Plakatierung im öffentlichen Raum durch ein Werbemedienunternehmen
20250880 · Anfrage · 13.05.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Bochum-Nord hat eine Anfrage an Bezirksbürgermeister Heinrich Donner eingereicht, die die Plakatierung im öffentlichen Raum betrifft. In der Vorlage von Thomas Wedding wird darauf hingewiesen, dass Plakate an Drängelgittern, Haltestellen und im Straßenraum angebracht werden, nach Beendigung der beworbenen Veranstaltungen jedoch nicht oder nur unregelmäßig entfernt werden. Als Beispiel werden Plakate für ein Sommerferiencamp aus dem Jahr 2024 genannt, die im Bezirk Nord weiterhin sichtbar seien.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf eine Rückfrage der Bezirksverwaltung aus dem Oktober 2024. Damals wurde mitgeteilt, dass die Plakatierung vereinbarungsgemäß durch ein Werbemedienunternehmen erfolgt und bei ausbleibender Entsorgung Hinweise auf die Standorte erbeten wurden. Die Anfrage thematisiert zudem Plakate für einen Weihnachtszirkus aus dem Jahr 2024, die bis in den März 2025 hingen.
Die Fraktion stellt der Verwaltung mehrere Fragen. Dabei geht es um die Akzeptanz dieser Form der Plakatierung für die Stadtbildpflege sowie um die Frage, ob die Plakatierung durch das Unternehmen mit Zustimmung der Stadt Bochum erfolgt. Zudem wird nach den Details einer etwaigen Vereinbarung mit dem Werbemedienunternehmen gefragt, insbesondere hinsichtlich der Regelung zur zeitnahen Entsorgung, einer möglichen zeitlichen Befristung sowie etwaiger Sanktionen bei Nichterfüllung der Entsorgungspflicht oder Regelungen zur Kostenübernahme durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Bochum (USB).
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