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Beschlussvorlage der Verwaltung

Verbesserung des Carsharing-Angebotes in Bochum durch Entwicklung eines nachhaltigen (Sondernutzungs-) Konzepts

20250850 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nr. 20250850 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht die Einführung eines nachhaltigen Sondernutzungskonzepts zur Ausweitung des stationsbasierten Carsharings im öffentlichen Straßenraum der Stadt Bochum vor. Das Vorhaben basiert auf dem Bundes-Carsharinggesetz sowie der Straßenverkehrsordnung. Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll das Vorgehen beschließen und die Verwaltung beauftragen, jährlich Bekanntmachungen zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zu veröffentlichen sowie über den Umsetzungsstand zu berichten.

Die Verwaltung plant, Flächen für Carsharing-Stationen durch ein jährliches Auswahlverfahren zu vergeben. Die Erlaubnisse werden befristet für fünf Jahre erteilt, wobei zunächst auf eine Sondernutzungsgebühr verzichtet werden soll. Das Ziel ist die Schaffung von jährlich drei bis fünf Stationen mit jeweils zwei Fahrzeugen. Für das Jahr 2025 sind Standorte in Riemke Markt, Langendreer Markt, Weitmar Mitte/Knoopstraße und Linden Mitte vorgesehen. Zudem sollen drei Quartiers-Standorte in feste Stellplätze umgewandelt werden.

Für Standorte in Wattenscheid Mitte und am Bahnhof Höntrop ist die Beantragung von Fördermitteln über die Richtlinie FöRi-MM im Sommer 2025 geplant, die eine 80-prozentige Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre ermöglicht. Ab 2026 trägt die Stadt bei geförderten Standorten einen Eigenanteil zwischen 10.000 und 15.000 Euro pro Jahr und Station, was bei sechs Stationen ab 2028 einen jährlichen Betrag von maximal 90.000 Euro zur Folge hätte. Die Finanzierung erfolgt über die Nachhaltigkeitsstrategie. Eine Anhörung der Bezirksvertretungen ist für den Zeitraum zwischen dem 13.05.2025 und dem 20.05.2025 vorgesehen.

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