Brelohstr. 70 - Bauordnung
20250526 · Mitteilung der Verwaltung · 13.05.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über geplante bauliche Maßnahmen auf dem Gelände der Zentraldeponie Kornharpen in der Brelohstraße 70. Da sich die Deponie derzeit in der Stilllegungsphase befindet, soll eine Oberflächenabdichtung auf dem Deponiekörper umgesetzt werden. Für die Errichtung dieser Abdichtung ist der Rückbau der bestehenden Photovoltaikanlage erforderlich.
Um die energetische Nutzung des Standorts weiterhin zu gewährleisten, ist die Verlegung der Anlage auf einen anderen Bereich des Geländes vorgesehen. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der geplanten Rekultivierung, die eine ökologische Aufwertung und eine naturnahe Gestaltung der Deponie vorsieht.
Das betroffene Grundstück ist im Bebauungsplan Nr. 213 als Fläche für Aufschüttungen und die Beseitigung von Abfallstoffen festgesetzt. Das Vorhaben wird als privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB eingestuft. Die Verwaltung stimmt einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zu, sofern keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich bestehen gegen die Verlegung der Photovoltaikanlage keine Einwände. Als Netzbetreiber für die Stromversorgung ist die Stadtwerke Bochum Netz GmbH zuständig.
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