Baumentfernung auf dem Grundstück Im Kempken 40
20241179 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums plant die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Entfernung einer Buche auf dem Grundstück Im Kempken 40. Der Baum, der einen Stammumfang von 240 cm aufweist, unterliegt der kommunalen Baumschutzsatzung. Hintergrund des Antrags ist die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes. Aufgrund eines Kronendurchmessers von etwa 15 Metern entsteht eine Beschattung, welche die Leistung der geplanten Anlage um circa 80 Prozent reduzieren würde.
In der Abwägung zwischen dem Baumschutz und der Errichtung der Solaranlage hat die Photovoltaikanlage Vorrang, da die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und für den Eigentümer keine Alternativen am Standort bestehen. Die Ausnahmegenehmigung wird nach der Anzeige des Baubeginns durch das ausführende Unternehmen erteilt. Als Ersatzpflanzung sind auf dem Grundstück vier Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen, zu erhalten und zu pflegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 134 Wörter).