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Freiwillige Feuerwehr - Zeitliche Umsetzung der Bauvorhaben des Brandschutzbedarfsplanes 2023-2027

20241241 · Mitteilung der Verwaltung · 25.06.2024 · Feuerwehr und Rettungsdienst

🟢 Beschlossen 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung informiert über eine Anpassung des Zeitplans für verschiedene Bauvorhaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 2023–2027. Grund für die zeitliche Verschiebung sind laufende Baumaßnahmen in Weitmar, Linden und Heide sowie begrenzte Personal- und Finanzressourcen.

Für die Löscheinheit Dahlhausen ist ein Anbau mit Umkleiden und Sanitärräumen vorgesehen. Die konkrete Planung soll im zweiten Halbjahr 2024 beginnen, wodurch sich ein möglicher Realisierungsbeschluss auf das Jahr 2025 verschiebt. In Langendreer wird ein Neubau zur Zusammenlegung von Standorten geplant. Hier startet eine Machbarkeitsstudie im zweiten Halbjahr 2024, sodass der Planungsbeschluss erst 2025 und die konkrete Planung 2026 erfolgen soll.

Auch für die Löscheinheiten Querenburg und Stiepel sind künftige Maßnahmen vorgesehen. In Querenburg soll ein Anbau mit Stellplätzen und Sozialräumen entstehen; die Machbarkeitsstudie ist für 2026 geplant, die Bauplanung für 2027. In Stiepel wird 2026 in einer Studie geprüft, ob das bestehende Gemeindehaus saniert oder eine Erweiterung der Fahrzeughalle umgesetzt werden soll, wobei die Bauplanung ebenfalls für 2027 vorgesehen ist. Die Anpassungen wurden mit den Einheitsführungen abgestimmt und die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung)
25.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung)
19.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung)
12.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (28. Sitzung)
06.06.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.