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Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Sicherung historischer Kulturgüter im Bereich der geplanten Sanierung des „Sportplatzes am Hillerberg“ in Bochum-Gerthe/-Hiltrop

20250629 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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In der Beschlussvorlage 20250629 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Sicherung historischer Kulturgüter im Bereich der geplanten Sanierung des Sportplatzes am Hillerberg in Bochum-Gerthe/Hiltrop entschieden. Ein Vertreter der Kohlengräberland-Geschichtswerkstatt regt an, im Zuge der anstehenden Bodenbewegungen archäologische Siedlungsrelikte aus der Jungsteinzeit zu schützen.

Der Antragsteller verweist auf wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Jahren 1952 und 1953, die auf ein neolithisches Siedlungsgebiet in diesem Bereich hindeuten. Es wird vorgeschlagen, die Sanierungsarbeiten durch archäologisch qualifizierte Fachkräfte begleiten zu lassen, um die Identifizierung und Sicherung möglicher Bodendenkmäler zu gewährleisten. Die Vorlage geht der Ansicht entgegen, dass die bloße Meldepflicht von Tiefbaufirmen bei Funden nicht ausreiche.

Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Bochum-Nord jedoch den Beschlussvorschlag vor, der Anregung nicht zu folgen.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung)
13.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag