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Bürgeranregung nach GO NRW §24; „Verkehrsaufkommen Kirchharpener Straße“

20250562 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.05.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In der Beschlussvorlage 20250562 des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vorgeschlagen. Die Anregung bezieht sich auf das Verkehrsaufkommen in der Kirchharpener Straße, das infolge einer Kanalbaustelle in der Schürbankstraße temporär in angrenzende Wohngebiete verlagert wurde.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen. Da die Baustelle in der Schürbankstraße bis zum Sitzungstermin der Bezirksvertretung Bochum-Nord am 13. Mai 2025 abgeschlossen sein wird, ist mit einem Ende des Umleitungsverkehrs zu rechnen, da die Schürbankstraße die schnellere Route darstellt.

Für die Kirchharpener Straße, eine Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, sind keine baulichen Maßnahmen vorgesehen. Die Verwaltung führt an, dass das Verkehrsaufkommen gering sei und die Straße aufgrund zahlreicher Einfahrten genügend Raum zum Ausweichen biete. Ein alternatives Parkmodell wurde abgelehnt, da dies den Parkdruck für die Anwohnenden erhöhen würde. Eine punktuelle Abpollerung des Gehweges wird ebenfalls nicht befürwortet, um eine einheitliche Qualität der Straßen im Stadtgebiet zu gewährleisten. Da keine besondere Gefahrenlage vorliegt, sind zudem keine Geschwindigkeitskontrollen vorgesehen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
13.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag