sollen.
Der Entwurf sieht Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung durch Wärmepumpen und Erdsonden sowie die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vor. Verkehrsplanerische Untersuchungen bestätigen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße auch unter Berücksichtigung der neuen Wohneinheiten und einer geplanten Kindertagesstätte als ausreichend eingestuft wird. Mit Inkrafttreten des Plans wird der Bebauungsplan Nr. 239 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft gesetzt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 22 (Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 45 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagMehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, Linke, BD)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)Hinweis: Die Fraktion UWG:FB hat an an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:9 (SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE- STALTER)Dagegen:5 (CDU, BD, Die LINKE.)Enthaltungen:1 (UWG: FB)
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen1 Grüne, 1 Linke, 1 BDDagegen3 Grüne, 2 CDUDafür8 SPD, 1 FDP
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen1 Grüne, 1 Linke, 1 BD Dagegen3 Grüne, 2 CDU Dafür8 SPD, 1 FDP - 2.7Planungsbeschluss zur Erweiterung Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20232167 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über einen Planungsbeschluss zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Dahlhausen beraten. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie sollen die Zentralen Dienste und die Feuerwehr beauftragt werden, die Leistungsphasen zwei und drei der Planung durchzuführen.
Die aktuelle bauliche Situation am Standort Am Sattelgut entspricht nach Angaben der Verwaltung nicht dem aktuellen Stand der Technik sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Es besteht ein Bedarf an erweiterten Kapazitäten, insbesondere bei den Sanitär- und Umkleideräumen für Einsatzkräfte. Da das Grundstück stark bebaut ist, sieht die Planung einen Anbau von maximal etwa 105 Quadratmetern vor. Dieser soll Umkleiden für 28 Männer und sieben Frauen sowie neue Sanitärbereiche und technische Räume umfassen. Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen werden zudem ein Gründach und eine Photovoltaikanlage in die weitere Planung einbezogen.
Der Zeitplan sieht einen politischen Realisierungsbeschluss für das dritte Quarteljahr 2025 vor, sodass die Nutzung der erweiterten Fläche etwa im vierten Quartal 2026 erfolgen kann. Die Kostenprognose beläuft sich unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen und erwarteten Baupreissteigerungen auf circa 1,83 Millionen Euro für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Rat (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.12.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 4.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 5.Mitteilungen
- 5.1Vogelfreundliche Fassade im Hallenfreibad LindenZur Vorlage · 20231814 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der geplanten Sanierung und des Umbaus des Hallenfreibads Linden hat die Fraktion „Die SPD im Rat“ eine Anfrage zur Gestaltung einer vogelfreundlichen Fassade gestellt. Die Anfrage bezog sich auf die Prüfung, ob Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag oder die Integration von Nistkästen bereits in der aktuellen Planungsphase berücksichtigt werden können, um spätere Nachrüstungen zu vermeiden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Stellungnahme der WasserWelten Bochum GmbH vorgelegt. Demnach sind Nisthilfen in oder auf der Fassadenkonstruktion nicht geplant. Die Fachplaner raten aus hygienischen und konstruktiven Gründen von solchen Vorhaben ab, wobei auf den vorhandenen Baumbestand verwiesen wird, der bereits vielfältige Nistmöglichkeiten bietet.
Hinsichtlich des Vogelschutzes durch spezielles Glas wurde mitgeteilt, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Ausstattung des Hallenfreibads mit Vogelschutzglas besteht. Entsprechende Maßnahmen werden daher im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten nicht berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
- 5.2GeschwindigkeitsanzeigetafelnZur Vorlage · 20231990 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant für das Jahr 2024 eine Evaluierung der im Stadtgebiet eingesetzten Geschwindigkeitsanzeigetafeln. Ziel der Untersuchung ist es, die technische Funktionsfähigkeit sowie die Wirksamkeit der Anlagen zu prüfen. Derzeit sind 36 stationäre Tafeln an festen Standorten sowie zwei mobile Einheiten im Einsatz. Die bisherigen Installationen erfolgten in den Jahren 2020 und 2022 in Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen.
Im Rahmen der Evaluierung soll auch geprüft werden, ob bestehende Anlagen an neue Standorte verlegt werden können. Sollte sich ein Bedarf für eine Erweiterung bestätigen, plant die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2025 die Beantragung von Mitteln für sechs neue stationäre Anzeigen. Damit wäre pro Stadtbezirk eine zusätzliche Tafel vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine solche Beschaffung aufgrund personeller und finanzieller Kapazitäten den Abschluss der großflächigen Ausstattung des Stadtgebietes markieren würde.
Bis zum Abschluss dieses Prozesses sollen Anregungen für neue Standorte durch den Einsatz temporärer mobiler Tafeln berücksichtigt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt, die Anzahl dieser mobilen Einheiten perspektivisch zu erhöhen. Aktuell wurden vereinzelt technische Störungen an den Solarpanels einiger Anlagen gemeldet, deren genaue Ursachen und Auswirkungen noch nicht abschließend geklärt sind.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Protokollnotiz:Ulrike Gerhard, SPD-Fraktion:Zunächst lobt Frau Gerhard die Einrichtung von Geschwindigkeitstafeln als eine sehr gute Sache. Sie bittet aber noch um Anpassung der Geschwindigkeitstafel an der Hiltroper Str /Eifelstr. Die Tafel soll noch ein
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung)
- 5.3Änderung von Beschlussbezeichnungen bei BebauungsplänenZur Vorlage · 20232008 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des am 7. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren passt die Stadt Bochum die Bezeichnungen bei Bebauungsplänen an. Die gesetzliche Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass die Veröffentlichung von Entwürfen im Internet nun die primäre Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt und die bisherige öffentliche Auslegung ersetzt. Eine zusätzliche, leicht erreichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe muss jedoch weiterhin bereitgestellt werden.
In Bochum wird die physische Einsichtnahme in den Planauslagen des Technischen Raths zu den bekannten Öffnungszeiten beibehalten, sodass sich die Form der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verändert. Dennoch ist eine Anpassung der Beschlussbezeichnungen notwendig. Der bisherige „Auslegungsbeschluss“ wird künftig als „Veröffentlichungsbeschluss“ bezeichnet. Ebenso wird der „Beschluss der erneuten Auslegung“ in „Beschluss der erneuten Veröffentlichung“ umbenannt. Diese Änderungen erstrecken sich auch auf die entsprechenden Beschlusstexte sowie die Formulierungen in den öffentlichen Bekanntmachungen. Die Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen, der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 5.4Landschafts- und Klimapark Springorum: aktueller SachstandZur Vorlage · 20230913 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant seit 2013 die Entwicklung des ehemaligen Kraftwerksgeländes Springorum sowie der angrenzenden Brachflächen zu einem Landschafts- und Klimapark. Das Vorhaben soll als Natur- und Erholungsraum sowie als klimatischer Ausgleichsraum dienen. Nach der Erarbeitung einer Entwurfsplanung wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) mit der Vergabe der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung beauftragt.
Die Kosten für die bauliche Umsetzung werden auf etwa 3,8 Millionen Euro geschätzt. Die Verwaltung hat sich bei verschiedenen Bundesprogrammen um Fördermittel beworben, darunter das Programm „Biologische Vielfalt“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Diese Bewerbungen führten jedoch nicht zu einer Zusage von Fördergeldern.
Aufgrund des öffentlichen Interesses strebt die Verwaltung die Umsetzung des Projekts weiterhin an und verfolgt alternative Fördermöglichkeiten. Zudem wird derzeit geprüft, welche einzelnen Planungsbausteine mittelfristig über städtische Haushaltsmittel realisiert werden können. Die zuständigen Gremien werden über den weiteren Verlauf der Planung informiert.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung)
- 14.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest -verlegt vom 09.08. auf den 14.08.2023- (26. Sitzung)
- 25.05.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (15. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 6.Anfragen
- 6.1Öffentliche Toilettenanlage im Schlosspark WeitmarZur Vorlage · 20232288 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Südwest hat im Rahmen einer Anfrage die Einrichtung öffentlicher Toilettenanlagen im Schlosspark Weitmar thematisiert. In der Vorlage mit der Nummer 20232288 wird auf die regelmäßige Nutzung des Parks hingewiesen, der unter anderem als Veranstaltungsort für Aufführungen der Folkwang-Hochschule dient.
Mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität im Schlosspark zu steigern, regt die Fraktion die Aufstellung einer oder mehrerer öffentlich zugänglicher Toiletten an. Die Anfrage befasst sich dabei insbesondere mit der Verbesserung der Sauberkeit und Hygiene auf dem Parkgelände. Die Verwaltung wird gefragt, welche Möglichkeiten für die Umsetzung einer solchen Anlage unter Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsverhältnisse bestehen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 6.2Brücke Schloßstraße- GraffitischutzZur Vorlage · 20232302 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bochum-Südwest hat eine Anfrage zum Schutz der Brücke Schloßstraße gegen Graffiti eingereicht. Das Bauwerk, welches im Eigentum der Stadt Bochum steht, besitzt einen historischen Wert. Die Fraktion thematisiert, dass aktuelle Farbaufträge den Gesamteindruck der Brücke beeinträchtigen und eine dauerhafte Vermeidung von Graffiti durch Überwachung oder Absperrungen als nicht realisierbar eingestuft wird.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Maßnahmen erfragt. Dabei steht die Frage im Raum, ob die Stadtverwaltung nach einer Reinigung des Bauwerks das Aufbringen einer Anti-Graffiti-Beschichtung in Erwägung zieht. Zudem wird um eine Information über die damit verbundenen Kosten gebeten. Ergänzend dazu regt die Fraktion an, durch Informationstafeln auf die historische Bedeutung der Brücke hinzuweisen. Diese Maßnahme soll sowohl der Information der Bürger dienen als auch das Bewusstsein für den Wert des Bauwerks stärken, um künftige Farbaufträge zu verhindern.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 6.3Vermüllung durch Pizza-Kartons in Grünanlagen
- 6.4Schaffung weiterer Stellplätze an der Brantropstr. 21 - 35
- Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- keine Tagesordnungspunkte
- 8.Anhörungen
- 9.Vorschläge und Anregungen
- keine Tagesordnungspunkte
- 10.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 11.Mitteilungen
- 11.1Besetzung des 22. Schiedsamtsbezirks Bochum-Südwest (Linden und Dahlhausen)
- 11.2Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Ergänzende Informationen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen zu TOP 11.1
- 11.3Bebauungsplan 964 II – Westlich Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- Ergänzende Informationen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen zu TOP 11.3
- 12.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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