Umgang mit Satzungsrecht zu Schottergärten und bestimmten Einfriedungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Ergebnisse von Prüfungen zum Umgang mit dem Satzungsrecht bezüglich Schottergärten und Einfriedungen vorgelegt. Aufgrund der Novelle der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die ein landesweites Verbot von Schottergärten vorsieht, ist eine stadtweite Satzung zu diesem Thema nicht mehr erforderlich. In Bebauungsplänen werden weiterhin spezifische Festsetzungen zur Begrünung getroffen.
Hinsichtlich der Beschränkung bestimmter Einfriedungen, wie etwa Stabgitterzäune, Gabionen oder PVC-Sichtschutzfolien, wurde festgestellt, dass für einen pauschalen Ausschluss die Rechtsgrundlage fehlt. Eine solche Regelung würde eine Gestaltungssatzung mit positiven Gestaltungszielen voraussetzen, wofür eine umfassende stadtgestalterische Analyse notwendig wäre. Die Verwaltung führt aus, dass eine solche Analyse für das gesamte Stadtgebiet aufgrund personeller und finanzieller Ressourcen nicht durchführbar ist. Für neue Quartiere sollen in Bebauungsplänen weiterhin detaillierte Regelungen zur Begrünung und Gestaltung Anwendung finden.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird auf die Einführung einer stadtweiten Begrünungssatzung verzichtet, die ein Verbot von Schottergärten und bestimmten Einfriedungen vorsieht. Stattdessen wurde eine Gestaltungssatzung erarbeitet, welche für Gebäude mit Flachdächern und flach geneigten Dächern im Stadtgebiet Bochum eine Dachbegrünung vorschreibt. Der Entwurf dieser Satzung soll dem Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Beratung vorgelegt werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 25.06.2024Die Vorlage der Verwaltung wird nach eingehender Beratung, Beantwortung von Fragen und Erläuterungen bzw. Stellungnahmen von Frau Möller und Herrn Kelling zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2024Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Sachstand zur Planung „Wohnen am Hillerberg“ und Sodinger Straße 21.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: - Veröffentlichungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1038 - Beschluss der erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 1038 - Veröffentlichungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 762 28.01.2025
- Sicherheitsaudit Hamme 28.01.2025
- Grundsatzbeschluss zum Vollausbau des Gersteinrings und der Krümmede zwischen Gersteinring und Blumenstraße hier: Mitteilung der Prüfungsergebnisse 30.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1052 – Uhlandstraße – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 30.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1051 – Rosendelle – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 04.02.2025
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