Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Feld auf der nord-westlichen Seite der Bergener Straße
20250418 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.05.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung eine Anpassung der Wegeführung auf dem Feld an der nord-westlichen Seite der Bergener Straße beantragt. Konkret wird die Verbreiterung der kombinierten Rad- und Fußwege A und B vorgeschlagen, da diese nach Angaben des Antragstellers für die gleichzeitige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu schmal seien. Zudem wird die Weiterführung des Fußweges C angeregt, der derzeit an einer Abzweigung zur Bergener Straße endet und in einen Reitweg übergeht, um eine Umrundung des Feldes zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde im Zuge der geplanten Aufforstellung, die frühestens im Herbst 2025 beginnen soll, vorgeschlagen.
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Nord, diese Anregung abzulehnen. Zwar ist geplant, die Fläche als Kompensationsmaßnahme aufzuforsten und ein Konzept zur Naherholung zu entwickeln, welches auch die Gestaltung der Wege umfasst. Allerdings ist für die Umsetzung zunächst die Schaffung der entsprechenden Planungsrechte erforderlich. Die notwendige Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 344 Tippelsberg/Berger Mühle sowie Nr. 351 Ölbachtal befindet sich derzeit noch im laufenden Verfahren. Erst nach Erlangung der Bestandskraft dieser Satzungsbeschlüsse könne die Detailplanung für die Fläche und die angrenzenden Wege beginnen. Eine Erweiterung der Wege sei zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht umsetzbar.
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