Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Zweite Änderungssatzung zur VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 20241186 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241186 die Zweite Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bochum zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Anpassung sieht vor, dass gewerbliche Tanzveranstaltungen künftig dauerhaft nicht mehr als Steuergegenstand gelten. Durch diesen Wegfall der Besteuerung entfallen jährliche Steuereinnahmen in Höhe von etwa 230.000 Euro.
Gleichzeitig wird der Steuersatz für die Nutzung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit von 5,5 % auf 6 % des Spieleraufwandes angehoben. Basierend auf einem geschätzten Einspielergebnis von rund 74 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023 wird eine jährliche Ertragssteigerung von circa 370.000 Euro erwartet. Die Satzung umfasst zudem redaktionelle Anpassungen sowie eine Aktualisierung von Paragrafen zur Angleichung an die Rechtslage bezüglich der Erlaubnispflicht für Spielhallen nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage, die es Bediensteten des Amts für Finanzsteuerung und des Ordnungsamts ermöglicht, Geldspielgeräte zur Beweissicherung eigenständig auszulesen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mehreinnahmen aus den daraus resultierenden Steuerprüfungen die anfallenden Personal- und Sachkosten decken werden. Die Änderungssatzung soll am 27. Juni 2024 durch den Rat verabschiedet werden und zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.2Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 29.09.2024Zur Vorlage · 20241173 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241173 befasst sich mit dem Antrag des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. auf eine Verkaufsöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 29. September 2024. Anlass der Anfrage ist das 60-jährige Bestehen des Einkaufszentrums, für das eine Veranstaltung mit einer erwarteten Besucherzahl zwischen 25.0<0xE2><0x80><0xAF>000 und 30<0xE2><0x80><0xAF>000 Personen geplant ist.
Die Verwaltung empfiehlt, der Öffnung der Verkaufsstellen an diesem Sonntag nicht zuzustimmen. Als Begründung führt die zuständige Fachabteilung an, dass kein öffentliches Interesse im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes vorliege. Da der Ruhr-Park im Masterplan Einzelhandel als Sonderstandort ohne Erweiterungspotenzial definiert ist, bestehe eine Konkurrenzsituation zur Innenstadt und zu anderen zentralen Versorgungsbereichen. Eine Öffnung würde den Stadtentwicklungszielen entgegenwirken, weshalb aus einzelhandelsfachlicher Sicht keine Befürwortung der Maßnahme erfolgt.
Zu den Stellungnahmen der Sozialpartner zeigt sich ein geteiltes Bild. Die Handwerkskammer Dortmund sowie die IHK Mittleres Ruhrgebiet äußern keine Bedenken bzw. unterstützen den Antrag zur Attraktivitätssteigerung. Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Evangelische Kirche in Bochum lehnen die geplante Öffnung ab. Ein weiterer Antrag für den 22. Dezember 2024 wurde durch die Center-Leitung bereits zurückgezogen. Das Verfahren umfasst die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Nord sowie die Entscheidung im Rat.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 26 (CDU, UWG:FB, FDP)dafür: 50 (SPD, Grüne, BD, FASG, PAR&StG, Linke, PAR)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.3Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Bochumer Musiksommers für das Jahr 2024 regelt. Ziel ist die Festlegung von Verkaufsoffenen Sonntagen unter Einhaltung des Ladenöffnungsgesetzes. Für das Jahr 2024 werden insgesamt acht Termine vorgeschlagen, die verschiedene Stadtteile wie Wattenscheid, Linden, die Innenstadt und Harpen umfassen. Ein ursprünglich geplanter Termin in Harpen am 22. Dezember 2024 entfällt.
Ein Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Planung für den Zeitraum vom 6. bis 8. September 2024 in der Bochumer Innenstadt. Die Verwaltung begründet die Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe für diesen Zeitraum mit dem öffentlichen Charakter der Veranstaltung und dem damit verbundenen Publikumsstrom. Als Grundlage dient eine Umfrage aus dem Jahr 2017, nach der der Besuch der Veranstaltung nicht von einer Ladenöffnung abhängig gemacht wird. Die räumlich begrenzte Freigabe soll im Bereich des Gleisdreiecks erfolgen.
Während die Industrie- und Handelskammer den Antrag unterstützt und die Handwerkskammer Dortmund keine Bedenken äußert, lehnen die Gewerkschaft ver.di sowie der DGB die Sonntagsöffnungen ab. Auch die Evangelische Kirche in Bochum äußert sich kritisch. Der Beschluss durch den Rat ist für den 27. Juni 2024 vorgesehen, nachdem die Bezirksvertretungen sowie die zuständigen Ausschüsse angehört wurden.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)dagegen: 12 ( SPD, Grüne, CDU, FASG, Linke, PAR)dafür: 64 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, PAR&StG)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 5 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241210Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, BD)
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 7 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 9 (SPD, CDU, BD)
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (SPD, Grüne, Linke)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 3 (SPD, Grüne)Dafür: 12 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1Umgang mit Satzungsrecht zu Schottergärten und bestimmten EinfriedungenZur Vorlage · 20241027 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Ergebnisse von Prüfungen zum Umgang mit dem Satzungsrecht bezüglich Schottergärten und Einfriedungen vorgelegt. Aufgrund der Novelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die ein landesweites Verbot von Schottergärten vorsieht, ist eine stadtweite Satzung zu diesem Thema nicht mehr erforderlich. In Bebauungsplänen werden weiterhin spezifische Festsetzungen zur Begrünung getroffen.
Hinsichtlich der Beschränkung bestimmter Einfriedungen, wie etwa Stabgitterzäune, Gabionen oder PVC-Sichtschutzfolien, wurde festgestellt, dass für einen pauschalen Ausschluss die Rechtsgrundlage fehlt. Eine solche Regelung würde eine Gestaltungssatzung mit positiven Gestaltungszielen voraussetzen, wofür eine umfassende stadtgestalterische Analyse notwendig wäre. Die Verwaltung führt aus, dass eine solche Analyse für das gesamte Stadtgebiet aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen nicht durchführbar ist. Für neue Quartiere sollen in Bebauungsplänen weiterhin detaillierte Regelungen zur Begrünung und Gestaltung Anwendung finden.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird auf die Einführung einer stadtweiten Begrünungssatzung verzichtet, die ein Verbot von Schottergärten und bestimmten Einfriedungen vorsieht. Stattdessen wurde eine Gestaltungssatzung erarbeitet, welche für Gebäude mit Flachdächern und flach geneigten Dächern im Stadtgebiet Bochum eine Dachbegrünung vorschreibt. Der Entwurf dieser Satzung soll dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Beratung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird nach eingehender Beratung, Beantwortung von Fragen und Erläuterungen bzw. Stellungnahmen von Frau Möller und Herrn Kelling zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2BaumentfernungenZur Vorlage · 20241104 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke zu Baumfällungen im Bereich der LEG-Siedlung Bochum Hofstede-Riemke-Grumme reagiert. Hintergrund der Anfrage waren Markierungen an Bäumen in den Straßen Angelikastraße, Ernestinestraße, Steinbankstraße und In der Röttgersbank sowie die Fällung einer Linde in der Angelikastraße im März 2024.
Nach Angaben des Umwelt- und Grünflächenamtes erfolgte die Entfernung der Linde in der Angelikastraße 14 als Notfällung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Artenschutzrechtliche Verstöße seien der unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt. Für den betreffenden Bereich wurden bislang keine weiteren Fällmaßnahmen beantragt oder bewilligt.
Die Verantwortung für die Maßnahmen liegt beim Eigentümer der Grundstücke. Zur Bedeutung der sichtbaren Markierungen an den Bäumen teilte die Verwaltung mit, dass ein roter Punkt eine Kontrolle im Jahr 2024 ankündigt und ein blauer Punkt eine bereits erfolgte Kontrolle im Vorjahr kennzeichnet. Ein rotes Kreuz markiert Bäume, die gefällt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung)
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3Baumentfernung auf dem Grundstück Im Kempken 40Zur Vorlage · 20241179 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums plant die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Entfernung einer Buche auf dem Grundstück Im Kempken 40. Der Baum, der einen Stammumfang von 240 cm aufweist, unterliegt der kommunalen Baumschutzsatzung. Hintergrund des Antrags ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Aufgrund eines Kronendurchmessers von etwa 15 Metern entsteht eine Beschattung, welche die Leistung der geplanten Anlage um circa 80 Prozent reduzieren würde.
In der Abwägung zwischen dem Baumschutz und der Errichtung der Solaranlage hat die Photovoltaikanlage Vorrang, da die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und für den Eigentümer keine Alternativen am Standort bestehen. Die Ausnahmegenehmigung wird nach der Anzeige des Baubeginns durch das ausführende Unternehmen erteilt. Als Ersatzpflanzung sind auf dem Grundstück vier Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.4Sachstand MüllgemeinschaftenZur Vorlage · 20241201 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei & Stadtgestalter zum Sachstand der Müllgemeinschaften in Bochum reagiert. Im Fokus der Anfrage standen die Frage nach Anreizen zur Reduzierung der Anzahl von Abfallbehältern sowie die Kostenverteilung, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern.
Die USB Bochum GmbH teilte mit, dass das Unternehmen keine eigenen Anreize für Müllgemeinschaften setzen kann, da die notwendigen Regelungen in der kommunalen Gebührensatzung verankert sind. In Bochum gibt es derzeit 10.144 Müllgemeinschaften im Bereich Restmüll und Altpapier sowie 3.507 Gemeinschaften im Bereich der kombinierten Wertstofftonne. Eine genaue Anzahl der beteiligten Haushalte lässt sich aus den vorhandenen Daten nicht ableiten.
Eine gezielte Förderung von Müllgemeinschaften durch den USB ist aufgrund der notwendigen gemeinschaftlich nutzbaren Flächen nur begrenzt möglich. Als Alternative für die Wohnungswirtschaft bietet der USB Unterflurlösungen an, die insbesondere in größeren Wohnanlagen eine Rolle spielen. Diese Lösung wurde bereits an 115 Standorten mit etwa 560 Behältern umgesetzt.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Zugang zum ev. Friedhof QuerenburgZur Vorlage · 20241287 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. April 2024 stellte die CDU-Fraktion eine Anfrage zum Zugang zum Evangelischen Gemeindefriedhof in Querenburg. Derzeit ist der Eingang vom Hustadtring aus über eine steile Treppe erreichbar, wobei die vorhandene schmale Rampe für die Nutzung durch Rollstühle oder Rollatoren als ungeeignet beschrieben wurde. Die Fraktion regte den Bau einer breiteren und flacheren Rampe an, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.
Die Anfrage bezog sich auf die Einschätzung der Situation durch die Stadtverwaltung, die Möglichkeit einer zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen sowie die Ermittlung der anfallenden Kosten. Die Verwaltung gab an, dass für eine präzise Beurteilung der Lage weitere Recherchen und Abstimmungen mit anderen Fachämtern notwendig sind. Die entsprechenden Informationen werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Die Kohle kommt zurück nach BochumZur Vorlage · 20241285 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat Fragen zur geplanten Pyrolyseanlage der Novocarbo GmbH auf dem Gelände des USB an der Markstraße gestellt. Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass die Anlage keine Grünabfälle aus Bochum verwertet, sondern hölzerne Biomasse aus regionalen Quellen nutzt. Der jährliche Bedarf an Biomasse beläuft sich auf rund 12.000 Tonnen. Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist lediglich am Ankauf der entstehenden grünen Abwärme beteiligt, während die Organisation der Rohstoffmengen durch die Novocarbo GmbH erfolgt.
Im Rahmen des Prozesses entsteht kein Pyrolyseöl. Die erzeugte elektrische Energie wird zur Eigenversorgung der Produktionssysteme und Nebeneinrichtungen auf dem Betriebsgelände verwendet. Im Gegensatz zur Verbrennung von Biomasse ermöglicht das Verfahren durch Erhitzen unter Ausschluss von Sauerstoff die Bildung von Pflanzenkohle, wodurch Kohlenstoff dauerhaft gespeichert werden kann. Ziel ist es, etwa 6.000 Tonnen CO2 der Atmosphäre zu entziehen. Eine Nutzung von Grünschnitt aus Bochum ist für den aktuellen Betrieb nicht vorgesehen, wird jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7Die Asiatische HornisseZur Vorlage · 20241310 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum informiert über das Vorkommen der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) im Stadtgebiet. Die aus Südostasien stammende Art gilt als gebietsfremd und invasiv sowie als Teil der EU-Liste prioritärer Arten. In Nordrhein-Westfalen breitet sich die Hornisse zunehmend aus, wobei auch in Bochum bereits bestätigte Funde dokumentiert wurden.
Die Asiatische Hornisse ist durch gelbe Beine gekennzeichnet und baut Primär- sowie Sekundärnester, wobei das Hauptnest bevorzugt hoch im Astwerk von Bäumen liegt. Die Art gilt als weitgehend friedfertig gegenüber Menschen, kann jedoch bei Nestnähe zur Verteidigung stechen. Ihr Beutespektrum umfasst Honigbienen, Fliegen sowie andere Insektenarten. Die Europäische Kommission stuft die Hornisse als potenziell gefährlich für die Imkerei und Ökosysteme ein.
Für effektive Bekämpfungsmaßnahmen werden Sichtungen über das Neobiota-Portal des LANUV oder bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bochum gemeldet. Zusätzliche Informationen sind auf der Webseite der Stadt Bochum unter dem Suchbegriff „Asiatische Hornisse“ verfügbar.
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Beratungsfolge
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.8Transparenz bei NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20233345/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe „DIE LINKE.im Rat der Stadt Bochum“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Transparenz der Nachhaltigkeitsstrategie die Vorlage des Abschlussdokuments zum Prozess „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ gefordert. In einer Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa am 22. November 2023 bat die Fraktion darum, das von LAG 21 NRW erstellte Dokument den zuständigen Ratsgremien und Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Dies sei notwendig, um einen Vergleich zwischen der Verwaltungsvorlage und dem Ergebnis des GNK-Prozesses zu ermöglichen. Zudem wurde nach den Gründen für die Nichtvorlage eines solchen Dokuments bzw. dessen Erstellung gefragt.
Die Verwaltung, vertreten durch Karen Biesgen von der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit, erklärte in ihrer Antwort, dass die Nachhaltigkeitsstrategie durch die Zusammenführung der Prozesse „Klimaplan Bochum 2035“ und „GNK“ entstanden sei. Das Endprodukt, die „Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“ (Vorlage Nr. 20232094/1), liege dem Rat bereits vor. Die Abschlussdokumentation des GNK-Prozesses wird als Teilprodukt betrachtet. Die Inhalte der LAG 21 NRW wurden zusammen mit den Ergebnissen aus dem Klimaplan-Prozess in die übergeordnete Nachhaltigkeitsstrategie integriert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.06.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.06.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.05.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.05.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (33. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.9Mündlicher Bericht - Fahrradstaffel
- 5.10Bestandsaufnahme HundehalterZur Vorlage · 20241119 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Durchführung einer flächendeckenden Hundebestandsaufnahme in Bochum durch ein privates Unternehmen, um die Hundesteuerpflicht sicherzustellen. Die voraussichtlichen Kosten für dieses Vorhaben werden auf etwa 295.000 Euro geschätzt, wobei als Referenzwert die Kosten der letzten Bestandsaufnahme im Zeitraum 2011/2012 herangezogen werden. Demgegenüber stehen potenzielle jährliche Mehreinnahmen von mindestens 336.000 Euro, sofern mindestens 2.000 Hunde neu festgesetzt werden können. Aktuell sind in der Stadt etwa 18.500 Hunde angemeldet, wobei die Verwaltung die Quote nicht angemeldeter Hunde auf mindestens 20 Prozent, was etwa 3.700 Hunden entspricht, schätzt.
Alternative Maßnahmen, wie etwa verstärkte Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst, werden aufgrund des hohen Personalaufwands als nicht zweckmäßig bewertet. Zur Förderung der freiwilligen Anmeldung wurde seit April 2022 ein digitales Online-Verfahren eingeführt, das neben der schriftlichen und telefonischen Anmeldung zur Verfügung steht. Obwohl dieses digitale Angebot intensiv genutzt wird, erzielt es nach Einschätzung der Verwaltung keine ausreichende Wirkung bei der Erfassung von Hunden, die nicht angemeldet sind. Die vorliegende Antwort der Verwaltung dient der Kenntnahme im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Islamisten in BochumZur Vorlage · 20241220 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland stellte im April eine Anfrage zur Situation von Islamisten in Bochum. Die Fragen umfassten unter anderem die Anzahl der Personen, die der islamistischen Szene zugeordnet werden können, sowie Informationen über Gefährder, Aktivitäten und bestehende Präventionsmaßnahmen in der Stadt.
Die Verwaltung verwies zur Beantwortung der polizeirelevanten Fragestellungen an das Polizeipräsidium Bochum. Laut einer Zusammenfassung der polizeilichen Stellungnahme gibt es in Bochum vereinzelte Personen, die dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität mit religiöser Ideologie zugeordnet werden können. Ein örtlicher Schwerpunkt für Delikte in diesem Bereich lässt sich jedoch nicht feststellen. Aus taktischen Gründen wurden keine konkreten Angaben zu einzelnen Personen oder Maßnahmen gemacht.
Die Polizei beobachtet die Entwicklungen im Bereich des Islamismus und Salafismus weiterhin aufmerksam. Es wurde festgestellt, dass die Werbung für ideologische Ziele sowohl im öffentlichen Raum als auch in den sozialen Medien stattfindet, wobei insbesondere Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe fungieren. Zur Bekämpfung von gewaltorientiertem Salafismus arbeitet die Polizei mit kommunalen Stellen, Schulen sowie nichtstaatlichen Organisationen wie Moscheevereinen und Trägern der Jugendarbeit zusammen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Kooperation mit dem NRW-Präventionsprogramm „Wegweiser“, das darauf abzielt, den Einstieg junger Menschen in den Islamismus zu verhindern.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Mobile Geschwindigkeitsmessungen in BochumZur Vorlage · 20241231 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der BD Ratsfraktion zu mobilen Geschwindigkeitsmessungen reagiert. In den Jahren 2021, 2022 und 2023 wurden durch mobile Messungen jeweils 73.190, 72.050 und 74.946 Verkehrsverstöße festgestellt. Bezüglich der Einsprüche im fließenden Verkehr verzeichnete die Stadt 1.715 Fälle im Jahr 2021, 1.937 im Jahr 2022 und 2.281 im Jahr 2023, wobei sich die Mehrheit dieser Einsprüche nicht auf Geschwindigkeitsverstöße bezog.
Die Auswahl der Messstandorte erfolgt nach Kriterien wie Gefährdungsbereichen – etwa vor Schulen oder Pflegeeinrichtungen – sowie zur Einhaltung von Lärmschutz- und Luftreinhalteauflagen. Dabei wird in der Regel ein Abstand von etwa 100 Metern zu Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten; bei kurzen Beschränkungen wird ein Abstand von mindestens 50 Metern gewahrt, um die technische Messgenauigkeit zu gewährleisten. Die eingesetzten Geräte sind ausschließlich laserbasierte Systeme, konkret das Modell POLISCAN FM 1 von Vitronic sowie das TraffiStar S 350 MiniRack-System von Jenoptik.
Das Personal der Verkehrsüberwachung erhält eine zertifizierte Schulung für die technische Verwendung der Messkomponenten. Für den Zeitraum der letzten drei Jahre wurden keine körperlichen Übergriffe auf die Mitarbeitenden im Außendienst gemeldet. Es gibt keine Standorte, an denen Messungen aufgrund von Gerichtsurteilen eingestellt werden mussten.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Teillegalisierung von Cannabis – Umgang in BochumZur Vorlage · 20241308 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung reagiert. In einer Antwort auf Fragen aus dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung teilte das Ordnungs- und Veterinäramt mit, dass es in Bochum keine offizielle Karte gibt, die erlaubte und verbotene Konsumzonen ausweist. Eine solche Übersichtskarte sei nicht geplant, da die Rechtsverbindlichkeit externer Anbieter als fragwürdig eingestuft wird. Zudem beabsichtigt die Stadt derzeit nicht, über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Verbotszonen einzurichten.
Bezüglich der rechtlichen Einordnung von Anbauvereinigungen und Cannabis-Clubs verwies die Verwaltung auf das Konsumcannabisgesetz (KCanG), wonach die Erteilung von Erlaubnissen als Verwaltungsakt erfolgt. Bisher liegen der Stadt keine Anträge für solche Vereinigungen vor. Zwar besteht die gesetzliche Möglichkeit, die Anzahl der Clubs über eine Verordnung der Landesregierung zu begrenzen, was jedoch bislang nicht genutzt wurde. Da die Zuständigkeiten für die Überwachung und Kontrolle dieser Vereinigungen noch nicht abschließend geklärt sind, konnten auch noch keine spezifischen Schulungen für städtische Mitarbeiter durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf das Stadtpersonal gab die Verwaltung an, dass in den vergangenen fünf Jahren keine Probleme im Zusammenhang mit dem Einfluss von Drogen oder Alkohol bei Dienstverrichtungen auftraten und aktuell kein Anstieg zu erwarten sei. Die Verwaltung setzt weiterhin auf beratende und aufklärende Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Einhaltung und Überprüfung des Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)Zur Vorlage · 20241321 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Einhaltung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) Informationen über die Hundehaltung in Bochum angefordert. Die Antworten der Verwaltung zum Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung legen Zahlen zur Anzahl der gemeldeten Hunde für den Zeitraum von 2020 bis 2024 vor.
Nach Angaben des Ordnungsamtes waren im Jahr 2024 insgesamt 5.215 Hunde in Bochum angemeldet. Davon entfielen 4.882 auf große Hunde gemäß § 11 LHundG, 181 auf Hunde bestimmter Rassen nach § 10 und 152 auf gefährliche Hunde nach § 3 des Landeshundegesetzes. In den vorangegangenen Jahren schwankte die Gesamtzahl der Anmeldungen zwischen 5.110 im Jahr 2020 und einem Höchstwert von 5.948 im Jahr 2021.
Hinsichtlich der Anzahl an Personen mit Sachkundenachweisen konnten keine spezifischen Daten geliefert werden. Die Verwaltung begründete dies damit, dass Nachweise von verschiedenen Stellen und Tierärzten auch außerhalb Bochums ausgestellt werden können. Zudem erschwerten frühere Übergangsregelungen die statistische Erfassung der durch Prüfungen erbrachten Nachweise. Zu den Fragen nach Verstößen gegen das Landeshundegesetz, Haltungsverboten oder Zweifeln an der Zuverlässigkeit von Haltern machte die Verwaltung keine detaillierten Angaben, da hierfür eine fehlende statistische Relevanz angeführt wurde.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 5.15Befahrbarkeit Siedlung Rosendelle / Lilienweg durch die FeuerwehrZur Vorlage · 20241247 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei / Die Stadtgestalter“ hat die Befahrbarkeit der Siedlung Rosendelle sowie angrenzender Straßen wie dem Lilienweg durch die Feuerwehr thematisiert. Hintergrund der Anfrage waren Bedenken hinsichtlich der Einsatzfähigkeit von Rettungskräften, falls parkende Fahrzeuge in den Kreuzungsbereichen die Durchfahrt erschweren könnten.
Die Verwaltung, vertreten durch Simon Heußen vom Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst, gab an, dass keine Hinweise auf Probleme bei der Anfahrt von Einsatzfahrzeugen in den genannten Straßen vorliegen. Im Hinblick auf den Brand im Lilienweg am 11. November 2022 wurde klargestellt, dass es keine Schwierigkeiten bei der Anfahrt gab. Das Abstellen von Einsatzfahrzeugen in einiger Entfernung zur Einsatzstelle sei ein einsatztaktisches Vorgehen, um die Durchfahrt für Rettungswagen oder Sonderfahrzeuge zu ermöglichen. Zudem seien in den betroffenen Straßen nur vereinzelte Parkverstöße dokumentiert.
Bezüglich der Prüfung der Befahrbarkeit teilte die Feuerwehr mit, dass keine regelmäßigen Prüfungen durchgeführt werden, da Straßen grundsätzlich so ausgeführt sein müssen, dass sie für Einsatzfahrzeuge befahrbar sind. Im Stadtgebiet seien keine Bereiche bekannt, in denen es gehäuft zu Behinderungen durch parkende Fahrzeuge kommt. Sollten im Einsatzfall dennoch Hindernisse auftreten, werden alternative Anfahrtswege genutzt oder versucht, die Blockade zu beseitigen.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Freiwillige Feuerwehr - Zeitliche Umsetzung der Bauvorhaben des Brandschutzbedarfsplanes 2023-2027Zur Vorlage · 20241241 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine Anpassung des Zeitplans für verschiedene Bauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2023–2027. Grund für die zeitliche Verschiebung sind laufende Baumaßnahmen in Weitmar, Linden und Heide sowie begrenzte Personal- und Finanzressourcen.
Für die Löscheinheit Dahlhausen ist ein Anbau mit Umkleiden und Sanitärräumen vorgesehen. Die konkrete Planung soll im zweiten Halbjahr 2024 beginnen, wodurch sich ein möglicher Realisierungsbeschluss auf das Jahr 2025 verschiebt. In Langendreer wird ein Neubau zur Zusammenlegung von Standorten geplant. Hier startet eine Machbarkeitsstudie im zweiten Halbjahr 2024, sodass der Planungsbeschluss erst 2025 und die konkrete Planung 2026 erfolgen soll.
Auch für die Löscheinheiten Querenburg und Stiepel sind künftige Maßnahmen vorgesehen. In Querenburg soll ein Anbau mit Stellplätzen und Sozialräumen entstehen; die Machbarkeitsstudie ist für 2026 geplant, die Bauplanung für 2027. In Stiepel wird 2026 in einer Studie geprüft, ob das bestehende Gemeindehaus saniert oder eine Erweiterung der Fahrzeughalle umgesetzt werden soll, wobei die Bauplanung ebenfalls für 2027 vorgesehen ist. Die Anpassungen wurden mit den Einheitsführungen abgestimmt und die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
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- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Schmierereien an Gebäuden der Energieversorgung und RadstationenZur Vorlage · 20241341 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Situation von Graffiti an Gebäuden der Energieversorgung sowie an Radstationen in Bochum thematisiert. Die Verwaltung teilte mit, dass die Zustände städtischer Gebäude, insbesondere der Fahrradboxen, bekannt seien. Da die Reinigung großflächiger Farbaufträge zeitaufwendig ist, sollen die betreffenden Fahrradboxen im laufenden Jahr mit einer Anti-Graffiti-Folie versehen werden.
Hinsichtlich der Reinigungsauflagen verzeichnete die zentrale Gebäudereinigung in den Jahren 2021 bis 2023 zwischen 81 und 126 Aufträge auf städtischen Objekten. Im Rahmen von Graffitiprojekten wurden im vergangenen Jahr sieben Standorte, etwa in Riemke oder Ehrenfeld, neu gestaltet. Für das Jahr 2024 sind sechs weitere Projekte in Stadtteilen wie Grumme, Weitmar und Wattenscheid-Höntrop geplant, wofür ein Budget von 90.000 Euro zur Verfügung steht.
Bezüglich der Energieversorgung gab die Verwaltung an, dass die Stadtwerke Bochum seit 2021 rund 570 Kabelverteilerschränke und etwa 30 Stationen foliert bzw. optisch aufgewertet haben. Im Sommer 2023 wurden durch eine Kooperation mit dem Kinder- und Jugendring weitere 130 Schränke gestaltet. Bürgerinnen und Bürger können zudem Anfragen zur künstlerischen Gestaltung von Kabelverteilerschränken per E-Mail an die Stadtwerke richten.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Neues Polizeipräsidium am Harpener Hellweg; Betroffenheit einer geschützten AlleeZur Vorlage · 20241329 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die geplante Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums am Schnittpunkt Harpener Hellweg und Sheffield Ring im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 832. Für die Erschließung des Geländes ist ein Ausbau des Harpener Hellwegs erforderlich, wodurch eine gesetzlich geschützte Allee aus Roteichen und Eschen in Teilen betroffen sein wird.
Der Neubau soll den technischen und organisatorischen Anforderungen gerecht werden, denen der aktuelle Standort an der Uhlandstraße 35 nicht mehr entspricht. Eine Sanierung des Bestandsgebäudes wurde aufgrund der Komplexität der Leitstelle und der Notwendigkeit eines laufenden Betriebs verworfen. Als Erschließungsweg über den Sheffield Ring kommen aus topografischen, technischen und rechtlichen Gründen keine Alternativen in Betracht. Der Ausbau des Harpener Hellwegs dient zudem dazu, eine Unfallhäufungslinie zu beseitigen und die verkehrliche Sicherheit für Einsatzfahrten sowie den ÖPNV zu gewährleisten.
Durch die geplanten Maßnahmen können Bäume im Mittelstreifen und am Straßenrand verloren gehen. Die genaue Anzahl der betroffenen Bäume wird derzeit durch eine Variantenprüfung eines externen Sachverständigen ermittelt. Das Tiefbauamt plant, eine Befreiung vom Naturschutzrecht gemäß Bundesnaturschutzgesetz zu beantragen, wobei ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung angeführt wird. Das Bebauungsplanverfahren soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein, damit das neue Präsidium planmäßig im September 2027 bezogen werden kann.
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- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Situation des Tierheims in BochumZur Vorlage · 20241339 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat zur aktuellen Situation des Tierheims Stellung bezogen. Während die Unterbringung von Hunden durch den Neubau eines Hundehauses derzeit vollständig gewährleistet ist, stellt sich die Lage für Katzen als angespannt dar. Aufgrund von räumlich bedingten Engpässen, etwa durch die Aufnahme von Tieren aus sogenannten Animal-Hoarding-Fällen oder notwendige Quarantänemaßnahmen, werden Katzen teilweise im Obergeschoss des Kleintierhauses untergebracht. Dies beeinträchtigt die Kapazitäten für andere Kleintiere. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Unterbringung langfristig nicht tierschutzgerecht sei und eine Ablehnung von Neufunden oder Sicherstellungen drohe, sofern keine baulichen Alternativen wie ein neues Katzenhaus realisiert werden.
In finanzieller Hinsicht wurde die jährliche Pauschale der Stadt Bochum ab dem Kalenderjahr 2023 auf 541.000 Euro angehoben, was einem Betrag von etwa 1,45 Euro pro Einwohner entspricht. Dennoch sind die laufenden Kosten für die Unterbringung von Fundtieren und Tieren aus Sicherstellungen nach Angaben der Verwaltung nicht vollständig gedeckt. Es wird mit einer jährlichen Steigerung dieser Kosten gerechnet, basierend auf den Verwendungsnachweisen des Tierschutzvereins Bochum, Hattingen und Umgebung e.V.
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Beratungsfolge
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.20Pachtverträge KleingartenvereinZur Vorlage · 20241358 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage der Gruppe DIE LINKE im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltfähigkeit und Ordnung vom 19. April 2024 wurden Fragen zur Neugestaltung von Zwischenpachtverträgen durch den Stadtverband Bochum der Kleingärtner e. V. gestellt. Die Fraktion thematisierte dabei eine Änderung der Regelungen zur Aufnahme von Partner- und Mitgliedschaften in den Verträgen zwischen den Kleingartenvereinen und den Pächtern.
Nach bisherigen Regelungen konnten unter anderem Ehegatten-, Partner- und Kindermitgliedschaften mit gleichen Rechten und Pflichten wie die Hauptpachtperson eingetragen werden. Die neue Fassung der Verträge sieht vor, diese Mitgliedschaften auf Ehegatten sowie eingetragene Lebensgemeinschaften zu beschränken und den Einschluss von Kindern zu beenden.
Die Gruppe DIE LINKE erkundigte sich nach der Begründung für diesen Ausschluss, dem Umgang mit bestehenden Altverträgen sowie dem genauen Wortlaut der neuen Bestimmungen. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Gestaltung dieser Zwischenpachtverträge in der alleinigen Verantwortung des Stadtverband Bochum der Kleingärtner e. V. liegt. Dem Umwelt- und Grünflächenamt liegen hierüber keine Informationen vor.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.21Terminverkauf EinbürgerungsbüroZur Vorlage · 20241401 · Antwort der Verwaltung
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Die Bochumer Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zum Thema Terminverkauf im Einbürgerungsbüro reagiert. Hintergrund sind Berichte des WDR über den gewerblichen Weiterverkauf von Terminen. Laut der Antwort der Verwaltung liegen erste Hinweise auf solche Vorfälle seit dem Spätsommer oder Herbst 2023 vor. Als Gegenmaßnahme wurde das Terminmanagementsystem (TMS) im Jahr 2023 so angepasst, dass pro E-Mail-Adresse nur noch ein Termin gebucht werden kann.
Die Verwaltung führt das erneute Auftreten der Problematik auf die mögliche Nutzung externer Telegram-Gruppen hin, die eine automatisierte Buchung von Terminkontingenten unterstützen könnten. Ein finanzieller Schaden für die Stadt sei nicht entstanden. Zur Aufklärung des Sachverhalts wurde die Staatsanwaltschaft Bochum eingeschaltet. Zudem findet eine Überprüfung des Terminmanagementsystems durch den zuständigen Fachbereich und die Herstellerfirma statt. Hinweise auf ähnliche Vorgänge in anderen Verwaltungsbereichen liegen aktuell nicht vor, jedoch wird das System in Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation überprüft.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 6.Anfragen
- 6.1Abfindungen Kleingartenanlage ThiemannshofZur Vorlage · 20241432 · Anfrage
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Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Stand der Abfindungsverhandlungen für die Pächter der Kleingartenanlage Thiemannshof angefordert. Hintergrund ist das Vorhaben, noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten für eine neue Kleingartenanlage am Herrenacker in Wattenscheid-Höntrop zu beginnen, wie aus einer Mitteilung der Verwaltung hervorgeht. Die betroffenen Pächter sollen für ihre Parzellen Abfindungen durch die Stadt Bochum erhalten.
Die Anfrage umfasst zwei Kernpunkte zum aktuellen Verfahrensstand. Erstens wird gefragt, ob die Verhandlungen über die Abfindungen mit den Pächtern bereits final abgeschlossen sind. Sollten die Gespräche noch andauern, bittet die Fraktion um eine Einschätzung zum Zeitpunkt des Abschlusses sowie um Erläuterungen zu etwaigen Verzögerungen. Zweitens möchte die Fraktion wissen, wie viele der Pächter der Anlage am Thiemannshof in die neue Kleingartenanlage am Herrenacker umziehen werden und wie hoch die entsprechende Quote ist.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Tierische Rasenmäher - Schafe, Ziegen und Co. für extensive Pflege von GrünflächenZur Vorlage · 20241443 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky hat im Rahmen einer Anfrage zur 28. Sitzung des Ausschusses Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung die Nutzung von Schafen und Ziegen zur extensiven Pflege von Grünflächen thematisiert. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Förderung der Biodiversität wird die Beweidung als naturnahe Alternative zum klassischen Rasenmähen vorgeschlagen, um Verbuschung zu verhindern und invasive Pflanzenarten wie den Bärenklau zurückzudrängen.
Die Anfrage bezieht sich unter anderem auf das Freizeitzentrum Kemnade, dessen Schafherde bereits erweitert wurde. Hiltawsky bittet die Verwaltung sowie kommunale Unternehmen um eine Bewertung des aktuellen Einsatzes von Tieren in der Landschaftspflege und nach Informationen über bisherige Erfahrungen. Zudem werden Fragen zur Identifizierung geeigneter Flächen im Stadtgebiet gestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der wirtschaftlichen Betrachtung, insbesondere dem Vergleich zwischen der Anmietung von Herden durch Dienstleister und der Anschaffung eigener Tiere. Des Weiteren wird die Möglichkeit erfragt, die tierische Pflege mit umweltpädagogischen Angeboten für Schulen zu verknüpfen. Abschließend werden Möglichkeiten gesucht, auch andere Grundstückseigentümer im Stadtgebiet für diese Form der Landschaftspflege zu gewinnen.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.3Unterflurcontainer, Zentralisierung von AbfallsammelstandortenZur Vorlage · 20241446 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20241446 an den Ausschussvorsitzenden Jörg Czwikla werden Fragen zum weiteren Ausbau und zur Struktur der Abfallsammlung in Bochum thematisiert. Ein sachkundiger Bürger bittet um Informationen zum künftigen Rollout öffentlicher Unterflurcontainer durch den Abfallservice Bochum (USB). Dabei wird gefragt, ob die Container zukünftig für verschiedene Rohstofffraktionen wie Papier, Kunststoff, Metall und Altglas sowie Altkleider vorgesehen sind oder primär auf Altglas beschränkt bleiben. Zudem werden nach der Anzahl der geplanten Umrüstungen von Standorten sowie den notwendigen Voraussetzungen für die Verwaltung und den USB gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Umsetzung von Unterflurcontainern im privaten Bereich. Es wird nach dem erforderlichen Genehmigungsverfahren gefragt und die Möglichkeit erörtert, einen Teil der Herstellungskosten zu fördern, um Anreize für eine effizientere Entsorgung und ein verbessertes Stadtbild zu schaffen. Darüber hinaus wird die Zentralisierung von zahlreichen Einzelstellplätzen auf wenige Standorte pro Straße vorgeschlagen. Dies solle insbesondere in Pilotgebieten mit hoher Bevölkerungsdichte geschehen, um Ziele wie Stadtraumaufwertung, Sauberkeit, Barrierefreiheit sowie Ratten- und Brandprävention zu erreichen. Als erster Schritt wird eine Umsetzung für gebührenfreie Wertstoffe, etwa PPK oder Wertstofftonnen, angedacht.
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- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Anarchie auf der Schmechtingwiese
- 6.5Altbaumschutz/ WaldschutzZur Vorlage · 20241448 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Altbaumschutz und Waldschutz eingereicht. Grundlage der Anfrage sind die Empfehlungen des Naturschutzbeirats, der sich in einer Entschließung mit der Zukunft von Wäldern, insbesondere in Naturschutzgebieten, befasst hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Vorschläge des Beirats zu Entwicklungsleitlinien sowie zur natürlichen Verjüngung von Waldflächen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Bewirtschaftung und Pflege durch die Verwaltung. Erfragt wird, wie Flächen zwischen Wald und Forst unterschieden werden und nach welchen Leitgedanken die Pflege erfolgt. Dabei stehen auch der Einsatz heimischer Gehölze sowie die Förderung der natürlichen Sukzession im Fokus. Zudem wird nach dem Schutz besonders alter Bäume gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Identifizierung von Potenzialen für ein Netz von Nullnutzungsflächen, wie vom Naturschutzbeirat vorgeschlagen. Die Anfrage bittet zudem um Informationen zu Erweiterungsmöglichkeiten von Waldflächen in Bezug auf bestehende oder geplante Naturschutzgebiete sowie auf Flächen, die nicht mehr für Friedhofserweiterungen vorgesehen sind. Schließlich wird nach der mittelfristigen Planung einer grundlegenden Neuaufstellung des Forsteinrichtungswerks gefragt.
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Beratungsfolge
- 06.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Situation des Tierheims in BochumErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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