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Entschärfung der Gefahrensituation Harpener Feld sowohl für Radfahrende als auch für Autofahrende

20250617 · Antwort der Verwaltung · 13.05.2025 · Tiefbauamt

↳ Zugehörige Anfrage Entschärfung der Gefahrensituation Harpener Feld sowohl für Radfahrende als auch für Autofahrende · 03.12.2024
🟢 Beschlossen 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen hat in der Bezirksvertretung Nord die Verkehrssituation in der Straße Harpener Feld thematisiert. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass parkende LKW den Straßenquerschnitt verringern, was insbesondere im Bereich einer Unterführung die Sicherheit von Rad- und Autofahrenden beeinträchtigen könne. Zudem wurde die Abwesenheit eines Schildes zum absoluten Halteverbot in einem Teilabschnitt der Straße gemeldet.

Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Straße als Teil des Vorbehaltsnetzes in einem Gewerbegebiet dient und das Parken am Fahrbahnrand unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich zulässig ist. Im Bereich der Unterführung seien bereits beidseitig absolute Halteverbote angeordnet. Eine Überprüfung des Unfalllagebildes in Zusammenarbeit mit der Polizei habe keine Auffälligkeiten ergeben, die weitere verkehrsregelnde Maßnahmen rechtfertigen würden. Ein Parkverbot für LKW könne zudem zu einer Verdrängung des ruhenden Verkehrs in weniger geeignete Bereiche führen. Das Tiefbauamt sieht daher von baulichen Veränderungen oder zusätzlichen Verboten ab, da die bestehenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung als ausreichend erachtet werden.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
13.05.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.